Bauträger verweigert Schlüsselübergabe

Diskutiere Bauträger verweigert Schlüsselübergabe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Es ist auch gesetzlich geregelt, dass die Gerichte möglichst in Richtung Vergleich arbeiten. Z.B. § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung,...

  1. rodopp

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    Es ist auch gesetzlich geregelt, dass die Gerichte möglichst in Richtung Vergleich arbeiten. Z.B. § 278
    Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich"

    "(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

    (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus"
     
  2. rodopp

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    "in jeder Lage des Verfahrens" also z.B. vor dem gerichtlich bestellten Gutachten und danach. Gibt es z.B. 3 gerichtlich bestellte Gutachten so gibt es schon mal 6 theorethisch mögliche Gerichtstermine zur "Güteverhandlung", wenn diese seitens des Gerichtes angeordnet werden, dann müssen sie abgehalten werden, auch wenn sie nur 5 Minuten dauern und man auf sie monatelang warten muss.
     
  3. lalala

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    Im Vertrag steht nicht, was der BT alles zu übernehmen hat. Laut Gesetz und Anwalt bedeutet das, dass alle Kosten ersetzt werden müssen, die bei fristgerechter Fertigstellung des Objekts nicht entstanden wären. Also Miete, zusätzliche Umzugskosten, Einlagerung Hausrat, zusätzliche Fahrtwege, Finanzierungskosten, Anwaltskosten, etc., bis hin zu Dingen wie entgangener Umsatz durch Wegfall Homeoffice, Ersatzanschaffungen, etc. Dies alles könnten wir wohl fordern, tun wir aber wie gesagt nicht. Wir fordern m.E. schon weitaus weniger, als uns zustehen würde, und daher sehe ich auch nicht, was man daran beanstanden könnte. M.E. hat der BT einfach "die Nase voll" (wir ja auch!!!). Bei allen vorherigen Käufern war er relativ großzügig, bei uns ist jetzt "Schluss damit" (o-ton). Dazu kommt, dass in unserer ETW mit Abstand am meisten Mängel vorliegen und der längste Verzug vorliegt. Unser Anspruch ist also naturgemäß höher als der der anderen Parteien im Objekt. Das stinkt ihm einfach und er befürchtet, durch die Zahlung an uns endgültig in die Verlustzone zu rutschen (jedoch nur auf dieses eine Objekt bezogen - da wurde in der gesamten Bauphase immer wieder gepfuscht, das hat er selbst bestätigt). Und nun, da er sich zu einer Minderung für Mängel und einen Einbehalt für noch zu erledigende Arbeiten bereit erklärt hat, ist für ihn "das Maß voll" und er ist zu keinen weiteren Zahlungen bereit, wie ein sturer Esel. Aber nun kann er doch nicht verlangen, dass wir verzichten, damit er noch einen Profit hinkriegt? Das Geld kann ich ja nie wieder ansparen, was er nun erlassen haben will...
     
  4. lalala

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    Nachtrag: für den BT ist die Sache klar - er ist das Opfer, er leidet am meisten, und wir sollen uns doch freuen, dass wir das Objekt ein bisschen billiger kriegen... (=weil er nicht liefern kann, was er verkauft hat). Den anderen Käufern im Haus hat er den Verzugsschaden komplett erstattet. Die hatten nur nicht so viele Mängel wie wir, daher war die absolute Gesamtsumme niedriger. Die Art der berechneten Aufwendungen war gleich, nur eben nicht so hoch wie bei uns, weil weniger Verzug und zT keine doppelten Umzüge nötig waren.
     
  5. #25 Friedl1953, 07.01.2014
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    Ich möchte Dich nur darauf hinweisen, dass bei noch so klarer Rechtslage es manchmal einen anderen Weg geht. Wenn der BT so rigoros ist dann hat er, wenn vielleicht auch nur ein vermeintliches, Ass im Ärmel. Das musst Du rausfinden.
     
  6. R.B.

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    So, und ab jetzt wird´s interessant. Ob Deine Aufrechnung einer näheren Prüfung standhält, das steht in den Sternen. Es ist also nicht der Schaden an sich, sondern dessen Höhe strittig. Wer sagt nun, dass Deine Forderungen der Höhe nach berechtigt sind? Ich würde daraus noch nicht ableiten, dass ich im Recht bin. Anscheinend fühlen sich beide Parteien im Recht, und daher wäre eine gerichtliche Klärung die logische Konsequenz.
     
  7. rodopp

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    Na ja, aber wenn der Anwalt (also ein Fachman) das so behauptet ... ;-)
     
  8. Taipan

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    Das ist sein Job. Nun muss er diese Behauptung gegenüber einer anderen Behauptung verteidigen. Und DAS kann dauern.
     
  9. lalala

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    Klar, streiten kann man über alles, aber wir berechnen ja besten Wissens und Gewissens nur Dinge, die uns genauso auch berechnet wurden. Ich hab mir die Miete nicht ausgedacht, und die Umzugskosten auch nicht. Wenn laut Gesetz die Art der Aufwendungen zu ersetzen ist, und ich dem Grundsatz der Schadensvermeidung folge und die Aufwendungen so gering wie möglich halte (durch Wahl einer kleineren Wohnung als der vorherigen und der gekauften, des günstigsten Umzugsunternehmens, etc.), sehe ich da wenig Raum für Streit?! Klar hätten wir auch in einen Wohnwagen ziehen können, aber da hört es dann doch irgendwann auf, oder?
     
  10. Der Da

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    Um wieviel geht es denn tatsächlich ? 5000€, 50 000€ oder irgendwas dazwischen?
    Sind alle Mängel beseitigt? Gibt es schon eine Endabnahme?
     
  11. rodopp

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    Und wenn der BT kein Geld mehr hat, um Dir die Aufwendungen zu erstatten, dann ... ?
     
  12. lalala

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    Irgendwas dazwischen trifft es gut. Es sind noch nicht alle Mängel beseitigt. Aber zumindest alle wesentlichen, die das Sondereigentum betreffen, daher haben wir hierfür vor einigen Wochen die Abnahme erklärt. Mussten wir ja, außerdem wollten wir den Prozess nicht unnötig verzögern. Eine Reihe unwesentlicher Mängel sind noch zu beheben, dass wir nach Einzug noch eine Zeit lang Handwerker dulden müssen, damit müssen und werden wir uns eh abfinden. Das Gemeinschaftseigentum hat noch große Mängel (sieht der BT anders), Abnahme soll demnächst stattfinden.
     
  13. BJ67

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    Ich kenne Bauträger, die gehen kurz vor dem Urteil zum Amtsgericht. Die melden dort Insolvenz an und haben schon die nächste drei Buchstaben GmbH eröffnet. Mit der führen sie die aktuellen Projekte weiter. Du stehst dann da und darfst dich mit dem Insolvenzverwalter auseinander setzen. Der möchte dann nicht nur das restliche Geld, trotz der Mängel, sondern legt noch einen Bonus drauf, dass er sich aus dem Grundbuch austragen lässt. Habe ich alles schon erlebt. Zahlst du nicht, lässt der Insolvenzverwalter die Wohnung versteigern. Dann sind 100 % Geld für dich weg.

    Ich weiß, dass deine Situation bescheiden ist, aber es bleibt nur, das fällige Geld zu zahlen und die Wohnung zu übernehmen. Klagen kannst du dann immer noch, wenn du denkst, der BT ist solvent genug.

    Wenn du es mir heute nicht glaubst, dann wenn der BT den Insolvenzantrag stellt. Dann hast du noch mehr Geld und Nerven für die Ersatzunterbringung ausgegeben, die Mängel bestehen noch immer, alles andere oben.
     
  14. rodopp

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    da sieht man sehr gut, wie im gegenwärtigen Rechtssytem der Schutz des Bauherren auf einem sehr hohen Niveau ist :mega_lol:
     
  15. R.B.

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    Du siehst das logischerweise einseitig, und vielleicht liegst Du mit den Berechnungen ja richtig, aber ob diese Berechnung letztendlich wirklich vor Gericht besteht, das kann hier niemand sagen. Wer weiß, was da auch noch im Vorfeld gelaufen ist, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann durfte der BT schon Federn lassen, sprich die jetzt noch ausstehende Summe kommt noch einmal oben drauf.

    Wenn es hier um mehrere Zehntausend Euro geht, dann wird er vermutlich nicht klein beigeben, egal ob diese Summe nun berechtigt ist oder nicht. Ob der BT solvent ist, oder schon die nächste GmbH in der Mache hat, das kann ich auch nicht sagen. Dieses Szenario sollte man zwar im Hinterkopf behalten, aber nicht gleich das Schlimmste vermuten.

    Demzufolge ist es anscheinend so, dass er die Höhe Deiner Forderung bestreitet, und Du davon ausgehst, dass diese Forderung berechtigt ist. Nachdem eine Einigung nicht möglich ist, bleibt nur der Rechtsweg, dann muss halt ein Gericht klären, wer nun "Recht" hat.
    Ob es sinnvoll ist den Betrag zu zahlen um einen Eigentumsübergang herbeizuführen, das sollte Dein Anwalt mit Dir besprechen. Er kann Dich auch über die Risiken dieser Strategie aufklären. Ich kann Dir nur empfehlen die Sache ganz nüchtern zu betrachten, und Emotionen beiseite zu schieben. Nur das Ergebnis zählt, egal ob der BT ein Sturkopf, Idiot oder was auch immer ist.
     
  16. #36 likema33, 08.01.2014
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    Die Gerichte sind schon gesetzlich dazu verpflichtet, auf eine Einigung hinzuwirken.

    Zudem muss man sehen, dass der Richter mit einem Vergleich wieder eine Sache abgehakt hat und kein Urteil, dem in der Regel eine lange Beweisaufnahme vorausgeht, schreiben muss. Sollte nicht so sein, ist aber leider so.

    Von den Gebühren her erhält man mit einem Vergleich einen Teil der Gerichtskosten zurück, die Anwaltskosten werden allerdings höher.
     
  17. rodopp

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    ja, habe ich schon unter #21 geschrieben ;-)
     
  18. R.B.

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    Natürlich wäre eine Einigung die einfachste Lösung, aber die ist ja anscheinend nicht möglich. Sonst hätte sich der TE den thread ja sparen können. Wenn ich seine Aussagen richtig interpretiere, dann sind die Fronten verhärtet. Der TE ist der Meinung seine Kostenaufstellung ist korrekt, ihm steht das zu, und der BT meint die Höhe ist nicht gerechtfertigt. Bisherige Verhandlungen haben bei einigen Punkten anscheinend schon zu einer Einigung geführt, aber jetzt ist das Maß für den BT voll. Ergo, es gibt nichts mehr zu vergleichen, da muss eine externe Entscheidung her.
    Ob dann eine Seite einknickt, nur weil ein Richter eine Einigung vorschlägt, das kann ich nicht sagen. Wäre aber unlogisch, denn dann hätte man sich ja vorher schon einigen können.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #39 Bruechmann, 06.02.2014
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    1. Wohnung öffnen lassen und Schloss austauschen
    2. abwarten was dann kommt...

    Die Zustrittsverschaffung ist maximal sog. "verbotene Eigenmacht" wenn einem das Haus, Grundstück bzw. die Wohnung offiziell bereits gehört. Aber das ist lächerlich. Sollte eine Prozess vom BT dann angeschoben werden würde ich dem sehr gelassen entgegensehen.

    Schon mal über einen anderen Anwalt nachgedacht?
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2014
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    Ach - wieder son Schlaule

    Das ist ein echter BT, der hat das Hausrecht. Wenn da die Bude geöffnet und das Schloß getauscht wird, ist das Hausfriedensbruch. Mit allen Konsequenzen!
     
Thema: Bauträger verweigert Schlüsselübergabe
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