Deckenhöhe nicht eingehalten "EXTREM"

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  1. frealk

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    Hallo Leute,

    ich hab da ein kleine/großes Anliegen!
    Zwar ist bei mir gerade der Trockenbau abgeschlossen. Ich habe es mir mal erlaubt Maß zu nehmen und die Deckenhöhe im 1.OG zu messen. Hier ist laut Bauvertrag und auch Bauantrag eine Deckenhöhe von 2,45m vorgegeben. Nun ergab meine Messung ab Fußbodenbelag 2,36m.
    Das ist doch ein enormer Mangel - oder schätze ich das falsch ein?
    Wir stehen kurz vor der Abnahme...klar werde ich das bemängeln...ich würde allerdings gerne von Euch wissen, ob schon jemand Erfahrungen mit einen solchen Fall gemacht hat? Gibt es Normen? Schadensersatz?

    Mit freundlichen Grüßen
    frealk
     
  2. #2 Kalle88, 20.01.2014
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    Hat sich was in dem Fußbodenaufbau zum geplanten geändert? Oder hat sich der Deckenaufbau geändert?
     
  3. frealk

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    Nein - es ist Alles laut Plan ausgeführt worden!
     
  4. #4 Kalle88, 20.01.2014
    Kalle88

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    Naja irgendwo wird der Fehler ja zu finden seien, der für die falschen Höhen verantwortlich war. Natürlich nur, wenn es ne entsprechende Dokumentation gibt? BU/GU Bau?
     
  5. frealk

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    Fakt ist ja, dass sich das Ganze nun wohl nicht mehr ändern läßt...
    Meine Frage:
    Muss ich mich damit abfinden, oder (da grober Fehler) kann/soll ich auf Schadensersatz klagen?
     
  6. #6 Mycraft, 20.01.2014
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    Wieso denn immer klagen?

    Einfach zu deinem GÜ o.ä. gehen und fragen was die so anbieten...ein nettes Gespräch wirkt oft Wunder
     
  7. #7 Gast036816, 20.01.2014
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    Gast036816 Gast

    vielleicht ist der plan falsch!

    du schickst den in frage kommenden verdächtigen eine mangelanzeige und forderst die mangelbeseitigung bis zum xx.xx.xxxx (14 tage meist).
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Klagen kannst Du immer.
    Nur bekommen wirst Du nichts!
    Zumindest nicht ohne klaren Nachweis.

    Woher hast Du den Soll-Wert?
    Biast Du sicher, daß er als netto vereinbart war?
    Kannst Du das nachweisen?
     
  9. frealk

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    OK. Wir haben mit Bauträger gebaut - alles aus einer Hand :-)
    @Mycraft:
    Was meinst du mit GÜ?
     
  10. frealk

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    Das SOLL-Maß 2,45 m steht in meinem Bauwerkvertrag des Bauträgers und auch im Bauantrag ist es so eingetragen. Von FFB bis Decke!
     
  11. #11 Baufuchs, 20.01.2014
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    Baufuchs Gast

    @TE
    Dein Bauträger (wohl eher GÜ) bzw.Du haben ein anderes Problem!

    Nach Hessischer Bauordnung müssen Aufenthaltsräume eine Mindesthöhe von 2,40m haben.

    Da nutzt eine Preisminderung gar nichts.
    Fordere den Unternehmer auf, einen baurechtlich zulässigen Zustand herzustellen.
     
  12. #12 Trubadix1, 20.01.2014
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    Das ist Hart! In BW bekommt man unter 2,30m keine Baugenehmigung! In dem Fall hat der Bauträger Glück gehabt und Sie Pech! Eigentlich eine Sauerei und für mich extrem zu niedrig für ein Neubau! Wenn man bedenkt das die neuen Zimmertüren schon ein Maß anfordern von 2,11m! Schadensersatz wird schwer! Nachweis ist der Plan der Unterzeichnet wurde! Im einzelnen mit Toleranzen wobei das schon zuviel ist!
     
  13. frealk

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    OK - das wusste ich nicht! Nur, ich denke dass der Bauträger dieser Vorderung nicht nachkommen kann! Wie geht das dann weiter?
     
  14. #14 Trubadix1, 20.01.2014
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    So ist es!

    Richtig!
    Gar nicht zulässig in dem Fall !


     
  15. frealk

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    Und das heißt - ich darf nicht einziehen - oder was sind die Konsequenzen?
     
  16. frealk

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    Gilt das auch für Räume mit Dachschräge? Ich habe im 1. OG einen Kniestock bei 1,30m...
     
  17. #17 Baufuchs, 20.01.2014
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    Baufuchs Gast

    Im DG reichen 2,20m Raumhöhe.

    Sorry, hätte ich gleich schreiben können, habe in deinem 1.Beitrag "Trockenbau fertig" überlesen.

    Bleibt der Mangel Abweichung von der vertraglich zugesicherten Höhe.
    Sprich den Unternehmer darauf an und verhandele wg. Minderung.
     
  18. frealk

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    Dann bin ich ja beruhigt. Dennoch ist da eine Abweichung der Vorgaben laut Plan (9cm). Ich werde das auf jeden Fall in der Abnahme protokollieren lassen...
    Oder soll ich bereits (jetzt) im Vorfeld schon irgendwelche Maßnahmen ergreifen?
     
  19. #19 Friedl1953, 20.01.2014
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    Das Problem liegt bei dem Wort Decke. Decke ist UK Kehlbalken. Heißt die Abhängung geht von der Sollhöhe ab. Ich glaube Pech wenn die Fertighöhe zulässig ist.
     
  20. #20 Friedl1953, 20.01.2014
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    Was sagt den der Schnitt?
     
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