BU hat Tritte/Standrost für Schornsteinfeger vergessen

Diskutiere BU hat Tritte/Standrost für Schornsteinfeger vergessen im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, mein BU hat die Tritte & Standrost für den Schornsteinfeger einfach vergessen. Stand ja auch nicht expliziert in der...

  1. #1 Wolfsburger, 18.01.2014
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    Hallo zusammen,
    mein BU hat die Tritte & Standrost für den Schornsteinfeger einfach vergessen. Stand ja auch nicht expliziert in der Baubeschreibung sagt er. Alles Quatsch meint der Schonsteinf. denn laut Gesetz sind die ab 20 Grad Dachneigung ( meines hat 27 G ) notwendig, bzw. es muß einen Lukenausstieg + Rost zum Schornstein als Minimum geben.

    Muß mein BU nun dafür gerade stehen, oder muß ich zahlen....?

    DANKE
     
  2. #2 Baufuchs, 18.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    BU schuldet das, was beauftragt wurde.

    Ggf. Planungsfehler, dann aber kein Schaden, sondern "Sowiesokosten".

    Google mal nach diesem Stichwort.
     
  3. #3 Wolfsburger, 18.01.2014
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    Hallo Baufuchs,
    vielen Dank, aber kann/muss ich denn als Laie wissen, was aus gesetzl. vorgeschriebener Sicht in die Baubeschreibung gehört ??? Als BU muss ich doch so bauen und anbieten, wie es Gesetzgeber/Vorschriften verlangen.
    Die Tritte sind ja schliesslich keine Mehrleistung.......

    Sonst lassen wir hier in WOB einfach die Airbags auch mal ganz schnell weg. Und wenn es einem auffällt schlagen wir die wieder drauf ???
    Sorry, aber da tue ich mich schwer mit !
     
  4. H.PF

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    Da kannst du tun was du willst... Das sind Sowiesoleistungen, die muß man halt bezahlen... Im LV steht drin was für den Preis der BU dir schuldet. Und mehr gibts höchstens aus Kulanz...
     
  5. #5 wasweissich, 18.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    er kann ja schlecht etwas vergessen , was du nicht bestellt hast .

    und wenn ihr die airbags weglasst , kriegt ihr ärger mit dem kraftfahrtbundesamt , weil in dem dort abgenommenen musterauto waren die drin .... :p

    also ein falsches beispiel :D
     
  6. #6 Kalle88, 18.01.2014
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    Angenommen der BU hat's vergessen, warum auch immer, jetzt soll er die Tritte und Standrostanlage umsonst einbauen? Obwohl du die ebenso bezahlt hättest, wäre sie im LV aufgelistet? Und ob da zwangsläufig "Tritte" erfoderlich sind sollte man ggf. noch mal nachlesen.
     
  7. #7 Gast360547, 18.01.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    kleiner Einwand:
    nach meiner Auffassung beinhaltet ein mangelfreies Dach auch die Dinge, die gesetzlich vorgeschrieben sind, die den Anforderungen der BauBG Geüge tun und die den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entsprechen. Wenn der BU den Auftrag bekommen hat "mach mir ein den Vorschriften entsprechendes Dach", dann ist er in der Planung und MUSS die Notwendigkeiten berücksichtigen. Wird das Ganze als Pauschalfestpreis angeboten und auch beauftragt, dann wird der BU ein Problem bekommen.
    Wenn der BU gemäß angebotener Positionen, also einem umfassenden Leistungsverzeichnis, beauftragt wird und in Einzelposten abgerechnet wird, dann sind es eindeutig "Sowieso-Kosten".

    Unterschied?
    Der AG muss es grundsätzlich immer bezahlen (Sowieso-Kosten), aber zu einer vollständigen mangelfreien Leistungserbringung, die zudem pauschal angeboten wird, gehört offensichtlich in WOB ein Standrost und Tritte für den Schorni.

    Was macht Ihr denn für den Fall, dass der BU die komplette Windsogsicherung "vergessen" hat, das BV aber an der Nordseeküste liegt? Bei einer Beauftragung in fertiger Leistung gehört die dazu. Wenn BU sich verkalkuliert hat, hat er Pech gehabt.

    Grüße

    stefan ibold
     
  8. #8 wasweissich, 18.01.2014
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    wasweissich Gast

    stefan , was ist aber , wenn ,wie ich annehme , haus gabriela beauftragt wurde zum preis von xxxxxx€ und zusätzlich ein kaminzug für xxxx€ extra ?

    wie sieht dann die planungsleistung aus ? : gabriela braucht keine dachluke . der unter umständen externe schornsteinbauer hat mit dem dach nichts zu tun .....

    von wem stammt eigentlich das LV ?
     
  9. #9 Friedl1953, 18.01.2014
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    Man könnte es wie Stefan sagt annehmen wenn Grundlage des Pauschalvertrages auch ein Kamin wäre. Allerdings kenne ich keine heutige Baubeschreibung von den schlüsselfertig Bauern die einen Kamin in der Standardbaubeschreibung haben. Wenn das nun eine Zusatzwunsch des AG war dann muss auch genau definiert werden um welchen Leistungsumfang es geht. Wenn da die Trittroste usw. nicht aufgeführt sind dann werden die auch nicht geliefert.
     
  10. #10 Skeptiker, 18.01.2014
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    In welchem Gesetz steht das denn nach der Meinung Deines Schornsteinfegers?
     
  11. #11 Wolfsburger, 18.01.2014
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    Alsoooo: erstmal habe ich einen Kamin, der im Bauvertrag als Extra Leistung von insgesamt 12 steht. Dach ist nicht separat sondern steht mit unter Aussenwände als : Dachsteine schwarz glänzend, 7tlg. Regenrinne verz. mit Fallrohr. - Das war´s zum Dach -

    Es sieht für mich also ( auch hier ) so aus: ...im nachhinein ist Mann immer schlauer. Da hab ich wohl pech gehabt.

    Und an Skeptiker: na irgendein Gesetz wird es da schon geben. Auflage steht auch in meiner Schornstein / Kaminabnahme drin. Das sind ja auch Schornsteinfeger und keine Freeclimber. Irgendwie muessen die ja wohl auch hoch zum Schornstein kommen wenn´s kein Flachdach ist....


    Der Schornstein ist übrigens auch mit vom BU im Umfang drin.....
     
  12. #12 Wolfsburger, 18.01.2014
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  13. #13 wasweissich, 18.01.2014
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    wasweissich Gast

    das hat so keiner geschrieben .

    es kommt halt drauf an ..............

    und wenn sachen nachbestellt werden wirds halt schwierig den , der in der schnittstelle hätte aufpassen müssen auszumachen ..

    ausserdem haben die MiB manchmal durchaus überzogene erwartungen .
     
  14. #14 Kalle88, 18.01.2014
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    Sehr ausführlich, aber das könnte ja zu Ihrem Vorteil seien. Wie Herr Ibold schon sagte, ist ein mangelfreies Dach zu liefern. Da hier kein Einzelpositionen vorliegen, ist es wohl das Problem des BU.

    Das hat hier niemand behauptet. Die Informationen waren ja auch recht sperrlich.

    Tritte sind wohl die "teuerste" Variante de Schorni da oben Zugang zu gewähren. Standrostanlage bedarf es so oder so. Hier kann man aber immerhin noch unterscheiden zwischen Leiterhaken mit Dachleiter oder Dachausstiegsfenster. Die Variante Leiterhaken + Leiter dürfte die günstigste Variante seien.

    Deswegen sollten Sie sich mal ihre Bauordnung vornehmen und nachlesen, was hier genau gefordert wird. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Vorhandensein von Trittrosten zum Zwang gestellt wird.


    Wie darf man das verstehen?
     
  15. #15 Friedl1953, 18.01.2014
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    Also wie gesagt eine Zusatzleistung. Wenn da nur ein Kamin vereinbart war dann liefert er auch nicht mehr. Pech nur bedingt den dann wäre der Kamin um die nun zu erbringenden weiteren Leistungen teurer geworden. Was bleibt ist nachvollziehbare Enttäuschung weil man annahm, dass mehr geliefert wird als was vereinbart war.
     
  16. #16 Gast360547, 18.01.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    @wwi, auch dann kommt es mMn darauf an, wer das Ganze plant. Plant der BU das und "vergisst" in seiner Kalkulation/in seinem Angebot bei der Bemerkung "in fertiger Leistung" die Tritte, hat er m. E. Pech. Ich glaube nicht, dass es eine Holeschuld des AG ist, sich um solche Vorschriften zu kümmern bzw. von diesen Kenntnis zu haben.

    @ Friedel, auch hier sehe ich die Erwartung des AG, wonach er eine fertige Leistung bestellen will. Mithin muss ihm grundsätzlich deutlich gemacht werden, um welche Mehrkosten es sich dreht, wenn er als Zusatzleistung einen Kamin haben möchte. Darin enthalten sind mMn auch die Kosten für Tritte.

    Achtung Vergleich hinkt:
    Eine Freisprechanlage für mein KFZ gab es nur in Verbindung mit einem Funktionallenkrad. Die reine Freisprechanlage würde (angenommen) lediglich 250 Euro kosten, in Kombination mit dem erforderlichen anderen Lenkrad aber 600 Euro. Was muss mir angeboten werden und was darf/kann ich erwarten?

    Grüße

    si

    Ich bin ja bei Euch, wenn es um die Sorge der Drittelfinazierung durch den AG geht.
     
  17. #17 Kalle88, 18.01.2014
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    Zum Kamin gehören auch die Reinigung, demnach gehört auch der Zugang zum Kehren als Leistung dazu. Nach deinem Beispiel könnte ich vertraglich Pfusch anbieten und mir jegliche Haftung von mir weisen. Das Rechtssystem in DE ist zwar... aber so dann auch wieder nicht.

    Wenn ich z. B. ne Dachsanierung anbiete und da ist ein Kamin verbaut, dann habe ich eben auch die Pflicht die Positionen anzubieten, die zur Reinigung von Nöten sind. Genauso, wie wenn in der Bauordnung drin steht, dass Leiterhaken verbaut werden müssen, dann muss ich auch das anbieten. Tue ich das nicht, stellt das in meinen Augen ein Mangel da. Habe ich dann Pauschalpreis vereinbart, dann kann ich mir als Unternehmen die Kosten an die Backe nageln.
     
  18. #18 Friedl1953, 18.01.2014
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    @ Stefan, ich bin auch der Meinung, dass man als ordentlicher AN solche zu erwartende Zusatzleistungen gleich mit anbietet. Ob der AN aber gezwungen ist eine solche Leistung nun kostenlos zu erbringen bezweifle ich. Selbst wenn, wer will wegen solchen Peanuts nun kostenpflichtigen Sachverstand (SV, RA, Ri) einkaufen. Wie meißtens in solchen Fällen hilft unsere schöne Sprache. Vernünftig miteinander reden und einen Kompromiss, mit dem beide glücklich sind, finden.
     
  19. #19 Skeptiker, 18.01.2014
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    Die Reihe ist mir bekannt. Es handelt sich hier aber weder um ein Gesetz, noch um eine Verordnung sondern lediglich um eine interessante Broschüre. Aus den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), also der baulichen Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung ist mir keine entsprechende Forderung bekannt - was durchaus an meiner Unkenntnis liegen kann.

    Nach meiner persönlichen Erfahrung ist ein erheblicher Teil aller Behauptungen zu vermeintlichen gesetzlichen Regelungen oder anerkannten Regeln der Technik im Bauwesen auf Nachfrage nicht belegbar.
     
  20. #20 Kalle88, 18.01.2014
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    Niedersächsische Bauordnung (NBauO) In der Fassung vom 10. Februar 2003

    § 32 Dächer: (4) Für die vom Dach aus vorzunehmenden Arbeiten sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen.

    § 40 Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen: (1) Feuerstätten und Abgasanlagen wie Schornsteine, Abgasleitungen und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren sowie Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkeiten müssen betriebssicher und brandsicher sein. Die Weiterleitung von Schall in fremde Räume muss ausreichend gedämmt sein. Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.

    Ich lese da nichts davon, dass hier Tritte verwendet werden müssen. Jedoch, das geeignete Maßnahmen zur Sicherungen zu ergreifen sind. TS suche das Gespräch mit deinem BU und findet eine Lösung, die auch im Sinne deines Bezirksschornsteinfeger ist.
     
Thema: BU hat Tritte/Standrost für Schornsteinfeger vergessen
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