Soka-Bau und Insolvenzverfahren

Diskutiere Soka-Bau und Insolvenzverfahren im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin Leute, falls das hier nicht erlaubt ist, dann bitte ich um Verzeihung @ Mods. Ich bräuchte mal qualitativen Rat von Leuten die sich mit...

  1. #1 Kalle88, 10.01.2014
    Kalle88

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    Moin Leute,

    falls das hier nicht erlaubt ist, dann bitte ich um Verzeihung @ Mods.

    Ich bräuchte mal qualitativen Rat von Leuten die sich mit der Soka-Bau auskennen. Folgender Sachverhalt:

    Alte Firma ging April Insolvent. Von da an wurde die Firma 2 Monate (Mai, Juni) vom Insolvenzverwalter weiter geführt. Gearbeitet wurde bis 30.06.13. Demnach bestehen für uns auch Urlaubsansprüche bis zum 30.06.13. Nun wurden nur Teile des Sokabeitrages im Mai (68%) und im Juni garnichts vom Insolvenzverwalter entrichtet. Geht also um nicht unerhebliche Geldleistungen.

    Nun schreibt mir der Insolvenzverwalter er hätte damit nichts zu tun und müsse nicht die Beiträge für die Soka entrichten. Ich solle mich an die Arbeitsangentur wenden, da er nur die Löhne auszahlt...

    Jetzt suche ich nach gesetzes Auszügen die klar gliedern, dass die Entrichtung des Soka-Beitrages fest zum Lohn dazugehört. So wie die gesetzlichen Sozialversicherungen oder Lohnsteuer. Kann mir da einer weiter helfen? Hab mir schon ein Wolf gesucht...

    Danke schon mal.
     
  2. #2 Gast943916, 10.01.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Hallo Kalle,

    ja ja die liebe SOKA....
    soweit mir bekannt ist der SOKA Beitrag Teil des Lohnes, weil dies ja dein Urlaubsanspruch ersetzt. Leider ist es aber so, dass vom AG nicht bezahlte Beiträge, dem AN auch nicht gutgeschrieben werden können. Wenn aber der IV die Löhne ausbezahlt muss er m.W. auch die Sozialleistungen und dazu gehört auch die SOKA, bezahlen.
    Es gibt in Deutschland m. W. nur 2 Rae, die sich voll auf Wiesbaden eingeschossen haben. Ich such dir den Namen und Anschrift raus und schicke sie dir per PN, mich hat sie sehr gut beraten und auch sehr geholfen, als ich mich von dem Verein verabschiedet habe.
     
  3. #3 Kalle88, 10.01.2014
    Kalle88

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    Mit der Soka-Bau habe ich weniger die Probleme. Die ist ja Zahlungsbereit und hat uns allen den Anspruch an Urlaub auch ausgezahlt, der Beitragsfinanziert war. Aber das war eben nicht dolle und ich sehe es nicht ein dem Insolvenzverwalter oder wem auch immer das Geld in Rachen zu schmeißen, nur weil ich nen doofer Handwerker bin... Nix da und wenn mich das am Ende mehr kostet ist mir auch egal. Das geht ums Prinzip.

    Dem Insolvenzverwalter muss ich auf die Schliche... Weil er der Auffassung ist, die Beiträge der Soka-Bau wären Zusatzversicherungen die nicht über das Insolvenzverfahren abgesichert wären. Was meiner Auffassung falsch ist. Denn ich zahle auch Lohnsteuer, warum dann auf einmal keine Soka Beiträge?

    Ich finde im Tarifvertrag im Sozialkassenverfahren keine Textpassage die genau das beschreibt. Da steht zwar, welcher Betrieb im Sinne obigem Tarifvertrag Beiträge zu leisten hat. Aber nicht das es Bestandteil der Lohnberechnung darstellt, auch wenn da die Rede von Bruttolohnsummen vorkommt. Die zur Berechnung rangezogen wird.

    Ich kann mich noch dran erinnern, dass man uns damals gesagt hat das Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen auf uns Arbeitnehmer.... Arschlecken. Beiträge nicht bezahlt, Abfindungen nicht bezahlt - jaja nicht unser Nachteil... Und alles nur, weil es in Deutschland ne unterirrdische Zahlungsmoralität gibt :motz Aber gut, kann man eh nimmer ändern.
     
  4. Yilmaz

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    Hallo kalle, Der iv wird Der soka Kein cent bezahlen. Wenn er ganz böse Ist kann und darf er Die Zahlungen Der letzten 3 Monate zurück holen. Wenn Die insolvente Firma kein Geld Oder Vermögen mehr hat dann schreib Das Geld ab und schmeiß Keine sauberes Geld hinterher.
     
  5. #5 Kalle88, 10.01.2014
    Kalle88

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    Wie kann er die Zahlungen zurück verlangen, wenn ich Anspruch auf jeden verf**** Arbeitstag hab der zur Berechnung des Urlaubsanspruchs dient? Die sogenannte 12 Tage Regel?

    Das kann doch nicht ernsthaft die Gesetzeslage seien? Ich kenne die Zahlen nicht, will aber bezweifeln, dass da nichts mehr zu holen ist - Geld technisch.
     
  6. Yilmaz

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    Doch, er kann das. Hinter dem iv steht das insolvenzgericht.
     
  7. #7 Kalle88, 10.01.2014
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    Bedeutet, der IV kann machen was er will und der Arbeiter kann nichts machen und muss dumm zusehen?
     
  8. #8 MoRüBe, 10.01.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.01.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Kalle, wenn Du mal bei Wiki Dir das durchliest:

    Zitat wiki (darf ich das überhaupt zitieren?, Falls nein, löschen, dann musste selbst suchen)

    Da Arbeiter nur Lohn erhalten, wenn sie auch arbeiten, ist das Urlaubsentgelt dort mehr als ein Bonus vom Arbeitgeber. Das Urlaubsentgelt ist der Lohn während der Urlaubszeit. Durch die hohe Fluktuation in der Bauwirtschaft und wiederkehrende Insolvenzen wäre das Urlaubsentgelt im Fall eines Arbeitgeberwechsels oder der Insolvenz eines Arbeitgebers für den Bauarbeitnehmer verloren. Um dies auszuschließen, verwaltet die Urlaubskasse das Geld treuhänderisch. Die Bauunternehmen melden und zahlen monatlich das den Bauarbeitnehmern zustehende Urlaubsentgelt an die Urlaubskasse und diese zahlt es den Bauunternehmen wieder zurück, nachdem der Arbeiter seinen Urlaub genommen hat.

    Irgendwo trifft es das. Die Rechtsstellung der soka ist keine gesetzliche Einrichtung sondern Tarif. Das ist das Problem. Der IV zahlt nur das Gesetzliche, egal was ich über den IV jetzt denke...:motz
     
  9. #9 Kalle88, 10.01.2014
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    @ Morübe:

    "Baugewerbe:
    Ihre Urlaubsansprüche sind über die SOKA-Bau abgesichert.
    Bitte beachten Sie, daß für den Insolvenzgeld-Zeitraum keine SOKA-Beiträge durch die Insolvenzverwaltung bezahlt werden dürfen. Bei einem Antrag auf Urlaubsauszahlung bei der SOKA-Bau kann der im Insolvenzgeld-Zeitraum entstandene Urlaubsanspruch nicht ausbezahlt werden (Keine Beiträge = Keine Auszahlung). Sofern die Beiträge bei Abschluss des Insolvenzverfahrens durch die Insolvenzverwaltung an die SOKA bezahlt werden, ist eine Nachzahlung durch die SOKA möglich. Ihr Anspruch richtet sich daher bis zum Abschluss des Verfahrens an die SOKA und darf nicht zur Insolvenztabelle (siehe auch: Insolvenztabellenforderungen) angemeldet werden.

    Sofern der Urlaubsanspruch aus dem Insolvenzgeld-Zeitraum im Unternehmen oder einen anderen Baubetrieb genommen werden kann, ist eine Bezahlung möglich. Der Urlaubsanspruch wird also nur bei einer Urlaubsauszahlung vorläufig nicht vergütet."


    Quelle: http://www.inso-hoerning.de/infos-fuer-arbeitnehmer/urlaubsanspruch/index.html

    Kann man also nachvollziehen und deckt sich mit meiner Annahme. Nur was ist, wenn der Abschluss des IV nach dem 31.03 liegt? Verjährt der Anspruch dann? Ich vermute es schon fast.
     
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