LP5 - Statiker notwendig ?

Diskutiere LP5 - Statiker notwendig ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo ins Forum, Zur Info : Ich bin in Form einer BHG gerade im Begriff ein Geschäftshaus bauen zu lassen. Architekt wurde mit Planung...

  1. #1 dapoxetine, 14.01.2014
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    Hallo ins Forum,

    Zur Info : Ich bin in Form einer BHG gerade im Begriff ein Geschäftshaus bauen zu lassen. Architekt wurde mit Planung beauftragt. LP1-4 ist abgeschlossen, Baugenehmigung liegt vor.
    Die Kostenschätzung laut Architekt liegt bei 1.2 Mio Euro. Die anschließende Ausschreibung wird noch über den Architekt erfolgen, gebaut werden soll mit einem GU. Die Honorarforderung des Architekten zu LP1-4 hatte uns aufgrund der Höhe (45.000 Euro) überrascht, daher haben wir für LP5 einen Pauschalpreis ausgehandelt.

    Meine Frage :

    wir haben zur anstehenden LP5 seitens des Architekts einen KV eines von Ihm vorgeschlagenen Statikers bekommen. Der KV bezieht sich auf knapp 42.000 Euro. Aufgrund der Höhe haben wir parallel bei einem Statiker angefragt, der mit einem unserer favorisierten GU zusammenarbeitet.Für die exakt gleiche Leistung verlangt er (nur in Kombination mit dem GU) 9000 Euro. Damit haben wir eine Differenz beider KV von über 75%.
    Ich bin daraufhin gerade dabei von einem weiteren Statiker (ohne GU) einen KV einzuholen. Was mich erstaunt sind die enormen Preisunterschiede die mich nicht nur in der Transparenz der Angebote zweifeln lassen, sondern auch in der Seriosität der entsprechenden Aussteller.Selbst wenn der jetzt einzuholende KV 3x so hoch sein sollte wie der GU-verknüpfte, sind es noch 25-30% günstiger.
    Es stellt sich nun parallel die Frage ob der Architekt für die Ausführungsplanung und Baubeschreibung überhaupt die Statik benötigt, oder ob dies auch hinterher (mit den günstigeren Konditionen vom GU) durchgeführt werden kann. Ist bei LP5 eine statische Aufstellung unabdingbar ? Was sind Vor- und Nachteile dieses Gedanken ?

    danke

    dapoxetine
     
  2. #2 Nutzername, 14.01.2014
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    Bei der Erbringung von Planungs- und Bauleistung im gleichen Auftrag, ist der AN bei der Honorierung der Planungsleistungen nicht an die HOAI gebunden. Daher ist der Preisunterschied also tatsächlich prinzipiell möglich. (Ob seriös ist ne andere Frage, die sich aber ohne Kenntnis des Bauvorhabens und der Angebote nur schwer beantworten lässt.)

    Wenn der A. mit LP 5 beauftragt ist, dann sollte in dem geschlossenen Vertrag normalerweise eine Formulierung enthalten sein, dass der A. den BH über den Einsatz von Sonderfachleuten rechtzeitig informiert. Dies wäre u.a. der Tragwerksplaner. Also müsste Dein A. Dir bereits die Frage beantworten, ob er eine Statik für die AP braucht.

    Darüber hinaus halte ich das Erstellen einer AP ohne Statik für Harakiri - aber darauf sollte eigentlich Dein A. bereits hinweisen.
     
  3. #3 Gast036816, 14.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so etwas schreibt jemand, der selbständig ist!

    45.000 € architektenhonorar entspricht zone III mitte, also eine übliche größenordnung.

    phase 5 ohne schal- und bewehrungspläne, ohne mitwirkung eines tragwerkplaners ist ein erhöhtes risiko für den architekten. was ein tragwerksplaner für 9.000 € dabei leistet, frage ich mich. eigentlich muss er nach wirtschaftlichen gesichtspunkten bei der kellerdecke aufhören zu arbeiten.

    bei den honorarsummen werden bestimmt äpfel und birnen verglichen.

    hier spart jemand an verkehrter stelle!
     
  4. H.PF

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    *gähn* Norbert, hier werden doch nur Summen verschoben... Zahlen tut er sie sowieso und wenn es drauf ist...

    Eine Werkplanung ohne Statik ist doch Mumpitz, wie will man z.B. Stahlbetonstürze planen ohne das man weiß wie viel sie zu tragen haben? Und wie dick die Decken sein müssen?
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    richtig, aber die ersten 4 züge (lph 1-4) sind schon abgefahren, wie
    der a. seine lph 1 richtig erfüllt haben will, möchte ich garnicht wissen :p

    dazu aus hoai2103
     
  6. #6 Gast036816, 14.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ...deswegen schrieb ich ja, er spart am falschen ende. solche sparfüchse merken ja nicht, dass die billigere statik höhere herstellkosten am bauwerk zur folge hat, da sie den vergleich, um wieviel die konstruktion günstiger ausfällt mit vollständiger statik. aber beim stammtisch kommt das immer gut, wenn geprahlt wird, das statiker b um 75 % günstiger als statiker a war.
     
  7. #7 gunther1948, 15.01.2014
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    hallo
    ob eine statik günstig war merkste erst wenn die bewehrung und betonmengen und schalung vom bauunternehmer in der rechnung auftauchen.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2014
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    Ralf solche Komentare müssen nicht sein (!) ... Gruss Josef


    Wenn der Planer über den Statikereinsatz informiert, dann gibts einen Vertrag in dem der Planer die Tragwerksplanung mit drin hat und nun mitteilt, dass Hr. Meier oder Fr. Yskular diese Leistungen als sein Sub macht.

    DEr/die TE ist aber noch in der Angebotsphase, also kann der Planer nur beraten bzw. einen Vertragsentwurf vorlegen!!!

    @ TE:
    Erklär doch mal näher:
    42k€ nur für den Tragwerksplaner LP 5 oder für was ist das Honorar???
     
  9. #9 Nutzername, 15.01.2014
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    Nutzername ich habe es zur Kenntnis genommen und reagiert ... Gruss Josef


    Aus dem Vortrag des TE geht die Beauftragungssituation hinsichtlich LP 5 nicht eindeutig hervor: "Pauschalpreis ausgehandelt", "LP 5 steht an". Und genau deswegen fängt mein Satz mit "Wenn" an. Hast Du sogar zitiert, aber in Deiner Anfeindungsrage anscheinend vergessen zu lesen.

    Darüber hinaus gibt es keinen Grund, dass die Tragwerksplanung ein Sub des Planers ausführt. Den Statiker kann der BH völlig losgelöst vom Architekten beauftragen. Das von Dir Behauptete ist nur eine Variante, aber keineswegs der einzig mögliche Weg. Mit Deinen Worten also Unfug.
     
  10. #10 00imperator, 15.01.2014
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    Klärt mich mal auf, ich dachte bisher, dass die Statik in der LP 4 bereits fertig sein muss und mit dem Bauantrag vorzuliegen hat.
     
  11. #11 Nutzername, 15.01.2014
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    Je nach Gebäudeklasse reicht es ggfs. auch erst zu Baubeginn.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2014
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    Baurechtlich kann die Statik in einigen Bundesländern erst bei Baubeginn ans Amt gehen, wenn die nicht geprüft werden muss.

    Nur wie bitte soll ein Planer ohne Statik wirtschaftlich planen, wenn er keine Bauteilabmessungen bekommt???

    Aber mit LP 4 endet die Arbeit des Tragwerksplaners nicht!
    Bewehrungspläne, Schalpläne, Bewehrungsabnahmen, statische Details (z.B. im Stahlbau) usw usw - das ist nicht Teil der Genehmigungsplanung!! Sondern eben LP 5 Tragwerksplanung
     
  13. #13 Anda2012, 15.01.2014
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    Ganz dick unterschreib! Wenn sich der Statiker auskennt. Wenn ich so überlege, welche Varianten es bei uns in der Statik gegeben hätte (haben wir durchgesprochen) und wie teuer diese geworden wären....
     
  14. mls

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    das ist die öffentlich-rechtliche komponente.
    und zivilrechtlich? wenn wesentliche elemente der genehmigungsplanung
    baulichen schwachsinn darstellen? zum beispiel zu optimistische deckendicken
    und bei deren korrektur sind höhen/abstandsflächen nicht mehr ok, heisst,
    nicht mehr genehmigungsfähig? oder, in jüngster vergangenheit gern gezogener
    schwarzer peter: fehlender/nichtintegrierter brandschutz? dann geht der spass
    nochmal und erst richtig los... kostet zeit und geld.
     
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