Fenster zu hoch

Diskutiere Fenster zu hoch im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, bin kurz vor Beendigung einer Bauphase. Habe ein Problem: Lt. Gewerkvertrag (Schlüsselfertig) sollte in meiner Doppelhaushälfte...

  1. #1 Fischer28, 06.12.2005
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    Guten Tag,

    bin kurz vor Beendigung einer Bauphase. Habe ein Problem:

    Lt. Gewerkvertrag (Schlüsselfertig) sollte in meiner Doppelhaushälfte der Drempel im oberen Geschoß 1,20 m werden. Nachdem der Rohbau fertig war wurde er gemessen von der Etagenplatte aber 1,35 m. Dadurch sind die Fenster im Bad und Schlafzimmer (Velux-Fenster) so hoch, dass man nicht an die Griffe rankommt. Und im Kinderzimmer, wo eine Gaube ist, sind die normalen Fenster sehr hoch angebracht, dass man garnicht rausschauen kann. Selbst wenn der Estrich gelegt ist (10 cm) würde man weder an die Griffe rankommen, noch im Kinderzimmer im stehen durch die Fenster sehen.
    Habe die Baufirma darauf angesprochen, es kamen nur ausreden wie, dadurch haben sie mehr Raum u.s.w.

    Was kann ich machen hier?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2005
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    In die Pläne schaun...

    ob da Maße stehen. Stehen da keine, wirds argumentieren sehr schwer.
    Und aus den 5 cm (135 - 10 = 125 ist zu 120 soll) wird sich nicht alleine die Unbedienbarkeit rsp. die Nichtrausschaubarkeit begründen lassen, eher im Gegenteil (die fallen kaum auf)
    MfG
     
  3. #3 Fischer28, 06.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 06.12.2005
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  4. #4 Fischer28, 06.12.2005
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    doch in den plänen stehen die Maßen sehr wohl: Drempel max: 1,20 m

    Wie wird die Drempelhöhe überhaubt gemessen?
     
  5. #5 Baufuchs, 06.12.2005
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    Wenn

    in den Plänen das Maß von 1,20m eingezeichnet ist, dann können Sie an den Maßlinien erkennen von wo bis wo die 1,20m gelten sollten. (z.B. OK Rohdecke bis UK Fusspfette)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2005
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    Ich meinte nicht..

    das drempelmaß, obwohl das mit der Formulierung max. 1,20 m auch sehr variabel wäre.
    Mir gings um Maße, die Brüstungen oder Unterkanten der Fenster definieren.
    Und die sind 99,9% der BT-Zeichnungen, die ich kenne, unvermaßt.
    MfG
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2005
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    Noch was...

    DA gehts schon los. I.d.R. innen von OKFF bis Knick in die Schräge. ABER, es kann auch das Mauerwerk gemeint sein, oder die Pfette, oder aussen, oder Achse oder oder oder.
    MfG
     
  8. #8 Josilika, 06.12.2005
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    WARUM unterschreiben Bauherrn Pläne wo keine Maße dran stehen - und wundern sich hinterher - dachtet ihr alle Bauträger sind Weihnachtsmänner, da bekommt man was man sich wünscht.......
    ........und wie soll ein Bauträger bauen - wenn ihm keiner die Planung und Vorbereitung zahlen will

    - und die Werbegeschenke der Großhändler haben auch nachgelassen -


    bringt halt den Arbeitern wenigstens einen Zollstock vorbei, wo man die Markierungen noch lesen kann ............ denn der wird sich einen neuen von seinem Lohn auch nicht leisten können.......... und wer denkt einen Bauträger auf Schadensersatz verklagen zu können, sollte mal im Telefonbuch blättern, wie sich die Namen und Telefonnumern wechseln, viel Spaß ..................
    kleiner Hinweis : Ein Podest oder ein Hocker ist billiger als die Anwaltskosten
    denn der Anwalt legt zu erst ne Vollacht hin, und ob der weiß wasn Drempel ist ..... haha in meinem nächsten Leben werd ich auch Anwalt.
     
  9. #9 Baufuchs, 06.12.2005
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 06.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Fischer28

    "Drempel max. 1,20m" ist kein Maßeintrag aus einer Bauzeichnung.

    Sehen Sie in Ihren (Bauantrags)-Plänen nach, in der Schnittzeichnung des Gebäudes müsste sich eine Vermaßung befinden. (Auch bei BT-Plänen).

    Im übrigen gibt es (zumindest für die VELUX-Fenster) wenn noch nicht eingebaut, die Möglichkeit, Fenster mit "Untenbedienung" zu wählen. Sollten diese schon eingebaut sein, der Drempel (gegenüber Vermaßung im Plan) tatsächlich höher gebaut worden sein, sollten Sie auf Austausch bestehen.
     
  10. #10 Josilika, 06.12.2005
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    Und wieso Drempel
    ............ warum schaut ihr nicht bei der Brüstungshöhe nach !?

    Wenn ich dein Gegenanwalt wäre - würde ich doch glatt noch was nachfordern für meinen BU, denn lt. Aufmaß ist doch nun alles größer - 15cm x 60m² sind 9cbm multi 230€ = 2070€ ............... das Leben ist hart und das Baurecht dehnbar :mauer
     
  11. #11 Baufuchs, 06.12.2005
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    @ Josilika

    Sind Sie der Meinung, dass Ihre Beiträge für den Fragesteller in irgendeiner Weise hilfreich sind?
     
  12. #12 Josilika, 06.12.2005
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    Sie wollen doch alle billig bauen und sich hier beraten lassen, glauben denn alle -hier- die letzte Weisheit zu finden?
     
  13. #13 Baufuchs, 06.12.2005
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    Baufuchs Gast

    Es werden

    sachliche Antworten erwartet -wie übrigens in anderen Foren auch-.

    Wer den Fragestellern nicht helfen will, muss ja nicht, niemand zwingt ihn. Dann sollte er aber hier gar nicht erst antworten.
     
  14. Bruno

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