Bergseits/talseits bei geradem Grundstück

Diskutiere Bergseits/talseits bei geradem Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Halli Profis, ich schreibe gerade meine Bachelor Thesis und mache dort Projektentwicklung. Jetzt schau ich in die Festsetzungen des B-Plans und...

  1. #1 wasdwasd, 08.01.2014
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    Halli Profis,

    ich schreibe gerade meine Bachelor Thesis und mache dort Projektentwicklung. Jetzt schau ich in die Festsetzungen des B-Plans und da steht was von Traufhöhe bergseits 4m und talseits 6m. Das ist nach meinem Verständnis nur auf Grundstücke in Hanglage anwendbar. Das Grundstück ist aber gerade. Was gilt denn dann? Ich hoffe um Gottes Willen nicht die 4m.

    Danke
    Björn
     
  2. Baumal

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  3. Taipan

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    schau mal in die Begründung zum B-Plan. dort sollte der Berg genannt sein. Damit haste auch die Richtung. Wenn Du aber nichtmal weisst, dass ein B-Plan nicht nur aus Festsetzungen besteht ... solltest Du vllt ... ein wenig länger Studieren ... um die Partys wieder rauszuarbeiten ...
     
  4. #4 wasdwasd, 08.01.2014
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    Tja. Wir haben das gar nicht gelernt. Zwar wurde es kurz angeschnitten, aber das wars. Ich werde auch kein Architekt, sondern Wirtschaftsingenieur. Spielt aber jetzt keine Rolle.
    In der schriftlichen Festsetzung ist die Erläuterung integriert. Allerdings ist das nur eine Zeichnung von einem Gebäude in Hanglage, in denen dann die Höhen eingezeichnet sind. Ist in der Begründung dann noch mehr nachzulesen als eine Erläuterung? Da die Begründung laut Wikipedia nicht zu Satzung gehört, finde ich es auch unlogisch sich diese zusätzlich zu besorgen.
     
  5. Baumal

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    doch das spielt eine rolle!
    ich empfinde es als erschreckend, dass du als wirtschaftsingenieur,
    dann mal auf die menscheit losgelassen wirst, ohne grundlagen
    gelernt zu haben.

    ohne zkizzen von dir , und auszug des b-plans kann dir hier keiner weiterhlfen.
     
  6. #6 wasdwasd, 09.01.2014
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  7. #7 Gast036816, 09.01.2014
    Gast036816

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    erschreckend, wo unser bildungssystem hindriftet, dass künftige wirtschaftsingenieure sich mit bebauungsplänen rumärgern müssen. welche probleme müssen im gegenzug architekturstudenten im wirtschaftsingenieurwesen in ihren bachelorarbeiten lösen?
     
  8. H.PF

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    Der übliche Work-Around wäre doch das ein Wirtschaftsingenieur sich einen Architekten schnappt und ihn damit beauftragt oder fragt. Genauso wie ein Architekt einen Wirtschaftsfachmann mit bestimmten Planungs-oder Überwachungsaufgaben in betriebswirtschaftlichen Fragen beauftragen würde...

    Man muß doch nicht alles können...
     
  9. #9 Alfons Fischer, 09.01.2014
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    meine Meinung: wenn's auf dem betreffenden Grundstück keinen Hang (das, was man im allgemeinen Hang nennt) gibt, gibt's auch keine Talseite. Und damit trifft die Festsetzung, dass Talseits eine Traufhöhe von 6m gebaut werden darf nicht zu.
    Wahrscheinlich wird man es im Zusammenhang sehen müssen: wenn zum Beispiel die Straße an der Bergseite ist und im Straßenverlauf der Hang ausläuft, wird man auf dem ersten Grundstück, das keinen Hang mehr beinhaltet, nicht plötzlich an der Straße 2Meter höher bauen dürfen...

    Aber in dem verlinkten Dokument steht doch drin, wie es gemeint ist. Es ist die Traufhöhe entlang der bergseitigen Erschließungsstraße gemeint. Für mich eindeutig, auch wenn dies vielleicht nur für die Nachbargrundstücke zutrifft.
     
  10. #10 wasdwasd, 09.01.2014
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    Also, ich war jetzt einfach auf dem Amt. Nachdem das Bauordnungsamt auch ahnungslos war, hat mir das Bauamt mitgeteilt, dass diese Festsetzungen für mich irrelevant sind. Es zählt dann nur die Festsetzung der Vollgeschoße.

    Zur Lehre: Ja, die mag vielleicht fragwürdig sein. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob die Kritiker denn als sie Absolventen waren, alles perfekt gewusst haben. Ich finde das war schon eine sehr spezielle Regelung. Diese auszulegen ist auch schwer für einen frischen Architekten (behaupte ich). Ohne weitere Diskussionen zu provozieren. Ich habe Architekten erlebt, die sagten mir, dass sie in 6 Semestern INSGESAMT 3 Klausuren geschrieben haben. In Grundlagen, in technische Mechanik, wo wir zusammen Vorlesung hatten, hieß es bei der Hälfte: Nur bis hier für Architekten prüfungsrelevant.
    Jeder der am Bau Beteiligten hat seine Daseinsberechtigung. Schön, dass die Architekten sich mit ihrem Thema so genau auskennen. Ich erhalte eher eine Ausbildung als Generalist. Da kann ich leider während des Studiums noch nicht perfekt in sämtlichen Belangen ausgebildet sein. Erstaunlich wie angriffslustig manche sind.
     
  11. #11 gunther1948, 10.01.2014
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    hallo
    tröste dich. von denen konnte dir auch keiner eine antwort geben.
    bb-pläne sind manchmal nicht leicht zu verstehen und werden erst klarer wenn die 3. änderung durch ist. duck unn wesch.

    gruss aus de pfalz
     
  12. towika

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    Genau das tut der TE doch hier...

    Wird aber erstmal nur als dumm oder als der typische studierende Partygänger abgetan. Jaja, Urteile sind schnell gefällt...
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 10.01.2014
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    Quatsch

    Ich denke, eine ganze Menge der Kritik hier bezog sich nicht auf den TE persönlich (manches schon, ja), sondern auf die immer miserabler werdende Qualität der Studiengänge.

    Ich denke auch, dass man als Student, der sein - wie es bei uns noch hiess - Vordiplom zum cand. arch (damalige Bezeichnung) macht, nicht derart sattelfest sein muss.
    Das wiklich schlimme daran ist, dass unser cand.arch zu gar nichts berechtigte (ausser zum in Frittenverkaufen und Taxifahren), der Bachelor aber ein Abschluß :mega_lol: ist!
    Ich weiß nicht, wie weit der Druck der Politik es geschafft hat, aber die Politik wollte zumindest durchsetzen, dass man mit einem Bachelor-Abschluß und entsprechender Berufserfahrung in die Kammerlisten eingetragen werden konnte!
    Ich hätte meinen DiplIng Arch. gar nicht vor Ende des 7. oder 8. Semester machen dürfen, selbst wenn ich alle Scheine zusammen gehabt hätte!

    Und da blieben schon genug Defizite, die sich erst in der Praxis auftaten!

    Zur Ausgangsfrage:
    Im real life würde ich eine genaue Höhenaufnahme des Grundstücks nehmen und bei einem Unterschied von auch nur 5 cm dieses als Bergseite definieren.
    Auf der Basis dann zur Sicherheit aller eine Bauvoranfrage stellen, ob das Bauamt diese Definition mitträgt. Stimmnen sie zu, ist alles "im Sack", lehnen sie ab, gelten halt die 4 m.
    Aber dann haben alle Sicherheit
     
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