Wie nimmt man ein Haus oder eine Wohnung in Betrieb?

Diskutiere Wie nimmt man ein Haus oder eine Wohnung in Betrieb? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; angeregt durch andere sehr fruchtbare Diskussionen hier im Forum möchte ich mal ein bisschen was aus dem Windungen meiner Gehirngänge zur...

  1. #1 Alfons Fischer, 14.01.2014
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    angeregt durch andere sehr fruchtbare Diskussionen hier im Forum möchte ich mal ein bisschen was aus dem Windungen meiner Gehirngänge zur Diskussion stellen.
    ich möchte einfach hören, was andere dazu sagen, diskutieren und auch Material/Anregungen sammeln...

    erster Fall:
    Die Frage: wie nimmt man ein Haus in Betrieb?

    Bei jedem Backofen steht dran, was man zu tun hat. Warum nicht bei einem Haus?
    Warum nicht so:
    vor der ersten Inbetriebnahme_3.jpg

    das Wort 'Grill' ersetze man durch 'Wohnung', den Zeitraum '10 Minuten' ersetze man durch 'zwei Wochen', 'Rauch' ersetze man durch 'Wasserdampf'. Der Rest ist quasi 1:1 übernehmbar...

    Hintergrund: ich kam in eine Wohnung, die sich zum Abschluss der Baumaßnahme prima präsentierte. Nur war sie halt kalt. Die Heizung wurde an einem Novembertag am Tag des Einzugs (!) in Betrieb genommen. Schränke direkt an die Wände gestellt, voll möbliert, Kisten und Kartons in der Ecke gestapelt. Lüften: ne, es soll ja erst mal warm werden...
    Folge: Massiver Schimmelbefall infolge Neubaufeuchte.
     
  2. #2 Skeptiker, 14.01.2014
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    Bei größeren Bürogebäuden schreiben wir schon länger zum Einzug eine Anleitung zu verschiedenen Themen. Was genau hängt immer vom Objekt ab, aber meist geht's zum Temperierung, Frischluft, Licht, Sonnenschutz, Parken.
     
  3. #3 OLger MD, 14.01.2014
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    Die Erfordernis der Übergabe einer Bedienungsanleitung an den Endverbraucher/Nutzer/Betreiber der Wohnanlage besteht nur bei CE-zertifizierten Wohnungen.
    :shades
    Ansonsten gibt es ja DIE Unterlage nach RAB 32, das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und alle weiteren Unterlagen, die dem Erwerber manchmalmeistensimmernicht ausgehändigt werden...

    Gruß
    Holger
     
  4. #4 OLger MD, 14.01.2014
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    Frische Farbe, noch nicht endfeste Fugen, noch frisch eigemörtelte Verankerungen, etc. und eben auch die Baufeuchte würde ich [als BU] bei der Abnahme auf einem Beiblatt auflisten und einen Satz zur Gewährleistung bei Nichtbeachtung dazuschreiben.
     
  5. #5 Alfons Fischer, 14.01.2014
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    man muss ja ehrlicherweise anerkennen, dass man ein solches "Heizen vor Inbetriebnahme" nicht benötigt, wenn eine Fußbodenheizung vorhanden ist.
    Das dort ohnehin notwendige Funktionsheizen ersetzt dies ja bzw. ist quasi gleichzustellen.

    Ein großes Problem ist aber, dass wir auch verstärkt lüften müssen, wenn wir erstmalig aufheizen!
    nicht, dass das passiert, was ich nach den Weihnachtsferien fast jedes Jahr erlebe: Anrufe mit der Klage über Schimmel im Neubau, weil man vor Weihnachten schnell noch das Aufheizprogramm angeworfen hat (soll ja keine Zeit verloren werden). Gelüftet hat dann aber zwischen Weihnachten und Dreikönig niemand oder nur extrem eingeschränkt...

    ja, und dann kommt dann wieder eines meiner Lieblingsthemen ins Spiel: das was ich gerne augenzwinkernd mit "Baustellenlüftung nach Fischer" bezeichne... ;-)
     
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