Ortgangbrett verkehrt montiert?

Diskutiere Ortgangbrett verkehrt montiert? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, eine Frage an die Experten: Habe heuer mein Dach neu eindecken lassen, und es kamen natürl. neue Ortgangbretter dran. Diese wurden jedoch...

  1. Olli13

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    Hallo, eine Frage an die Experten: Habe heuer mein Dach neu eindecken lassen, und es kamen natürl. neue Ortgangbretter dran. Diese wurden jedoch nicht in der Konterlattung oder Dachlattung angenagelt, sondern an der Scihtschalung unter dem Giebel. Es blieben die alten Sichtbretter drauf mit 14 mm stärke. Nun hab ich festgestellt bzw. erst gesehen daß überall dort wo genagelt wurde die Sichtbretter Sprünge bzw. Risse bekommen haben. Wurde die BEfestigung korrekt ausgeführt? (Die alten Bretter waren an der Lattung befestigt) Falls nicth kann man im nachhinein dies als Mängel bei der Zimmerei einfordern?

    Vielen Dank für euere Antworen

    Schöne Feiertage und frohe Fest!
     
  2. H.PF

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    Fotos? Kann mir da gerade nix drunter vorstellen....
     
  3. Olli13

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    Fotos stell ich morgen ein, schon zu dunkel. Es ist so, da wo der Nagel eingeschlagen wurde, ist das Brett gesprungen, und das sieht man von unten, da daß Brett anscheinend zu schmal für so eine Nagel ist. Ich weiß auch nciht ob dies gängige praxis ist, daß Ortgangbrett am Schalungsbrett zu befestigen und nicht an der Lattung.
     
  4. #4 Friedl1953, 22.12.2013
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    Egal wie auch immer, eine Befestigung die das Holz spaltet, ob durch Nagel, Schraube, Klammer usw, ist keine Befestigung. Hält einfach nur das Brett oben damit es nicht schon durch die Schwerkraft sich verabschiedet. Ansonsten Bilder!
     
  5. #5 Kalle88, 22.12.2013
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    Versteh ich das richtig, dass sie dein Ortgangsbrett in die Profilbretter deiner Giebelunterschläge befestigt haben?
     
  6. Olli13

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  7. #7 Friedl1953, 22.12.2013
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    Dieser massive Nagel in ein 14 er Brett und das noch in das Stirnholz, dass wird nichts. Aber wie man es richtig gemacht hätte, dass kann unser Kalle sagen.
     
  8. Olli13

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    Ja diesen Fehler versteh ich auch nicht, denn ansonsten wurde was ich so sagen kann sauber gearbeitet. Ein Kumpel von mir (selbst Zimmerer) sagt, daß sie abwechselnd in Profilbrett und Lattung nageln. Wie die auf so eine Idee gekommen sind kann ich nicht sagen. Kann man da im nachhinein etwas rügen?
     
  9. #9 Friedl1953, 22.12.2013
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    Ändert ja auch nichts daran, dass das Profilbrett aufgespalten und damit die Aufspaltung sichtbar wird. Warte mal bis Kalle sich meldet, der weiß wie es geht!:think
     
  10. Neutal

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    Ich befestige das Ortbrett immer an der Strecklatte, da platz nicht auf. Außerdem arbeite ich mit einem finish nailer. Der hat kaum sichbare Nagelköpfe. Desweiteren sind sichtbare Befestigungen IMMER in VA auszuführen, nicht sichtbare Verbindungen dürfen auch in verzinkt genagelt werden.
     
  11. #11 Friedl1953, 22.12.2013
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    @Flocke was ist eine Strecklatte, der Begriff ist mir nicht bekannt? :wow
     
  12. Neutal

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    Srecklatte wird am Ort gesetzt um die Latten auf Maß zu halten. Sie würden ansonsten frei umher tänzeln.
     
  13. #13 Friedl1953, 22.12.2013
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    Frage zum Verständnis. Befestigung des Brettes stellt dann kein Problem dar weil der Nagel ja auch nicht in das Stirnholz geht. Aber setzt Du eine solche (in dem Fall ja Längslatte) auch bei diesem System, wo der freie Dachlattenüberstand nur ein paar wenige Zentimeter ist, ein. Zweite Frage wäre kommt dies aus deinem eigenen Verständnis von Qualität oder kann der TE darauf bestehen? Also ist diese Strecklatte durch irgendein Regelwerk "geregelt"???
     
  14. Neutal

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    Das kann ich leider gar nicht mal sagen. Ich arbeite immer mit dieser Latte, habe aber auch fast immer Dachüberstand. Ich habe mich einfach daran gewöhnt und die Ortspfannen sperren später beim eindecken nicht.
     
  15. #15 Kalle88, 22.12.2013
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    :28: Genau so hätte ich das auch gemacht. Wenn ich mich mal aus dem Fensterlehne wurden hier simple 4 Zoll blanke Nägel reingeschlagen... Der Rost wird dir am Ende dein Ortgangsbrett schön einfärben.

    Vielleicht haben Sie es reingenagelt, weil das Brett zu sehr schüsselte und am Ende vom Unterschlag abstand, aber das sind nur Vermutungen. Grundsätzlich gehört da, wie Flocke schon sagte eine Strecklatte hin. Wie soll da sonst stabilität im Lattmaß reinkommen? Nach paar Jahren fängt der Scheiß an den Ortgängen dann zu rutschen? Ich wüsste jetzt nicht, wo es steht das man da nicht reinnageln dürfte, also ins Profilbrett. Das kann man aber, wie Flocke schon anmerkte, intelligenter und besser lösen..

    Hast du ein Pfettendach mit Flugsparren am Ende? Sieht zumindestens so danach aus auf den Fotos.
     
  16. #16 Kalle88, 22.12.2013
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  17. Olli13

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    Danke für eure Antworten erstmal. Kalle mit dem Link kann ich nichts anfangen beziehts sich ja nicht auf mein Problem. Die Nägel sind verzinkt, es hätte sicher besere Lösungne gegeben dnek ich auch. Mich ärgert halt nur die Risse weil vorher halt keine waren, und sie letztendlich was kaputt gemacht haben. MEine Spezl sagt sie nageln auch in Profilbretter, aber die neueren haben ja 2 cm Stärke. So soll vermieden werden falls sich das Brett aufwölbt, daß zwischen Schalungsende und Ortgangbrett ein Spalt entsteht. Ich hoffe halt nur daß mir die Kacke nicht mal runterkommt. Obwohl es schon alle 70 cm genagelt wurde.
     
  18. #18 Kalle88, 22.12.2013
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    Natürlich bezieht sich das auf Ihr Problem, ist zwar nicht 1zu1 Ihr Problem. Beschreibt aber gut und bebildert wodrauf zu achten ist, wenn Überstände angelegt werden müssen.

    Ich lasse die Aussage mal unkommentiert, weil ich meine Haltung dazu geschrieben habe. An ihrer Stelle würde ich die Arbeit nich so abnehmen, ganz einfach. Sie haben für einen einwandfreien Unterschlag bezahlt, also soll der auch geliefert werden. Niemand hat das Ausführende Gewerk dazu gewzungen die Nägel ins Stirnholz zu schlagen...
     
  19. #19 Friedl1953, 22.12.2013
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    Kalle und Flocke haben Dir gesagt wie sie die DÜ machen und damit kein Problem mit sichtbarer Aufspaltung des Holzes haben.
    Wo soll die Frage hinführen?
    Natürlich gibt es Vorschriften wie Nagelverbindungen auszuführen sind wenn es um belastete Verbindung geht. Da geht es um Verhältnisse zwischen Nagelstärke und Holzstärke um Einbindetiefen usw..
    Hier ist das Ganze meiner Meinung nach nur eine Lagersicherung, da kannste eigentlich alles machen. Das Ganze bewegt sich im Rahmen Schönheitsfehler. Herunterfallen wird das Ding trotzdem nicht.
    Nur der gesunde Menschenverstand sagt einem Handwerker, dass er keinen fast 4 mm starken Nagel in ein 14 er Brett stirnseitig und wahrscheinlich ohne vorbohren klopfen kann. Rede mit Ihm!
    Einfordern kann man alles, ob das Gegenüber es auch tut, wer weiß.
    Bei solchen Kleinigkeiten hilft es nichts mit irgendwelchen Vorschriften zu wedeln, da hilft nur vernünftig miteinander reden. Vor Gericht wirst Du wohl eher kaum gehen.
    Einzig wo Du Nachdruck machen kannst wäre wenn Du noch nicht alles bezahlt hast.
     
  20. Olli13

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    Ok, danke euch allen für euere Antworten. Mal schaun was ich regeln kann, aber wahrscheinlich gar nichts. Frohes Fest und schöne Tage!
     
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