Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan

Diskutiere Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community, wir sind kurz davor ein Haus zu bauen und haben jetzt den Vertragsentwurf dazu erhalten, der für uns einige fragwürdige...

  1. pete82

    pete82

    Dabei seit:
    06.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wirtschaftingenieur
    Ort:
    Berlin
    Hallo liebe Community,
    wir sind kurz davor ein Haus zu bauen und haben jetzt den Vertragsentwurf dazu erhalten, der für uns einige fragwürdige Passagen beinhaltet, auch scheint mir der Zahlungsplan, nach den Recherchen hier im Forum nicht ganz in Ordnung zu sein, vielleicht könntet ihr uns ja ein paar Anmerkungen zu den Punkten geben, wir wollen den Vertrag auch nochmal professionell prüfen lassen, würden uns aber über eine erste Einschätzung freuen.

    Der Zahlungsplan sieht wie folgt aus:

    5% des Gesamtpreises mit Beginn der Planungsarbeiten
    5% des Gesamtpreises nach Einreichung Bauantrag (Architektenleistung)
    10% des Gesamtpreises nach Fertigstellung der Bodenplatte
    22% des Gesamtpreises nach Fertigstellung des Rohbaus ohne Dachstuhl
    14% des Gesamtpreises nach Fertigstellung der Dacheindeckung
    8% des Gesamtpreises nach Montage der Fenster und des Innenputzes
    18% des Gesamtpreises nach Fertigstellung der Rohrleitungen und der elektrischen Grundinstallation
    10% des Gesamtpreises nach Fertigstellung der Fussbodenheizung und Estrich Einbau
    5% des Gesamtpreises nach Fertigstellung der Innenausbauarbeiten
    1% des Gesamtpreises nach Fertigstellung des Außenputzes
    2% des Gesamtpreises zur Übergabe durch den AN


    Fragwürdige Formulierungen im Vertrag:

    1. Ist der Außenputz bei der Hausübergabe, zum Beispiel aus witterungsbedingten Gründen, nicht erbracht, so berechtigt das den AG nicht, die Bauabnahme zu verweigern. Ist das Branchenüblich?

    2. Zur Sicherung des Werklohnes verpflichtet sich der/ die Bauherren die das Bauvorhaben finanzierenden Kreditforderungen bzw. das das Bauvorhaben finanzierende Guthaben, entsprechend den vereinbarten Zahlungsschritten, an den Bauunternehmer abzutreten. Heißt das, dass der BU über das Guthaben bei Erreichung des Baufortschirtts frei verfügen kann, ohne das ich ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen könnte (Bei Mängeln)?

    3. Dem/ den Bauherren wird es unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des BUs ermöglicht, das Bauobjekt nach Voranmeldung und in Begleitung eines Beauftragten des Bauunternehmers zu begehen. Hierdurch verliere ich doch jegliche Kontrolle???

    4. Der die Bauherren übertragen für die Dauer der Bauausführung bis zur Abnahme das ausrecht auf den Bauunternehmer. Scheint irgendwie für mich mit nr. 3 in Verbindung zu stehen, somit keine unangekündigten Besuche möglich?

    5. Sollte sich die Bausausführung in Folge nicht vorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt verzögern, werden der/die Bauherren und der Bauunternehmer unter dem Gesichtspunkt des Kooperationsgebotes die Bauzeit den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Nicht vorhersehbare Ereignisse sind nach meinem Empfinden fast alle Ereignisse, da kann der BU doch jegliche Verzögerung irgendwie begründen....

    6. Durch Winterbau (Temperaturen unter +5°C) kann sich die Bauzeit ebenfalls verlängern. Welchen Einfluss hat dieser Punkt, gilt das nur für den Rohbau im Winter?



    Ich danke euch schon vielmals für die Unterstützung, habe schon viele Informationen von dieser Homepage sammeln können.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    56% bei fertig gedecktem Dach - :wow - das ist so was von überzahlt.....

    Du musst auf Deinem Grundstück darum bitten, dass von Dir deutlich überzahlte Haus betreten zu dürfen - und musst ein Nein hinnehmen!!!

    Ich sags mal mit der Steve Miller Band:
    Take the money and run
     
  3. #3 powerjabba, 06.01.2014
    powerjabba

    powerjabba

    Dabei seit:
    06.08.2012
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    schreiner
    Ort:
    gornhausen
    Hallo,
    Ob das so üblich ist kann ich nicht beurteilen!
    Aber Zahlung nach Bau Fortschritt ist das aufjedenfall nicht!
    Ihr habt bereits über 90% nach dem estrich bezahlt!
    Sind denn mit Innenausbau auch fliesen, Böden, zimmertüren, Maler und Tapezier Arbeiten gemeint?
    Falls ja sind 2% dafür ziemlich wenig!
    Ich würde das ganze auf jedenfall von einen prüfen lassen, der sich mit solchen Verträgen auskennt!
    Viel erfolg bei eurem Vorhaben
     
  4. #4 Gast036816, 06.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die ersten beiden positionen quasi als vorauszahlung und dann gleich 10% - das ist schon sehr heftig!!!

    56% nach fertigstellung dacheindeckung ist ebenfalls ziemlich heftig. der zahlungsplan sieht eher nach vorauszahlungsplan aus.

    die formulierungen im bauvertrag solltest du von einem anwalt prüfen lassen.
     
  5. #5 powerjabba, 06.01.2014
    powerjabba

    powerjabba

    Dabei seit:
    06.08.2012
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    schreiner
    Ort:
    gornhausen
    Ach ja und Besichtigung nach Absprache ist ja wohl der Hammer!
    Ralf dühlmeyer hat es bestens formuliert!
     
  6. #6 Baufuchs, 06.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verträge, die solche Regelungen enthalten, auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen.

    In der gelisteten Form auf keinen Fall unterschreiben.
     
  7. pete82

    pete82

    Dabei seit:
    06.01.2014
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wirtschaftingenieur
    Ort:
    Berlin
    Also damit sind sämtliche Dinge gemeint, außer Maler/ Tapezierarbeiten und Bodenbeläge, also quasi schlüsselfertig.



    Habe sowas schon befürchtet, dachte allerdings, dass einiges vielleicht im Baugewerbe aus irgendwelchen Gründen typisch wäre :hammer:
     
Thema:

Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan

Die Seite wird geladen...

Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan - Ähnliche Themen

  1. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  2. Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA

    Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA: Hallo allerseits, ich bin neu hier im Forum und hoffe ich habe das richtige Unterforum erwähnt. Wir haben ein Haus komplettsaniert und dabei...
  3. Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen

    Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen: Hallo, bin neu hier und habe gleich mal ein paar Fragen :) 1) In unserem Bauvertrag steht folgender Passus: Für Arbeiten am Grundstück,...
  4. Frage zu Bauvertrag

    Frage zu Bauvertrag: Bei einem Gewerk wurde kein Bauvertrag abgeschlossen, nehmen wir mal an : Sanitär und Heizung. Kann der Auftraggeber trotdem anteilig Strom,...