Bauträger verweigert Schlüsselübergabe

Diskutiere Bauträger verweigert Schlüsselübergabe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben einen komplexen Fall, der schon lange strittig ist, und natürlich haben wir einen Anwalt und einen Sachverständigen an der Seite....

  1. lalala

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    Wir haben einen komplexen Fall, der schon lange strittig ist, und natürlich haben wir einen Anwalt und einen Sachverständigen an der Seite. Trotzdem wollte ich hier einmal nachfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat:

    Unser BT verweigert die Schlüsselübergabe unserer ETW, weil wir unsere Verzugskosten von der letzten Kaufpreisrate einbehalten haben. Bis auf diese verauslagten (und nachweisbaren) Kosten haben wir alles gezahlt. Er will den Schlüssel nur herausrücken, wenn wir 100% zahlen. Dabei weiß er seit Monaten, dass wir ihm Verzugskosten berechnen werden und sieht deren Berechnung nicht zum ersten Mal. Die ETW ist über 1 Jahr im Verzug (unstrittig), und gemäß BGB hat der BT die uns dadurch entstandenen Kosten zu tragen, das bestätigt auch unser Anwalt. Der BT weigert sich aber und reagiert auch nicht auf unsere Versuche, ihn zu einer Einigung zu bewegen. Wie geht man hier am besten vor? Der Vertrag sieht "Übergabe Zug um Zug gegen KP-Zahlung" vor.
     
  2. #2 MartyMcFly99, 06.01.2014
    MartyMcFly99

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    Doofe Frage: Kann Euch die Frage nicht der Anwalt beantworten? Der braucht doch dafür nur einen Brief mit Fristsetzung zu schreiben und weitere Verzugskosten einzufordern...

    Wer sollte Euch hier einen besseren Tip geben können als der eigene Anwalt?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Was bleibt Euch denn?
    a) Tür öffnen lassen und Schloß tauschen -> Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ...
    b) klagen, gewinnen und dann a) (dann rechtlich i.O.)
    c) bezahlen, einziehen und klagen
    d) bezahlen und fluchen
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    e) bezahlen und Mahnbescheid erwirken (dann muss der BT reagieren) und hoffen, dass noch Geld beim BT zu holen ist
     
  5. #5 ars vivendi, 06.01.2014
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    Auf dem Mahnbescheid macht er dann das Kreuzchen bei "Wiederspruch", schickt es zurück und Zack, man wäre bei der Klagenotwendigkeit und paar Euro für den Mahnbescheid ärmer.
     
  6. #6 MoRüBe, 06.01.2014
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    MoRüBe Gast

    es nutzt gar nix, wenn der eigene Anwalt irgendwas sieht. Der Richter muß es so sehen.:konfusius

    und nach Abzug von Kosten bleibt was über? nix :shades
     
  7. lalala

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    Also wir sind klar im Recht und hätten allen Grund, zu klagen. Das sagt auch unser Anwalt und hat entsprechende Schreiben mit Fristen verschickt. Die wurden aber ignoriert. Dann stünde als nächster Schritt wohl die Klage an. Lust und Zeit für einen langen Prozess haben wir aber natürlich nicht, zumal ich mich frage, wie lange sowas dauern könnte und ob der Richter dann nicht doch nach Jahren einen Vergleich vorschlägt, bei dem wir schlimmstenfalls nur einen Teil des Geldes zugesprochen bekämen und dann womöglich noch auf Prozess- und Anwaltskosten sitzen bleiben. Der einzige, der dann gewonnen hätte, wäre der Anwalt... Aber zahlen, einziehen und dann klagen hätte das gleiche Risiko, nur dass wir dann wenigstens schon in der Wohnung sind. Es kann doch nicht sein, dass so ein BT alles mit uns machen kann und damit auch noch ungeschoren davonkommt???
     
  8. #8 RMartin, 07.01.2014
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    In welcher Größenordnung sind denn die von Euch veranschlagten und geforderten Verzugskosten? Am sinnvollsten wäre eine Angabe im Verhältnis zum Kaufpreis der Wohnung.
     
  9. lalala

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    Es sind bisher knapp 4,5% des Kaufpreises. Steigt natürlich mit jedem weiteren Monat Rumgeplänkel...
     
  10. rodopp

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    das war bei uns genauso. Und klar, der Anwalt hat bei uns IMMER gesagt, ja wir sind klar im Recht, und wenn etwas gegen uns etnschieden wurde dann hieß es nur lapidar "das hat doch Herr Richter so etnschieden, er als Anwalt hat doch kein Einfluss auf seine Entscheidungen" ... Aber am Anfang auch die "Gefahren" aufzuzeigen - ich glaube nicht, dass es ein Anwalt machen würde, dann würde er seine eigene Beauftragung gefährden ;-)
     
  11. R.B.

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    Das ist unlogisch. Entweder "klar im Recht", dann wüsste ich keinen Grund, warum ein Richter einen Vergleich vorschlagen sollte, oder aber doch nicht "klar im Recht".....oder Du meinst nur, Du wärst klar im Recht, und es gibt Gründe warum der BT hier nicht mitspielt?

    Wenn die Kosten unstrittig sind, insbesondere auch deren Höhe, dann spielt der BT ein gefährliches Spiel.

    und was steht dazu im Vertrag mit dem BT?

    Vielleicht ist doch nicht alles so klar wie Du vermutest? Ansonsten hätte ich schon längst den Klageweg beschritten. Mit Vernunft ist dem BT ja anscheinend nicht beizukommen.
     
  12. #12 Thomas B, 07.01.2014
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    Über ein Jahr ist ja schon mal ein Wort....holla!

    Wenn dies unstrittig ist, wie stellt sich denn der BT dazu? Bestreitet er dies dennoch?

    Was den Einbehalt anbelangt, so gibt es hier mW schon eine Obergrenze (5%), die sich pauschalieren läßt. Ist der tatsächliche Schaden nachher her (weil zB der Käufer weiterhin Miete zahlen muß...Monat für Monat), wäre dies mW nachzuweisen.

    Ich will jetzt auch nicht ach so klug daherreden, aber das ist hier -wie beschrieben- tatsächlich ein häufiges Problem mit Bauträgern, weshlab ich auch niemals dazu raten würde mit einem solchen zusammenzuarbeiten.
     
  13. rodopp

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    Das mit dem "Vergleich vorschlagen" machen die Richter wohl immer, steht ja wohl in irgendwelchen Vorschriften, dass sie immer zuerst einen Verglech anstreben sollten oder so. Ein Vergleich ist für alle Seiten günstig, außer für Dich, wie Du schon beschrieben hast, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen usw.: 1. der Richter muss kein Urteil schreiben, muss sich also nicht anstrengen, damit hat er zwar "einen Prozess geführt" und kann sich ein Häckchen in seine Statistik machen, hat aber praktisch fast nichts gemacht, nur sich die Parteien angehört. Die einzig "schwierige" Tätigkeit ist bei so einem Prozess nur die Urteilsbegründung ;-)
    2. Den Anwälten kommt es auch entgegen, die kassieren wohl eine "Gebühr" oder so beim Vergleich (weiß ich aber nicht zu 100%) 3. Der Bauunternehmer oder AN kommt besser und billiger davon, als wenn er "richtig" verurteilt wurde ...

    Also, auf zum Vergleich... Uns wird nach jedem "Schritt" der jahrelangen "Prozessführung" ein Vergleich angeboten. Das läuft so ab: Der Richter lädt alle ein, alle fahren hin, weil ja gedroht wird, alle müssen teilnehmen. Dann redet der Richter ein Paar Sätze nach dem Motto wie schön das Wetter heute ist usw. und fragt dann nur mal so nebenbei, ob man sich nicht einigen möchte.
    Dann sagen alle, dass man sich nicht einigen möchte und nach 10 Minuten fahren alle nach Hause.
    Der Richter und die Anwälte können also wieder mal eine "hochqualifizierte Tätigkeit" verbuchen und haben einen schönen Tag ;-)
     
  14. lalala

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    rodopp - wie ist die Sache bei Euch ausgegangen?

    R.B. - wie rodopp schon schrieb, schlagen die Richter scheinbar gern einen Vergleich vor, weil sie oft überlastet sind und keine Kapazitäten für nervige lange Prozesse haben. Eine Bekannte, die Richterin ist, hat das so bestätigt. Die Kosten sind m.E. unstrittig, zumindest sieht das auch unser Anwalt so. Wir könnten bei Bedarf alles durch Belege nachweisen und haben das ganze Jahr über versucht, die Kosten für den BT so gering wie möglich zu halten und alle Ausgaben, die nicht absolut nötig sind, vermieden, leben übergangsweise in einer kleineren Wohnung, kein Garten, kein Stellplatz, kein Fahrstuhl. Dadurch dass unser BT uns monatelang belogen hat, was die voraussichtliche Fertigstellung betrifft, mussten wir unsere alte ETW vor einem knappen Jahr räumen und leben seitdem aus dem Koffer, unsere Sachen sind seit Monaten eingelagert. Entsprechend gering ist mein Humor und meine Geduld, wenn nun noch nicht mal die dadruch entstandenen Kosten übernommen werden sollen. Ganz zu schweigen von diversen noch abzuarbeitenden Mängeln (für die wir uns nach äußerst zähen Verhandlungen nun doch auf entsprechende Einbehalte und eine Minderung geeinigt haben - aber damit denkt der BT, wäre die Sache für ihn erledigt). Im Vertrag steht, dass der BT die Fertigstellung bis spätestens XXX zusichert. Also eindeutig Verzug, und das bestreitet der BT auch nicht. (O-Ton BT "es ist alles blöd gelaufen, ich wurde selber betrogen, blablabla" - mir kommen die Tränen)

    Im Nachhinein würde ich auch NIE NIE NIE NIE wieder eine Immobilie vom BT kaufen. Aber hinterher ist man immer schlauer und wo wir wohnen hat man leider keine Wahl, da die BT die wenigen verfügbaren Grundstücke sofort in die Finger kriegen und zu ihrem maximalen Profit bebauen...

    Am liebsten würde ich klagen, wenn mein Leben nicht auch ohne diese Spielereien schon erfüllt genug wäre... aber Geld zu verschenken haben wir definitiv auch nicht...
     
  15. rodopp

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    bei uns wird es noch viele Jahre dauern, da es um Statik geht und da bei statischen Sachen das Ergebnis davon abhängt, welche "Annahmen" man gerade annimmt, so gibt es von den gerichtlich bestellten Sachverständigen unterschiedliche Aussagen zu den vorhandenen Mängeln. Und diese unterschiedliche Aussagen müssen wohl durch weitere umfangreiche "Begutachtungen" aufgeklärt werden, sonst kann der Richter kein Urteil machen, nur Vergleiche vorschlagen. Und da es seit 2006 trotzd umfangreicher "Begutachtungen" keine endgültige Aussage zu den statischen Mängeln gibt, so rechne ich auch in den nächsten 3-4 Jahren mit keinem Ergebnis ...
     
  16. rodopp

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    tja, im Vertrag müsste eigentlich auch stehen "und wenn es nicht spätestens am XXX fertig ist, dann überweise ich dem Bauherren monatlich 10.000 € bis zur Fertigstellung des Objektes" ... Das kann sich jeder Bauunternehmer dann überlegen, wenn er sicher ist, dass er mangelfreie baut, dann hat er doch kein Problem so etwas zu unterschreiben ... ;-)
     
  17. rodopp

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    na ja, mir haben Fachleute gesagt, dass für die Richter (keine Urteilsbegründung schreiben) und für die Anwälte ("Vergleichsgebühr") ein Vergleich günstiger ist, als Urteil.

    Also schlägt der Richter prinzipiell immer zuerst mal einen Vergleich vor - zumindest war das bei uns bis jetzt immer so ...
     
  18. #18 RMartin, 07.01.2014
    RMartin

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    Okay. Wie begründet der BT denn dann die Tatsache, dass er nicht gewillt ist zu zahlen? Stimmt er dem errechneten Betrag nicht zu (denkt also, dass weniger gerechtfertigt ist)? Oder stimmt er generell einer Zahlung seinerseits nicht zu?
     
  19. R.B.

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    Nur weil rodopp schlechte Erfahrungen gesammelt hat, würde ich das nicht verallgemeinern.

    Das interessiert alles nicht. WAS steht dazu im Vertrag? Wenn es hart auf hart kommt, dann kannst Du Dich nur auf das verlassen was schriftlich vorliegt. Wenn er nur einen Fertigstellungstermin im Vertrag stehen hat, dann wäre es gut möglich, dass nicht der Verzug bzw. Schaden daraus strittig sind, sondern die Höhe an sich. Nur weil Du Kosten durch Belege nachweisen kannst, bedeutet das noch lange nicht, dass der BT diese Kosten komplett übernehmen muss. Dazu wären erst einmal die entstandenen Kosten im Detail zu klären.

    Ich hoffe Du siehst worauf ich hinaus will. Wenn die o.g. Punkte nicht wirklich klar sind, dann könnte es gut sein, dass die Sache doch in einem Vergleich endet, völlig unabhängig von der Auslastung von Richtern oder was auch immer.

    Mein Eindruck ist, dass hier eher über die Schadenssumme bzw. Kompensation gestritten wird, als über den Schaden an sich. Das könnte dann auch das Verhalten des BT erklären.
     
  20. #20 Friedl1953, 07.01.2014
    Friedl1953

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    Was bisher nie ausreichend beantwortet wurde, ist meiner Meinung nach, ob überhaupt ein Verzugsschaden im Vertrag definiert wurde. Ein solcher Schaden tritt nicht automatisch ein. Es muss einen Grund geben warum der Bauträger sich so rigoros verhält.
     
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