Frage zu Architektenhonorar / Abrechnung

Diskutiere Frage zu Architektenhonorar / Abrechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe eine DHH gebaut. Für die Gewerke Erdarbeiten, Baumeister, Putz, Estrich, Zimmerer,...

  1. #1 pasn007, 19.01.2014
    pasn007

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    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe eine DHH gebaut. Für die Gewerke Erdarbeiten, Baumeister, Putz, Estrich, Zimmerer, HTüre und Fenster habe ich ein Planungsbüro (Bauleiter) für die Leistungsphase 5-9 beauftragt. Die Projektierung und Umsetzung der Umfänge Elektro, Heizung und Sanitär wurden von einer Haustechnikfirma übernommen. Den Innenausbau und die Aussenanlage habe ich selbst organisiert.

    Meine Fragen:
    1. Darf der Bauleiter bei seinem Honorar (nach HOAI) die Kosten für die Haustechnik
    (~50T€) mit ansetzen?
    Er hat die Planungsdaten der Haustechnikfirma in Werkplan eingezeichnet, es fand
    jedoch keine Bauüberwachung und Abnahme statt.
    2. Der Bauleiter errechnet sein Honorar nach HOAI „raumbildene Ausbauten“ ab. Im
    Internet findet man eigentlich bei DHH immer eine Abrechnung nach „Gebäuden“ was
    eine andere Verteilung (%-Schlüssel) für die LP 5-9 bedeutet.
    3. Leistungsphase 9 stellt er in Rechnung. Er hat die Leistung jedoch noch nicht erbracht.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Viele Grüße!
     
  2. #2 Gast036816, 19.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    1. - ja, er musste es in die planung übernehmen. in der objektüberwachung hat er die arbeiten zu koordinieren, die durchbrüche und aussparungen sicher zu stellen etc. das macht er auch, wenn haustechnik einen gesonderten bauleiter hat.
    2. raumbildende ausbauten und gebäude sind zusammengefasst. das honorar unterscheidet sich nicht.
    3. wenn phase 9 noch nicht erbracht wurde, kannst du das aus der rechnung rausstreichen. den anspruch hat er erst, wenn die leistung abgeschlossen ist.
     
  3. Taipan

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    1. Anteilig: ja. Siehe HOAI §33 Abs. 2
    2. Die Honrarermittlung hat HOAI Teil 3 Abschnitt 1 zu erfolgen.
    3. Auf wann ist die Honorierung im Vertrag vereinbart? Wenn nix steht, dann ist die LPH9 nach deren Abschluss zu vergüten. AUCH WENN DORT ZUFÄLLIG KEINE ARBEITEN ANGEFALLEN SIND.
     
  4. #4 Nutzername, 20.01.2014
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    Ich wollte gerade fragen, wie es denn möglich sein soll, dass nach Abschluss der LP 9 für den A. keine Arbeit angefallen sein soll.
    Aber Du meintest wohl, dass die LP 9 auch dann zu vergüten ist, wenn keine Gewährleistungsfälle aufgetreten sind.
     
  5. #5 pasn007, 21.01.2014
    pasn007

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    Vielen Dank für die Antworten!
     
  6. #6 Gast036816, 21.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja nutzername, das soll es ab und zu geben, dass das honorar vom architekten vorher verdient wurde.
     
  7. #7 Nutzername, 22.01.2014
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    @ rolf: Leider passt Deine Antwort überhaupt nicht zu meinem Beitrag. Haste wohl irgendwas verwechselt...
     
  8. #8 Thomas B, 22.01.2014
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    @Nutzername: Norbert meinte wohl, daß der Kollege eben in der LP8 sehr ordentlich geprüft, bemängelt, gerügt und Mängelbehebungen nachgealten hat, so daß in der LP9 einfach keinerlei Mängel mer gab, die es zu bearbeiten galt.

    Das war dann evtl. Mehraufwand in der LP8, dafür süßes Schlummern in der LP 9, weil der Aufwand schon in LP8 erledigt worden war....,
     
  9. #9 Nutzername, 22.01.2014
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    Meiner Meinung nach besteht der Honoraranspruch bzw. der Aufwand für den A. in der LP 9 doch schon bereits darin, bei jedem Gewerk vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nochmal vorbeigeschaut zu haben. Sollte sich dabei ergeben, dass kein Handwerker nochmal herzitiert werden muss, werde ich als BH dem A. das Geld nicht neiden. (Zumal von den 3% ja sogar noch ein Prozentpunkt im Zuge der Novellierung der HOAI abgeknappst wurde.)

    Edit: Aber wenn das so gemeint war, dass eine gründliche LP 8 die LP 9 'erleichtert', dann danke für die Aufklärung.
     
  10. #10 Gast036816, 22.01.2014
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    nein - habe nichts verwechselt. kurz gesagt - wie Thomas auch anmerkte - in der leistungsphase 8 einen tollen job gemacht und in der leistungsphase 9 wurden keine mängel festgestellt, die vom architekten bearbeitet werden mussten. das honorar der phase 9 steht dem architekten dann zu, auch wenn er nichts dafür getan hat. er hat sich das honorar vorher verdient.
     
  11. #11 Thomas B, 22.01.2014
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    ...und da kommen wir zu einem anderen Thema (Achtung...ich schweife ein wenig ab...): LP 9 ist mE ohnehin ein undankbares Feld. Einmal gibt es wenig Kohle für uU sehr viel Arbeit (auf die 5 Jahre verteilt), zum anderen habe ich (ganz aktuell) bei einem BH hiermit ein kleines Problemchen. Ich berichte mal in Kurzform. Bau ist weitesgehend abgeschlossen (Außenanlagen werden gemacht...ist aber nicht mein Thema), das neu gebaute Haus vermietet. Mieter sind etwas...naja...sagen wir mal: Kleinlich.

    Wir hatten da jetzt schon mehrere termine, bei denen der Mieter Mängel (gegenüber meinem AG) rügte und ich durcfte mir das Ganze anschauen. Natürlich gab es auch an der ein oder anderen Stelle eteas Nachbesserungsbedarf, vielfach waren die gerügten Mängel aber einfach keine. Da wurden Unebenheiten im Innenputz (Q2) bemängelt, die man nur im Streiflicht andeutungsweise erahnen konnte, ein Risschen in der GK-Decke (Deckenknick, in ca. 3 m Höhe, Rissbreite in etwa 0,1 mm..usw.usf.).

    Was aber bedeutet dies für den A.? Jedes mal wenn Alarm geschlagen wird auf die Baustelle, anschauen, kein Mangel,...auf Wiedersehen. Über 5 Jahre? Klar: Mängel müssen nachgebessert werden...keine Frage. Aber zig TZermine, nur weil der BH Mängel vermutet, die nachher keine sind. Das Ganze natürlich für umme, denn das ist ja im Paket dabei.....also nee...gefällt mir gerade nicht ....
     
  12. #12 Gast036816, 22.01.2014
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    Gast036816 Gast

    dann einfach mal dem bauherrn ankündigen, wenn mängel angemeldet werden, die keine sind und vom architekten bearbeitet werden sollen, dann auf nachweis bearbeitet werden. es kann auch nicht sein, dass der architekt sich mit erbsenzählenden mietern beschäftigt. das erfolgt auch nur auf nachweis.
     
  13. #13 Thomas B, 22.01.2014
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    ...sehe ich auch so....
     
  14. #14 Nutzername, 22.01.2014
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    Das mE kannste weglassen, da besteht Konsens. Deshalb geht das klassische Honorarangebot eines A. ja auch immer nur bis maximal LP 8. ;)
     
  15. #15 Thomas B, 22.01.2014
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    Nee..das hängt mit haftungsgründen zusammen. LP 9 wird dann in einem separaten Vertrag vereinbart (wenn es sich nicht umgehen läßt... ;) )

    Ein Kollege hält es zB so, daß er LP9 nur noch nach Aufwand anbietet. Das zügelt dann wohl auch die Lust der BH einen hier wegen Kleinkram (oder Mängeln, die gar keine sind) einzubestellen.
     
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