Kniestock zu hoch

Diskutiere Kniestock zu hoch im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, neulich hat ein bauerfahrener Bekannter uns darauf hingewiesen, dass der Kniestock bei uns statt der erlaubten 90cm (B-Plan) etwa 110cm...

  1. #1 Unregistriert, 08.12.2005
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    Hallo,

    neulich hat ein bauerfahrener Bekannter uns darauf hingewiesen, dass der Kniestock bei uns statt der erlaubten 90cm (B-Plan) etwa 110cm beträgt. Gemessen wird ab Rohdecke bis Oberkante Sparren an Aussenwand.
    Das Problem ist hierbei rein die Kniestock-Höhe. Es ergibt sich keine Vollgeschoß-Problematik.

    Was könnte da theoretisch schlimmstenfalls auf uns zukommen, falls es sich das Bauamt doch mal anschaut?

    Kam ein Rückbau bei einem fertigen Haus wg. 20cm schon einmal vor?
     
  2. sepp

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    wä?
    steht wirklich im bplan, daß der kniestock von ok rohdecke bis ak sparren einzuhalten ist?
    üblicherweise wird die traufhöhe angegeben. linie aussenkante fassade bis ok dachhaut.
     
  3. #3 Unregistriert, 08.12.2005
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    Ja steht da.

    Und ansonsten stimmt wirklich alles: Traufhöhe, Geschoßflächenzahl etc.
    Nur beim Drempel wurde eben eine Steinreihe mehr genommen als erlaubt. (So könnte man das im Nachhinein sehen)

    Wie sind denn die Jungs vom Bauamt so? Nach welchen Kriterien beurteilen die?
     
  4. R.J.

    R.J. Gast

    Wer sieht denn von aussen die Oberkante der Rohdecke? Ist mir nicht ganz verständlich.
     
  5. #5 Unregistriert, 08.12.2005
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    1. Kann man ausrechnen
    2. Aussenputz fehlt, deshalb kann man quasi "abzählen"
     
  6. Eric

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    Vermutlich haben Sie irgendetwas falsch verstanden.

    Was hat denn der Bekannte an " Bauerfahrung "?
     
  7. #7 Thomas B, 08.12.2005
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    ..dumm gelaufen...

    ..ist es wohl, dürfte nach meiner Erfahrung aber keine sofortige Sprengung des Haues nach sich ziehen.

    Gehen wir davon aus, dass es ein unliebsamer Beamter bemerkt oder von einem noch unliebsameren Nachbarn darauf hingewiesen wird, so sind hier die Verhältnismässigkeiten zu wahren. Wird niemand (Nachbarn) in seiner Wohnqualität beeinträchtigt, so wird ein Rückbau nicht zu erwarten sein. Evtl. gibt's 'ne Strafe (auch zur Abschreckung für Nachahmungstäter), möglicherweise ist eine Tektur einzureichen mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes.

    Aber wahrscheinlich merkt's eh keiner. Schnell verputzen!

    Thomas
     
  8. #8 Unregistriert, 08.12.2005
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    Unregistriert Gast

    Hmmm,
    da wir immer auf der rechten Seite des Gesetzes bleiben wollen, waren wir von der Anmerkung des Bekannten ein wenig erschrocken und haben recherchiert.
    Wir haben alles genau gelesen, nachgeschaut uns eine Maßstabszeichnung gemacht und vor allem, bin ich mir fast sicher, nix falsch verstanden.

    Unabhängig davon: Was könnte auf uns zukommen? Das Haus ist fertig ausser Außenputz, ansonsten scheinen alle Regeln eingehalten.
     
  9. Bruno

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    Eric, das ist keine Verständnisfrage und keine der Bauerfahrung. Wenns im B-Plan so steht, dann stehts da so. Es darf da auch so stehen respektive die Gemeinde darf definieren wie gemessen wird. Es gibt keine Legaldefinition für die Kniestockhöhe.

    In der Regel definiert man anders, nämlich via Dachhaut. Hier könnte jemand die gestalterische Absicht der Gemeinde mit einer dicken Aufsparrendämmung unterlaufen. Wahrscheinlich hat es eher dem Ersteller des B-Plans an Bauerfahrung gefehlt.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2005
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    Zur Frage...

    was passieren kann. Gute Frage, nächste Frage.
    Im Prinzip könnte die Gemeinde (oder ein Gericht) eine Abrissverfügung erlassen. Dazu müssten aber wohl starke Beeinträchtigungen nachbarlicher oder anderer Belange vorliegen.
    Ansonsten gibts noch Bußgeld von bis + Bauantragsänderung mit allem Pipapo.
    Aber ob und wenn was passiert, ist schwer zu sagen und hängt auch an den Beteiligten.
    Ich kenne Bürgermeister, die mit dem Meterstab durch ihre Baugebiete pilgern, immer auf der Suche nach kleinen und grossen Sünde(r)n.
    MfG
     
  11. #11 Josilika, 08.12.2005
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    Mensch macht dem Bauherrn keine Angst!
    Kniestock ist normalerweise bis Auflager Sparren !

    Und wenn einer der Behörden wirklich was merkt - dann fix zum nächsten Architekten und eine Freistellung vom B-Plan beantragen - denkt ihr wirklich das der B Plan unumgänglich ist - FREISTELLUNG ist zu gewähren wenn das öffentliche Interesse keinen Schaden nimmt - mit einfachen Worten - dann ist die Klage nämlich anders rum, warum die Gemeinde bei eurem "falschen" Kniestock öffentlich Schaden nehmen soll - geht dann oftmals gut aus - NUR NE GEBÜHR. Bei mir klappts immer schon, den BPlan allgemein etwas fachlich anzuzwieifeln, und leicht im Unterton anzudeuten, dass man ein Normenkontrollverfahren einleitet - in Bayern haben fast alle Pläne Verfahrensfehler und schon ist die Rechtskräftigkeit aufgehoben. Aber vor der Schade haben die Beamten Angst und so klappte es bislang mit der gebührenflichtigen Befreiung. Auch die Anwälte wägen die Schäden gegenseitig ab: Ortsbild oder Unkosten.
    Im Frühjahr hat ein Termin beim Bürgermeister im Fall eines B Planes geholfen, da haben die Beamten den selsbt verzapft - um die HOAI zu umgehen - meine Bauherrn konnten bauen - ich wollt nicht dass die die sinbnlose Gebühr bezahlen - der Plan wurde geändert - und lange nachdem das Haus fertig war, war auch das Verfahren wieder geheilt....... also keine Angst vorm Baurecht! Einfach nach ner Lösung suchen.
     
  12. #12 susannede, 08.12.2005
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    @ Josilika

    Gute und "weiberpragmatische" Antwort - stolzaufDichbin!

    Bei soviel geballtem männlichen Sachverstand schaut frau desöfteren auch mal verzweifelt in die Runde und fragt sich "Ja kann das denn hier alles wahr sein?".

    Wobei "hier" nicht (unbedingt) das Forum ist...auf der Baustelle stellen sich die "Kerls" manchmal hin und lassen auch die Muskeln spielen und fletschen die Zähne. Wenn die Ansammlung aller Fachplaner dann "ausgefletscht" hat (frau hört sich alles ruhig an, schaut ab und an unauffällig auf die Uhr...) kommen die "Mädels" dann endlich mit den praktisch durchführbaren Lösungen zu Potte.

    Resumee: ich "baue" lieber mit Frauen. Naja, der ehemalige "Osten" hat da sowieso die kleineren Probleme, Frau am Bau ist da kein Exot.

    Gruß,
    Susanne
     
  13. #13 Unregistriert, 09.12.2005
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    Danke Euch allen,

    ich/wir schlafe/n einfach besser, wenn wir über die rechtliche Situation besser Bescheid wissen.

    @Josilika
    Nur damit ich noch "schlauer" werd':
    Welche Art von Verfahrensfehler meinst Du denn? Inhaltliche Fehler oder Fehler im Festlegungsprozess?
     
  14. sepp

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    wurde ja schon alles gesagt.
    ansinnen der gemeinde ist es eher die traufhöhe zu definieren. d.h. ok gelände bis ok dachhaut.
    von da her würd ich mir (wenn die höhe eingehalten wurde) nicht allzuviel gedanken machen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2005
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    Meine Damen...

    was sollen denn die ach so bösen Männer machen. Dem Frager sagen: alles wird gut, wenn das keiner kann, weil er bzw. sein BU gegen den B-Plan verstossen hat.
    Oder sagen, mehr als dududu kommt nicht?
    :confused: :confused:
    Das können wir nicht, weil wir die Intention der Gemeinde nicht kennen, die zu dieser zugegebenermaßen seltenen und seltsamen Regelung geführt hat und auch nicht wissen, wie sich dies evtl. noch auswirkt.
    Und das diese Regelung mit einer Aufsparrendämmung ausser Kraft zu setzen ist, gilt auch nicht als Ausrede.
    Sischer dat, die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt auffällt is schon gering und das grosse Strafe folgt nicht wahrscheinlich - aber eben nicht UNMÖGLICH.
    Wie gesagt, manch Bürgermeister meint, sich bei seinen Wählern über Baukontrollen beliebt machen zu müssen!.
    ***
    Und nich böse sein, weil so´n blöder Kerl schon wieder den Frauen widerspricht ;)
    MfG
     
  16. #16 susannede, 09.12.2005
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    @ Ralf

    Nein Ralf, wir lieben Euch "blöde Kerls" doch...evolutionsbiologisch muss Weiblein eben - gezwungenermaßen sozusagen - anders ticken...is halt so. :D

    Die Sache mit der Rumprüferei ist leider schon alt, in meiner Ecke hier, alle Häuser in den 50er Jahren gebaut, kam es damals auch zu Eklat, als einige Bauschlaue den Drempel um eine gute Steinlage erhöht haben. Die können jetzt den Drempel bei ca. 90 cm Höhe genießen, weil man da wenigsten noch eine Anrichte o.ä. stellen kann, die anderen gucken alle dumm mit ca. knapp 70 cm Drempel in die Röhre. Strafe mußte damals gezahlt werden.

    Wenn ich mal wieder bei den Bauschlauen im schön ausgebauten OG sitze und Kaffee trinke, wird mir immer schmerzlich bewußt, was ein paar Zentimeter an Wohngefühl bringen, das sind plötzlich "Räume" und nicht nur "Schlafhucken" unter'm schrägen Dach. :mauer

    Grüße!
     
  17. #17 Josilika, 09.12.2005
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    Nicht mal sein Käffchen kann man hier in Ruh trinken :

    Lieber Bauherr - da du ja schon wohnst und bestimmt die Firmen alle längst weg sind und ich davon ausgehe, das es nicht so einfach ist jemanden die Schuld in die Schuhe schieben zu können, muß man ruhig bleiben.

    WENN es amtlichen Ärger gibt: Freistellung von Festsetzung beantragen - ggf. Baupläne als Tektur nachreichen und dann kann man immernoch gegen die Entscheidung der Gemeinde klagen, falls die deine Anträge ablehnen, aber da gibt es genug andere Gerichtsurtiele auf die man sich dann - mit Anwalt - berufen könnte .......bevor dein haus wirklich abgerissen wird.

    Aber wie schon festgestellt - sidn die Bürgermeister nicht gewillt - Unruhe im Dorf zu stiften und bis jetzt haben immer die Bauherrn Glück gehabt - es wurde baurechtlich geheilt : Tektur und Freistellung oder BPlan Änderung.

    Jetzt beginnt mein Arbeitstag ;-)
    Auch ein Behördengang: die meisten Beamten sind doch froh, wenn man ihnen die rechtlichen Details mundgerecht vorgibt und sie ihre Probleme wieder gut sortiert vom Tisch haben ......................... also einfach auf die freundlich zugehen und nicht gleich verzweifeln - denen die Lösungen vorschlagen - da werden sie oft schon weich und reagieren im Sinne ihrer Bürger.

    Ich wünsche euch einen wunderschönen Tag !
     
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