Deckenhöhe nicht eingehalten "EXTREM"

Diskutiere Deckenhöhe nicht eingehalten "EXTREM" im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Das weiß ich nicht! Einziehen darfst Du auf jeden fall aber wie das genau läuft mit deinem Anspruch auf Deckenhöhe in dem Fall! Es handelt sich ja...

  1. #21 Trubadix1, 20.01.2014
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    Das weiß ich nicht! Einziehen darfst Du auf jeden fall aber wie das genau läuft mit deinem Anspruch auf Deckenhöhe in dem Fall! Es handelt sich ja um +- 4cm! Ich glaube es wird toleriert vom Bauamt! Was das andere Angeht zwecks Schadensersatz lein Plan... glaube eher nicht da kommen viele Kosten auf Dich zu!
     
  2. #22 Trubadix1, 20.01.2014
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    super! DG in dem Fall!


     
  3. #23 Baufuchs, 20.01.2014
    Baufuchs

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    @Friedl
    Decke ist keinesfalls Unterkante Kehlbalken.
    Decke ist der obere Abschluss eines Raumes, in diesem Fall also UK gipskarton.
     
  4. #24 Kalle88, 20.01.2014
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    Baufuchs, ich glaube was friedl meint: Kann ja seien das der TE den Plan - oder was auch immer - falsch gelesen hat und deshalb 2,45m ab UK Kehlbalken zählt. Wenn da natürlich 2,45 Raumhöhe von FFB steht, dann ist das wohl recht eindeutig.

    @ TS: Suche erstmal das Gespräch mit deinem BU/GÜ. Dann kann man immer noch handeln. Freundlich bleiben ist die Devise. Auch wenn die eine Seite einen Fehler gemacht hat willst du ja dennoch kein gestörtes Verhältnis zu deinem Unternehmer oder?
     
  5. #25 ManfredH, 20.01.2014
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    ManfredH Gast

    Wo steht das?
     
  6. #26 Friedl1953, 21.01.2014
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    Es ist eben die Frage was der TS wo und wie herausgelesen hat. Deswegen sollte der genaue Text und der Schnitt mal eingestellt werden. Die 9 cm lassen sich für mich nur aus der Abhängung der Decke erklären, wobei dies auch schon sehr viel ist.
     
  7. #27 Thomas B, 21.01.2014
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    @Friedl1953: TE schreibt: "Das SOLL-Maß 2,45 m steht in meinem Bauwerkvertrag des Bauträgers und auch im Bauantrag ist es so eingetragen. Von FFB bis Decke!"

    Sollte das so korrekt sein, haben die schlichtweg etwas falsch gemacht.

    9cm sind ja schon mal ein Wort und auch kaum mit "Bautoleranz" oder "technisch bedinger Änderung" so ohne Weiteres zu erklären. Viellicht hat der Zimmerer ein maß falsch abgelesen, die Kehlbalen zu tief eingebaut...? Who knows....

    Ich denke aber, daß dies schon eine ganz erhebliche Abweichung vom Soll ist.
     
  8. #28 Friedl1953, 21.01.2014
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    Eben, dass sehe ich auch so. Du weißt aber, dass manche Angaben von Laien auch gerne mal falsch gelesen werden, deshalb meine Frage nach dem Schnitt. Dann könnte man schnell erkennen wo der Fehler liegt.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 21.01.2014
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    Trubadix - bei Dir ists wie mit Deinem Asterixschen Namensvorbild.
    In der grossen Runde bist Du am besten mit tonlos aufgehoben!

    Toleranzen kennen die Landesbauordnungen nicht!
    Und wenn es keine Aufenthaltsräume sind (wir wissen nicht, was für Räume das in welcher Etage sind), dann darf er die auch nicht nutzen! Bestenfalls als Abstellkammer!!

    An sonsten sollte mal tief entspannen.
    Der TE schreibt:
    aber auch:
    Wie die 2,45 m im Bauvertrag fixiert sind, schreibt er nicht. Es kann ja auch eine Zeichnung als Bestandteil des Vertragswerks sein.
    Und wenn dort ein Maß von OK FF bis UK Kehlbalkenlage nicht im Raum, sondern seitlich neben dem Schnitt vermaßt ist, dann kann es schon sein, dass der Zeichner (warum auch immer) UK Balken vermaßt hat, der TE aber gedacht hat, das Maß bezieht sich auf UK Beplankung!

    Hier sollte erstmal einer die Vertragsgrundlage prüfen, bevor irgendwelche Geschütze poliert werden.
     
  10. #30 Corinna72, 21.01.2014
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    Das stimmt zwar, dennoch akzeptieren die Ämter in München und Umgebung bis zu 3 cm Abweichung von den Plänen, wie ich selber erfahren durfte und wie ich auch in unabhängigen Gesprächen mit 2 verschiedenen GUs bestätigt bekam. Dies betrifft Gebäudehöhen, Abstandsflächen und Baulinien.
    Es steht so in keinem Gesetz, wird jedoch so gehandhabt.
    Mir hat dann ein anderer GU erzählt, dass er bei einem Neubau in Puchheim am First 4cm zu hoch rauskam. Hatte eigentlich niemand gemerkt. Allerdings hatte ein Konkurrent heimlich nachgemessen, dies festgestellt und beim Bauamt angezeigt. Dieser GU musste dann das ganze Grundstück um 4cm aufschütten (aus meiner Sicht ein totaler Schwachsinn, denn davon wurde das Haus auch nicht niedriger). Aussage des Amtes zu diesem GU: "bis 3cm hätten wir es akzeptiert."
     
  11. #31 Thomas B, 21.01.2014
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    Nein,Corinna, was Du meinst sind Dinge, die die Bauverwaltung interessieren. abweichungen vom Baunatrg usw. da kann es Toleranzen geben.

    Aber es interessiert die Bauverwaltung nicht, wenn eine Abweichung von einer (evtl.) vertraglich geschuldeten Eigenschaft zwischen zwei privaten Vertragspartnern (hier BT und Bauherr) den einen erzürnt. Das ist deren privatrechtliches Problem.
     
  12. #32 Corinna72, 21.01.2014
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    Ja sicher, ist schon klar. Mir ging es ja nur drum aufzuzeigen, dass man die Aussage von Troubadix nicht einfach so in den Ofen schieben kann.
    Wobei es im Raum München nicht 4cm sind, sonder nur 3cm.
     
  13. Bowman

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    Das ist doch alles total individuell.

    Ob es wirklich 1cm oder 5cm sind darf doch nur ein amtlich bestellter Vermesser als Gutachter in einem anhängigem Gerichtsverfahren feststellen. Und selbst bei den Vermessern gibt es Toleranzen.

    Bis dahin ist das OG so hoch, wie sich Bauherr, Bauamt und Bauunternehmen in ihrer selbstdefinierten individuellen "Toleranz" einig werden, wobei jeder der Beteiligten gegen die Toleranz der anderen vor Gericht ziehen kann
     
  14. #34 Friedl1953, 21.01.2014
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    Man kann es vereinfachen, wenn dem TS eine lichte Fertigraumhöhe von 2,45 m zugesichert wurde und er nun nur noch 2,36 m erhält dann ist das eine gewaltige Verschlechterung, die er nicht hinnehemen muss. Ob ihm das wirklich zugesichert wurde könnte man an dem bisher nicht eingestellten Schnitt und dem genauen Text der Baubeschreibung schnell erkennen.
     
  15. #35 Thomas B, 21.01.2014
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    Naja...Bogenschütze...vor Gericht sind wir hier noch nicht.

    UNd selbst das vom garuen Star getrübte Auge eines BT wird wohl bei 9cm (so dies denn stimmt!!!) nicht umhin kommen eine gewise Abweichung vom Soll nicht zur Gänze ausschließen zu können.

    Die Frage ist doch, wie man sich hier einigt. Kann man durch Schmerzensgeld etwas bewirken (Achtung: Langzeitfolgen beachten. Wiederverkaufswert sinkt natürlich, bei so einer geringen raumhöhe!). Oder muß man ändern?
     
  16. Bowman

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    das ist richtig.

    ich wollte nur darauf eingehen, dass Aussagen wie "Baurecht hat keine Toleranz" , "aber in München sind es 4 cm", "Bei uns aber nur 2" eh keinen Sinn ergeben
     
  17. #37 Thomas B, 21.01.2014
    Thomas B

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    Jetzt muß ich nochmals nachfassen. Rein interessehalber.

    Sitaution wie hier.

    Nun gibt diverse Toleranzen.

    Der Rohbauer hat Toleranzen bei der Verlegung seiner Deckenplatten, der Estrichleger hat Toleranzen, der Bodenleger hat Toleranzen.
    Von "oben kommend" hat der Zimmerer natürlich auch Toleranzen. Und der Trockenbauer, der die GK-Decke abhängt.

    Das kann sich im ungünstigsten Falle natürlich unschön aufaddieren (9cm solten es dennoch nicht sein).

    Nun hat der BT mit den diversen Handwerkern Vertragsverhältnisse und eben den Rahmen, der das ganze faßt, die div. zulässigen Bautoleranzen. Die einzelnen Handwerker liegen (mal rein theoretisch) jeder für sich im Rahmen.

    Wie verhält es sich aber im Vertragsverhältnis BT - Bauherr?

    Hier wird eine Eigenschaft definiert (Raumhöhe = 2,45 m). Diese Eigenschaft schuldet der BT dem Käufer. Kann er überhaupt die diversen Einzeltoleranzen hernehmen und an den Erwerber durchreichen oder schuldet er schlichtweg diese eine Eigenschaft. Wie er diese dann herstellt (zB: Rohbauer baut etwas schief, Zimmerer muß es ausgleichen...) ist seine Baustelle.
     
  18. Bowman

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    Also die "Schuld" besteht immer zwischen den direkten Vertragspartnern.
     
  19. #39 Friedl1953, 21.01.2014
    Friedl1953

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    Ich denke die Frage ist eindeutig zu beantworten, wenn er 2,45 m lichte Höhe fertig vereinbart hat dann muss er die auch liefern.
     
  20. #40 Gast036816, 21.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Corinna - haushöhen außen sind eine ganz andere nummer als aufenthatsräume. innen wird nach din 18202 reguliert, geländerhöhen max. 5 mm unterschreitung, eine unterschreitung der raummhöhe wird wohl auch bei 10 mm begrenzt sein.
     
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