Bankbürgschaft und Vorauszahlung

Diskutiere Bankbürgschaft und Vorauszahlung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, nach bisher stillem Mitlesen habe ich mich nun hier angemeldet und gleich eine Frage: Für den Holzbauvertrag bei unserem...

  1. #1 namia69, 07.01.2014
    namia69

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    Hallo zusammen,

    nach bisher stillem Mitlesen habe ich mich nun hier angemeldet und gleich eine Frage:

    Für den Holzbauvertrag bei unserem Haus (Rohbau mit Dach und Fenstern, Außenputz und Estrich) haben wir folgenden Vorschlag für den Vertrag bekommen. Wir sollen eine Bankbürgschaft der Firma über den entsprechenden Betrag bekommen und dafür im Gegenzug 80% der Summe als Vorausleistung zahlen. Dafür gibt es 6% Skonto.
    Macht sowas Sinn? Ist es üblich und/oder sicher? Und wie sieht die Bank so ein Vorgehen, da hier ja nicht nach Baufortschritt gezahlt wird?

    Danke und viele Grüße, Namia
     
  2. #2 Baufuchs, 07.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie die Bank das sieht, sagt dir deine Bank.

    Das BGB sieht keine Vorauszahlungen vor, sondern nur Abschlagszahlungen in Höhe des Wertzuwaches/der erbrachten Leistung.
    BGB sieht auch vor, dass der Unternehmer eine Sicherheit (z.B. durch Bürgschaft) stellt.

    Guckst Du hier
     
  3. #3 Gast036816, 07.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das solltest du auf jeden fall juristisch prüfen lassen. hast du die firma überprüft? ansonsten zahlen nach leistungsstand und die 6% sausen lassen.
     
  4. #4 Corinna72, 07.01.2014
    Corinna72

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    unser RA hat uns vor Abschluss unseres Bauvertrage wieder und wieder eingebläut, mit keinem einzigen cent in Vorleistung zu gehen, sondern nur nach Baufortschritt zu bezahlen. Außerdem riet er uns zum Abschluss eines Zahlungsplanes nach Makler- und Bauträgerverordnung, der sähe dann (ohne Grundstückskosten) so aus:

    -Nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmererarbeiten 40 % (eventuell aufgeteilt in die einzelnen Stockwerke)
    -Für die Herstellung der Dachfläche und Dachrinnen 8 %
    -Für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung 10 %

    (Rohbau mit Dach und Fenstern also insgesamt 58%)

    für die Rohinstallation der Heizungsanlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Sanitäranlagen 3 %
    für die Rohinstallation der Elektroanlagen 3 %
    für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten 6 %
    für den Estrich 3 %
    für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich 4 %
    nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe 12 %
    für die Fassadenarbeiten 3 %
    nach vollständiger Fertigstellung 5 %
    (die letzte Rate sollte möglichst 5% betragen. Liegt diese nur bei 2, oder 3%, ist es bei Mängeln schwierig, ausreichend Geld zurückhalten zu können)
     
  5. #5 rotstift68, 07.01.2014
    rotstift68

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    Ich würde von dieser Firma Abstand nehmen. Wer solche Rabatte für Vorkasse anbietet, hat ein Liquiditätsproblem.
     
  6. #6 MoRüBe, 07.01.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Corinna: wer als Unternehmer so einen Vertrag abschliesst, wohlgemerkt: als GU/GÜ und dann nach MaBV abrechnet, der hat gelinde gesagt, nicht mehr alle unterm Pony. Das ist nämlich das umgekehrte zum TE. und der Unternehmer wird zur Bank.

    Aber wie schon gesagt: solche Verträge w.o., forget it. Wobei man jetzt nicht alle Feinheiten des Angebotes/Vertrages kennt, ich vermute da nämlich was...
     
  7. #7 Corinna72, 08.01.2014
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    @MoRüBe: aus Unternehmersicht ist es natürlich anders. Du weißt aber sicher auch, dass die MaBV eigentlich vorsieht, die erste Rate erst zu bezahlen, wenn der Rohbau (ohne Dach und Fenster) komplett steht. Vorher ist eigentlich gar nichts fälltig. Dass dies für den Unternehmer extrem riskant ist, ist natürlich klar und wir haben deshalb auch selber Abrechnung nach Stockwerken akzeptiert.
    Eine befreundete Baurechtsanwältin hat allerdings bei ihrem eigenen Bau tatsächlich durchgesetzt, dass sie vor kompletter Erstellung des Rohbaus streng nach MaBV überhaupt nichts zahlt. Und das war ein Rohbau mit Keller, mit weißer Wanne, mit druckdichten Fenstern, mit komplizierter Wasserhaltung (sehr hohes Grundwasser). Die hat übrigens mit einem großen und recht bekannten Bauträger aus Oberfranken gebaut.
     
  8. #8 Baufuchs, 08.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nochmal:

    Ein Unternehmer, der auf dem Grundstück eines Bauherren per Werkvertrag ein Haus errichtet ist an die Makler-Bauträgerverordnung überhaupt nicht gebunden.

    Wie in einem solchen Werkvertrag zu verfahren ist, steht in § 632a des BGB .

    Das weiß mit Sicherheit auch deine befreundete Rechtsanwältin. Wenn diese einen Dummen gefunden hat, der ihre Zwischenfinanzierung übernimmt, weil er sich darauf einlässt, die erste Rate erst zu verlangen, wenn der Rohbau steht ist das schön für Sie.

    Der Normalfall ist das nicht.

    Weil:
    Ein Unternehmer, der auf einem Bauherrengrundstück einen kompletten Rohbau ohne Abschläge errichtet, hat, wenn der Bauherr dann nicht zahlt das Problem, das alles was er gebaut hat, bereits im Eigentum des Bauherren steht.

    Er kann also nicht einfach etwas wieder ausbauen/abbauen etc., denn das wäre Diebstahl.

    Im Unterschied dazu gehört beim Bauträgerbau diesem auch das Grundstück.
    Zahlt der Käufer nicht, wird kein Eigentum übertragen und der Vertrag u.U. rückgängig gemacht.

    Deshalb sieht die Makler-Baurägerverordnung auch andere Zahlungspläne vor.
     
  9. Jan81

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    Was ist ein Holzbauvertrag? Handelt es sich um eine Fertighausfirma, dann ist eine Vorrauszahlung eigentlich üblig, aber nicht 80%.

    Schon die Firma überprüft oder überprüfen lassen? Wenn eine Bank wirklich eine Bankbürgschaft über komplette Bausumme anbietet, dann kann es dem Unternehmen doch gar nicht so schlecht gehen oder? Man müsste mal die Bankbürgschaft überprüfen lassen.
     
  10. #10 namia69, 08.01.2014
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    danke schonmal für eure Antworten.

    Ich denke wir werden nochmal mit der Firma reden und den Vertrag/die Bürgschaft prüfen lassen.

    @Jan81: wir bauen ein Holzständerhaus. Der Vertrag soll die Arbeiten der Holzbaufirma + Fenster und Außenputz die von Subunternehmern ausgeführt werden beinhalten. Wie können wir die Firma überprüfen?
     
  11. #11 Corinna72, 09.01.2014
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    @Baufuchs:
    Ich will ja nicht besserwisserisch erscheinen, aber ich muss Dir leider widersprechen.
    Wie ich ja weiter oben geschrieben hatte, hat die befreundete Baurechtsanwältin mit einem großen oberfränkischen Bauträger gebaut. Und demnach ist dieser selbstverständlich and die MaBV gebunden.

    Was ich aber auch zum Ausdruck bringen wollte: für den Bauherren ist es einfach sicherer und sinnvoller, sich bezügl. Zahlungsplan auch bei Bau mit GU (der ja eigentlich nicht dran gebunden wäre) an die MaBV anzulehnen, wobei imho eine Bezahlung des Rohbaus nach Stockwerken eine faires Entgegenkommen des Bauherren an seinen GU/BT wäre.
     
  12. #12 Friedl1953, 09.01.2014
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    Ich glaube Du bringst was durcheinander. Ein Bauträger baut auf eigenem Grundstück und veräußert das komplette Objekt - MaBV.
    Baut ein Unternehmen auf Deinem Grundstück ein Haus dann kann vereinbart werden was immer man will. Es gibt sogar einen Fertighausanbieter der verlangt die komplette Summe bei Schlüsselübergabe.:think
    Deine Zahlungsdaten sind sowieso hier überhaupt nicht relevant, da es nur um eine Teilleistung eines HRB-Bau geht.
    Ansonsten die Bankbürgschaft sichert das gezahlte Geld ab.
    Warum die Firma so scharf auf eine so hohe Vorauskasse ist bleibt wohl eher ihr Geheimniss. Ist zumindest ein unübliches Verfahren.
     
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