Überschreitung Wandhöhe wie möglich?

Diskutiere Überschreitung Wandhöhe wie möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Neuling, also bitte nicht köpfen ;) Folgendes Problem: laut B-Plan ist bei uns eine Wandhöhe von 4m für EFH vorgesehen, bei gleichzeitig...

  1. #1 fragenmeer, 24.01.2014
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    Hallo, Neuling, also bitte nicht köpfen ;)
    Folgendes Problem: laut B-Plan ist bei uns eine Wandhöhe von 4m für EFH vorgesehen, bei gleichzeitig genehmigter Dachform FD und flache WD SD mit 22° Neigung. Wir wollen zwei Vollgeschosse mit normaler Raumhöhe, also überschreiten wir bei Weitem die 4m. Daher hatten wir zunächst ein FD gewählt und ne Überschreitung von 1m beantragt und auch bewilligt bekommen. Die flacheren WD und SD wurden erst nachträglich gestattet. Da wir doch etwas Schiss vor undichten FD haben, würden wir lieber das 22° WD nehmen, sind aber selbst bei im OG herabgesetzter Wandhöhe von 2,37m bei 5,45m. WIE kann man mit Vorbauten etc. eine andere Wandhöhe schaffen, die genehmigt wird?? BY ist Bundesland. <Danke für die Antworten!!!
     
  2. #2 Baufuchs, 24.01.2014
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    Baufuchs Gast

    Definier erst mal "Wandhöhe".

    Im B.-PLan muss auch stehen, von welchen Bezugspunkten zu messen ist.
     
  3. #3 fragenmeer, 24.01.2014
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    geländeoberfläche
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2014
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    und oben???

    Aber wie Du mit 5m und einem Flachdach zwei Vollgeschosse sinnvoll hinbekommen willst, ist Dir wohl selbst nicht klar, oder??

    Dachdecke 25 cm
    Geschoßdecke 20+12 = 32 cm
    macht 57 cm
    500 - 57 = 443 cm/2 = 221 cm lichte Raumhöhe, wenn OK FF = OK Gelände.

    In keiner mir bekannten Bauordnung für Aufenthaltsräume zulässig!!!
     
  5. #5 Annette1968, 24.01.2014
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    Also ich würde mich schlicht von den Vollgeschossen verabschieden und eine leichte Dachschräge akzeptieren. Bei einer genehmigten Wand (=Trauf?) höhe erhältst du immerhin eher einen "Schulter"stock denn einen "Knie"stock. Dann passen vielleicht keine Kleiderschränke an die Außenwand, aber da gehören die sowieso nicht hin.

    Ganz abgesehen davon, dass es auch für das Gesamtbild stört, wenn alle Häuser niedriger sind und Euer Haus als Klotz in der Straße wirkt. Zumindest wir wollten schon, dass sich unser Haus harmonisch in die Straßenbebauung einfügt.
     
  6. Julius

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    Da liegt das untere Geschoß zwangsläufig etwas unter Erdgleiche.

    Aber daß ein 22°-Dach mit Dachsteinen von der Dichtheit her nicht besser ist als ein Flachdach, könnte man dem Fragesteller vielleicht erklären.
     
  7. #7 Gast036816, 24.01.2014
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    wenn sie ein entsprechendes unterdach macht nicht mehr!
     
  8. #8 fragenmeer, 24.01.2014
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    Also, natürlich liegt man bei genehmigten 5m ca einen Meter UNTER der ursprünglichen Geländeoberfläche, warum muss man eigentlich gleich für dumm gehalten werden??
    Übrigens liegen wir mit unserem FD-Haus von 6m Gesamthöhe deutlich unter dem, was über B-Plan zulässig ist, kann man sich mal aufzeichnen, bei 4m Wandhöhe und genehmigten 45°SD kommt man auf ne Gesamthöhe von ca 9m, wir liegen also unter allen anderen Häusern, ganz zwangsläufig...
    Mir geht es darum, ob es Möglichkeiten gibt, dem Baukörper etwas "anzufügen" als Vorbau etc, um so eine andere Wandhöhe zu erreichen?Für Antworten diesbezüglich wäre ich dankbar ;)
    Ist das wirklich so, 22° Dächer sind nicht "dichter"?
     
  9. #9 fragenmeer, 24.01.2014
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    An Rolf a i b : Wie sähe sowas aus?
     
  10. #10 fragenmeer, 24.01.2014
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    Huch, Du meinst eine Unterkonstruktion fürs eigentliche Dach, oder wie?
     
  11. #11 fragenmeer, 24.01.2014
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    Ab welcher °-Zahl sind denn WD "gut"?
     
  12. #12 Baufuchs, 24.01.2014
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    ab 22 Grad...:D

    Ist die Regeldachneigung für die meisten Dachpfannen, bei der man ohne zusätzliche Maßnahmen auskommt.
     
  13. #13 fragenmeer, 24.01.2014
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    Hm naja 23°sind auch kein Thema..
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 24.01.2014
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    Da ist mal gar nix "natrürlich", weil eben wg. solcher Hintertürchen, die B-Pläne in der Regel eine Spanne für OK FF in Bezug auf einen Pkt. X festlegen!!!!

    Wenn Du aber 6 m Wandhöhe hast, wo ist dann mit einem geneigten Dach das Problem????

    2*2,50 = 5 m. Macht 1 m für Geschoßdecke und Dach. Das passt locker auch mit einem Passivhaus mit Aufdachdämmung.

    Was sagt denn Euer Planer dazu? Wenn Du Hilfe willst, musst schon mal etwas mehr aus dem Sack kommen!
     
  15. #15 fragenmeer, 24.01.2014
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    Wer liest ist klar im Vorteil: genehmigte Wandhöhe 4m bergauf, bergab 6,50m(okay, das ist die Zusatzinfo), wir wollen 2Vollgeschosse heißt also selbst mit WD runtergesetzt ca 5,45m Wandhöhe. KLartext: 1,45m zu hoch, und in den Boden wollen wir nciht, was an sich ja okay wäre wegen bergab-Höheneinhaltung. FRAGE ist NUR: wie kann man evt. durch einen klugen Vorbau auf der bergauf-Seite 4m herstellen, ohne von den anderen Wünschen abzurücken?
     
  16. #16 Baufuchs, 24.01.2014
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    Wohl eher: wer Sachverhalte richtig darstellen kann, ist klar im Vorteil.
     
  17. #17 ThomasMD, 24.01.2014
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    Den würde ich gern mal kennenlernen.:sleeping
     
  18. #18 Annette1968, 24.01.2014
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    So langsam versteh ich nur noch Bahnhof.
    Wie genau muss man sich den nun Euer Gelände vorstellen, sprich Grad der Hang Neigung?
     
  19. Julius

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    Wirklich klug wäre gewesen, ein Grundstück zu nehmen, welches zum Bauwunsch paßt...
     
  20. #20 mastehr, 24.01.2014
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    Der Verfasser des Bebauungsplan wollte wahrscheinlich genau den Haustyp verhindern, den Du bauen möchtest. Das ist ihm wohl offensichtlich gelungen. Deshalb hat das Bauamt auch der Erhöhung auf 5 Meter zugestimmt, weil sie wussten, dass es Euch auch nichts bringt.
     
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