Eigenheimzulage - wann muss ich bauen?

Diskutiere Eigenheimzulage - wann muss ich bauen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wenn ich in diesen Jahr meinen Bauplan einreiche, wie lange habe ich dann Zeit um tatsächlich mit dem Bau zu beginnen (um am Ende trotzdem...

  1. alpha

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    Hallo,
    wenn ich in diesen Jahr meinen Bauplan einreiche, wie lange habe ich dann Zeit um tatsächlich mit dem Bau zu beginnen (um am Ende trotzdem die Eigenheimzulage zu bekommen)?
     
  2. #2 B.Schneider, 08.12.2005
    B.Schneider

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  3. #3 Gast217, 09.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    die Frage betrifft nicht nur das Eigenheimzulagenrecht sondern auch das Baurecht. Für die Eigenheimzulage bedeutet das, dass man solange noch im Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes ist, solange keine Frist zum Baubeginn durch das Baurecht für den eingereichten Bauplan verstrichen ist.
    Geklärt werden müsste, ob und welche fristbegrenzenden Regelungen es für den Beginn der Baumaßnahme im Baurecht gibt. Diese Frage gebe ich gerne weiter.

    Marion :)
     
  4. #4 Baufuchs, 09.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Am Beispiel

    Bayern:

    Art. 77 Geltungsdauer der Baugenehmigung
    und der Teilbaugenehmigung

    (1) Sind in der Baugenehmigung oder der Teilbaugenehmigung keine anderen Fristen bestimmt, so erlöschen diese Genehmigungen, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist; die Einlegung eines Rechtsbehelfs hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Baugenehmigung.

    (2) Die Frist nach Absatz 1 kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.

    Meintest Du so etwas, Marion?
     
  5. #5 Gast217, 09.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Ja, genau Baufuchs. Danke.

    Das gilt für genehmigungspflichtige Bauvorhaben.

    Wie sieht es bei baugenehmigungsfreien Objekten aus, für die Bauunterlagen einzureichen sind?

    Marion :)
     
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