Phase 1-4, Beispielunterlagen

Diskutiere Phase 1-4, Beispielunterlagen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich suche nach Beispielunterlagen für die Phasen 1-4. Gibt es sowas im Internet oder vll. auch hier? Hätte gerne gesehen wie die...

  1. #1 spiderstar, 03.01.2014
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    Hallo,

    ich suche nach Beispielunterlagen für die Phasen 1-4. Gibt es sowas im Internet oder vll. auch hier?
    Hätte gerne gesehen wie die Entwurfszeichnungen aussehen, die Berechnung für die Kostenschätzung, etc etc.

    Danke
     
  2. #2 Thomas B, 03.01.2014
    Thomas B

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    Enteuwrfszeichnungen sehen aus...naja..wie eigentlich....

    Das hängt ganz vom entwerfer ab. Skizzen in Bleistift auf Butterbrotpapier, oder mit Bleistift vorgezeichnet und dann mit Filzer nachgemalt, coloriert oder gar gleich in CAD....was auch immer.

    Kostenschätzungen gibt es -je nach gusto- in Form einer Liste / Tabelle. Word, Excel, handgeschrieben .. wie auch immer.

    Da gibt es kein festes Regelwerk.

    Lediglich für LP 4 läßt sich das klarer fassen: Hierbei handelt es sich um die Bauantragsunterlagen: Lagelan, 100stel darstellung aller Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Entwässerungsantrag. Formblätter (Bauantrag + Baubeschreibung). Berechnungen (Wohnfl./ Nutzfl. GRZ/ GFZ/ BRI, Stellplatznachweis,...)
     
  3. Taipan

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    Die gibt es nicht. Es gibt aber Kataloge, was diese Unterlagen enthalten müssen. Einer dieser Kataloge ist die HOAI. Hier im speziellen die Anlage 10.
     
  4. #4 spiderstar, 03.01.2014
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    Da steht ja jede Menge drin... ich war eben schon mal bei einem Planer und auch beim Architekten. Würde aber gerne sehen, was ich für die deutlichen Mehrkosten auch "mehr" bekomme.

    Auch ein Bauzeichner kann gute Grundrisse erstellen, aber das was aussenrum eben noch hinzukommt wie die Kostenberechnung (wie detailliert zb), könnte mich überzeugen. Allerdings will ich die Dinge vorher immer gerne sehen ;)
     
  5. #5 Thomas B, 03.01.2014
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    was man isch unter einem Architekten vorstellen darf (kann/ muß) dürfte bekannt sein. Ein "Planer" ist eine etwas vage Bezeichnung. Kann alles und nichts sein. Ist es häufig auch. Nichts.

    Auch der "Planer" ist an die HOAI gebunden. Diese gilt nicht nur für Architekten, sondern für alle die diese Leistungen erbringen. Verlangt hier einer deutlkich weniger (es gibt da schon Spielräume!), so kann dies mehrere Gründe haben:

    1. Architekt bewegt sich im oberen Bereich der HOAI, Planer im unteren
    2. Planer bewegt sich außerhalb des Zulässigen (kann am Ende bedeuten, daß er das zu wenig angebotene dennoch nachfordert. Ist möglich und auch zulässig)
    3. Planer bietet weniger (weniger Leistungen, weniger Können, weniger ???)

    Das wäre mir tatsächlich neu. Lerne aber gerne dazu.
    Vorschlag zum effizienten Sparen: Habe gehört daß umgeschulte Schuhverkäufer dies mittels einfacher Zeichneprogramme auch leisten können (Thema: Hausverkäufer, Musterhausparks,...) Könnte noch billiger werden. Schon mal erwogen?
     
  6. Taipan

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    Wenn irgendjemand Leistungen erbringt, die in der HOAI als Grundleistungen erwähnt sind, dann MUSS er diese nach HOAI abrechnen. Tut er das nicht, handelt er gesetzteswidrig. Nimmst Du eine Solche Abrechnung an handelst DU nun auch gesetzeswidrig, da DU ab sofort davon Kenntnis hast. Bis eben wärst Du von den "höheren Kosten" nur überrascht worden.

    Ob derjenige, der die Leistungen erbringt, nun Bauzeichner, Architekt oder Fischverkäufer ist, ist der HOAI i.Ü. egal.

    Wenn alle drei nach HOAI abrechnen müssen, dann darfst Du mal raten, wen ich wählen würde (wäre ich nicht einer von den drei).


    @Thomas: Wer nu? Ich oder DU? Einer von uns beiden kann jetzt auch Geld verdienen. :-)
     
  7. #7 Thomas B, 03.01.2014
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    ... ach herrje .. bin gerade am Prüfen von Rechnungen. Ein unerquickliches "Geschäft". Aufmaße á la Fresszettel, mein Rotstift nutzt sich gerade stark ab ... da schreibe ich auch gerne hier was.....
     
  8. #8 Gast036816, 03.01.2014
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    wie? du prüfst mit dem rotstift, ich muss immer grün prüfen!
     
  9. #9 Thomas B, 03.01.2014
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    Muss man grün prüfen? Wieso muß man das????

    Ich korrigiere auch durchaus mit grün. Oder mit blau.

    Ist den BH wurscht, solange etwas zum Streichen da ist.....
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2014
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    Grün ist für die behördeneigenen Controler vorbehalten! Korrekturen in ROT

    @ TE - ob Du für mehr auch mehr bekommst, ist natürlich nicht sicher. Sicher ist aber, dass Du für weniger meist auch weniger erhälst, weil es sonst unwirtschaftlich ist.
    Wie viele Vorentwürfe und Entwürfe bis zur Antragsreife nötig sind, kann keiner definieren. Ich habe BV gehabt, da stand das Konzept nach dem 3. Vorentwurf, aber es brauchte auf der Basis 20 Entwürfe, bis auch die Feinheiten standen, ich habe welche gehabt, da war es umgekehrt, ich hatte welche, da war es 3 + 3 (OK - eher selten) und welche mit 20 + 20 (noch seltener).
    Alles dazwischen ist denkbar und kommt vor.

    Frag Deine Aspiranten doch mal, wo deren "Schmerzgrenze" bei der Anzahl der Vor- und Entwürfe liegt und deute an, dass ggf. in den Vertrag übernehmen zu wollen.
    Mal sehen, ob Billigwilli genauso hoch geht, wie HOAI-konform!
    Dabei im Hinterkopf haben, dass Billigwilli immer noch den Mindestsatz einklagen kann. :wow
     
  11. #11 Gast036816, 03.01.2014
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    nööö - ist bei mir im honorarvertrag vom auftraggeber festgelegt, nachtrags-, rechnungs- und aufmaßprüfung in grün.
     
  12. #12 Thomas B, 03.01.2014
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    Sogar die Farbe, mit welcher Du Rechnungen ggf. korrigierst ist festgelegt ???? Holla....man kann es aber auch ein wenig übertreiben, oder?
     
  13. #13 tillfisc, 03.01.2014
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    Jaja, so leidet auch die letzte Kreativität ;-)
     
  14. #14 Achim Kaiser, 03.01.2014
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    Farbige Häkchen kenn ich nur von öffentlichen Auftraggebern ...
    und dort wo das staatliche Hochbauamt prüft sind deren Häkchen *grün* :).

    Könnte sein das Rolf viel für Vater Staat arbeitet ... da hats öfters Haken und Ösen, in grün und anderen Farben ;).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 Gast036816, 03.01.2014
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    ich musste sogar schon mal in braun prüfen, da war ganz wenig raum für farbige kreativität, das war dann für eine industriebeamteninstitution.

    ansonsten habt ihr recht, die farbkrativität leidet bei der prüfung von unterlagen, wenn dies im honorarvertrag fixiert ist. das wäre nix für das büro Sauerbruch Hutton.
     
  16. #16 Thomas B, 03.01.2014
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    Was heißt Kreativität???? Mir ist es ehrlich gesagt schnurz in welcher Farbe korrigiert wird. ich nehme meistens rot (Macht der gewohnheit), aber eben auch andere...je nachdem welchen Stift ich gerade zwischen die Finger kriege... ist doch egal welche Farbe...verstehe ich nicht...
     
  17. #17 Gast036816, 03.01.2014
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    Thomas - bei größeren projekten prüfen verschiedene institutionen - bauleiter, projektsteurer, kostencontroler, bauherrenvertreter, revisor, hinniunddinni und hastenichtgesehen. dann möchte der bauherr an den unterschiedlichen farben sehen, wer was gemacht oder nichts gemacht hat. so eine rechnung hat dann schon eine beachtliche schöne bunte häkchensammlung. irgendwann wurde da einmal der begriff 'häkchenspray coloured' kreiert. ist alles nur bürokratischer mumpitz.
     
  18. #18 Anda2012, 03.01.2014
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    beim einen musste ich in rot prüfen, beim anderen mit blau. Kann rolf nur zustimmen, kenne das ebenfalls zur Genüge. Nach mir kamen mal: externer technischer Kontrolleur, externer Finanzkontrolleur, interner technischer Kontrolleur, interner Finanzkontrolleur... Wie war das noch mit der Bezahlung innerhalb von xx Werktagen??? Und über Wissen und Realitätssinn der Leute hinter mir lasse ich mich mal nicht aus.
    Ich nehme aber am liebsten rot, das sieht man einfach am besten.
     
  19. #19 Skeptiker, 03.01.2014
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    kenne ich auch nur so, rot dann bei Behörden nur durch diese und zwar in höherer Hierarchieebene.
     
  20. #20 Skeptiker, 03.01.2014
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    Meinste? Die arbeiten ja vor allem nicht mit RAL, sondern NCS und da gibt's auch schöne Rot- wie Grüntöne. Aber sechs verschiedene Grüntöne in einer Rechnungsprüfung - ausgewogen verteilt - das ist schon eine echte Herausforderung.
     
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Phase 1-4, Beispielunterlagen

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