Höhe der Garage

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  1. slawik

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    Hallo...ich habe mal eine Frage !
    Ich habe einen Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet, der auf einer früheren Bimsgrube entstanden ist. Mein Grundstück liegt zwischen dem Grenzwall und einer Erschließungsstrasse und hat eine Tiefe zur Strasse teilweise bis 2 Meter. Es wird aufgefühlt, verdichtet und ohne Kehler gebaut. Als Grenzbebaung kommt eine Garage mit einem Abstellraum 4 x 10 Meter ( ich hätte gerne 3 Meter Höhe ) Die Frage ist wie hoch kann die Garage werden ? Von wo wird gemessen ? Vom gewachsenem Boden, wobei kann man es überhaupt als gewachsener Boden bezeichnen oder von der gemittelten Höhe der Strasse ?
    Ich habe schon ganzen Internet durchgesucht...nichts gefunden !

    wie mein zukünftiger Nachbar gemein hat , der Bauamt kennt gar nicht die genauen Tiefen...wie rechnen die dann ?
     
  2. Uwe M

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    Aus dem Bauch heraus würde ich die Höhe der Straße annehmen.

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  3. #3 SteveMartok, 10.01.2014
    SteveMartok

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    Ja, dass ist immer so die Sache.
    Ich wohne auch in einem Neubaugebiet und plane gerade mit einem Architekten meine Garage, die maximal 2,75 Höhe haben darf (Schnittpunkt äußere Wandfläche mit Dachhaut) Bei mir in SH bezieht man sich im B-Plan und der LBO auf den natürlich gewachsenen Boden.
    Im letzten August rief ich mal bei meinem Bauamt an, auch um wegen einer Dekomauer zu fragen. Die soll in einer Ecke des Gartens hinkommen und so mit einem alten Gussfenster und wie eine alte Abbruchmauer hergestellt werden, was Frauen eben so mögen. Höhe der Mauer ungefähr 1,30. Dazu muss ich noch sagen, dass die Grundstücke hier etwa um 70 - 90 cm aufgeschüttet werden mussten, um auf das Niveau der neuen Straßen zu kommen, bei mir etwa 80 cm.
    Nun sagte mir die nette Frau im Bauamt, wenn man es genau nähme, dürfte ich also die Garage nur 1,95m hoch bauen und das kleine Mäuerchen noch 40 cm....weil man da vom vorher vorhandenen Niveau des Ackers ausgeht.

    Nun die Garage ginge ja noch so, wenn man einen Ferrari oder Bugatti drin stehen hat.

    Also, dass ist schon alles etwas eigenartig, zumal die meisten Häuser hier dieser Ansicht nach auch die zulässige Firsthöhe überschreiten.

    Schlussendlich darf ich die beiden Trümmer natürlich so bauen lassen mit zugedrückten Augen des Bauamtes, aber mein Architekt wird sich die Zustimmung dazu schriftlich geben lassen. Ich hoffe, dass funktioniert.
     
  4. slawik

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    Ich habe jetzt mehrmals den Bebauungsplan durchgelesen ....nirgendswo steht was von "gewachsenem Boden" einzige was drin steht :
    "Gebäudehöhe
    Die Gebäudehöhe (gemessen in Meter) darf die - entsprechend dem Einschrieb im Plan - als Höchstgrenze festgesetzte Höhe nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe (e) wird gemessen an der Gebäudemitte von Oberkante Dachhaut am First (= OK DF) bis zur Oberkante ausgebaute Erschließungsstraße. Bei zwei angrenzenden Erschließungsstraßen kann der Straßenbezugspunkt in Gebäudemitte vom Bauherren gewählt werden."
    Ich denke dass es auch für die Garage gilt, alles andere wäre Quatsch !!!
     
  5. slawik

    slawik

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    Es ist in Kruft !
     
  6. Uwe M

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    Den Ort hatte ich vermutet.. Sprich doch einfach mal den Ortsbürgermeister auf dieses Problem an. Er ist sehr nett und kann bestimmt weiterhelfen.

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  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2014
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    Die Definition der Bezugshöhe für die Gebäudehöhe nach LBO steht in der LBO. In aller Regel erstmal der gewachsene Boden!
    Allerdings kann diese auch festgesetzt werden. Nicht durch den OB, sondern durchs Baurechtsamt!

    Also den Ersteller der Eingabeplanung zum Bauamt schicken und das klären lassen.

    Mehr gibts dazu nicht zu sagen!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2014
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    PS - Die Angaben zur max. Gebäudehöhe lt. B-Plan haben nichts, aber auch gar nichts mit den Höhenvorgaben aus der LBO zu tun!!!!
     
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