Baugenehmigung ohne neue Flurstücknummer?

Diskutiere Baugenehmigung ohne neue Flurstücknummer? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, ich habe ein Problem und vielleicht kann jemand mit einer Idee oder Wissen helfen. Ich möchte gern ein Haus bauen auf...

  1. #1 Suelze81, 21.01.2014
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    Hallo in die Runde,

    ich habe ein Problem und vielleicht kann jemand mit einer Idee oder Wissen helfen.

    Ich möchte gern ein Haus bauen auf dem Grundstück meiner Eltern. Dies bestand aus 2 Flurstücken, welche gerade vom Notar und Grundbuchamt gleichgeschrieben (Belastungen in Abt. II und Abt. III) werden (damit sie "rechtlich ein Grundstück" sind und der Vermesser weiterarbeiten kann). Danach soll das gesamte Grundstück vom Vermesser in zwei neue Flurstücke geteilt werden (aber jetzt ein anderer Zuschnitt), und ein Teil an mich überschrieben werden, auf welchem dann das neue Haus steht.

    Die Baugenehmigung ist schon gestellt und das Bauamt sagt, es möchte die genaue NEUE Flurstücknummer wissen (lt. unserem Architekten, der hat mit dem Bauamt gesprochen). Diese Nummer haben wir ja aber erst nachdem alles durchs Katasteramt und so ist, oder?
    Der Vermesser meinte, es müsste reichen, wenn er seine neuen Teilungsentwurf einreicht, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann. Ich bin jetzt unsicher, was ich tun kann und soll um nicht alles unnötig in die Länge zu ziehen...

    ... kann dieses Problem jemand nachvollziehen und einen Ratschlag geben?
    ... wie lange kann so etwas dauern, wenn wir es doch so machen müssen?
    ... Zur Not eine neue Baugenehmigung und sich auf das gesamte Grundstück beziehen und nicht nur auf das entstehende Flurstück? Gehen solche Änderungen?

    Ich bin leider völlig überfragt. :(

    Vielen Dank!
     
  2. PeMu

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    Das ist keine glückliche Lösung. Wer ist warum auf die Idee gekommen, beide Grundstücke zu vereinen und dann wieder zu teilen? Kosten? Normalerweise teilt man von dem eine Grundstück was ab und führt dem anderen zu.
    Das Amt braucht 2 Flurstücke. Mit dem Amt reden, ob es mit den Angaben des Vermessers klarkommt und einen entsprechenden Passus in die Baugenehmigung aufnimmt. Dann wird die Baugenehmigung erst wirksam, wenn die neuen Flurstücke zugeteilt sind.
     
  3. #3 Thomas Traut, 22.01.2014
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    Ist die Bebauung eines Grundstücks mit 2 Gebäuden zulässig, würde ich später teilen. Wenn nicht, muss die Teilung eben gemacht werden. Für die Erteilung einer schwebend unwirksamen Baugenehmigung sollte der Teilungsantrag ausreichen.

    @PeMu: Das Amt braucht nicht 2 Flurstücke, sondern 2 Grundstücke. Grundstück ist alles, was unter einer Nummer in einem Grundbuchblatt steht, unabhängig von der Zahl der Flurstücke.
     
  4. #4 Suelze81, 22.01.2014
    Suelze81

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    Vielen Dank. @PeMu, Eigentlich hat der Vermesser es so vorgeschlagen. Es war 1 Grundstück mit 2 Flurstücken (eins zugekauft und das war nicht "belastet"), der Zuschnitt konnte so wohl am besten geändert werden.

    @Thomas Traut, Verstehe ich das richtig, dass eine "schwebend unwirksame Baugenehmigung" erteilt werden kann und wir dürfen bereits anfangen mit bauen (lassen) und diese wird dann rechtskräftig, sobald das exakte neue Flurstück (das neue Grundstück dann für mich) vorliegt?
     
  5. PeMu

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    Das muss mit dem Bauamt besprochen. Es gibt baurechtlich ein paar Aspekte - das wissen die in dem konkreten Fall.
     
  6. #6 Thomas Traut, 23.01.2014
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    "Schwebend unwirksam" heißt, ich habe eine Baugenehmigung, darf aber nicht bauen, bis alle Bedingungen für die Wirksamkeit erfüllt wurden.
     
  7. #7 Geodesy, 23.01.2014
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    Aber wenn der Vermesser seinen Teilungsentwurf einreicht, hat das Bauamt immer noch keine neue Flurstücksnummer, denn die vergibt das Katasteramt und das erst nach Einreichung der Liegenschaftskatasterakten vom Vermesser.

    I. d. R. dauert die Übernahme beim Amt ca. 4 Wochen. Je nach Bearbeitungszeit des Amtes halt. Der Vermesser muss aber vorher noch tätig werden, es muss ein Grenztermin wahrgenommen werden. Dort sind alle Beteiligten zu laden und wenn eine nicht erscheint, hat dieser einen Monat Zeit sich zu äußern. Kann also je nach Situation 6-8 Wochen dauern bis das Bauamt die neue Nummer hat.

    Problem ist, ich kenne die Gesetze in Brandenburg nicht, spreche also nur von NRW.
     
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