Fensteraustausch in Wohnraum, eingebaut wurde GVT 103 von Velux "für Kalträume"

Diskutiere Fensteraustausch in Wohnraum, eingebaut wurde GVT 103 von Velux "für Kalträume" im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; In meiner Dachgeschosswohnung wurde ein Ausstiegsfenster ausgetauscht. Nun ist da das GVT 103 von Velux verbaut, als ich Tauwasser im Rahmen...

  1. #1 Blumenkuss, 23.01.2014
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    In meiner Dachgeschosswohnung wurde ein Ausstiegsfenster ausgetauscht.
    Nun ist da das GVT 103 von Velux verbaut, als ich Tauwasser im Rahmen sah, fand ich das irgendwie komisch und bei einem Blick auf die Internetseite von Velux sah ich "für Kalträume geeignet".
    Dieses Fenster hat einen U-Wert von 3,1 und ist laut Aussage von Velux nicht für Wohnräume gedacht.

    Leider bringt es mir nichts, da meine Hausverwaltung das nicht einsehen möchte.

    Die Handwerker sagten: Ja, sie haben da prinzipiell schon Recht, aber das müssen Sie mit ihrer Hausverwaltung klären.


    Der Austausch bedeutet, dass das neue Fenster eigentlich nach Energiesparverordnung gar nicht verbaut werden darf. Die Bagatelle-Klausel entschärft das Ganze wieder, da in einem Haus mit 10 Wohnungen, dieses eine Fenster weniger als 10% der Fensterfläche ausmacht.


    Gibt es irgendeinen Weg dieses Fenster wieder loszuwerden? Das kann doch nicht sein, dass das so durchgeht :(
     
  2. #2 Kalle88, 23.01.2014
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    Hä? Das Ausstiegsfenster wurde durch ein neues Ausstiegsfenster ersetzt. Wer hat hier den Auftrag gegeben? Die Hausverwaltung?
     
  3. #3 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Ja, das alte Fenster war verzogen und hat nicht richtig geschlossen. Also sollte ein neues Fenster rein.
    Vorher war ein typähnliches verbaut, was aber in meinen Augen nicht bedeutet, dass der gleiche "schlechte" Standard wieder verbaut werden kann, oder?

    Ich habe bisher mit dem Geschäftsführer der Baufirma gesprochen, da ich der Meinung war "die dürfen das gar nicht". Aber anscheinend dürfen sie doch?

    Im Grunde suche ich einen Paragraphen, der mir bestätigt sie dürfen das so nicht :-/
     
  4. #4 Kalle88, 23.01.2014
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    Was heißt Typähnlich? War es ein reines Ausstiegsfenster oder war es doch ein ganz normales DFF?
     
  5. #5 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Es sah genauso aus, sprich auch ein Ausstiegsfenster. Ich weiß nur nicht, ob die Modellnummer identisch war.
     
  6. #6 Kalle88, 23.01.2014
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  7. #7 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Danke! :)
     
  8. #8 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Aber eine Frage habe ich da noch:
    Hätte der Dachdecker das überhaupt verbauen dürfen? Also selbst wenn die Hausverwaltung ihm gesagt hat, sie möchte DIESES Fenster, hätte er da nicht nach Energiesparverordnung handeln müssen?

    Die Frage ist ja jetzt, ob ich die Handwerker einfach anrufe und denen sage, dass sie Mist gebaut haben und mir so ein Fenster gar nicht hätten einbauen dürfen, oder ob ich mich mit der Hausverwaltung auseinander setzen muss?
     
  9. Julius

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    Bist Du denn überhaupt Mieter? Oder Teileigentümer?

    Wenn Mieter:
    Was ist Dein konkretes Problem mit der Sache?

    Wenn Eigentümer:
    Gab es dafür einen Beschluß (ggf. wie genau lautend)?
     
  10. #10 Kalle88, 23.01.2014
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    Theoretisch nein. Mittels Bedenkanzeige vom DD aber für ihn unbedenklich.

    Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem DD, also lass das Telefon lieber in die Richtung liegen... Ruf deine Hausverwaltung an, berufe dich auf das Gesetz. Handeln sie dann immer noch nicht, dann zum Mieterschutzbund. Die werden dass dann schon erwirken.
     
  11. #11 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Als angehende Bauingenieurin schaue ich im Gegensatz zu anderen Mietern genau hin, wenn ich Handwerker im Haus habe. Und auch wenn ich die Wohnung nur miete, haben die hier nicht rumzupfuschen. Bei diesem Fenster sind es meine Heizkosten die verloren gehen und Mieter die von sowas keine Ahnung haben, werden dann leider über den Tisch gezogen.
     
  12. #12 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Das mit den Vertragsverhältnissen klingt logisch, leider braucht meine Hausverwaltung immer ewig bis sie aus dem Quark kommt.
    Ich denke ich werde beide mal ansprechen, schauen wie sie reagieren und wenn sich keine Besserung zeigt geht das direkt zum Rechtsanwalt...
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2014
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    Zur Bagatellklausel:
    Da kann man lange streiten:
    § 9 spricht gesamter Bauteilfläche
    Anlage 3 von das gesamte Bauteil

    Also eigentlich eindeutig, da ja wohl kaum nur dann die Einhaltung gewollt sein kann, wenn wirklich ALLE Fenster getauscht werden. Lasse ich eins drin, darf ich alten Schrott verbauen? :yikes.
    Zumal es bei Fenstern ja sehr einfach ist, die aktuellen Werte einzuhalten.

    Die schlauen Kommentare
    http://www.enev-online.org/enev_2009_praxisdialog/110627_dibt_begriff_bauteil_bestimmen.htm
    wiederum reden aber davon, für die Bagatellgrenze alle Fensterflächen (auch senkrechte) aufzuaddieren und dann zu ermitteln.

    :mauer
     
  14. #14 Gast036816, 23.01.2014
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    mietminderung!

    der dachdecker hätte bedenken anmelden müssen. das hat aber nichts mit dir zu tun.
     
  15. #15 Kalle88, 23.01.2014
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    Blumenkuss, nun mach mal halblang.. Du weißt garnicht was zwischen Verwaltung und HW vertraglich vereinbart wurde. Bevor du also groß das P-Wort rausbrüllst, würde ich die Fakten ergründen! Das sollte man euch eigentlich auch im Studium beipuhlen... Nur weil du Bauing. studierst musst du nicht gleich alle verrückt machen. Der Ton macht die Musik. Ich weiß zwar nicht was das Telefonat mit dem HW bringen soll, offenbar brauchst du abr Erfahrungswerte. Am Ende wirst du auch nicht viel schlauer seien und dich evtl. ziemlich in Missgunst deines HW gestellt.

    Weil du hier übereilt und vorschnell handelst. Du erleidest keinen direkten Schaden durch die ganze Sache... Das was an Wärme durch das Fenster wandert, wirst du diesen Winter sicherlich nicht mehr merken... Also ruhig Blut und sachlich bleiben ;)
     
  16. Julius

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    Ähm, wie kommt Ihr da auf Mietkürzung und Anwalt?

    Meine Auffassung ist die:
    Es hat sich durch den Einbau eines gleichwertigen Fensters KEINE Änderung gegenüber dem Zustand bei Vertragsbeginn ergeben.
    Insofern ist die Mieterin gar nicht beschwert.
    Ob das nach öffentlichem Recht zulässig ist, geht sie erst einmal nichts an.

    Umgekehrt könnte aber ein Schuh daraus werden:
    Wenn der Vermieter nun dem Wunsche nachkommt und jetzt doch ein neuzeitlich gedämmtes Fenster einbaut, handelt es sich um eine zulässige Verbesserungsmaßnahme. Und deren Mehrkosten dürfen auf die Miete umgelegt werden!
    Ob die Mieterin DIESE dann über ersparte Heizkosten wieder hereinholt, darf bezweifelt werden. Aber wenn sie unbedingt Erfahrung sammeln will...
     
  17. #17 Kalle88, 23.01.2014
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    Die Änderung erfolgt doch schon beim Ausbau des Altteils. Dann könnte ich ja auch die Bagatellgrenze außer acht lassen. Ich verbaue einfach wieder den gleichen alten Scheiß... Ich glaub damit kommst du vor Gericht nicht weit. Ansonsten stimme ich dir zu, was die Mehrkosten angeht.
     
  18. #18 Blumenkuss, 23.01.2014
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    Lieber Kalle, auf dich mag das so wirken, als wenn ich die Pferde scheu mache - kann ich irgendwo auch verstehen.
    Letztes Jahr bin ich zum April in diese Wohnung gezogen, in meinem Schlafzimmer war keine einzige Steckdose, der Lichtschalter für die Deckenlampe war außen (in der Küche). Das Dachfenster im Schlafzimmer, hat einen merkwürdigen Verschluss der da eigentlich auch nicht drangehört, doch man meint jedes Mal zu mir "das Fenster ist schon zu alt, Velux stellt dafür keine Ersatzteile mehr her, da muss irgendwann mal Neues rein". Aus meiner Therme strömt Gas aus, das hat der Schornsteinfeger mir bestätigt, nur ist es nicht über dem Grenzwert - also lässt man sich da bereits auch seit Oktober Zeit mit.
    Und die Krönung ist, dass ich eine Treppe zur Galerie in dieser Wohnung habe, wo eine Stufe rausgebrochen ist und ich diese schön runtergefallen bin. Die Treppe ist aus Kiefernholz und absolut "selbstgemacht", die muss im Grunde auch erneuert werden.
    Dann ist das Fenster für Kalträume irgendwie nur noch so ein kleines Ding, dass die Sache abrundet und ich könnte die Liste auch noch um weniger "dringende" Kleinigkeiten ergänzen ;)
     
  19. #19 Kalle88, 23.01.2014
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    Das mag tragisch sein aber: Niemand hat dich vermutlich gezwungen die Wohnung zu mieten und das hat alles recht wenig mit dem Dachdecker zu tun der dir das Fenster eingebaut hat. Ich kann ja nicht wissen in welchen Zuständen du wohnst. In den meißten Fällen hilft der Mieterschutzbund, ansonsten neue Wohnung suchen. Hannover ist ja nun kein kleiner Vorort und als Studentinn lässt sich sicherlich was besseres finden ;)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2014
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    Hmmmm - meine Lösung hiesse da Kündigung.

    Und jetzt fang nicht mit: In H gibts keine Wohnungen. Doch die gibts. Selbst zu Semesterbeginn. Auch für Studenten bezahlbar.
    OK - vielleicht nicht im Szene-In-Viertel Nordstadt oder Linden-Nord, sondern eher in L-Süd, Ricklingen, Stöcken o.ä..

    Dat en, watt ick wüll, dat aner, watt ick schall - sagte meine Großmutter dazu immer.
     
Thema: Fensteraustausch in Wohnraum, eingebaut wurde GVT 103 von Velux "für Kalträume"
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