3-fach Verglasung mit Festpreis bestellt und nur 2-fach Verglasung bekommen

Diskutiere 3-fach Verglasung mit Festpreis bestellt und nur 2-fach Verglasung bekommen im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe folgendes Problem ich habe 2011 in einem Altbau (Bj. 1955) neue Fenster einbauen lassen. Es wurden 6 Fenster ausgetauscht. Das...

  1. Jubi75

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    Hallo,
    ich habe folgendes Problem ich habe 2011 in einem Altbau (Bj. 1955) neue Fenster einbauen lassen. Es wurden 6 Fenster ausgetauscht. Das ganze zu einem Festpreis von 4800 Euro in der schriftlichen Auftragsbestätigung war klar 3fach Verglasung vereinbart. Die Fenster wurden eingebaut ich bekam die Rechnung mit der Typ Bezeichnung und einem Dämmwert, nun bin ich ein Laie und habe das auch ordentlich bezahlt. Es sah auch alles ganz ordentlich aus. Jetzt hat mir ein Freund, als er vor einigen Tagen bei mir zu Besuch war gesagt, dass sei keine 3fach Verglasung, sondern 2fach. Daraufhin habe ich mir die Rechnung und die darauf aufgeführten Dämmwerte genauer angesehen und mit den Werten des Herstellers verglichen. Es ist nur 2fach Verglasung.
    Meine Fragen hierzu:
    1) Wie lange habe ich noch Zeit das zu reklamieren?
    2) Wie groß ist die Preisdifferenz was kann ich gegebenenfalls als Ausgleich akzeptieren?
    3) Grenzt das nicht schon an Betrug?
    4) Wie würdet Ihr vorgehen?
     
  2. R.B.

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    Laie hin oder her, das interessiert hier nicht. Du bist doch geschäftsfähig, oder etwa nicht?
    Also, was macht man als Laie wenn man etwas beauftragen möchte von dem man keine Ahnung hat? Richtig. Man holt sich Sachverstand hinzu.

    Was ich damit sagen möchte, mit dem Argument "Laie" wirst Du nicht weit kommen, da musst Du schon bessere Argumente anführen. Du hattest ja jederzeit die Möglichkeit die eingebauten Fenster überprüfen zu lassen um eine Abweichung zwischen Soll und Ist festzustellen. Die Rechnung könnte hier schon ein Indiz sein, sofern die Angaben dort mit dem Auftrag nicht übereinstimmen. Du hast diese bezahlt und demzufolge auch verstanden (wer zahlt sonst eine Rechnung deren Inhalt er nicht versteht?)

    Jetzt wäre also zuerst einmal zu prüfen, was wirklich verbaut wurde. Fensterglas ist normalerweise in den Abstandshaltern gekennzeichnet. Also da mal nachschauen. Die Fenster selbst, sprich die Profile, lassen sich auch einfach überprüfen. Entsprechen diese Angaben den Angaben auf der Rechnung, sprich dem was Du bezahlt hast, dann wird´s schwierig. Gibt es hier Abweichungen, dann wäre schon die Rechnungsstellung falsch. In dem Fall hätte das Unternehmen etwas abgerechnet was nicht geliefert wurde, und da könnte man dann schon an Betrug denken.

    Das kann niemand bewerten, denn vermutlich hast Du nur das bezahlt was auch geliefert und eingebaut wurde, und dem hast Du ja nicht widersprochen.

    Zuerst mal prüfen lassen was überhaupt verbaut wurde, dann Auftrag, Auftragsbestätigung und Rechnung von einem Fachanwalt prüfen lassen. Der kann Dir dann sagen welchen Weg Du einschlagen kannst.
    Achtung, Verjährungsfristen beachten. Sollte die Rechnung falsch sein, dann tritt bei Rechnungsstellung in 2011 zum Ende 2014 die Verjährung ein. In wieweit das auf die Abweichung Auftrag zur Lieferung zutritt, kann ich Dir nicht sagen. Aber dafür gibt es ja die Juristen.
     
  3. #3 Friedl1953, 28.12.2013
    Friedl1953

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    Könnte einigermaßen darauf passen:

    Der Spruch „Verdeckter Mangel – 30 Jahre Gewähr“ gilt in der Form nicht. Der wahre Kern: Verschweigt der Auftragnehmer ihm bekannte Mängel bei der Abnahme, haftet er dafür bis zu zehn Jahre – wenn man ihm das Verschweigen denn beweisen kann.

    Der Beweis dürfte hier wohl das kleinere Thema sein.

    Wenn Du dir sicher bist eine andere Scheibe, als die bestellte und bezahlte, bekommen zu haben.

    Mitteilung an den Auftragnehmer und auf Austausch der Scheiben bestehen. Angemessen Frist setzen. Auf einen finanziellen Ausgleich würde ich micht überhaupt nicht einlassen.
     
  4. #4 ars vivendi, 28.12.2013
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    Ob dies ein verdeckter Mangel ist? Immerhin ist es ziemlich offensichtlich ob 2 fach oder 3 fach verglast.
     
  5. #5 Friedl1953, 28.12.2013
    Friedl1953

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    Es geht nicht um verdeckt sondern verschweigen.
     
  6. #6 Gast036816, 29.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vertrag nach vob oder bgb?

    erst einmal abklären, ob es den fensterbauer noch gibt.

    dann den mangel mit fristsetzung zur mangelbehebung anzeigen als einwurfeinschreiben.

    sollte darauf hin keine reaktion erfolgen, musst du dir überlegen, ob der gang zum anwalt lohnt, streitwert dürfte die 500 € wohl kaum überschreiten.
     
  7. #7 Friedl1953, 29.12.2013
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    Ich denke eher dies ist Thema Vertragsrecht.
    Streitwert wären hier nicht nur die Preisdifferenz die sicher mit 500 € abgegolten ist, hier geht es aber defnitiv um Neulieferung, Ausbau, Einbau und da kommt einiges mehrzusammen.
    Ansonsten siehe #6.
     
  8. #8 Corinna72, 29.12.2013
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    Es ist schon ein starkes Stück, wenn man die Auftragsbestätigung für 3 fach Verglasung erhalten hat, aber nur 2 fach Verglasung eingebaut wird.
    Bei einem Haus BJ 55 KANN (nicht muss) 2 fach Verglasung sogar von Vorteil sein, weil die wahscheinlich ziemlich schlechte Gebäudedämmung verursachen kann, dass nun andere Bauwerksteile, Wärmebrücken, Mauerwerksecken etc. schlechtere Dämmwerte haben, als die Fenster, so dass sich das Kondensat dann zuerst dort niederschlägt und Schimmel bilden kann.

    Ehrlich gesagt hätte ich bei einem ungedämmten 55er Bj mit 2 fach Verglasung sogar ein besseres Gefühl und ich würde mir lieber die Differenz auszahlen lassen.
     
  9. #9 kappradl, 29.12.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Für dein Gefühl mag's ja gut sein.
     
  10. Jubi75

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    Der Fensterbauer ist auch der Hersteller, eine deutschlandweit arbeitende Firma mit eigentlich gutem Ruf. Da sollte man sich darauf verlassen können, dass ich auch bekomme was ich bestellt habe. Es geht hier ja nicht um einen offensichtlichen funktionalen Mangel. Ich hatte also zunächst keinen Grund an der Qualität der Fenster zu zweifeln.
     
  11. #11 Friedl1953, 30.12.2013
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    Das gejammere nutzt doch gar nichts. Du hast Anspruch auf Vertragserfüllung. Ob eine Verjährung des Anspruchs evtl. eingetreten ist, ist eine juristische Frage und hier ist das nicht das geeignete Forum. Einfach mal nen Anwalt fragen. Oder noch einfacher wie in #6, dann siehst Du wie der Lieferant reagiert. Dann kannst Du noch immer reagieren.
     
  12. #12 derjacky, 30.12.2013
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    Bevor man hier die Pferde scheu macht, wäre es doch erstmal hilfreich mit der Firma zu sprechen, oder?
    Wenn die sich dann wirklich querstellt kann man doch immer noch über Fristen und Anwälte sprechen?
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Also wenn ich eine Rechnung auf den Tisch bekomme, dann schaue ich mir schon an was dort verrechnet wird und ob das dem entspricht was ich bestellt habe. Vorher würde ich eine Rechnung niemals zur Zahlung freigeben.

    Ich frage mich halt, da lässt sich jemand neuen Fenster einbauen, und prüft nicht, was letztendlich verbaut wird? Selbst als die Rechnung auf dem Tisch liegt wird der Umstand, dass die Angaben nicht mit der Bestellung übereinstimmen, einfach ignoriert und dennoch gezahlt? Und dann schaut man auch noch 2 Jahre lang durch neue Fenster und es fällt nicht auf, dass das Fensterglas nur aus 2 Scheiben besteht?

    Sorry, aber so naiv kann man doch nicht sein. Wach´ endlich auf, das Leben ist doch kein Ponyhof.

    Schau nach was da verbaut wurde, dann abgleichen mit der Rechnung und der Bestellung sowie der AB des Lieferanten. Dann ein Schreiben aufsetzen und ab damit an den Lieferanten, mit Fristsetzung für eine Antwort. Dieses Schreiben nachweisbar zustellen, also nicht irgendwelche eMails, oder nur einen Anruf. In der Zwischenzeit alle Unterlagen zusammenstellen, und sollte der Hersteller nicht fristgerecht antworten, dann alles einem Anwalt zur Begutachtung vorlegen. Der wird Dir dann hoffentlich sagen, wie´s weiter geht.

    Ich könnte jetzt Vermutungen anstellen wie der Hersteller reagieren wird, immerhin hast Du ja den geänderten Vertragsbedingungen durch Abnahme des Gewerks, und Zahlung nach Prüfung der (anscheinend korrekten) Rechnungen zugestimmt. Meine Vermutungen helfen Dir aber nicht weiter, also schön Dienst nach Vorschrift.

    Nebenbei bemerkt, man kann bei Fenstern auch nur die Scheiben austauschen, und wenn die richtigen Profile verbaut wurden, wäre auch der spätere Einsatz von 3fach Verglasung kein Problem. Was hier möglich ist, kann man aus der Ferne aber nicht beurteilen. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt ein SV erforderlich, sofern die Firma nicht von sich aus einen Austausch der Scheiben vorschlägt.

    Auf einen finanziellen Ausgleich würde ich nicht hoffen. Es wäre zwar denkbar, dass die Firma ein paar Euro anbietet, aber dann nur damit sich den eventuellen Ärger vom Hals hat. Sie könnte aber auch argumentieren, dass Du ja nur das bezahlt hast was geliefert wurde, und im Fall von 3fach Verglasung der Preis sowieso höher gewesen wäre, und wenn man das Kleingedruckte in der AB gelesen hätte....und blablabla

    Es wäre auch denkbar, dass die gelieferten Fenster hochwertiger sind als das was als 3fach Verglasung ursprünglich mal versprochen (auch vereinbart?) war. Auch hierzu müsste man aber zuerst die Bestellung und AB sowie die Rechnung kontrollieren. Wer weiß schon, was, wo und wie tatsächlich vereinbart wurde.

    So, ich hoffe dass Dich dieser Beitrag nun zum Nachdenken bringt. Also, entweder Du gibst Dich mit der Situation zufrieden, oder Du bewegst Dich. Wie´s weiter geht, das liegt an Dir.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 fensterwartung, 30.12.2013
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    Bevor du dich hier im Forum heiß machen läßt, rede mit dem Fensterbauer. Das ist mE der vernünftigste und vor allem erste Weg, den man gehen sollte.

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Thema:

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