Erdaushub auf Landwirtschaftsfläche lagern?

Diskutiere Erdaushub auf Landwirtschaftsfläche lagern? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, kann mir hier jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich nachfragen kann?: Wir wollen ein Haus auf einem Hanggrundstück bauen - daher...

  1. #1 Samuel77, 24.01.2014
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    Hallo,

    kann mir hier jemand weiterhelfen oder mir sagen, wo ich nachfragen kann?:

    Wir wollen ein Haus auf einem Hanggrundstück bauen - daher fällt recht viel Erdaushub an. Ich rechne mit bis zu 1600 Kubikmeter (Auflockerungsfaktor 1,3), normale, lehmhaltige Erde.
    Da die Deponiegebühren bei der Menge recht hoch sind, hatte ich überlegt, ob ich den Aushub einfach auf meiner Landwirtschaftsfläche im selben Ort (etwa 1200 Quadratmeter) lagern kann? Die Fläche wird derzeit von einem Landwirt mitbenutzt, dem das anliegende Feld gehört - er zahlt einen (sehr) kleinen Betrag Pacht im Jahr, aber alles "auf Handschlag", es gibt also keinen Pachtvertrag o.ä.

    Kann mir jemand sagen, ob ich die Erde dort abladen lassen kann, und wenn ja, wieviel davon? Oder wer mir dazu Auskunft erteilen kann - die Gemeinde vllt.?

    Danke!
     
  2. #2 Kriminelle, 24.01.2014
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    Wer will denn da was sagen, wenn du Dein Land um ca. 10 oder 20 c, erhöhst??? :D
    Verteilen, und gut ists.
    Laienmeinung!
     
  3. Taipan

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    Gehts noch ... ? ... Natürlich darf der Boden nicht einfach irgendwo abgelagert werden.

    - Abspülen
    - Einfluss auf Grundwasser/Oberflächenwasser
    - Bodenschutz (einfach Mutterboden zuschütten ist nicht)
    - Wenn zu Hauf gelagert: ggf. Begenehmigung
    - Artenschutz
    - ...

    Alles abgeklopft? Gutachten eingeholt? Fachämter beteiligt? Dürfte zum Schluss mehr kosten, als den Kram auf einer zugelassenen Deponie unterzubringen.
     
  4. #4 Kriminelle, 24.01.2014
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    Ach.... :(
    er kann sich doch Boden auf sein Grund holen.... von wem, ist doch seine Sache... wenn er auf ein analytisches Gutachten verzichet, ist das doch seine Sache?! Irre ich mich?
     
  5. Taipan

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    Du irrst. Angefangen beim BBodSchG §17. Weiter mit BayBO Art. 63 Abs. 8. ... ...
     
  6. #6 Kriminelle, 24.01.2014
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    Danke... jetzt weiss ich, was ich machen an TE's stelle würde! :)
     
  7. #7 Samuel77, 24.01.2014
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    Danke, das hilft mir schonmal weiter. Nach BayBO Art. 63 Abs. 8 könnte ich aber auf 500qm bis 2m aufschütten, oder verstehe ich das falsch?

    Macht die Art des Grundstücks einen Unterschied? Wenn es kein Acker, sondern unbebauter Grund innerorts wäre?
     
  8. #8 Gast036816, 24.01.2014
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    Gast036816 Gast

    lass dir von deiner gemeinde sagen, ob es zulässig ist. wenn ja, welche auflagen du zu beachten hast. wenn du dann rechnest, wirst du erkennen, dass die normale entsorgung auf einer deponie günstiger kommt. du sparst bestimmt am falschen ende!
     
  9. #9 Nutzername, 24.01.2014
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    Mal nur den Aufwand betrachtet:
    Du müsstest auf Deinem Acker den Oberboden abschieben, seitlich lagern, den Aushub rüberfahren (das dürfte mit des Landwirts Hilfe das kleineste Problem sein), dort verteilen und dann wieder den Oberboden andecken. Dann bezweifle ich, dass Du die 1.600 ccm komplett auf gerade mal 1.200 qm verteilen kannst - zumindest würdest Du den Acker dann ordentlich höherlegen. ;)
    Ich hab auch schon erlebt, dass auf'm Dorf der ein oder andere Nachbar gerne ein paar ccm nimmt, um irgendwo eine Senke aufzufüllen. Aber bei Deinen Mengen...

    Auf jeden Fall wie schon geraten auch rechtlich absichern, denn bei der Größenordnung bleibt das ja nicht unbemerkt.
     
  10. KATMat

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    Zunächst mal gibt es keine Vorschrift, die eine Untersuchung des Bodens fordert, wenn kein Verdacht auf Verunreinigung besteht. Da steht auch nichts im BBodSchG bzw. BBodSchV. Der Boden wäre also grundsätzlich erstmal frei verwertbar.
    Andererseits gibt es aber eine Fülle von Einschränkungen für Aufschüttungen oder Verfüllungen. Ansprechpartner UWB bzw. UNB.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2014
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    Ausserdem ist auch ein mündlicher Pachtvertrag ein Vertrag. Mag also sein, dass der Bauer nicht zustimmt.
    Was da bei Kündigung der Pacht auf Dich zukommen kann, verrät Dir Deine Landwirtschaftskammer
     
  12. uban

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    also 1600m2?
    Hat sich schon die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei dir gemeldet? Selbst wenn die m2 zu gering für Beiträge sind wollen die wissen wer das Geländer gepachtet hat und was angebaut wird (bei Beerenobst wollen die recht schnell Beiträge sehen, selbst bei wenigen m2 Anbaufläche).
    Pacht, da wäre doch auch Einahmen aus Vermietung/Verpachtung.
    Hoffe für dich dass auch wirklich alles sauber dokumentiert ist.

    Ich sehe hier viele potentielle Verstösse und Ordnungswidrigkeiten :bef1021:


    (Dies ist Spass über die Spassbremsen weil alles geregelt ist)
     
  13. #13 Gast vS, 24.01.2014
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    Da geht aber manches etwas am Thema vorbei:

    Sobald du den Boden ausbaggerst, ist es kein Boden mehr, sondern erst einmal Abfall.

    Und Abfall darfts du nicht in die Gegend kippen - da greift das "Abfallrecht".

    Demnach handelt es sich ohne die entsprechenden Genehmigungen un eine illegale Abfallentsorgung - mag sich ja schräg anhören, aber Gesetze machen nun mal die anderen.

    Und wie und ob du eine Genehmigung bekommst, sagt dir die zuständige Behörde.
     
  14. Julius

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    Wenn es wirklich nur knapp 2 Liter wären, könnte er mir die mit der Post schicken. Ich würde auch keine Entsorgungskosten verlangen...
     
  15. R.B.

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    Ähem, es geht um stolze 1.200m2. Nicht ar oder ha, sondern ganz einfache m2. Die Pacht für dieses "riesige" Gelände dürfte nicht einmal 1 Sack Kartoffeln betragen. Da könnte man einer Kündigung des Pachtvertrags gelassen entgegen sehen. ABER, ich wäre froh wenn sich überhaupt jemand findet der das Gelände in Ordnung hält, das sollte man vielleicht auch bedenken.

    Was passiert später mit dem Gelände wenn es erst einmal so hoch aufgeschüttet wird? 1.600m3 aufgelockerte Erde auf 1.200m2 Grundstück, dafür braucht man keinen Taschenrechner. Kann der Bauer dem das Feld daneben gehört das Grundstück später überhaupt wieder nutzen? Möchte er es überhaupt wieder nutzen? Oder lässt er Dich mit Deinen Hügeln allein? Dann kannst Du nach dieser Aktion das Grundstück mit der Sense mähen, oder wenn die Erde in Hügeln gelagert wird, kannst Du zuschauen wie diese langsam zuwachsen.
    Wo also soll die Erde später hin?

    Meine Meinung, die Menge an Bauaushub ist zu viel für das kleine Grundstück. Ich würde mir überlegen, ob man dort, wenn überhaupt, dann nur einen Teil lagert den man später vielleicht auch wieder verwerten kann. Nicht alles was der Bagger aus Deinem neuen Grundstück holt muss dafür geeignet sein, deswegen den Rest ab auf die Deponie.
     
  16. #16 Samuel77, 24.01.2014
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    Ich habe das Grundstück geerbt; mein Großvater (!) hatte wohl mal eine Absprache mit dem Bauern, und ich habe erst vor 2 Monaten davon erfahren, als meine Großmutter mit einem Schein vor mir stand und meinte, das sei "Pacht" vom Nachbarn :wow Ich habe also nichts ausgemacht und kann daher auch nichts kündigen - das Geld bekommt der gute Mann wieder zurück. Was er dort anbaut, weiß ich nichtmal (ich vermute Kartoffeln), ich bin gerade erst dabei, herauszufinden, wo es überhaupt ist. Daher die Idee, dort die Erde zu lagern - und wenn es nur ein Teil ist (dass nicht alles draufpasst, ist mir klar, aber wenn man einige Haufen gut verteilt?).

    Das mit dem Abfall verstehe ich nicht ganz. Viele Leute lassen doch ihren Aushub erstmal auf dem eigenen Grundstück neben dem fertigen Haus liegen. Wo ist da der Unterschied, wenn das Grundtsück ein paar Straßen weiter ist? Ich will das ja nicht "irgendwo" abladen, sondern auf meinem Grundstück. Aber ich sehe schon: ich sehe das wohl "etwas" zu naiv und möchte hinterher natürlich auch keinen Ärger haben :mega_lol:
     
  17. Julius

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    Da irrst Du:
    Opas Pachtvertrag besteht fort, er bindet auch Dich als Erben!
    Wenn Du ihn beendet sehen willst, mußt Du ordentlich kündigen.

    Unabhängig davon würde ich es als neuer Bauherr dort in der Gemeinde nicht ohne Not mit irgendeinem Bauern verderben wollen.
    Der kann Dir (nicht nur in Bezug auf dieses Stückchen Ackerland) bestimmt noch mal hilfreich sein.
     
  18. R.B.

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    Du willst das Gelände tatsächlich dauerhaft höher legen? Oder was soll mit den Hügeln später passieren? Dir ist hoffentlich klar, dass sich das Gelände schnell zu einem Urwald entwickelt, und das dürfte das Verhältnis zum benachbarten Bauern nicht gerade verbessern. Der wird sich bedanken wenn dann Dein Dreck auf dessen Ackerflächen landet. Also wird es auch nicht lange dauern bis man Dich an Deine Pflichten als Eigentümer erinnert, dass Du das Grundstück sauber halten musst, und dass davon keine Beeinträchtigung der benachbarten Grundstücke ausgehen darf. Dann darfst DU die Sense schwingen denn in so einer Hügellandschaft und auf so engem Raum brauchst Du mit schwerem Gerät erst gar nicht anrücken.
     
  19. #19 Gast vS, 24.01.2014
    Gast vS

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    Mal abgesehen davon, dass viele Leute Dinge machen, die sie auch nicht dürfen ...

    Es ist ein Unterschied, ob du den "Abfall" auf dem betreffenden Grundstück also "an Ort und Stelle" verwertest oder ein anderes Grundstück als billige Kippe benutzt.

    Aber auch bei der Verwertung auf dem betreffenden Grundstück gibt es - regional unterschiedlich - Auflagen (was Material, Menge etc. angeht).
     
  20. #20 alex2008, 25.01.2014
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    1.600m3 Aushub sind eine nette Hausnummer, da stellt sich die Frage wieviel davon wirklich ganz weg muss und wieviel man wieder verfüllen kann.
     
Thema: Erdaushub auf Landwirtschaftsfläche lagern?
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