Kabelkanal im Treppenhaus aus Kunststoff

Diskutiere Kabelkanal im Treppenhaus aus Kunststoff im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich hatte vor einiger Zeit mal hier zu meinem Problem mit den Bauamt zwei Themen gepostet und da steht auch detailiert mein allgemeiner...

  1. #1 kronk123, 15.01.2014
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    Hallo,

    ich hatte vor einiger Zeit mal hier zu meinem Problem mit den Bauamt zwei Themen gepostet und da steht auch detailiert mein allgemeiner Leid.
    Bin jetzt dabei in BW die Auflagen vom Bauamt zu realisieren. Einer von denen ist, dass ich eine RWA einbauen muss. Soweit haben wir auch den Deckendurchbruch und auch den Schacht fertig, nun ging es um das verlegen der Stromleitungen aus dem Keller einer Wohngemeinschaft bis nach ober, wo die RWA ist. Über alle Stockwerke übergreifend ist ein Kabelschacht von früher noch verlegt und ich hatte gehofft, dann man diesen Schacht verwenden kann, um das notwendige Kabel hochzuziehen. Aber der Ekeltriker meinte, dass dieser Kunststoffkabelschacht nicht erlaubt ist und keine Brandschutz bietet.

    So, zu meinem Problem... den Kabelschacht zu ändern habe ich nicht in meiner Auflagenliste von Bauamt, somit werde ich das auch nicht anfassen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Bauamt diesen Punkt vergessen hat mir auch als Auflage reinzudrücken, aber ich hoffe, dass wenn ich das bestehende Kanal nicht anfasse, irgendwann die WEG die Kosten dazu tragen muss, wenn mal das geändert wird. Oder, kann das Bauamt mir noch nachträglich das mit reindrücken, dass ich das ändern soll, obwohl es keine Auflage ist? Habe ich da etwas zu befürchten?

    Ich würde jetzt als eine alternative Methode (vorgeschlagen vom Elektriker) die Leitung aus dem Keller aus einer anderen Stelle verlegen lassen, so dass alles Brandschutztechnisch für die RWA erfüllt ist. Ich hab bereits große Magenschmerzen, ob dieser Kunststoff Kabelkanal nicht auch noch mir reingedrückt wird, denn das wäre mein finanzieller KO. Allein jetzt habe ich bereits für zwei T30 RS Kellertüren und die RWA über 5k€ hingeblättert und die Wohnungseingangstüren der WEG von 10 Parteien steht mir weiterhin von Kosten her noch an Nacken. Das alles nur, weil ich ein Spitzboden ausgebaut habe, bei dem die Brandschutzverordnung sich verändert hat. Ich wollte schon Rückbau machen, aber das Bauamt hatte mir davon abgeraten. Hin oder her, ich habe jetzt soviel investiert und würde gerne auch die RWA fertig stellen lassen, aber das mit dem bestehenden Kabelkanal bringt mich noch um. Kann mir vielleicht jemand sagen, in ich da noch was von Bauamt zu befürchten habe, wenn ich den Schacht nicht anfasse?

    Danke!!!
     
  2. #2 Fassade, 15.01.2014
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    Wenn du das alte lässt wie es ist hat es Bestandschutz (den Begriff gibts nicht) aber kann so bleiben.
    Also da es einen anderen zulässigen Weg gibt (nehme an Funktionserhalt für die RWA) kann der Kanal da bleiben.
    Eine Nachrüstpflicht auf neuere Forderungen (keine brennbare Befestigung im Fluchttreppenhaus) gibt es nicht wenn es damals zulässig war.

    Kenne den ganzen Sachverhalt nicht. Deshalb unverbindliche Aussage das Bauamt kann das sicherlich trotzdem fordern.
    Kommt auch drauf an welche Gebäudeklasse usw...
    Wenn das Bauamt das jetzt nicht fordert nehme ich an kommt da auch nix. Die werden ja ein Brandschutzgutachten gemacht haben also war jemand da der es sich angeschaut hat.
     
  3. #3 karo1170, 15.01.2014
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    Funktionserhalt für die RWA bezieht sich i.A. nicht auf die Netzstromversorgung sondern auf die angeschlossenen Auslösetaster.
    Die RWA-Zentrale verfügt über eine Batterie, die den Betrieb für geforderte Zeit (z.B. 72h) aufrecht erhält. Der Netzanschluss ist als separater Stromkreis unmittelbar hinter dem Hauptschalter der Anlage auszuführen.
    Die Zuleitungen der Auslösetaster (Anbringung im obersten Geschoss und neben Ausgang, z.B. EG) sind entweder in E30 Verkabelung auszuführen, oder die Leitungswege sind durch autom. Rauchmelder zu überwachen.


    Es gibt hier aber anscheinend umfangreiche Auflagen zum Treppenhaus seitens der Bauaufsicht. Die Leitungsverlegung im Treppenhaus ist in der LAR geregelt.

    Das Bauamt macht höchstens eine Brandverhütungsschau, die Erstellung eines Brandschutzgutachtens (oder Brandschutzkonzept) obliegt dem Besitzer/Betreiber.
     
  4. #4 kronk123, 15.01.2014
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    Vielen Dank für eure Nachrichten. Würde das bedeuten, dass mir das Bauamt dies nicht als Zusatzauflage geben könnte, auch wenn ich z.B. den bestehenden Kunststoffschacht für die RWA Kabelbelegung verwenden würde? Soweit ich verstanden habe, ist die Zuleitung nicht wirklich von Brandschutz betroffen, weil die Anlage im ggf. auf Notstromakkus läuft. Muss die Anlage dann extra auch mit einem FI gesichert werden?
    Sorry, bin in der Hinsicht ein vollkommender Laie.
     
  5. #5 karo1170, 15.01.2014
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    In notwendigen Treppenhaeusern haben Kunststoffkanaele nichts zu suchen. Siehe LAR 3.2.1.
    Die Stromversorgung der RWA-Zentrale wird nicht ueber einen FI gefuehrt.

    Das RWA-Anlagen (baurechtlich geforderte Anlagen) ggbf. einer Abnahme im Rahmen einer SV-Pruefung unterliegen, weisst du? Hier in Sachsen waere dafuer eine Abnahme gem SaechsTechPruefVO faellig.
     
  6. #6 kronk123, 15.01.2014
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    Die RWA muss auch hier in BW abgenommen bzw. Inbetrieb genommen und protokolliert werden, das ist das was ich bis Dato erfahren habe. Nur, in wie fern das Kunststoff Kanal die RWA beeinträchtigt, das ist die frage oder muss ich auch wenn der Kabelkanal nicht in der Bauauflage drin ist, das ändern? Sicherheit ist klar, nur ich will nicht
    mehr zahlen müssen als ich muss.
     
  7. #7 kronk123, 15.01.2014
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    ...ich hab mir jetzt LAR 3.2.1 angeschaut. Wenn die Kabeln voll verputzt werden können, würde es dann auch möglich sein, dass man das Kunststoffschacht mit rigips auf F90 doppel verplankt. Sorry, hört sich zwar doof an, aber wer weiss.
     
  8. #8 Gast943916, 15.01.2014
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    Gast943916 Gast

    da brauchst du was mit Prüfzeugnis, GK doppelt reicht da nicht
     
  9. #9 karo1170, 15.01.2014
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    Die Kabel fuer die Ausloesetaster Handmelder kannst du als E30 Verkabelung unter Putz verlegen. Es gibt dafuer zugelassene Kabel, Mindesteinputztiefe 15mm IIRC. Die Zuleitung Netz zur RWA kannst du als ganz normales NYM-J 3x1,5 u.P verlegen.

    Was den Plastekanal angeht, waere ein Bild mal hilfreich. Theoretisch funktioniert die Abkofferung mit Trockenbau, F90, evtl. ist aber der Rueckbau des Kanals einfacher?
     
  10. Jonny

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    gibts auch noch, aber natürlich soll man die Brandlast nach möglichkeit minimieren.

    bei Verlegung innerhalb des überwachten bereiches ist m.M. nach E30 nicht notwendig.

    Grüsse
    Jonny
     
  11. #11 kronk123, 16.01.2014
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    anbei zwei Fotos vom Schacht...

    1.jpg
    2.jpg

    Ich frage mich, ob man das Innere vom Kunststoffschacht mit Brandschutzschaum auffüllen kann und die Sache erledigt wäre?
     
  12. Jonny

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    Nein

    Grüsse
    Jonny
     
  13. #13 kronk123, 16.01.2014
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    ok danke. aber das mit dem verkleiden mit Rigis auf F90, wäre das ggf. eine Lösung?
    weiss jemand, was die Preidgünstigste Lösung in solch einem Fall wäre?
     
  14. #14 karo1170, 16.01.2014
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    Ich gehe mal davon aus, das die dort zu sehenden Leitungen nicht zur Versorgung des Treppenhauses (Licht, Türklingel...) dienen?
    Dann sollten diese Leitungen entweder in einen Kabelkanal I90 verschwinden, oder mit einer entsprechenden Trockenbauverkofferung I90/F90 verkleidet werden.
    Unter Putz verlegen ginge prinzipiell auch, vorrausgesetzt, die im Kanal vorhandenen Kabel sind für diese Verlegeart zugelassen.
     
  15. #15 the motz, 16.01.2014
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    Würd nicht ein gewöhnliches NHXH-J 3x2,5 dafür ausreichen?
     
  16. Jonny

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  17. #17 the motz, 16.01.2014
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    Und warum?
    FE 90 ist damit ja gegeben...
     
  18. #18 karo1170, 16.01.2014
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    Wofür?
     
  19. Jonny

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    Gute Frage! :D

    RWA kann mit normaler Leitung versorgt werden,
    aber momentan gehts hier doch um die restl. Installation.

    @TE
    sicherlich kannst du was mit GK bauen, nur brauchst du ja jemanden der dir bestätigt das das ganze F90 ist!
    Also Fachfirma Brandschutz beauftragen oder in zugelassenen F90 Kabelkanal verlegen oder up verlegen.

    Grüsse
    Jonny

    (der bei sowas immer eine brandschutzfirma beauftragen lässt)
     
  20. #20 kronk123, 17.01.2014
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    ok, vielen Dank an euch Alle. so wie es Aussieht, muss der Kunststoffschacht generell weg, aber beeinflusst die Inbetriebnahme der RWA nicht und da das Bauamt das nicht bemängelt hat, werde ich die Leitung von der RWA von wo anders verlegen lassen, dann fasse ich das Kunststoffschacht nicht an und es hat Bestand. Wenn das Bauamt das dann bei der Abnahme nicht extra bemängelt und ich meine Abnahme habe, sprech ich das bei der nächsten WEG Versammlung an, damit die WEG die Kosten für den Umtausch trägt. Bis dahin muss ich schauen, dass ich nur das nötigste mache, um die Auflagen zu erfüllen, sonst fließen alle Kosten an mich :(

    Das wäre doch ein Versuch wert, oder?
     
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