Beinhalten Vermessungskosten auch die Einmessung???

Diskutiere Beinhalten Vermessungskosten auch die Einmessung??? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir haben mal wieder ein wenig Spaß. Unser Bau steht jetzt, wir sind eingezogen. Leider kommen immer noch Rechnungen. Die Stadt Dortmund...

  1. stebud

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    Hallo!
    Wir haben mal wieder ein wenig Spaß. Unser Bau steht jetzt, wir sind eingezogen. Leider kommen immer noch Rechnungen.
    Die Stadt Dortmund hat uns aufgefordert unser Gebäude einmessen zu lassen.
    Angeblich besteht kein Anspruch gegenüber dem Bauträger...
    Laut unserem Kaufvertrag haben wir aber vereinbart, dass die Vermessungskosten vom Bauträger übernommen werden.
    Habe ich jetzt ein falsches Verständnis von den Vermessungskosten oder handelt es sich rechtlich wirklich um verschiedenen Themen?
    Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet. Unser Gutachter macht leider noch Urlaub. Den kann ich nicht fragen.
    Besten Dank, Stefan
     
  2. #2 Geodesy, 06.01.2014
    Geodesy

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    Es gibt versch. Vermessungen. Teilung, Absteckungen, Lageplan vor dem Bau, Gebäudeeinmessungen nach dem Bau.

    Meist ist es so, dass der Bauträger, wenn, die Vermessungen vor dem Bau übernimmt und der Bauherr die abschließenden Einmessung nach dem Bau.
     
  3. #3 Baufuchs, 06.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Pflicht zur Einmessung des errichteten Gebäudes ist eine Pflicht des Grundstückseigentümers.

    Ergibt sich aus Katastergesetz NRW.

    Diese Einmessung hat mit den Vermessungsarbeiten, die für die Durchführung des Bauvorhabens notwendig sind nichts zu tun.
     
  4. Julius

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    Also auch der Bauträger? Denn der ist ja der Bauherr...

    Zur Frage:
    Man muß unterscheiden. Wenn diese Einmessung noch nicht erfolgt ist, kann die Behörde das von Euch (jetziger Eigentümer) verlangen, samt der Bezahlung.
    Trotzdem kann ein vertragsgemäßer Erstattungsanspruch Eurerseits gegenüber dem BT bestehen (wie Euer Vertrag diesbezüglich auszulegen ist, sagt Euch Euer Anwalt).
    Ihr müßtet aber trotzdem ggf. in Vorleistung gehen und tragt auch das Risiko bei Nichteinbringbarkeit.

    Vielleicht wurde das aber auch nur aus zeitlichen Gründen noch nicht erledigt, man kann einfach mit dem BT reden und er begleicht/erstattet dann (ohne daß von Euch der Rechtsweg beschritten werden müßte)?
     
  5. #5 Geodesy, 06.01.2014
    Geodesy

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    ok, ok...

    Bauträger ist Bauherr, ich vergess es immer.
    Ich meinte natürlich der jetzige Eigentümer.
     
  6. #6 Baufuchs, 06.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Julius
    In seinem 1. Beitrag (06.01.2013) schreibt TE: "baue mit Bauunternehmer eine DHH". Danach wurde daraus wie oft ein Bauträger, der keiner ist.
     
  7. Julius

    Julius

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    Wo liest Du das?
    Ich beziehe mich auf DIESES Thema.
    Dort schreibt der TE - eigentlich sehr eindeutig:
    Wenn also im Vertrag die Worte "Kaufvertrag" und "Bauträger" vorkommen, wird es sich ja wohl kaum um einen Werkvertrag mit einem GU/GÜ handeln. Oder der Notar muß noch viel üben...
     
  8. #8 Baufuchs, 06.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier war es noch ein Bauunternehmer, der die DHH baut.

    Und TE wäre nicht der erste, bei dem aus einem Werkvertrag ein Kaufvertrag wird.....

    @stebud

    Klär uns mal auf:

    Gehörte das Grundstück vor/bei Baubeginn dir, oder hast Du Haus und Grundstück zusammen in einem Notarvertrag erworben?
     
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