Eigenheimzulage Bauantrag 23.12.2003

Diskutiere Eigenheimzulage Bauantrag 23.12.2003 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe am 23.12.2003 (Eingngsstempel Behörde) einen Bauantrag für einen An- und Umbau eingereicht. Baukosten betragen ca. 160 000.-...

  1. #1 B.Schneider, 08.12.2005
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    Hallo,

    ich habe am 23.12.2003 (Eingngsstempel Behörde) einen Bauantrag für einen An- und Umbau eingereicht.

    Baukosten betragen ca. 160 000.- €

    Meine Frage: Wieviel Eigenheimzulage steht mir zu ?? :confused:
     
  2. #2 Gast217, 08.12.2005
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  3. #3 B.Schneider, 08.12.2005
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    Viele Dank

    Vielen Dank Marion,

    der Link ist sehr aufschlußreich.

    In Punkto Neujahrsfalle, verstehe ich das richtig wenn ich im Januar 2006 mit dem Umbau beginne sollte ich auch unbedingt 2006 einziehen bzw. fertigstellen und nicht erst 2007. :confused:


    Viele Grüße

    Bernhard
    :lock
     
  4. #4 Josilika, 08.12.2005
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    einziehen tun die wenigsten - aber die Meldebehörden sind gut gefragt - meine Bauherrn melden sich zZ alle um ..................... mach doch aus dem eigentlichen Wohnsitz den Zweitwohnsitz und Hauptwohnsitz in neu gekauften UMBAUHaus !
     
  5. #5 lakra-man, 08.12.2005
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    @ Josilika

    Jetzt ist die Grenze aber überschritten..... :mauer
    .
    Eventuelle Betrugsanleitungen zu Lasten der Allgemeinheit haben in diesem Forum nichts verloren. Oder sehe ich hier was falsch ?
    .
     
  6. #6 Josilika, 08.12.2005
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    Unsinn - aber wo ist die Schwelle zwischen Umbau und Wohnen im umzubauenden Altbau .......... das war ja nicht so ausgelegt, dass man unter der Brücke hausen muß - aber bevor man in Ruhe nach den Feiertagen umzieht, kann man doch schonmal vorher drin übernachten und das legal.
     
  7. #7 Gast217, 08.12.2005
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    Und wer meldet sich beim Einwohnermeldeamt, wenn er möglicherweise schon in der Adresse gemeldet ist, weil er nur umgebaut oder angebaut hat?
    Alles hypothetisch und mit Interpretationsspielraum weil wichtige Angaben fehlen.

    Klaus Antwort auf Beitrag 4 ist absolut in Ordnung.

    In dem Zusammenhang passt wunderbar das Zitat:
    "Interessant wer hier alles denkt - mitreden zu können."

    Wie gesagt, wenn es gute Gedanken und Beiträge sind, gerne! :)

    Marion :)
     
  8. #8 Josilika, 08.12.2005
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    und wenn nun hier wirklich einer ist, der Weihnachten umzieht und am 2.1. ins Meldeamt läuft - sich freut und sagt : ja bin letztes Jahr umgézogen - dann hat er nämlich PECH. Also erst global denken, dann urteilen!
     
  9. #9 Gast217, 08.12.2005
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    Gast217 Gast

    Und umgekehrt?
    Wenn einer sich Weihnachten ummeldet und am 2.1. tatsächlich umzieht?

    Wie nennt man das?
     
  10. #10 Gast217, 08.12.2005
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  11. JDB

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    :respekt
    Ich dachte schon, ich wär im falschen Film.
     
  12. #12 Gast217, 09.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Bernhard,

    Eine Baumaßnahme kann auch über mehrere Jahre dauern.
    Es geht aber nur um den Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahme im Bezug zum Beginn der Eigennutzung (Einzug). Liegen beide im selben Jahr ob 2006 oder 2007 ist alles ok. Liegt zwischen der Fertigstellung und dem Einzug der Jahreswechsel, ist das die Neujahrsfalle.

    Der Grund ist folgender:
    Mit Fertigstellung beginnt der Förderzeitraum von 8 Jahren. Nur innerhalb dieses Zeitraum kann man bei bestehender Eigennutzung mit 8 Jahresförderbeiträgen gefördert werden.
    Liegt nun die Eigennutzung nicht in allen Jahren des Förderzeitraums vor, entfällt für diese Fehljahre auch die Förderung. Mit anderen Worten, wird das Objekt 2006 fertiggestellt beginnt ab 2006 der Förderzeitraum. Zieht man erst in 2007 ein, hat man das 1. Jahr Förderung verloren und kann nur noch 7 Jahre gefördert werden.

    Wenn die Gefahr besteht, dass bei einer Baumaßnahme die Neujahrsfalle zuschnappen könnte, weil die Fertigstellung knapp vor Jahresende liegt, kann man gegensteuern:

    - Einzug in das fertiggestellte Objekt noch vor Jahresende
    - Hinauszögern der Fertigstellung nach Jahreswechsel

    Keine Lösung ist, zu behaupten, man wäre vor Jahreswechsel eingezogen, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht, da man mit Unterschrift auf dem Antrag zur Eigenheimzulage versichert, dass man die Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  13. #13 Josilika, 09.12.2005
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    Nur ne Frage : Man lernt ja immer dazu

    Wann ist denn der "Umzug" vollzogen ?
    a) wenn man anfängt seine Erbstücke neu einzuräumen
    b) wenn die "alte" Woghnung abgemeldet werden kann

    Die die ich meine nutzen ja nun die Feiertage und und räumen und rücken aber haben meist die erste Januarwoche auch noch zu tun - Übergabe der alten Wohnung - schlafen tun sie im Neubau - Essen auch - aber die alte Wohnung wird erst im Januar "abgemeldet".
     
  14. #14 Gast217, 09.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Josilika,

    der richtige Begriff, um den es geht, heißt im Eigenheimzulagengesetz: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

    Der Eigenheimzulagenerlass schreibt dazu:
    "Eine Wohnung wird nur zu Wohnzwecken genutzt, wenn sie tatsächlich bewohnt wird;
    vgl. BFH vom 7.4.1987 – BStBl II S. 565 – und vom 4.5.1999 – BStBl II S. 587."
    Eine Negativabgrenzung: "Im Bereithalten
    einer leer stehenden oder möblierten Wohnung liegt keine Nutzung zu Wohnzwecken."

    Marion :)
     
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Eigenheimzulage Bauantrag 23.12.2003

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