Rechnungsbetrag einbehalten?

Diskutiere Rechnungsbetrag einbehalten? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo, habe vor kurzem mein dach decken lassen, leider aber wohl nicht ganz nach den regeln der technik... siehe:...

  1. #1 Svensen, 03.12.2005
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    hallo,
    habe vor kurzem mein dach decken lassen, leider aber wohl nicht ganz nach den regeln der technik...
    siehe: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7924
    nun konnte leider nicht wie in meinem letzten beitrag erwähnt der letzte abschlag zurückgeholt werden. :mauer
    jetzt habe ich noch zwei rechnungen für dachklempnerarbeiten erhalten. wäre es zulässig, diese vorerst nicht zu bezahlen (mit hinweis auf die mängel am dach), solange die dachgeschichte nicht geregelt ist? habe nämlich befürchtungen, wenn ich die rechnungen nun auch noch bezahle und der dachdecker dann den vollen betrag hat, dass dann gar nichts mehr passiert...?!?
    vielen dank im voraus...
    svensen
     
  2. Quelle

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    warum ein neuer thread? :Roll

    ist vob vereinbart? der mangel schriftlich angzeigt?

    kann man jetzt ja net so einfach nachlesen.
     
  3. #3 Gast_Max, 03.12.2005
    Gast_Max

    Gast_Max Gast

    Hallo

    Bis zur Abnahme ist der Handwerker beweispflichtig, daß alles iO ist , danach Sie.

    Hat diese stattgefunden? Mal nach dem Begriff googlen und auch hier nachlesen.

    Erst nach der Abnahme entsteht die Pflicht zum bezahlen.

    Gruß
    Max
     
  4. #4 Svensen, 03.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 03.12.2005
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    hallo,
    @quelle:
    • neuer thread, weil ich nichts dazu gefunden habe!
    • vob ist vereinbart!
    • mängel ist heute schriftlich angezeigt worden.

    @max
    abnahme in dem sinne hat nicht stattgefunden! dass erst danach die pflicht zum bezahlen besteht, hat mir niemand gesagt! :cry
    sollte ich vielleicht in die mängelanzeige gleich einen antrag auf abnahme mit reinschreiben?

    die eigentliche frage war aber eigentlich, ob ich die rechnung für die dachklempnerei quasi als ersatz bis zur mangelbeseitigung des daches einbehalten kann? (die klempnerei scheint in ordnung zu sein)

    vielen dank...

    svensen
     
  5. #5 Christian M, 10.12.2005
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    fraglich

    hallo svensen,

    wenn die klempner- und die dachdeckerarbeiten zusammen in einem auftrag erteilt wurden, dann haben sie bis dato lediglich abschlagszahlungen geleistet. somit können sie bei der nächsten rechnung einen entsprechenden vorbehalt tätigen. sind es jedoch zwei voneinander getrennte auftrage, ist diese vorgehensweise juristisch fraglich.

    die abnahme sollte der dachdecker beantragen (umkehr der beweislast). solange die abnahme nicht vollzogen ist, hat der dachdecker seine leistungen zu schützen.
    abnahme ist vollzogen: 6 werktage nach beginn der benutzung oder wenn keine abnahme beantragt wurde, 12 werktage nach schriftlicher mitteilung über die fertigstellung der leistung.

    gruß
    christian
     
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