Gewährleistung auf/nach Mängelbeseitigung?

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  1. Azalee

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    Guten Morgen!

    Wir haben 2010/2011 mit einem GÜ gebaut mit Endabnahme im Frühjahr 2011 nach VOB B.

    Vor knapp einem Jahr, also innerhalb der Gewährleistungsfrist, wurde bei uns an der Heizung etwas repariert (u.a. defektes Mischerventil). Jetzt haben wir die gleichen "Symptome" erneut und vermuten, dass nun auch das Ersatzventil defekt ist. Sofern man etwas auf Interneterfahrungen geben kann, scheint dieses Modell häufiger Probleme zu machen.

    Jedenfalls verstehe ich Par. 13 der VOB so, dass auf Arbeiten, die keine Bauwerke sind (also die Heizung z.B.?) zwei Jahre Gewährleistung gelten. Starten diese zwei Jahre nach Beseitigung des Mangels erneut, in unserem Fall also eine erneute Gewährleistung bis Anfang 2015?

    Was würde passieren, wenn das nächste Ventil knapp länger als zwei Jahre hält, dann aber wieder einmal kaputt geht? Dann hätten wir Pech gehabt? Oder können wir bereits jetzt darauf bestehen, dass ein alternatives Teil eingebaut wird?

    Vielen Dank für euren Rat
    Christiane
     
  2. #2 MartyMcFly99, 09.01.2014
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    Meine Meinung: Bei einer Instandsetzung beginnt die Gewährleistungsfrist nicht von Neuem. Nach Ablauf der ursprünglichen Frist ist diese zu Ende.
     
  3. Azalee

    Azalee

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    Google sagte mir mittlerweile, dass es nicht immer eindeutig ist. Beispielsweise ist es von Bedeutung, ob eine Mängelbeseitigung aus Kulanz durchgeführt wurde (ist bei uns aber nicht der Fall), und es gibt noch weitere Faktoren.

    Seit gestern der Installateur da war, wissen wir jedoch genaueres: Das kaputte Ventil, das letztes Jahr getauscht wurde, war - wie auch das jetzt erneut defekte Ersatzteil - falsch verbaut worden, was beide Defekte und die kurzen Lebensdauern erklärt. Durch die Mangelbeseitigung letztes Jahr wurde das Problem also nur zeitlich verschoben, aber nicht behoben. Erst jetzt wurde erkannt, wie das Ventil korrekt zu verbauen ist.

    Auch wenn damit die Ausgangsfrage nicht grundsätzlich beantwortet ist, müsste es doch in diesem Fall klar sein, dass die aktuelle Reparatur im Rahmen der Gewährleistung stattfindet, oder?

    Viele Grüße
    Christiane
     
  4. #4 Gast036816, 09.01.2014
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    Gast036816 Gast

    für das neue bauteil gilt eine neue gewährleistungsfrist ab dem zeitpunkt der abnahme nach austausch.

    du musst schon klar feststellen, ist das ventil wieder defekt oder ist es nicht defekt.
     
  5. Jan81

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    Hier ist alles gut erklärt finde ich:

    http://www.sicher-bauen.info/baurec...seitigung-aus-kulanz-verjaehrungsfalle/00773/

    Problem ist es zu beweisen. habt ihr eine Quittung oder Rechnung, dass genau das xy Ventil getauscht wurde und nicht vielleicht abc Ventil?

    Man bekommt oft nichts von dem Handwerker. Die sagen nur .. ja geht auf Garantie oder Kulanz vom Hersteller. Kulanz hört sich gut an ;)

    Ohne einen Beweis, dass genau dieses Ventil am diesem Tag gewechselt wurde ... iwird es schwer sein Recht durch zusetzen.
     
  6. Azalee

    Azalee

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    Ok, danke.

    Das Ventil Nr. 2, das seit letztem Jahr eingebaut ist, ist wieder, also ebenfalls defekt. Die Ursache war in beiden Fällen die, dass der Einbau nicht richtig war. Es fehlte ein Thermosyphon vor dem Ventil (ist ein Mischautomat, Ventil ist vielleicht zu einfach ausgedrückt). Das wurde aber erst jetzt festgestellt, das heißt, wir haben die berechtigte Hoffnung, dass das demnächst eingebaute Ventil Nr. 3 dann mit diesem vorgesetzten Syphon länger hält ;-)

    Unser Bauunternehmen hat uns vorhin übrigens die Gewährleistung bestätigt. Trotzdem ist es ja interessant zu wissen, wie es generell richtig abläuft, also ob die Gewährleistung grundsätzlich erneut beginnt. Da verstehe ich dich jetzt so, dass für neue Bauteile immer eine neue Gewährleistungsfrist gilt, richtig?
     
  7. #7 Gast036816, 10.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gewährleistung beginnt für das ausgewechselte teil erneut, hier längstens 2 jahre.

    hast du ein bauelement, 3 jahre alt, muss aus gewährleistungsgründen bearbeitet werden und du hast 4 jahre gewähr, bekommst du auf die überarbeitung zusätzlich 2 jahre ab der fertigstellung der überarbeitung.
     
  8. Azalee

    Azalee

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    Super, danke!
     
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