gemauerte KS Außenwand absichern gegen Windkräfte.....?

Diskutiere gemauerte KS Außenwand absichern gegen Windkräfte.....? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo frohes neues Jahr und guten Tag, ich habe folgende Frage an Experten auf der Baustelle: Gibt es Vorschriften (DIN), wie man eine...

  1. #1 petersi, 09.01.2014
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    Hallo frohes neues Jahr und guten Tag,

    ich habe folgende Frage an Experten auf der Baustelle:

    Gibt es Vorschriften (DIN), wie man eine frisch gemauerte Außenwand aus KS (Dünnbettmörtel)
    gegen Sturm (Windböen) zu sichern hat, erst recht dann, wenn der Ringbalken noch nicht gegossen ist und die Wand frei steht?
    Im Web finde ich keine DIN Vorschriften für das Abstützen von Wänden auf der Baustelle.

    Freue mich über jeden Hinweis. Danke.

    Gruß petersi.
     
  2. #2 RMartin, 09.01.2014
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    Meines Wissens gibt es da keine expliziten Vorschriften für.

    Das ist mal wieder ein klassisches und praktisches Beispiel dafür, dass man halt Leute auf der Baustelle haben muss, die entspr. Fachwissen besitzen und hier wissen was angemessen zu tun ist.

    (Abhängig von Höhe, Länge, auftretender Windgeschwindigkeit sollte hier entspr. mit seitlichen Abstützungen (zuzüglich horizontaler temporärer 'Riegel' zur Lastverteilung) gearbeitet werden. Aber wie nun im Detail bei Dir das dann aussieht, kann nur vor Ort unter Berücksichtigung genannter Bedingungen entschieden werden.)
     
  3. #3 petersi, 09.01.2014
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    Meiner Meinung nach müssen Vorkehrungen zur Sicherung getroffen werden.

    Der Hintergrund ist der, dass die Wand durch einen aufgekommenen Sturm umgefallen ist.

    Stützbalken aus Holz oder Stahl konnte ich auf der Baustelle unter dem Geröll aus Steinen nicht finden.
     
  4. #4 saarplaner, 09.01.2014
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    Wenn schon, dann:
    nun ist es zu spät.

    Stellt sich die Firma quer?
     
  5. #5 Inkognito, 09.01.2014
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    Das passiert hin und wieder, manchmal auch mit Maurern dahinter (danach darunter) die sich vor dem Sturm in Sicherheit gebracht haben. Schlau ist nicht zwangsläufig jeder, der auf dem Bau arbeitet.
     
  6. #6 Gast036816, 09.01.2014
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    Gast036816 Gast

    und worum geht es jetzt? die wand ist umgefallen - gut, solange es keinen personenschaden gegeben hat. die wand kann man wieder hochziehen.

    oder verlangt einer mehr geld?
     
  7. Stoni

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    Nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten hat gefälligst Dein Unternehmer, bis auf wenige Ausnahmefälle, sein Gewerk bis zur Abnahme vor Beschädigung zu schützen.
    Sieh auch Wikipedia-"Bauleistungsversicherung".

    Gruß Stoni
     
  8. #8 RMartin, 09.01.2014
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    Klar ist es Aufgabe des Unternehmers die Wand entspr. zu schützen und so auszubilden, dass sowas eben nicht passiert.
    Aber anscheinend kann er es nicht. Ansonsten würde der TE nicht solche Fragen stellen.

    Lebensgefährlich so eine Firma.
     
  9. #9 Gast036816, 09.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ..... mit dem üblicherweise während der ausführung zu rechnen ist. welche windstärke herrschte denn zum zeitpunkt des umfallers? war bekannt, dass ein sturm mit windstärke xy aufzieht? wer macht bauleitung?
     
  10. #10 wasweissich, 09.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und woher willst du wissen , dass es eine firma war ?

    vielleicht die bundesweit agierende Fa Samstag&feierabend ??
     
  11. #11 Gast036816, 09.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wwi - die sind nicht lebensgefährlich sondern lebensgefährlicher!
     
  12. #12 petersi, 10.01.2014
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    Danke an alle für die Beteiligung.

    Der Bauunternehmer hält sich erst einmal vorsichtig bedeckt.

    Kostenschätzung liegt vor von ca. 10.000,00 €.

    Ist das ein Schaden im Sinne der "Bauleistungsversicherung Privat" , oder eher ein Schaden für die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers?

    Deshalb auch die Frage nach einer DIN-Vorschrift. Sollte es keine Vorschrift für das Abstützen einer freien Wand geben, kann man dem Bauunternehmer auch kein grobes Versäumnis vorwerfen.

    Es herrschte übrigens eine Windstärke von 8 Beaufort.
     
  13. #13 petersi, 10.01.2014
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    ....die Ausführungen sind sehr interessant....danke
     
  14. #14 Gast036816, 10.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was sagt der statiker dazu? kann die wand windstärke 8 verkraften?

    ich erinnere: wer macht bauleitung? war der sturm vorher gesagt?
     
  15. Julius

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    Als Laie tippe eher auf: Weder, noch.
    Stattdessen könnte das einfach am BU hängenbleiben.

    Das sehe ich ganz und gar nicht so.
    Außerdem stellt sich die Frage, wofür das von Belang ist.

    Immerhin förmlicher Sturm.
     
  16. #16 feelfree, 10.01.2014
    feelfree

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    ..und laut Dr. Google genau die Grenze, ab der Versicherungen Schäden an Gebäuden zahlen. Könnte also auch hier klappen.
     
  17. #17 Gast036816, 10.01.2014
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    Gast036816 Gast

    feelfree - welche versicherung denn?
     
  18. #18 feelfree, 10.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich dachte an die Bauleistungsversicherung des TE.
     
  19. Julius

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    Warum sollte sie das? Dem TE ist ja kein Schaden entstanden!
    Nur dem AN. Und genau deswegen dürfte auch dessen Haftpflicht nicht leisten.
     
  20. #20 Inkognito, 10.01.2014
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    Inkognito Gast

    Ich verstehe das immer noch nicht: Eine Mauer kippt um und hat 10 000 € Schaden verursacht? Wenn ja an was und wem gehört das? Oder hat die Mauer 10 000€ gekostet und ist jetzt kaputt?
     
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