Bauleiter bei Dachausbau ?

Diskutiere Bauleiter bei Dachausbau ? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ! Brauche dringend einen Expertenrat ! Vor einem Monat haben wir mit unserem Dachausbau begonnen. Genhmigter Entwurf einer Architektin ....

  1. #1 Bauordnungsfan, 04.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 05.12.2005
    Bauordnungsfan

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    Hallo !
    Brauche dringend einen Expertenrat !
    Vor einem Monat haben wir mit unserem Dachausbau begonnen.
    Genhmigter Entwurf einer Architektin .
    Mit Baubeginn eingereicht : Nachweise über Statik ,Wärmeschutz , Schallschutz , erstellt von einem Bauingenieur .
    Bisher gebaut : Dachgauben ,Balkenergänzungen bzw.Verstärkung zur Verbesserung der Statik ,neue Dacheindeckung und Entwässerung .
    Durchgeführt von einem Dachbauunternehmen mit Zimmermeister und Dachdeckermeister .Beaufsichtigt vom Bauingenieur .
    Den Innenausbau wollen wir nach und nach selbst machen .
    Jetzt zu meinem Problem : das Bauordnungsamt fordert von mir eine (auf dem Formular für die Bauanzeige nicht vorgesehene ) Unterschrift eines Bauvorlage-berechtigten Bauleiters für das ganze Bauvorhaben .
    Die Unterschrift des Fachbauleiters der Dachbaufirma wurde nicht akzeptiert .
    Der Bauingenieur sagt , er sei nicht Bauvorlage-berechtigt .
    Alle bisher beteiligten Fachleute ,die es ja wissen sollten ,zuckten mit den Schultern und meinten .die Bauleitung müßte ich bei sovielen Fachbauleitern doch selbst übernehmen können.
    Muss ich jetzt tatsächlich noch einen Architekten dafür beauftragen und bezahlen , dass er mich beaufsichtigt , bei der Durchführung der vom Bauingenieur und mir gemeinsam geplanten Maßnahmen zum Schall- und Wärmeschutz ?
    Für die Elektrik und die Heizung müssen sowieso noch Fachbetriebe beauftragt werden , für die Zellulosedämmung kommt ein zertifizierter Spezialist .
    Ehrlich gesagt:ich will keinen dafür bezahlen , dass er mir bei von mir geplanten und vom Fachmann abgesegneten Arbeiten auf die Finger schaut .
    In der ganzen Landesbauordnung finde ich keinen § auf den ich mich berufen kann ,wenn ich selbst die Bauleitung übernehmen will .

    Kann mir hier ein Experte weiterhelfen ?
    Das Bauamt droht schon mit Bußgeld !

    Für ein ganzes Haus würde ich den Aufwand verstehen . Aber für einen Dachausbau ????
     
  2. #2 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Schwierige Frage oder falsches Forum ?

    Hat vielleicht jemand `ne Ahnung , wo ich sonst noch sonst noch dumm fragen kann ?

    Die obere Baubehörde hatte ich gleichzeitig angeschrieben .

    Ergebnis war das Gleiche .

    Keine Antwort !

    Bezahlen denn alle anderen sebst handanlegende Bauherren ohne Murren einen Architekten dafür ,dass er sie überwacht ,oder auch nur seine Unterschrift unter die Baubeginnanzeige setzt ?

    Die Landesbauordnung ist , was den Dachbodenausbau angeht ,nicht sehr ergiebig ,lässt aber erkennen ,dass es einen Ermessensspielraum bei geringfügigen Bauvorhaben gibt .

    Aber da ist auch nichts wiklich klar definiert .
     
  3. matzi

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    Ich weiß nicht wie das in NRW ist. In S-H darf jeder Handwerksmeister Bauleitung machen. Wenn ich hier eine Gaube baue dann unterschreibe ich natürlich auch.
    Gruß Matzi
     
  4. noi76

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    Sicher, dass es ein bauvorlageberechtigter Bauleiter ist, der gefordert wird?

    Also ich kenne es so, dass die Bauanzeige von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht wird, in Ihrem Falle die Architektin. Der Bauleiter muss dann keine Bauvorlageberechtigung haben. Wozu auch, er soll ja den Bau leiten und nicht planen.

    Mario
     
  5. #5 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Das macht der Dachbauer sonst wohl auch ,aber der ist auch aus der 5 km entfernten Kreisstadt , und wir haben hier ein eigenes Bauamt ,in dem die Uhren wohl anders gehen .

    Da wird wohl der Knackpunkt tatsächlich der Ermessensspielraum sein .
     
  6. #6 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Tatsächlich schreibt die Landesbauordnung von NRW vor , dass die Bauleitung nur von einem bauvorlageberechtigten Fachmenschen gemacht werden darf.

    Darauf besteht auch das Bauamt .

    Wie gesagt , sehe ich bei einem Neubau ja auch ein.

    Aber beim Dachausbau ???
     
  7. noi76

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    In NRWs LBO steht:
    Den Zusammenhang mit der Bauvorlageberechtigung kann ich da nicht erkennen und macht auch keinen Sinn. Kann es sein, dass die Unterlagen nicht von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht wurden bzw. ohne die entsprechenden Nachweise (Haftpflicht).

    Mario
     
  8. mls

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    das hier
    klingt für mich nicht unbedingt nach maximaleinfach .. daher wäre wohl auch a bissi bauleitung nicht verkehrt und nur für solche fälle haben manche tragwerksplaner eine vorlageberechtigung ;)

    ohne dem handwerksmeister was wegzunehmen: lass deine planer über die baustelle rumpeln, 4 oder 6 augen sehen mehr als 2.
    dann klappt das auch mit der bescheinigung.
     
  9. #9 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Sie kann dafür bestimmte Voraussetzungen festlegen, die die Verantwortlichen nach den §§ 57 bis 59a oder die Sachverständigen zu erfüllen haben; sie muß dies in den Fällen des Satzes 1 Nummern 2 bis 5 tun. Dabei können insbesondere die Fachbereiche, in denen Sachverständige tätig werden, sowie Mindestanforderungen an die Fachkenntnisse sowie in zeitlicher und sachlicher Hinsicht an die Berufserfahrung festgelegt, eine laufende Fortbildung vorgeschrieben, durch Prüfungen nachzuweisende Befähigung bestimmt, der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gefordert und Altersgrenzen festgesetzt werden. Sie kann darüber hinaus auch eine besondere Anerkennung der Sachverständigen vorschreiben, das Verfahren und die Voraussetzungen für die Anerkennung, ihren Widerruf, ihre Rücknahme und ihr Erlöschen und die Vergütung der Sachverständigen und sachverständigen Stellen sowie für Prüfungen, die Bestellung und Zusammensetzung der Prüfungsorgane und das Prüfungsverfahren regeln



    Das ist wohl die Voraussetzung für die geforderte Bauvorlageberechtigung .

    Der Entwurf ,der ja genehmigt wurde ,war natürlich von einer vorlageberechtigten Architektin.

    In unserer Stadt darf niemand Gauben ,ohne eine Baugenehmigung einbauen.
     
  10. #10 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Jetzt mal im ernst ,welche Planer ?

    Die Architektin ,die die von mir erfragte Notwendigkeit einer Tragwerkuntersuchung verneinte ?
    Die inzwischen erfolgten Ergänzungen des Dachstuhls sprechen für sich.
    Einen neuen Architekten , der in die Pläne anderer eingewiesen werden muss ?



    Einen neuen ,diesmal bauvorlageberechtigten Ingenieur ,der erstmal alle Gutachten seines Vorgängers überprüft ,und dem ich dann erneut erklären muss ,warum ich alternative Baustoffe einsetze ,und wo die entsprechenden Normen und Zulassungen dieser nachzulesen sind ?

    Der bisher beauftragte Bauingenieur ist schon kompetent für diese Planung.

    Alles wichtige ist qualifiziert +gemeinsam geplant ,alles sicherheitsrelevante schon gebaut.
     
  11. mls

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    warum so kompliziert? :cool:
     
  12. #12 Bauordnungsfan, 17.12.2005
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    Wie ,das geht auch einfach?


    Ja wie denn ???

    Neubauen ?? :confused:
     
  13. mls

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    du hast doch 2 experten - einen mit ahnung und einen mit stempel :)
     
  14. #14 Bauordnungsfan, 18.12.2005
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    Aber leider keinen Dukatenkacker im Stall .

    Bisher hat mich der Spass ca. 40000 € gekostet .Ohne Innenausbau .

    Wenn ich jetzt noch ab 1200 € (die Gute ist nicht billig)für nix bezahlen soll ,packt mich langsam der Geiz .
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2005
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    Da kömmt mir...

    der Würgereiz!
    FÜR NIX: Ist die Haftung für all die Abweichungen von der Baugenehmigung, für Schäden von Personen, die durch falsche Bauleitung zu Schaden kommen, usw. GARNICHTS - oder bloss wertlos??????? :boxing :boxing
    Anbei der Link zu einem recht aktuellen Urteil zu Honorarhöhe + Haftung. :yikes :wow :yikes
    Aber vielleicht ist die Owi-Gebühr vom Baurechtsamt ja günstiger.
    Mit verständnisslosem Gruss
     
  16. #16 Bauordnungsfan, 18.12.2005
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    Einfach nochmal nachlesen.

    Alles schon von Fachleuten unter qualifizierter Aufsicht gebaut !

    Was nochfehlt ist der Trockenbau .

    Soll die hochbezahlte Kraft aufpassen,dass ich das Dämmmaterial nicht esse ?
    Ganz nebenbei : für die ordnungsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen haftet in erster Linie immer noch der Bauherr.
     
  17. Bruno

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    Wo ist dann das Problem? Den selben Satz ans Amt schreiben.
     
  18. #18 Bauordnungsfan, 18.12.2005
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    Auf diese Idee bin ich auch schon gekommen.

    Antwort vom Amt :

    Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde ,ist die Unterschrift des Bauleiters auf der Baubeginnanzeige nachzuholen.

    Ich weise darauf hin,dass nach § 59a Absatz 3 BauO NRW nur derjenige zur Bauleitung befugt ist, der über die entsprechende Sachkunde und Erfahrung verfügt(zB.ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur).




    Das war übrigens der Grund für mein 1. Posting hier. :mauer
     
  19. mls

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    ach so .. die einfache lösung ist deswegen zu kompliziert, weil sie zu normal ist - und kostet ;)
    dann sag doch gleich, du suchst´n stempel für lau :)
     
  20. #20 Bauordnungsfan, 18.12.2005
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    Nein, viel einfacher : die geforderte Leistung ist erbracht und bezahlt.

    Auf Anordnung der Behörde soll dafür jetzt noch jemand ,der dafür nichts geleistet hat ,Geld bekommen.
     
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