gemauerte KS Außenwand absichern gegen Windkräfte.....?

Diskutiere gemauerte KS Außenwand absichern gegen Windkräfte.....? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ich versteh' das so: Ein Rohbau wird erstellt. Es kommt ein Sturm auf, und eine Mauer stürzt ein. Die Mauer ist durch höhere Gewalt eingestürzt...

  1. #21 feelfree, 10.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich versteh' das so: Ein Rohbau wird erstellt. Es kommt ein Sturm auf, und eine Mauer stürzt ein.

    Die Mauer ist durch höhere Gewalt eingestürzt (unter der Annahme, dass der Sturm mit Windstärke 8 als höhere Gewalt gilt), und ist deshalb nicht das Problem des AN. Er hat sie ja ordnungsgemäß gemauert. Dass er jetzt nochmal mauern muss, geht nicht auf seine Kappe.
    Ähnlich wie wenn z.B. ein Holzrahmenbau abbrennen würde. Dafür käme dann die Feuerrohbauversicherung des AG auf.
     
  2. #22 Gast036816, 10.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kommt drauf an, ob rohbauarbeiten in der versicherung des bauherrn enthalten sind.
     
  3. Julius

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    Wenn noch keine Abnahme erfolgt ist, war das Risiko noch beim AN. Und zwar unabhängig davon, ob er ordnungsgemäß oder sonstwie gemauert hatte.
     
  4. #24 feelfree, 11.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Aha. Wozu benötige ich dann zB eine Feuerrrohbauversicherung?
    Solche Risiken liegen eben NICHT beim AN!
     
  5. Julius

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    Wozu DU eine brauchst, weiß ich nicht.
    Aber daß Rohbauversicherungen üblicherweise Sturmschäden NICHT einschließen, das weiß ich...
     
  6. Julius

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    Eigentlich könnte es ganz einfach sein:
    Wenn der TE eine Bauleistungsversicherung hat, welche dieses Elementarschadensrisiko (Sturm) deckt, meldet er dieser den Schaden.
    Die Versicherung wird dann prüfen, ob sie sich eintrittspflichtig sieht und ggf. an den AN bzw. dessen Versicherung verweisen oder jene in Regreß nehmen.
     
  7. #27 petersi, 11.01.2014
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    Das ist das zu erwartende Prozedere.

    Zur Frage der Sicherung einer neu gemauerten Wand gibt es also keine DIN-Vorschrift.
    In Deutschland gibt es für alles eine Vorschrift (oft auch überflüssige). Und ausgerechnet für Rohbauwände keine?
     
  8. #28 Inkognito, 11.01.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Das hätte ich jetzt nicht behauptet, da müsst einer mal Fachregeln des Maurerhandwerks und Normen wühlen, vielleicht steht höchstwahrscheinlich was dazu - oder ein Maurer hier weiß mehr. Wenn Sie da ein Problem haben wenden Sie sich an die Innung?

    Ansonsten ist mir das Problem noch immer nicht klar, die Wand soll 10 000 Euro kosten? Oder was?
     
  9. Julius

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    Generell:
    DIN-Festlegungen sind erst einmal KEINE Vorschriften.
    Einzelne können aber dazu gemacht werden.

    Diese Behauptung wird zwar gerne kolportiert, ist aber falsch.
    "Nur" für Vieles.

    Merke:
    Zu jeder überflüssigen Regelung gibt es mindestens einen (meist sehr viel mehr), welcher sie für unbedingt erforderlich hält.
    Einstufung ist daher höchst subjektiv.

    Das weiß ich nicht.
    Aber ich wüßte gerne, warum Du meinst, das sei für Deinen Fall von Belang?
     
  10. #30 petersi, 13.01.2014
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    Ja, die Reparatur, bzw. das Wiederaufrichten der Wand soll laut Angebot 10.000,00 € kosten.
    Ich finde das viel zu teuer, ist aber wohl auch noch verhandelbar.
     
  11. #31 feelfree, 13.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Von wieviel qm reden wir hier eigentlich?
     
  12. #32 Inkognito, 13.01.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Momentmoment, dem kippt seine eigene Wand um und er hat die Chuzpe Geld zu verlangen, dass er die Wand wieder hinstellt? Für 10 000 Öre? Verbaut der Goldbarren?!

    Bauzustände sind ja wohl sein eigenes Problem. Eine Mauer ist normalerweise ein Werkvertrag, er schuldet den Erfolg, die Mauer, egal ob der Wind das Dingen fünf mal umkippt. Das Risiko geht erst mit der Abnahme auf Sie über. Und Mauern kippen nicht um, wenn sie ein bisschen Wind abbekommen, es sei denn sie sind noch nicht fertig - also ohne Lager oben oder ohne Anschluss an weitere, aussteifende Bauteile.
    Ergo kann ich mir nur sehr begrenzt vorstellen, dass dieses Problem auch nur ansatzweise was mit Ihnen zu tun hat. Außer eventuell mal nachzugucken, was von der umstürzenden Mauer noch beschädigt wurde, das derjenige, der das Risiko trägt dann auch bezahlen muss.

    Aber ein gutes hat Ihr Problem, sie wissen jetzt was für eine Art Mensch ihr Bauunternehmer ist. Sie sollten sich spätestens jetzt fachlichen und vielleicht sogar juristischen Beistand suchen wenn er nicht freiwillig nach ein paar harschen Worten einknickt.
     
  13. #33 feelfree, 13.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Inkognito, lies mal den Wikipedia Eintrag zu bauleistungsversicherung und nehme mal an, dass Windstärke 8 als höhere Gewalt eingestuft werden kann.
    Dann sieht es nicht mehr so eindeutig aus wie man zunächst annehmen könnte.
     
  14. #34 Inkognito, 13.01.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Wenn ich mir das durchlese, dann scheint die Unterscheidung zwischen "ungewöhnlichem" und "außergewöhnlichen" Witterungsereignis zu sein - da werden die Juristen ihre helle Freude daran haben. Wohl auch an http://de.wikipedia.org/wiki/Höhere_Gewalt

    Wenn die Wand noch nicht gehalten, ausgesteift oder der Mörtel fest ist, dann liegt es vielleicht sogar in der Natur der Sache, dass sie bei Wind zusammenfällt und die äußerste zumutbare Sorgfalt erscheint mir auch etwas anderes zu sein, als eine solche Mauer am Tage eines vorhergesagten Sturmes zu errichten und dann nicht mal ausreichend zu sichern. Von der Qualität von Windstärke 8 mal abgesehen, das ist ja nun auch nicht soo selten.

    Das Fazit stimmt aber trotzdem - ab zum Anwalt und zum sachkundigen Beistand. Die Innung als erste Schlichtungsmöglichkeit kann durchaus einen größeren Ärger vermeiden helfen, wenn sich beide Parteien darauf einlassen. Aber wer für eine simple Mauer, bei der es sich nicht um die chinesische handelt, 10 000 Euro verlangt, der braucht wohl jemanden, der ihn juristisch am Ohr packt und ein bisschen schüttelt. Wieviele m² sind den eingefallen, vielleicht habe ich ja eine völlig falsche Vorstellung... haben Sie ein Foto?
     
  15. #35 petersi, 18.01.2014
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    Für alle, die sich hier Gedanken gemacht haben:

    Der Bauleistungsversicherer lehnt die Regulierung ab, da die Wetterverhältnisse weder ungewöhnlich noch außergewöhnlich in der Region zu dieser Jahreszeit waren, sondern entsprachen einer Regelmäßigkeit.(Auskunft und Daten: Deutscher Wetterdienst)

    Der aufgerufene Reparaturpreis von 10.000,00 € ist natürlich eine völlig überzogene Schätzung.

    Der Schaden entstand durch eine grobe Fahrlässigkeit der verantwortlichen Handwerker auf der Baustelle, für die der Bauunternehmer die Haftung trägt.

    Der Bauunternehmer wird die Wand wieder aufrichten.

    Vielen Dank an alle und ich wünsche viel Erfolg beim Bauen im Neuen Jahr...
     
  16. #36 Inkognito, 18.01.2014
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    Inkognito Gast

    Danke für die Rückmeldung.

    Was hat denn genau zum Einlenken des Unternehmers geführt?
     
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