WEG-Teilung

Diskutiere WEG-Teilung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir sind neu hier im Forum angemeldet, haben aber schon so einiges zum Thema Hauskauf/-Bau gelesen. Anfangs wollten wir ein...

  1. #1 fromski, 23.01.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24.01.2014
    fromski

    fromski

    Dabei seit:
    21.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Community Manager
    Ort:
    Berlin
    Hallo,

    wir sind neu hier im Forum angemeldet, haben aber schon so einiges zum Thema Hauskauf/-Bau gelesen. Anfangs wollten wir ein "Gebrauchthaus" kaufen, da der Markt in Berlin aber derzeit nicht so viel in unserem Budgetbereich bietet, sind wir immer mehr in Richtung Bau mit der Suche gegangen. Dabei wären wir auch mit einem Reihen- oder Doppelhaus zufrieden, sofern die Lage und der Preis passt. Nun haben wir ein Exposé der Name entfernt zugeschickt bekommen. Nette Lage, guter Preis und was die Ausstattung betrifft zumindest sehr solide, wenn natürlich auch nicht Luxus. Allerdings besteht dort WEG-Teilung. Nun kennen wir die negativen Seiten und sind auch nicht so recht begeistert von der Aussicht, dass einen die lieben Nachbarn zu irgendwelchen Kosten verdonnern könnten, die man selbst nicht ausgeben würde.

    Jetzt aber zu meiner Frage, die wir rechtlich grad nicht 100% einordnen können. In dem Exposé steht folgender Absatz:

    Lese ich das richtig, dass das im Grunde eine Art Realteilung light darstellt? Wenn ja, dann könnten wir durchaus damit leben, dass die Eigentümerversammlung über Wege und Müllplätze mitbestimmt, solang der Rest in unserer Obhut bleibt. Oder übersehe ich da nun irgendwelche Fallstricke? Und uns ist auch bewusst, dass natürlich auch die Verwaltung etc. von uns mitbezahlt wird...

    Viele Grüße aus Berlin!
     
  2. #2 toxicmolotow, 24.01.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Wir machen das im Laufe des Jahres in etwa vergleichbar, nur mit nur zwei Häusern auf einem real nicht teilbaren Grundstück.

    Was irgendwie in deiner Betrachtung fehlt ist die Tatsache, dass die Abgaben an die Gemeinde (z.B. Grundsteuern) immer am gesamten Grundstück und damit gesamtschuldnerisch von jedem zu tragen sind.

    Sprich: Wenn die Gemeinde von der WEG keine Zahlung erhält kann sie sich nach wie vor an jeden einzelnen wenden und die Gesamtschuld einfordern. Da die Läßt aber auf alle verteilt wird ist die Wahrscheinlichkeit gering, aber wenn ihr Geld habt und alle anderen nicht... wäre schnell erledigt für die Gemeinde.

    Dazu kommen die anderen Nachteile einer WEG... Rücklagen für Wege, Müll, Verwaltung etc...
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Liest sich unverändert gruselig.
    Und ob dieses Umgehungs-Konstrukt im Streitfall vor Gericht hält, hab zumindest ich als Laie so meine Zweifel...
    Vielleicht meldet sich ja noch Eric oder ein anderer der Juristen hier?
     
  4. #4 moep3fx, 24.01.2014
    moep3fx

    moep3fx

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    175
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Immo-Verwalter
    Ort:
    Niedersachsen
    Lass das von einem Fachanwalt prüfen, dann hast Du Gewissheit.

    Das stimmt seit der Novelle aus 2007 so nicht mehr. Auch im Außenverhältnis haftet der Einzelne nur noch in Höhe des Miteigentumanteils.

    Gruß,
    moep3fx
     
  5. #5 feelfree, 24.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Laienmeinung:
    Das WEG-Gesetz ist in erster Linie für Mehrfamilienhäuser gemacht worden. Wenn da das Dach undicht ist und es in eine DG-Wohnung reinregnet, ist selbstverständlich nicht der Eigentümer der betroffenen DG-Wohnung für die Mängelbehebung zuständig, sondern eben die gesamte WEG.
    Übertragen auf Reihenhäuser mit klar getrennten Fassaden- und Dachflächen macht das natürlich keinen Sinn, deshalb ist die Passage durchaus sinnvoll.

    Inwieweit die Dächer konstruktiv wirklich so getrennt sind, dass zweifelsfrei feststeht, wessen Dach im Schadenfall der Verursacher ist, kann man so natürlich nicht beurteilen. Bei durchgängig gedeckten Satteldächern oder gar Flachdächern ohne Attika-Trennung könnte das threoretisch ein Problem werden (Nachbar's Dach ist undicht, aber bei dir wird's nass...)
     
  6. #6 toxicmolotow, 24.01.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Hast du hierfür eine Quellenangabe?
     
  7. #7 fromski, 24.01.2014
    fromski

    fromski

    Dabei seit:
    21.01.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Community Manager
    Ort:
    Berlin
    Hallo,

    erstmal sorry, dass ich den Namen der Firma genannt hatte. Kenne mich mit den Gepflogenheiten hier im Forum noch nicht so aus, aber werde es in Zukunft berücksichtigen :)

    Gibt es denn überhaupt Reihenhäuser mit Realteilung oder ist die WEG bei der Art von Häusern im Grunde Standard?

    Viele Grüße
     
  8. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Realteilung ist Standard.
    WEG kommt immer dann zum Tragen, wenn Gemeinschaftseigentum notwendig ist, z.B. die Häuser sind nur durch Gehwege erschlossen und liegen nicht jeweils an einem öffentlichen Weg, Tiefgarage drunter....
     
  9. #9 Skeptiker, 24.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Ja, ist die Regel. Oft sind sie physisch dann aber doch nicht so ganz zu 100% real geteilt, aber das fällt dann eher unter "Mangel". Lass Dir schriftlich erklären, welchen Vorteil die hier gewählte rechtliche Konstruktion für Dich hat!
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Würde ich anders sagen:
    Denn man kann dann ja auch NUR diese Teile zu Gemeinschafteigentum machen.
    WEG nimmt man gerne, wenn Realteilung faktisch nicht geht, was das einzelne Haus betrifft (weil Grundstück zu klein, Brand- und Schallschutz zu schlecht, keine eigenen Hausanschlüsse vorhanden etc.).
    Also eben die Billigversion.
     
  11. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Man kann auch alles negativ sehen.
     
  12. #12 moep3fx, 28.01.2014
    moep3fx

    moep3fx

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    175
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Immo-Verwalter
    Ort:
    Niedersachsen
    § 10 Abs. 8 WEG
     
Thema: WEG-Teilung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Bau von Wohnungen Teilung nach WEG immer zwingend notwendig

    ,
  2. teilung nach weg schlecht ?

Die Seite wird geladen...

WEG-Teilung - Ähnliche Themen

  1. Rechte / Pflichten Teilung Grundstück

    Rechte / Pflichten Teilung Grundstück: Hallo! Ein etwas sonderliches Problem hat meine Bekanntschaft sich aufgehalst. Also will ich hier mal fragen, weil doch einige Leute hier...
  2. Teilung und Ausbau Kellerraum

    Teilung und Ausbau Kellerraum: Hallo liebe Experten, wir müssen in unserem Haus (Baujahr ca. 1993) zusätzlichen Wohnraum schaffen. Daher möchten wir gern in Eigenleistung einen...
  3. Teilung bebautes Grundstück

    Teilung bebautes Grundstück: Hallo zusammen, ich hoffe dass ihr mir einen Rat geben könnt. Es geht um eine Teilung eines bebauten Grundstücks in Brandenburg unter...
  4. Teilung und Verkauf von Grundstück / Steuer

    Teilung und Verkauf von Grundstück / Steuer: Hallo zusammen, wir haben die Möglichkeit, sehr günstig (verglichen mit örtlichen Objekten) ein älteres Haus auf großem Grundstück zu kaufen....
  5. Angebot des Vermessers zur Teilung: fast 11K

    Angebot des Vermessers zur Teilung: fast 11K: Habe eben eine Kostenschätzung des Vermessers zur Teilung unseres zugegeben etwas freakigen Grundstückes erhalten. Der totale Irrsinn! Fast 11K....