Glastausch nach Scheibenbruch - Kondenswasser - ENEV?

Diskutiere Glastausch nach Scheibenbruch - Kondenswasser - ENEV? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Tach Zusammen, unser altes Wohnzimmerfenster (4,5 m2) ist zu Bruch gegangen, die Glasversicherung hat einen Glaser mit der Reparatur...

  1. egon9

    egon9

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    Tach Zusammen,

    unser altes Wohnzimmerfenster (4,5 m2) ist zu Bruch gegangen, die Glasversicherung hat einen Glaser mit der Reparatur beauftragt. Dieser hat nun einfach die Scheibe getauscht und (laut Rechnung) Isolierglas 2*5mm Float mit 12mm SZR (wohl ohne Edelgasfüllung) eingebaut. Entspricht das überhaupt der aktuellen ENEV, also darf so eine Scheibe überhaupt noch eingebaut werden?

    Hintergrund der Frage ist dass es ab ca. 5 Grad Außentemperatur zu Kondenswasser und Schimmelbildung innen kommt...

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

    Egon
     
  2. #2 Gast036816, 02.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was war denn vorher drin?
     
  3. #3 Kater432, 02.01.2014
    Kater432

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    Er sollte zumindest das einbauen was vorher auch drin war. Warum sollte die Versicherung als Beispiel bei Bruch von 2fach verglast ohne gasfüllunf auf 3fach mit edelgasfüllung bezahlen?
     
  4. #4 Kater432, 02.01.2014
    Kater432

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    Schlechter würde ich nie akzeptieren. Schließlich bezahlt man dafür
     
  5. #5 fensterwartung, 02.01.2014
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    Schau Dir mal den Alu-Randverbund zwischen den Scheiben an, dort sollten sich weitere Angaben befinden. Ansonsten lässt du dir vom Glaser einfach mal den Ug-Wert nennen. Isoliergläser kann man selbstverständlich auch als Kaltverglasung mit einem Ug-Wert von 3.0 bestellen, aber das hat - wie der Name schon sagt - nichts im beheizten Wohnraum zu suchen.

    Allerdings ist Kondenswasser nicht immer ein Indiz für eine schlechte Verglasung. Wie hoch ist denn die Raumluftfeuchte in diesem Zimmer?

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  6. Julius

    Julius

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    Wie alt war denn das "alte" Fenster konkret?
    Welchen Wärmedurchgangswiderstand hatte die alte Verglasung?
     
  7. #7 gunther1948, 02.01.2014
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    scheibe ist schon längst im container.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 driver55, 02.01.2014
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    Ist aber sicherlich nicht die einzige Scheibe/das einzige Fenster im Haus...

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  9. egon9

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    Erstmal danke für die vielen Antworten. Die alte Scheibe war ca. 30 Jahre alt. Der Glaser wurde von der Versicherung beauftragt und die Fa. gibt es inzwischen nicht mehr. Im Haus (auch im selben Raum) haben wir viele neuere Scheiben mit uG Werten zwischen 1,5 und 1,2. Dort tritt keinerlei Kondenswasserbildung auf und es ist hinterd en Scheiben auch (gefühjt) deutlich wärmer.

    Meine Frage ist eigentlich ob es bindende Vorschriften (z.B. ENEV) gibt welche Scheibe im Reparaturfall eingebaut werden muss. Es ist ja mit 4,5 m2 Fläche energetisch für das Haus durchaus relevant, zumal wir eine nachgerüstete 18cm Wärmedämmung außen haben. Ich glaube mal gelesen zu haben dass es da beim Austausch von Scheiben Grenzwerte gibt...wichtig wäre zu wissen ob die mit der eingebauten Scheibe (Isolierglas 2*5mm Float mit 12mm SZR) überhaupt zu erreichen sind.

    Viele Grüße

    Egon
     
  10. #10 Friedl1953, 03.01.2014
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    Für die Versicherungt nicht. Du hast nur Anspruch auf das was Du hattest. Du hättest aber die Möglichkeit gehabt aufzuzahlen.

    Warum nicht?
     
  11. H.PF

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    Stopp Friedl, das kommt auf den Vertrag an!
     
  12. Julius

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    Aben damit nicht zwingend diese Information (z.B. könnte es weitere solcher Scheiben im Gebäude geben - oder gar die alte Rechnung...)!
     
  13. #13 Rudolf Rakete, 03.01.2014
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    Nee so ganz ist das nicht richtig, erstmal kommt es auf den Versciherungsvertrag an und zweitens wenn es gesetzliche Vorschriften gäbe nach denen eine gewisse Mindestanforderung beim Scheibentausch zu berücksichtigen wäre, so müsste die Versicherung die bessere neue Scheibe auch bezahlen.

    Im Übrigen ich kenne die Einkaufspreise von Isolierglasscheiben der Unterschied zu einer Scheibe mit Edelgasfüllung und ohne ist so groß nicht. Wenn da ein Glaser dem Kunden eine veraltete Scheibe einbaut, so wunder ich mich nicht dass es diesen Glaser nicht mehr gibt.
     
  14. #14 Rudolf Rakete, 03.01.2014
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    Ich habe mal gegoogelt und bin darauf gestoßen: "Die Anforderungen sind immer dann einzuhalten, wenn die Fläche der geänderten Bauteile, also auch der Verglasung, mehr als zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes entspricht."

    Dann würde ich doch mal die Gesamtfläche eurer Glasscheiben ausrechnen und schauen ob die 4,5m2 vielleicht mehr als zehn Prozent sind.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Nur aufgrund der Kondensatbildung würde ich noch nicht unterstellen, dass der Fensterbauer hier die falschen Scheiben eingesetzt hat. Eine gefühlte Kälte ist auch noch kein Argument.

    Wann wurden die Fensterscheiben ausgetauscht?

    Selbst wenn die EnEV einzuhalten wäre, gab es Ausnahmen die hier greifen könnten. So war beispielsweise in der EnEV (§9) ausdrücklich genannt, dass die U-Werte bei einem Austausch der Verglasung nicht eingehalten werden müssen, wenn die Rahmen für die notwendigen Scheiben nicht geeignet sind.
    Erst im Sommer letzten Jahres kam die Ergänzung hinzu, dass in diesem Fall ein Ug von 1,3 ausreichend ist. Vorher konnte der Ug also problemlos höher liegen, und die EnEV war trotzdem erfüllt.

    Aufgrund der Auswahl der Scheibe mit 22mm Gesamtdicke könnte man vermuten, dass der Rahmen für eine dickere Scheibe nicht geeignet war. Aber das ist nur eine Vermutung.

    d.h.
    zuerst einmal wäre zu prüfen, ob die EnEV überhaupt relevant war, und wenn ja, welche Ausführung der EnEV zum Ansatz kam.
    Dann wäre zu prüfen, ob man mit dem vorhandenen Rahmen überhaupt die EnEV hätte erfüllen können.
    Erst wenn diese Punkte geklärt sind, kann man anhand der Daten der verbauten Scheibe prüfen, ob der FB hier einen Fehler gemacht hat.

    Zur Versicherung, hier wäre zuerst mal der Vertrag zu studieren, was in welcher Höhe überhaupt versichert ist. Nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat, kann man wohl davon ausgehen, dass solche Schäden versichert waren. Üblicherweise finden sich in solchen Verträgen auch Klauseln nach denen "Mehrkosten durch behördliche Auflagen" eingeschlossen sind. In dem Fall darf durch die Schadensregulierung natürlich kein rechtswidriger Zustand geschaffen werden. Muss durch Austausch der Verglasung die EnEV eingehalten werden, dann muss die Versicherung auch diese Kosten übernehmen. Fehlen solche Klauseln, dann muss zwar der Scheibenersatz der EnEV entsprechen, die Mehrkosten zahlt aber der Versicherungsnehmer.

    d.h. Es gibt keinen Automatismus nach dem die Versicherung den kompletten Ersatz bezahlen muss
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 03.01.2014
    Rudolf Rakete

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    Bei ner 22mm Glasdicke bekommst Du aber UG 1.1 hin. Ohne Mehrgewicht. Ohne Edelgasfüllung hat eine solche Scheibe ca. UG 3
     
  17. #17 fensterwartung, 03.01.2014
    fensterwartung

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    Nutzt aber alles nichts, wenn es den Glaser nicht mehr gibt. Wen soll man denn da in die Verantwortung nehmen? ;)

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  18. bernix

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    ...haben die auch eine Grösse von 4,5 m²?
     
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Glastausch nach Scheibenbruch - Kondenswasser - ENEV?

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