Prüfprotokoll Elektro nach Fertigstellung Hausinstallation

Diskutiere Prüfprotokoll Elektro nach Fertigstellung Hausinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ist es Vorgeschrieben das nach Fertigstellung Hausinstallation ein Prüfprotokoll selbiger erstellt werden muss? Und das dieses Protokoll...

  1. #1 stufi111, 10.01.2014
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    Hallo,

    ist es Vorgeschrieben das nach Fertigstellung Hausinstallation ein Prüfprotokoll selbiger erstellt werden muss? Und das dieses Protokoll der Hauseigentümer bekommen muss/ soll?

    Ich frage weil wir ja nun seit geraumer Zeit in unserem neuen Haus wohnen und mit etwas Verspätung nun auch die Hausakte bekommen haben. Nur zur Elektroinstallation habe ich in selbiger nichts gefunden.

    MFG
     
  2. Julius

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    Ja, es muß zwingend erstellt werden.
    Nein, es muß nicht zwingend ausgehändigt werden (wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist), sondern der Ersteller muß es archivieren.
    Du kannst aber (ggf. gegen Erstattung der Kopierkosten) eine Zweitschrift verlangen!
     
  3. #3 stufi111, 10.01.2014
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    Danke,
    da weiß ich ja bescheid und werde mal ganz Lieb anfragen ob ich da eine Ausfertigung erhalten kann.
     
  4. R.B.

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    Korrekt, wobei man über den Punkt mit dem "archivieren" und/oder aushändigen auch streiten könnte. Der Hauskäufer wird zum Betreiber einer Neuanlagen und ist für den sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich. Für jedes E-Gerät und erst Recht für eine E-Anlage ist eine Dokumentation unerlässlich. Nicht umsonst gibt es zumindest ein Übergabeprotokoll, in dem normalerweise auch das Messprotokoll enthalten ist (als Anlage). Zudem hat der ausführende und eingetragene Betrieb ja mit der Fertigstellungsanzeige auch die Erstellung der Dokumentation bestätigt (zumindest bei unserem VNB ist das so).

    Zitat aus der Fertigstellungsanzeige:

    d.h. die Messungen und die Dokumentation sind sowieso zwingend zu erstellen.

    Jetzt geht es noch darum, ob die Unterlagen auch weitergegeben werden müssen (an sich eine sinnfreie Diskussion, aber was soll´s).

    War zwischen den Vertragsparteien VOB vereinbart, dann ist die Sache einfach. Hier ist eindeutig geregelt, dass die Dokumentation an den AG zu übergeben ist. Wenn ich "Hausakte" lese, dann denke ich an BT, und der müsste die Dokumentation an sich haben, denn er hat mit seinem Eli sicherlich VOB vereinbart.
    Wurde zwischen den Parteien ein Vertrag nach BGB geschlossen, dann kann man wohl davon ausgehen, dass die entsprechenden DINs und VDE Normen vereinbart waren (aaRdT). In dem Fall würde ich unterstellen, dass die Übergabe der Dokumentation an den AG automatisch vereinbart war, auch ohne dies noch einmal ausdrücklich im Vertrag zu benennen.

    Ich frage mich ehrlich gesagt, warum die Elis so einen Aufstand um einen Zettel Papier machen. Man könnte gerade meinen, das Blatt Papier wäre die heilige Kuh der Elis, dabei ist es nichts anderes als ein simples Protokoll.
     
  5. Julius

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    Genau.
    Deswegen würde ich erst einmal ganz unschuldig anfragen, ob nicht vielleicht nur versehentlich vergessen wurde, diesen Teil den Hausunterlagen beizufügen!
     
  6. #6 Dieter70, 11.01.2014
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    Weil es halt schwierig ist, wenn einer von vielen Bauherren anschliessend sowas haben will.
    Oder glaubt hier irgendwer ernsthaft, so eine Einfamilienhausanlage würde mit dem Schutzmaßnamen Messgerät überprüfen? Und wenn dann das ganze auch noch protokollieren?

    Wenn du das Protokoll anforderst, wird das halt am Schreibtisch "gefertigt". Wenn der Betrieb glück hat, gibt es auf dem Rechner noch eine Datei mit der Verteilerlegende, welche hierbei eine unschätzbare Hilfe ist. Ansonsten...
     
  7. Julius

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    Dann scheint es zwei Arten von Betrieben zu geben.
    Die, welche "uff de kölsche Tour" schaffet und solche, die es korrekt tun.
    Zumindest in unserer Gegend wird inzwischen überwiegend korrekt gearbeitet!

    Wobei ich zugeben muß, daß mir auch schon erkennbar "schreibtischgefertigte" Meßprotokolle untergekommen sind. Die waren aber für einen versierten Fachmann in Kenntnis der Anlage meist leicht zu enttarnen. Spätestens, wenn sich nach Reklamation des Nutzers herausstellt, daß die angeblich perfekt erstgemessene Steckdose versehentlich gar nicht angeklemmt war (schon mehrfach vorgekommen)...
     
  8. #8 Dieter70, 12.01.2014
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    Genau. Und mit Köln hat das garnichts zu tun. Kenne da Betriebe aus ganz DE wo es ähnlich zugeht.

    Gemessen mit mehr als dem Duspol und Dokumentiert wird nur, wenn von vorneherein klar ist, das es sonst kein Geld gibt.
     
  9. #9 the motz, 12.01.2014
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    Wie will man korrekte meßergebnisse mit zeitstempel am Schreibtisch nacherfinden?
    Möglich ist es sicher- nur hat man dann weit mehr aufwand, reale Ergebnisse zu erfinden und das Protokoll auch korrekt Aussehen zu lassen, als wenn die Messungen real durchgeführt wurden...
    Gerade im EFH-Bereich sollte das leicht überprüfbar sein (aufgrund der anlagengröße), wieviele Messungen zu welcher Zeit durchgeführt wurden...
     
  10. #10 Dieter70, 12.01.2014
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    Das ist doch gar kein Problem.
    Bei ner Herdleitung z.B. trägste nen Schleifenwiderstand von 0,6Ohm ein, Riso unendlich, und fertig. Wenn dann jemand anders nachmißt, und abweichende Ergebnisse hat, liegt das halt an der Toleranz der Meßgeräte.
     
  11. #11 the motz, 12.01.2014
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    ?
    Mit welchem meßgerät erstellt ihr bei euch die Protokolle, daß das als Argument zählen könnte?
    Gerade solche Aussagen einem Laien gegenüber tragen nicht wirklich zum Vertrauen in die Ausführenden Handwerker bei!

    Grundsätzlich mal alle Elektriker als Betrüger hinzustellen, wenn man selber einer ist, ist menschlich als auch fachlich unter aller Sau!

    Gib deinen Brief wieder ab, mach einen Hochschulabschluß und setz dich in ein Büro- da kannst wesentlich weniger Schaden anrichten, als mit gefälschten Prufprotokollen!
     
  12. #12 Dieter70, 12.01.2014
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    Danke für die Blume!
    Ich habe hier lediglich wiedergegeben, was ich mit anderen Betrieben erlebt habe, insbesondere dann, wenn wir für andere Firmen(z.B. Mitflächen welche von den Mietern selber ausgebaut wurden) Zähler beantragt haben.

    Also bitte Vorsicht mit solchen äußerungen.
     
  13. #13 the motz, 12.01.2014
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    Der Betrugsvorwurf ist nicht von mir gekommen- das kam schon von deiner Seite!
     
  14. #14 the motz, 12.01.2014
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    Oder was soll das sonst sein?
     
  15. #15 Dieter70, 12.01.2014
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    Das ist meine allgemeine Lebenserfahrung.
    Und ob es dir passt oder nicht, wirst du zugeben müßen, das mehr als ein Funken Wahrheit daran ist.

    Warum ich deshalb meinen Gesellenbrief abgeben sollte, um keinen Schaden anzurichten mußt du mir noch erklären.

    Wir werden ja sehen, ob der OP sein Protokoll bekommt.
    Vieeleicht mag er es hier neutralisiert einstellen.
     
  16. #16 Svennie, 13.01.2014
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    Ich habe nach Bitten und Betteln auch ein Protokoll bekommen. Quasi fast überall die gleichen Widerstände eingetragen.
    Komisch ist das ich danach beim anbringen der Lampen gemerkt habe das z.B. im HWR Raum keine Deckenlampe geht da nichts ankommt.
    Beim umhängen einer Lampe im WZ (licht war aus) folg die Sicherung auf einmal raus obwohl gar kein Strom drauf war, denn der Schalter war definitiv aus. Wie kann sowas gehen???
     
  17. H.PF

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    Die haben nicht nachgemessen... Elektriker rauskommen lassen, soll der seinen Scheiß gerade biegen... Wenn das alles über einen Bauträger gelaufen ist: Bauträger Mangel melden, soll der sich drum kümmern
     
  18. #18 stufi111, 13.01.2014
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    Danke, da werde ich ja heute wieder spass haben beim Mail schreiben an den Eli,

    Zum Glück ist da noch die Abschlussrechnung offen, das sollte Vielleicht die Sache mit dem Protokoll etwas vereinfachen.
     
  19. Jan81

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    tja genau so wie Dieter70 gesagt hat ;) Die haben einfach irgendwas in das Prüfprotokoll geschrieben.
     
  20. Jonny

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    Was flog raus? Der FI ? Ganz normal, wurde hier schon öfter erklärt. Stichwort: N-PE Schluss

    Rest bedarf der nochmaligen Überprüfung

    Grüsse
    Jonny
     
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