Bauvoranfrage

Diskutiere Bauvoranfrage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet. Muss aber schnellst möglich eine Bauvoranfrage stellen. Wie mache ich das(selbst was schreiben...

  1. #1 Mandy82, 07.01.2014
    Mandy82

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    Hallo,
    Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet. Muss aber schnellst möglich eine Bauvoranfrage stellen. Wie mache ich das(selbst was schreiben oder gibt es da Vordrucke) ? Was muss ich beilegen?
    Danke
     
  2. #2 malgucken, 07.01.2014
    malgucken

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    Hi.
    Habe es selber gemacht/versucht. Gar nicht so einfach, da gibt es spezielle Farben und so.
    Es gibt bei mir ein Merkblatt.
    Weiterhin brauchst du ein Formular, welches mit eingereicht werden muss. Gibts alles ufm Amt, aber kann je nach Land anders sein.
    Und wenn es um ein Haus geht, muss es schon ein wenig mit Skizzen ausgefüllt sein, die passen.

    Schreib doch einfach mal worum es geht.
     
  3. #3 Mandy82, 07.01.2014
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    Wir haben das Grundstück gekauft, haben aber nur bis 01.02. rücktrittsrecht falls es nicht bebaut werden darf. Wir haben schon Zeichnungen, Grundrisse etc vom Haus was gebaut werden soll und per Mail wurde dem Verkäufer zugesagt dass das Grundstück bebaut werden darf. Nur trau ich dem ganzen nicht so richtig und möchte es jetzt selbst nochmal checken. Leider ist es etwas kurzfristig durch weihnachten etc sind wir erst jetzt nach Hause gekommen und haben zeit dafür
     
  4. Julius

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    Dann umgehend ab zu einem örtlichen Architekten!
     
  5. #5 Thomas B, 08.01.2014
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    Moin,

    grundsätzlich bedarf es für eine BVA keines Architekten. Darf man selber machen! Kann man? Das ist die Frage. Denn bei einem positiven Bescheid besteht ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung! Man könnte also sagen, eine BVA ist eine "Baugenehmigung light". Es werden dabei nicht alle relevanten Dinge abgeklopft (zB: Abstandsflächen, bauart, Bauweiese, stellplätze, Traufhöhe, Fassadengestaltung,...) sondern nur einzelne, konkrete Fragestellungen (Bsp: darf ich hier bauen? Darf ich DN 45° machen? Darf ich rote, statt scharze Dachziegel verwenden, usw.).

    Da es hier also um recht bedeutende Punkte geht, wäre es sehr vernünftig einen erfahrenen Planer damit zu betrauen. Den nämlich braucht es sowieso spätestens wenn der richtige Bauantrag eingereicht wird.

    Auf Zusagen eines Verkäufers würde ich nicht allzu viel geben. kann stimmen, kann nicht ...
     
  6. #6 Mathias1980, 08.01.2014
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    @mandy82: Ich bin kein Bauexperte, aber ich habe die Bauvoranfrage -schwierige Verhältnisse, Schaffung einer Innenbereichssatzung- selbst gestellt und erfolgreich beschieden bekommen. Die gültige LBO ist aber die von Sachsen- Anhalt.
    Ich habe es selber hinbekommen, es ist kein Hexenwerk, aber man sollte keine Angst davor haben und in der Lage sein einen Lageplan zeichnen zu können und man sollte in der Lage sein -grob, vor dem geistigen Auge, denn meine BVA war formlos- das Formblatt für die Baugenehmigung (gibt es vom Amt) mal so grob hinsichtlich Abmessungen und Form durchzugehen, wobei ich im Rahmen der Antwort der BVA dies auch vom Amt erhalten darf, d.h. was ich bauen darf.
    Aber ich kenne eure Rahmenbedingungen nicht, deshalb nur soviel:
    - Vorsicht vor dem Verkäufer!
    - Abstandsflächen und Baugrenzen, Baulinien, etc. kennen und beachten
    - gibt es einen B- Plan oder entsprechend §34 BauGB
    - Wieviel Zeit darf das Amt zur Beantwortung haben? (Ich glaube bei mir waren es 3 Monate, aber min. 1 Monat)

    Ich möchte Thomas etwas widersprechen (und lasse mich von den Experten dafür gern "verprügeln"):
    Der Bauvorbescheid -Ergebnis der Bauvoranfrage- ist zu 99% bzw. de facto eine Baugenehmigung light, aber -so wurde es mir erklärt- er ist es eben nicht zu 100% und man könnte ihn lediglich als Zusicherung auffassen.

    Wenn du dir unsicher bist, dann suche dir einen Planer, der mit einem solchen Thema (Städteplaner?) schon einmal Erfahrung hatte, da -ich provoziere mal: ein sehr guter Techniker, ungeeignet für das Thema Baurecht sein könnte. Es hängt viel Geld am Bauplatz und Lebenszeit spart nicht an der falschen Stelle (am geeigneten Planer für BVA)!

    Liebe Grüße
    Mathias
     
  7. #7 Baufuchs, 08.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist doch eh reichlich spät, dass der/dem TE einfällt, eine Bauvoranfrage zu stellen.

    Wir haben jetzt den 08.01.2014, das Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtbebaubarkeit des Grundstücks erlischt am 01.02.2014.

    Da bleiben dem Bauamt für die Beantwortung ca. 3 Wochen.

    Ich habe leise Zweifel, dass das ausreicht.
     
  8. #8 Friedl1953, 08.01.2014
    Friedl1953

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    Das Ganze ist doch so gut wie zu spät. Woher kommt es, dass Du nun eine Bauvoranfrage stellen willst? Gibt es den einen Verdacht, dass das Grundstück evtl. nicht bebaubar ist?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 08.01.2014
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    GB - Grosser Blödsinn

    Ein BEscheid auf eine Bauvoranfrage ist genauso verbindlich wie eine Baugenehmigung!
    Aber eben nur für die gestellten Fragen.

    Wenn also jemand fragt - darf ich auf das Grundstück ein Wohnhaus bauen und ein JA bekommt, dann darf er das.
    Kann aber sein, dass von einer 200 m² Villa mit verspiegelter Fassade geträumt wurde und nur eine 60 m² verschieferte Hütte genehmigt würde.

    Und genau deswegen ist es sinnhafter, auch eine Bauvoranfrage vom Profi machen zu lassen. Der ist nämlich eher in der Lage, die richtigen Fragen mit der richtigen Begrifflichkeit zu stellen.
     
  10. #10 Mathias1980, 08.01.2014
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    @ralf: So war damals die Rechtsauffassung meines zuständigen Bauordnungsamtes. Aber das ist eine eher theoretische Diskussion.
    Guter Einwand mit den Fragen: Habe ich damals sehr detailliert als Frage ausformuliert (GRZ, GFZ, etc.) und vor der Abgabe mit der zuständigen Sachbearbeiterin persönlich besprochen und die hat die Fragen abgelehnt und hat mich aufgefordert folgende Frage zu stellen: "Ist das Vorhaben -entsprechend zeicnerischer und textlicher Beschreibung- PLANUNGSRECHTLICH zulässig?" Eine bauordnungsrechliche Prüfung ist bei mir im Vorbescheid nicht erfolgt und es wurde mir erkärt, dass dies nicht im Rahmen des Vorbescheids gemacht wird!

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Geübt im Umgang mit solchen Sachen UND lesen und verstehen der LBO UND guten persönlichen Kontakt zum Bauordnungsamt UND Zeit investieren, dann auch so möglich. (Ich habe so, sogar eine Innenbereichssatzung entsprechend §34 BauGB- mit angeschoben.) Wenn man das nicht hat oder nicht will, dann geeigneter Planer.
     
  11. #11 Spardorfer, 08.01.2014
    Spardorfer

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    Hab den Spaß wohl auch demnächst vor mir. Würde an Deiner Stelle direkt aufs Bauamt gehen.
    Die können Dir sagen wann die nächste Sitzung ist wo darüber beschieden wird und wie lang das dann noch dauert.
    In meinem Fall muss der BVA 10 Tage vor der Sitzung eingereicht werden, das könnte grad noch reichen, bis 8.2., aber Du hast ein anderes Bauamt
     
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