Alte Gipsdecke raus?

Diskutiere Alte Gipsdecke raus? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, Hab da mal ne Frage bezüglich der Deckenkonstruktion. Altbau 1938 Holzbalkendecke EG Balkenstärke 12/20 Spannweite 7,50...

  1. #1 annorom, 24.12.2013
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    Hallo zusammen,

    Hab da mal ne Frage bezüglich der Deckenkonstruktion.

    Altbau 1938
    Holzbalkendecke EG
    Balkenstärke 12/20 Spannweite 7,50 gelagert in der Mitte auf tragender Wand
    Deckenputz Gips auch Holzlättchen mit Holz?fasern durchzogen


    Da ein Durchbruch geplant ist (Firma) wird die Decke schon schaden nehmen(wie schon beim entfernen der Lattung der Holzpanele), und deswegen eine neue GK-Decke auf Metall-UK angebracht werden.
    Sollte man die alte Decke lieber komplet abbrechen oder würde das keinen Unterschied machen diese drin zu lassen?(Gewicht?Schimmel zwischen den Lagen?)
    Schallschutz spielt keine Rolle.

    Decke OG
    Balkenstärke 8/18
    Selbes Spiel...

    Dämmung Decke OG laut Energieberater nicht nötig weil der Dachboden(neue Dacheindeckung im Jahre 2000 mit Klöber Permo Unterspannbahn sonst nix) ausgebaut werden soll(allerdings frühstens in 2 Jahren)

    Achja....Macht es Sinn im ganzen Haus die Grüne Rigipsplatte anzubringen auch wenn kein Feuchtraum vorhanden ist(Wohnzimmer, Schlafzimmer z.b.)Nach dem Motto sicher ist sicher?

    Wäre schön ein kleines Licht in mein dunkel zu tragen ;)

    Einen schönen Sonntag wünscht

    Anno
     
  2. Julius

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    Also möchtest Du eine Antwort erst in 5 Tagen...?
    Naja, hilfsweise deuten wir den "Sonntag" in "Weihnachten" um!

    Also:
    Wenn sowieso vollflächig neu beplankt werden soll, würde ich die alte Deckenverkleidung in jenen Räumen vollständig entfernen. Aber NICHT die Deckenfüllung (so vorhanden)!
    Das bringt evtl. auch noch ne Kleinigkeit bei der Raumhöhe (und vermeidet laufende Sauerei).
     
  3. #3 Kalle88, 25.12.2013
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    Ich bin der gleichen Auffassung wie Julius. Runter mit dem kram, wie willst sonst vernünftig die UK befestigen? Auf Verdacht schrauben? Man merkt zwar das ne Schraube zieht oder nicht, aber wo drin man nun geschraubt hat siehst du wohl weniger.

    Die Aussage deines Energieberaters finde ich jedoch gewaagt. EnEV §10 (3)/(4). Ob man das mit der Wirtschaftlichkeit abschmettern kann? Weiß nur ein Rechtsverdreher.
     
  4. #4 Gast943916, 25.12.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    meine Vorschreiber haben schon recht, runter mit dem alten Mist, wenn´s was richtiges werden soll....

    sinnlos
     
  5. #5 annorom, 25.12.2013
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    Oha....Mir war gestern so wie Sonntag.....:irre

    Na dann werde ich die Decke entfernen...auf das bissl Dreck mehr kommt es dann auch nicht mehr an:D

    Das hätte schon geklappt...habe eh links und rechts die Decke auf 10 cm geöffnet um zu schauen wie es darunter so aussieht.Dann hätte ich den Laser aufgestellt auf die Balkenmitte ausgerichtet und somit die Schraubpunkte gehabt.

    Das mit den Aussagen der verschiedenen Handwerker/Berater....
    Da gehen mir eh schon die Nerven durch:frust
    Jeder hat seine eigene Sicht, und was der andere gesagt hat ist immer nicht(so ganz) richtig.
    So langsam bin ich soweit das ich dann selber entscheide was mich mache(bzw mich selber schlau mache)....scheint ja eh gefühlt keine 100% Lösung zu geben.

    Ist zwar jetzt etwas vom Thema weg...
    Aber war wäre ne Alternative zur Glaswolle/Steinwolledämmung bei OG Dachschrägen und Deckendämmung?
    Hatte mal geschaut, und fand Schafswolle ganz gut...Allerdings hab ich dann was von Mottenproblemen gelesen.

    Jetzt schwanke ich zwischen Holzweichfaser, Kokos oder Hanf/Flachsplatten???


    Gruss

    Anno
     
  6. #6 Kalle88, 25.12.2013
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    Natürlich gibt es die. Ich habe dir ja schon die nötigen Paragraphen geschrieben und die sind ja ziemlich unmissverständlich. Die richtige Aussage wäre also, das man im Zuge der Arbeiten entweder die OG Decke oder das Dach entsprechend geltender Bestimmungen dämmt. Mit allem was dazu gehört. Nun kann man sicherlich darauf spekulieren, dass hier keiner Nachfragen wird, ob du deinen Pflichten nachgekommen bist. Tut es jedoch einer, dann bist du mit der Aussage deines Energieberaters vermutlich angearscht. Momentan ist es ja so, dass es eben nicht alzu sehr überwacht wird, das wird sich aber ändern. Das Thema ist einfach zu komplex, was das rechtliche angeht, um hier Pauschale Aussagen zu tätigen. Wenn dein Energieberater das so bewertet hat, dann kann man dem sicherlich zustimmen, ich würde mir das aber schriftlich geben lassen.


    Ich persönlich favorisiere Holzwolle/Zellulose, habe aber auch noch keine Erfahrung mit Schafswolle oder Kokos. Grundsätzlich ist es aber die Frage was will ich ausgeben und was ist unter berücksichtigung der Kosten das sinnvollste für mich. Dafür musst du dir selber erstmal die Kriterien erarbeiten. Wenn du dann weißt was dir wichtig ist, dann kann man sehen welche Richtung das gehen soll. Da sollte dich dann aber jemand beraten, dein Energieberater z. B. wenn er damit natürlich etwas zu tun hat. Ansonsten musst du dir eine Fachperson suchen, die dich dahingehend beraten kann.
     
  7. Julius

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    Sorry, aber nach meiner bescheidenen Laienkenntnis gilt diese Regel nur für Massivdecken.
    Holzbalkendecken gelten demnach (unabhängig von ihrem tatsächlichen Wärmedurchgangswiderstand) als ausreichend gedämmt im Sinne der Verordnung.
    Hab ich das falsch im Kopf oder hat sich diesbezüglich etwas geändert?

    Daß man trotzdem solche eine Gelegenheit nutzen sollte, um die Dämmung zu verbessern, ist davon ja unbenommen.
     
  8. #8 Kalle88, 25.12.2013
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    Richtig. Aber nur ab einem bestimmten Baujahr.

    Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Absatz 3 oder 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch
    als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07 entspricht; davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden.


    Quelle: EnEV-Online.org

    Beim TS handelt es sich jedoch um einen Bau von 1938. Daher sagte ich, dass man dem Energieberater schon vertrauen schenken kann in seiner Aussage. Begründet darauf, dass ja eine durchgehende Wärmedämmung eingebracht wurde. Die ja dann wieder über den Bestandschutz die Nachrüstpflicht nicht zum Zwang macht.

    Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 EnEV 2009 ist der Eigentümer eines Wohngebäudes oder eines Nichtwohngebäudes, das nach seiner Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt wird, zur Dämmung einer zugänglichen obersten Geschossdecke beheizter Räume nur verpflichtet, wenn die Geschossdecke bisher ungedämmt ist. Ersatzweise kann der Eigentümer statt dessen das bisher ungedämmte Dach "entsprechend" dämmen (§ 10 Absatz 3 Satz 2 EnEV 2009). Nach § 10 Abs. 4 EnEV 2009 ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume analog anzuwenden. Das Wort "entsprechend" in Absatz 3 Satz 2 bedeutet, dass für die ersatzweise Dachdämmung dieselbe Anforderung an den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten
    gilt wie für die Geschossdeckendämmung. Das ist auch sinnvoll, weil in beiden Fällen eine erstmalige Dämmung verlangt wird. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke oder des Daches darf 0,24 Watt/(m²*K) nicht überschreiten.


    Für die Beantwortung der oben genannten Frage ist es deshalb von Bedeutung, dass die Nachrüstpflicht für die Geschossdecke nach dem Regelungssystem des § 10 Absatz 3 EnEV 2009 entfällt, wenn die oberste Geschossdecke bisher nicht ungedämmt ist, d. h. wenn sie ein gewisses Maß an Dämmung aufweist. Der Verordnungsgeber geht unter Beachtung der gesetzlichen Verordnungsermächtigung davon aus, dass der Zweck einer wesentlichen Verminderung von Energieverlusten
    zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 2 EnEG nicht erreicht werden kann, wenn die Geschossdecke bereits über eine durchgehende, allenfalls durch
    Balken (im Dach durch Sparren) unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 2:2003-07 entspricht; davon kann nach den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am
    30.07.2009 bekanntgemachten Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohn- und Nichtwohngebäudebestand bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden,
    und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden.


    Quelle: Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz veröffentlich am 27. Juni 2011

    Dennoch bleibt der Gegenstand, dass die Decke ja entfernt und neu aufgebaut wird. Wie möchtest du dann argumentieren, dass du in diesem Zuge nicht auch gleich die Anforderungen der EnEv erfüllt hast? Ich glaube bei der Konstellation dürfte es schwer werden auf den Bestandschutz zu argumentieren. Wenn ich das richtig aufgefasst habe, dann greift dieser ja nur a. unter oben genannten Punkten (Wärmedämmung) und b. nur wenn das Bauteil/schicht nicht neu aufgebaut wird.

    Ich wollte daher hier nur zur Vorsicht aufrufen. Auch wenn das Risiko, noch, gering einzuschätzen ist. Nur was nützt es am Ende wenn ich das Geld spare und davon am Ende einn teuren Anwalt bezahlen muss? Daher mein Argument, dass ich das gewaagt finde.
     
  9. #9 Kalle88, 25.12.2013
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    *Grrml* Diese scheiß 5 Min. Bearbeitungszeit nur....

    Im Grunde stimmt das ja was ich geschrieben habe... aber wer richtig lesen kann ist natürlich klar im Vorteil... Hier gehts ja um ne Holzbalkendecke und die ist ja nicht an Baujahren gebunden... Wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass hier Dämmung schon vorhanden ist - durchgehend - dann ist das mit dem Nachrüsten natürlich quatsch was ich geschrieben habe. Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen :mauer
     
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Alte Gipsdecke raus?

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