Lageplan & Bodengutachten

Diskutiere Lageplan & Bodengutachten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi @ All! Bevor ich hier meine erste Frage stelle, möchte ich Euch Allen ein Dickes LOB für dieses gute Forum aussprechen! :respekt Ich bin...

  1. Speedy

    Speedy

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    Hi @ All!

    Bevor ich hier meine erste Frage stelle, möchte ich Euch Allen ein Dickes LOB für dieses gute Forum aussprechen! :respekt
    Ich bin froh, daß ich es gefunden habe, bevor unser Häuschen gebaut wird! ;)

    Wir sind gerade dabei unseren Grundriß zu planen, und haben nun beim 5ten Archi endlich ein gutes Gefühl dabei! Das Haus soll ohne BT/GU gebaut werden. Da wir mitlerweile schon mehrere Meinungen gehört haben, wollte ich mal hier nach Eurer Meinung fragen:

    1. Ist es sinnvoll oder gar vorgeschrieben, daß man den Lageplan für den Bauantrag und die weiteren Arbeiten eines Vermessers (wie z.B. Schnurgerüst und Einmessen) auch von einem Vermesser machen lassen sollte/muß? Uns wurde (auch von Architekten) gesagt, daß kann der Architekt selber mitmachen (bis auf die Einmessung zum Schluß, wenn der Bau fertig ist). Was meint Ihr?

    2. Unser Grundstück liegt ganz oben an einem Hang und ist eines der letzten Baulücken in einer älteren Siedlung. Unser direkter Nachbar hat vor 4 Jahren gebaut und dabei ein Bodengutachten für die Wasserbehörde erstellen lassen müßen (zur Berechnung der Versickerungsanlage für Regenwasser). Er bietet uns an, eine Kopie davon für uns zu machen. Sein Gutachten hat keine besonderen Vorkomnisse ergeben und bei der Lage des Grundstücks ist eigentlich auch nicht mit Wasserproblemen zu rechnen. Reicht ein 4 Jahre altes Bodengutachten von einem Grundstück direkt neben an?

    Wir wollen nicht "billig" und auch nicht nach dem Prinzip "Geiz ist geil" bauen,
    was aber nicht ausschließen soll, daß wir gerne günstig bauen möchten. :o

    Vielen Dank im vorraus für Eure Infos!

    Gruß Marc
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Baugrundgutachten...

    und Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Böden sind zwei Paar Stiefel.
    ***
    Welche Art Lageplan Sie brauchen, bestimmt das Bauamt.
    Bei einem Hanggrundstück werden die aber Höhenlinien verlangen - Bestand + neu. Ob das Ihr Archi kann
    Die Einmessung des Schnurgerüsts vom Vermesser ist m.W. in manchen Ländern vorgeschrieben. An sonsten sollte der Archi ne gute Haftpflicht haben - falls er sich vermisst.
    So weit ich weiss, gibts bei Einmessung des Schnurgerüsts + Enreinmessung vom selben Vermesser einen Rabatt.
    Ganz ehrlich - ICH würd meine Bauherren den Vermesser holen lassen.
    MfG
     
  3. #3 Laus Kopp, 02.12.2005
    Laus Kopp

    Laus Kopp Gast

    Nrw?

    hallo speedy,

    lese in deinem profil was von nrw. meines wissens ist es so, dass es in nrw pflicht ist, dass der vermesser den lageplan erstellt, da dort vom öbvi die abstandsflächen einzutragen sind.
    ebenso verhält es sich mit der einmessung etc.
    immer besser wenn das ein öbvi macht, bevor was schief geht. die können das nämlich besser als ein architekt oder ein bauunternehmer; ehrlich.

    ob du dich auf das bodengutachten vom nachbarn verlassen willst sei dir mal freigestellt.

    ich hatte auch mal einen bauherren, der meinte er könnte hier sparen und der hat dann bei sich einen ganz anderen boden gefunden als der nebenan ( so nen dicken ekligen fels und drüber ne olle auffüllung). schön wars.

    L.K.
     
  4. mls

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    völlig off topic @ laus kopp:
    hast du dich verlaufen - oder hast du nicht mehr her gefunden - oder bist du´n anderer lauskopp? :)
     
  5. #5 Baufuchs, 02.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Laus Kopp

    Den Lageplan kann auch der Architekt erstellen, eine Vorschrift, dass der Lageplan vom ÖbVI zu erstellen ist gibt es in NRW nicht. Gebäudeeinmessung zur Übernahme ins Liegenschaftskataster muss jedoch ÖbVi oder Katasteramt erstellen.
     
  6. Speedy

    Speedy

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    Vielen Dank für Eure Infos!
    Also ist ein ö.b.V.I. (zumindest in NRW) keine Pflicht für die Erstellung eines Lageplans. Aber es ist sehr empfehlenswert, besonders bei Hanglage und sonstigen schrägen Grundstücksflächen. Haben die Arbeiten auch schon an einen V.I. vergeben.
    Welchen Umfang das Bodengutachten hat, wissen wir noch nicht. Werden da mal abwarten, bis wir das vom Nachbarn haben.

    Gruß Marc
     
  7. #7 Distler, 20.12.2005
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    also bei uns (PLZ 40474) war es so, dass die Behörde zwar (mündlich ohne Zeugen) zugegeben hat, dass Architekten den Lageplan auch machen dürfen.

    Sie würden einen solchen aber dennoch nicht akzeptieren, nur vom öbVI.

    Eine Klage würden wir gewinnen. Allerdings könne dann natürlich so ein Bauantrag durchaus eine zeitraubende Angelegenheit werden und eine detaillierte Prüfung wäre sicherlich unerläßlich, zumal eine sehr eins Detail gehende Gestaltungssatzung bestünde und auch die Regenwasserversickerung so ihre genehmigungsrechtlichen Feinheiten hätte ...

    :motz :frust :boxing

    -> öbVI
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 12.01.2006
    Zuletzt bearbeitet: 13.01.2006
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    1. Architekt soll Lageplan machen.
    Ich bin zwar der Meinung, dass wir Architekten vieles können, aber das können wir eben nicht (und in Hessen dürfen wir´s auch nicht).

    2. Bodengutachten (heißt jetzt "Geotechnischer Bericht")
    und ist seit 1-2 Jahren Pflicht! Euer Architekt wäre gut beraten, das zu fordern (gehört zu seiner Aufklärungspflicht). Darüberhinaus liefert es dem Statiker verlässliche Grundlagen für seine Berechnungen und das Risiko nach Offenliegen der Baugrube geht gegen Null.
     
  9. #9 Josilika, 13.01.2006
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    wie unterschiedlich die Behörden ..............

    Der OBVI ist jan Vermesser und macht seine Arbeit.
    Die Geräte kann sich auch ein Architekt kaufen ...... man gönnt sich ja sonst nichts...............
    ABER das was der ÖBVI nur alleine kann, das sind die Grenzen , denn diese geheime Information bekommt kein Archi mal so nebenbei.
    Bei Grenzbezug Finger weg ! Dann den Archi abstecken lassen oder der GU und dann als Absicherung das Vermessungsamt / Stadt kommen lassen. Protokoll sicher aufbewahren. Die 100 Euro für die im Amt, die dann einen Ausflug machen sollte man bei Grenzbebauung nicht sparen - ist billiger als der erste Anwaltsbrief, falls der Nachbar ne Idee hat, das da was nicht passen könnte. Da ist nicht immer der Archi schuld - Beweispflicht - die Bauherrn sind dann (laienmeinung) auch in der Haftung, da die ja das Amt nicht beauftrag haben ...... denn garantiert steht diese Auflage an den bauherrn im Kleingedruckten deiner Baugenehmigung.

    ABER
    mich wollt mal ein Bauherr verklagen, weil ich mich geweigert habe, die Grenzen einzumessen, da waren weder Steine noch sonst was ......... das war mir zu heiß - also habe ich es nicht eingetragen.
    Darauf hin habe ich von seinem Anwalt ne Klage bekommen, wegen Unvollständigkeit der Bauunterlagen ....... und dann habe ich auf die Pläne richtig dick mit meinem Stempel draufgeschrieben: ÖBVI notwendig.
    Dann waren meine Pläne wieder vollständig.

    Frag einfach mal in deinem Bauamt nach - ob für deinen speziellen Fall - dieser ÖBVI - Lageplan notwendig ist - oder ob sie die Pläne vom Architekten nehmen und lade sie zu DEINER SICHERHEIT bei der Absteckung zur Abnahme ein. Die lassen sich den Weg zwar auch bezahlen. Das Protokoll erspart dann Ärger - aber ist billiger als die ÖBVIs mit ihren Kostengebühren......... auf die wir Archis echt neidisch werden könnten.

    MEINE MEINUNG !
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 13.01.2006
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    @Josilika
    Hallo Frau Kollegin,
    Speedy hat sich ja schon - vernünftigerweise - dazu entschlossen, einen öbVI zu beauftragen.
    Warum auch nicht - wir haben unseren Part gelernt und er den seinen. Der öbVI kann aber auch uns nützlich sein, wenn man vernünftig zusammenarbeitet.
    Ich kriege von meinem z.B. zu Beginn einen dwg-Lageplan, den ich bei mir einlesen und auf dessen Grundlage ich zentimeter- und zehntelgrad genau planen kann. Als Gegenleistung trage ich ihm mein Projekt ein und maile die Datei zurück.
    Beim Bauen im Bestand ist der öbVI für mich unverzichtbar, ich bekomme z.B. exakte Profilaufmaße der Nachbarbebauung etc.
    Und ... sooo neidisch bin ich auf seine Gebühren auch wieder nicht (ist immer auch ein bisschen Verhandlungssache - trotz Gebührenordnung - wie bei uns).

    Bleibt noch der "Geotechnische Bericht" (das Bodengutachten).
    Es gibt mittlerweile höchstrichterliche Urteile, die das Fehlen eines solchen als grobe Fahrlässigkeit des Architekten einstufen (was im Schadenfall zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung führen kann).
    Ein 4 Jahre altes Gutachten - selbst für ein direkt danebenliegendes Grundstück - hat keinen verbindlichen Aussagewert für die konkrete Bauaufgabe (ein jüngeres hätte es auch nicht).
    Das Geld dafür (beim Bv Speedy geschätzt € 1.000) ist gut angelegt:
    1. kann der Statiker von Anfang an mit richtigen Bodenpressungen rechnen.
    2. gibt es keine bösen Überraschungen nach offenliegender Baugrube, die unter Umständen mit dem Bauunternehmer teuer nachverhandelt werden müssen.
    3. können Bauherr und Architekt in dieser Beziehung ruhig schlafen.
     
  11. #11 susannede, 13.01.2006
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    Bei den "riesigen" Grundstücken heutzutage wird es doch immer haarig mit den Abstandsflächen.

    Klar kann man als Architekt einen Lageplan zeichnen und einreichen...das böse Ende kommt dann eben, wenn das Haus am Schluß eingemessen wird. Da das genauso Geld kostet, kann man den Vermesser auch vorher holen, dann hat man wenigsten sichere Planungsdaten für die Abstandsflächen.

    Die Katasterpläne sind in Wahrheit nicht das Papier wert, auf dem sie abgestempelt drauf sind, die Daten (Grenzlängen) die dort eingetragen werden (schön mit Stempel) sind oft falsch, von irgendwelchen alten Plänen abgekupfert, kurz in keiner Weise vermessungstechnisch verbindlich.

    Da das die Katasterämter selbst auch wissen, ist diese Vorschrift wahrscheinlich nur erlassen worden, um irgendwann in ferner Zukunft alle Grundstücke mal eingemessen zu haben, ohne das die öffentliche Hand hier was latzen mußte.
     
  12. Speedy

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    Erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Meinungen!

    Hier mal der neue Stand der Dinge:
    1.Der Lageplan wurde, wie schon erwähnt, von einem öbVI erstellt und alle Unterlagen für den Bauantrag rechtzeitig (30.12.2005) eingereicht!
    Das wurde uns dann auch später noch zur Auflage gemacht, damit die Leute vom Bauamt anhand der Bilder direkt sehen können, ob die First- bzw. Traufhöhen ins Gesamtbild passen. :wow
    Mittlerweile haben wir den aktuellen Ausdruck unseres Hauses vom Archi bekommen. Hier sind jetzt auch sämtlich Höhenangaben drin vermerkt, und ich kann nur sagen: Vielen Dank für Euren Rat zum öbVI!!! :lock
    So viele Höhenunterschiede konnte man mit dem bloßen Auge gar nicht erkennen! Das wäre auf jedenfall in die Hose gegangen!

    2.Bei dem Bodengutachten (jetzt "Geotechnischer Bericht") hatte der Ralf D. zu Anfang schon Recht: es ist kein "Baugrundgutachten" sondern ein "Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Böden" (wir müssen auch eine Rigole auf dem Grundstück für das Regenwasser erstellen). Es ist mittlerweile 5 Jahre alt und wurde damals nicht durch Bohrungen erstellt, sondern der Gutachter kam als die Baugrube 3 Meter tief ausgehoben war.
    Das hat er auch. Wir haben ihn dann von dem Gutachten erzählt und es ihm gezeigt. Er meinte, daß man das nehmen könnte (was natürlich nicht auschließt, daß ein neues von unserem Grundstück besser wäre). Wir würden gerne auf ein neues verzichten, wenn möglich. Das vorhandene scheint sehr aufschlußreich zu sein. Es fehlen natürlich die Angaben zur Bodenpressung, aber in dem Gutachten heißt es:
    2,4 - 3,0 Meter = obere stark gelockerte und verwitterte Gebirgszone .... gut bis mäßig wasserdurchlässig
    Außerdem wissen wir von den Nachbarn, daß der Untergrund für die Bodenplatte sehr gut war.

    Mmmh, was meint Ihr?

    Gruß Marc
     
  13. #13 Schwabe, 14.01.2006
    Schwabe

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    Hallo Marc,

    mal noch folgendes:
    1) Baugrundrisiko ist immer (!!!) Bauherrenrisiko. Das heißt, wenn sich später beim Arbeiten auf dem Grundstück andere Dinge ergeben, als vorgegeben (vom Architekten oder von Ihnen) und daraus entstehen dem Ausführenden Mehrkosten- ist das Ihr Problem und ihre Kosten. Und dann heißt es meistens schnell handeln wegen der Bauzeit/Witterung etc. Und was ist, wenn die vorgesehen Art der Gründung dann vielleicht komplett geändert werden muß ?? Oh, da können richtig Kosten entstehen.
    2) Die Mutter Erde ist leider inhomogen. Das heißt, was neben an ist, muß nicht bei Ihnen sein. Oder was bei Ihnen ist, ist vielleicht nicht nebenan. Können Sie z. B. sicher ausschließen, das bei Ihnen nicht vielleicht an einer Stelle eine wasserführende Schicht ist oder vielleicht Auffüllung oder oder oder ??
    3) Dieses "Gutachten zur Versickerungsfähigkeit von Böden" gibt z. B. keine Gründungsempfehlung, macht keine Aussage dazu, ob eine Wasserhaltung während der Baumaßnahme notwendig ist, gibt keine Empfehlung hinsichtlich Abdichtung entsprechend Lastfall.

    Also, ich rate aus Erfahrung: ein neues, eigenes Bodengutachten anfertigen lassen !
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
  14. #14 Josilika, 15.01.2006
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    ............ und die Bohrungen an den Stellen, wo das Haus mal hin soll - also vorher kurz abstecken !
     
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