Grundstückskauf / Vorausszahlung für Erschliessung

Diskutiere Grundstückskauf / Vorausszahlung für Erschliessung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir sind an einem Grundstück interessiert und haben einen Entwurf des Kaufvertrags hier liegen. Darin werden Vorausszahlungen auf die...

  1. Bude86

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    Hallo,

    wir sind an einem Grundstück interessiert und haben einen Entwurf des Kaufvertrags hier liegen.
    Darin werden Vorausszahlungen auf die Erschliessung gefordert.

    Das Baugebiet existiert seit ca. 10 Jahren. Es besteht eine Straße mit grober Asphaltdecke. Kanal, Wasser,
    Telefon verlegt. Bisher hat kaum jemand in diesem Gebiet gebaut (20%).

    Wie ich die Sache sehe, kann das noch ewig dauern, bis der überwiegende Teil der Grundstücke
    verkauft ist und die Strasse endgültig fertiggestellt wird. Wir sollen aber schon jetzt die Erschliessung
    im vorraus zahlen.

    Ist das so üblich ? Wie lange kann die Gemeinde mit der Fertigstellung warten ? oder kann ich
    die Vorrauszahlung später wieder zurückfordern ?
     
  2. #2 Projektante, 26.01.2014
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    Hm. In unserem Baugebiet waren noch gar keine Grundstücke verkauft, der private ERschließungsträger verlangte den Erschließungsbeitrag ursprünglich auch vorab, wir haben aber auf nach Abschluß der Arbeiten verhandelt. Dennoch war zum Tag des Kaufvertrags noch kein einziger Spatenstich erfolgt. Sämtliche Medien lagen zwar, mußten aber wegen der langen Zeit seit der ursprünglichen Erschließung und inzwischen geänderten Vorschriften (!!!) wieder umgebaut werden.
    Letztlich habe ich nach persönlichem Kontakt mit dem Geschäftsführer des Erschließungsträgers und einer Überprüfung seiner Angaben, mit wem er aktuell schon über die Umbaumaßnahmen verhandelt habe, auf meine Menschenkenntnis vertraut und ihm geglaubt. Das war vor ca. 1 Jahr. Inzwischen liegen die Medien alle IM Haus an, die restlichen Grundstücke wurden oder werden gerade verkauft, weil die Leute gesehen haben, daß was passiert.
    Ich glaube aber, daß nur eine fehlende Straße oder unhübsche Straße viel viel weniger Fertigstellungsdruck auslöst. Baureif sind die Grundstücke bei Dir ja trotzdem. Das waren sie hier nicht.
    Zurückfordern kannst Du vermutlich nix.
    Machs, wenns Dir das Risiko wert ist oder kauf was anderes, wenn nicht...
     
  3. #3 Projektante, 26.01.2014
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    Hm. In unserem Baugebiet waren noch gar keine Grundstücke verkauft, der private ERschließungsträger verlangte den Erschließungsbeitrag ursprünglich auch vorab, wir haben aber auf nach Abschluß der Arbeiten verhandelt. Dennoch war zum Tag des Kaufvertrags noch kein einziger Spatenstich erfolgt. Sämtliche Medien lagen zwar, mußten aber wegen der langen Zeit seit der ursprünglichen Erschließung und inzwischen geänderten Vorschriften (!!!) wieder umgebaut werden.
    Letztlich habe ich nach persönlichem Kontakt mit dem Geschäftsführer des Erschließungsträgers und einer Überprüfung seiner Angaben, mit wem er aktuell schon über die Umbaumaßnahmen verhandelt habe, auf meine Menschenkenntnis vertraut und ihm geglaubt. Das war vor ca. 1 Jahr. Inzwischen liegen die Medien alle IM Haus an, die restlichen Grundstücke wurden oder werden gerade verkauft, weil die Leute gesehen haben, daß was passiert.
    Ich glaube aber, daß nur eine fehlende Straße oder unhübsche Straße viel viel weniger Fertigstellungsdruck auslöst. Baureif sind die Grundstücke bei Dir ja trotzdem. Das waren sie hier nicht.
    Zurückfordern kannst Du vermutlich nix.
    Machs, wenns Dir das Risiko wert ist oder kauf was anderes, wenn nicht...
     
  4. Bude86

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    Mit "Rückforderung" meine ich, dass wenn die abschliessenden Arbeiten in 5 Jahren immer noch nicht erfolgt sind,
    die Vorrauszahlung zurück zu fordern. Ich möchte auf Dauer die Zinsen darauf sparen. Bei Abschluss der Arbeiten erfolgt eine
    Abschlussrechnung, das ist klar.

    Soll die Gemeinde doch solange vorfinanzieren....

    Also:
    Welche Möglichkeiten gibt es die Vorrauszahlung später wieder einzuklagen ? Gibt es nach Abschluss des Kaufvertrags einen Zeitraum, in welchem die
    Erschliessung "komplett" abgeschlossen sein muß ?
     
  5. PeMu

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    Nö warum?
    Bei uns gibt es auch nach 24 Jahre noch unbebaute Grundstücke und Bereiche, wo der Randstein, die Deckschicht usw. Fehlt. Na und. Erschließung wurde damals umgelgt und abgerechnet. Über die Jahre wurdn immer wieder Teilstücke nachgebaut. Die Gemeinde muss dafür den aktuellen Preis bezahlen. Umgelegt wurden aber nach damaligen Preisen. Die Preissteigerungen hat die Gemeinde. Bei deiner Vorstellung darfst du dich dann daran beteiligen.
     
  6. #6 Flitzlakritz, 02.02.2014
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    Was ich mich frage ist, warum nach 10 Jahren immer noch so viele Grundstücke frei sind ? Bei uns in der Gegend geht das immer Ruck-Zuck. Ist dieses Wohngebiet so unatraktiv oder gibt es bei euch ein Überangebot an Baustellen ? Mich würde das ehrlich gesagt etwas stutzig machen:confused:
     
  7. PeMu

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    Nicht immer sind die Eigentümer an einem Verkauf interessiert. Wenn kein Bauzwang in irgendeiner Art auferlegt wurde, dann dauert es, bis der letzte verkauft oder die Erben mal selber bauen.
     
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