Energieausweis

Diskutiere Energieausweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo wir haben ein EFH gekauft - das haus wurde 2005-2006 erstellt - ein Energieausweis wurde vorgelegt. Der Verkäufer ist Architekt, der...

  1. #1 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    Hallo

    wir haben ein EFH gekauft - das haus wurde 2005-2006 erstellt - ein Energieausweis wurde vorgelegt. Der Verkäufer ist Architekt, der Architektenkammer zugehörig und hat den Energieausweis selbst ausgestellt.

    Darf ich als Eigentümer/ Verkäufer und Architekt ohne Probleme einen Energieausweis erstellen oder bedarf es diesbezüglich einer zusätzlichen Ausbildung zum Energieberater oder ähnlich?

    Die Vermutung liegt nahe das die dort angegebenen Verbrauchswerte nicht der Realität entsprechen. Die zwei Mieter zuvor hatten jeweilig einen wesentlich höheren Verbrauch als dargestellt. Diesbezüglich gab es bereits ein Gerichtsverfahren wg Mietzinsminderung welches der Eigentümer verlor.

    Wie kann ich außer über die Bafa oder BYAK heraus finden inwieweit det Eigentümer überhaupt berechtigt ist einen Energiepass zu erstellen?


    Angenommen er ist nicht berechtigt - wäre dies ein Anfechtungsgrund des Kaufvertrages mit Rücktritt? Das wäre m.E. doch eine arglistige Täuschung ...

    Angenommen er wäre berechtigt dann würde ich die Tankbelege der vergangenen Jahre anfordern um einen Abgleich der Zahlen aus dem Energiepass und dem tatsächlichem Verbrauch vorzunehmen. So wie es aussieht ist der Energiepass schön getunt worden.

    Gibt es baurechtliche Vorgaben bei Erstellung eines EFH in den Jahren 2005-2006? Müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden?

    Danke für Informationen

    saluti frankfurtbeat
     
  2. Julius

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    Soweit mir (Laie) bekannt, darf er das ihne weiteres.

    Aber:
    Derartige Energiepässe treffen generell KEINE Aussage zum tatsächlichen Verbrauch!!!
    Eine Abweichung tritt praktisch immer auf (bei Neubauten in der Praxis leider meist nach oben, teils deutlich bis sehr deutlich).
    Das fängt mit dem Standort an (Werte im alten Ausweis sind auf Würzburg bezogen), geht über das Nutzungsverhalten (tatsächliche Raumtemperaturen liegen meist über den für die Berechnung angesetzen Werten, Lüftungsverhalten, Warmwassergebrauch) bis hin zum
    Zustand der Heizanlage.

    Deswegen mutet es sehr seltsam an, was Du über das gelaufene Verfahren sagst.
    Derartige Verfahren gehen gerne auch aus formalen Gründen verloren, das ist wahrscheinlicher als eine tatsächlich bestehende unzureichende Dämmung.
    Bitte hierzu nähere Angaben!

    Ebenso zum Gebäude selbst (Aufbau der Hülle, auch Art des Wärmeerzeugers) und zum Energiepaß.

    Außerdem dürfte von Belang sein, wie diesbezüglich der Kaufvertrag formuliert ist.
     
  3. #3 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    dann werde ich wohl das nachstehende thema klären müssen unter beachtung von 2. zusatzqualifikation

    ein energiepass bei verkauf einer immobilie muss demnach von einem dafür zugelassenen "experten" ausgestellt worden sein - im anderen falle wäre der energiepass nichtig und demnach auch das komplette kaufgeschäft fragwürdig

    man stelle sich vor der architekt verfügt nicht über die kompetenz diesen energiepass auszustellen dann ist der vorgelegt energiepass welcher heutzutage wesentlich zu kaufentscheidung beiträgt m.e. nichtig

    darf er das und er kennt die gegebenheiten des gebäudes - tunt den pass in die schöne richtung obwohl die gegebenheiten nicht zutreffen ... dann wäre das m.e. arglistige täuschung

    im kaufvertrag steht nichts über "ausschluss der gewährleistung für energiepass" was explizit mit aufgenommen werden müsste ... das würde bedeuten das ein fremder aussteller bei unrichtigen werten dafür haften müsste - daher müssen die fachleute sich auch versichern da immense vermögensschäden auftreten können ...

    da der eigentümer als architekt diesen aber selbst erstellt hat ... wäre er auch dafür haftbar sofern dieser energiepass unrichtig ist ...

    hausbau 2005 - anscheinend komplett ohne dämmung - ist in klärung
    wärmeerzeuger anscheinend brennwert - ist in klärung
    nur was nutzt eine brennwertheizung wenn anscheinend nicht gedämmt ist?

    in diesem verfahren wurde u.a. der hohe energieverbrauch - entgegen dem vom eigentümer dem mieter vorgelegten energiepass abgeurteilt ...

    Aussteller nur für Energieausweise im Wohnbestand
    Wer ist berechtigt Energieausweise nach EnEV auszustellen
    bei Verkauf und Neuvermietung im Wohnbestand sowie - wenn möglich -
    kostengünstige Modernisierungen zu empfehlen?

    1. Grundqualifikation:

    Aussteller müssen eines der folgenden Qualifikations-Kriterien erfüllen:

    Hochschulabsolventen: Innenarchitekten: Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen im Bereich Architektur der Fachrichtung Innenarchitektur,

    Auslandsstudium: Absolventen gleichwertiger ausländischer Ausbildungen, die in Deutschland anerkannt werden,

    Handwerker: Handwerker die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen

    Schornsteinfeger, die für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen,

    Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke der Bereiche Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe
    Aufzählung

    Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein Handwerk im Bereiche Bau-, Ausbau- ohne Meistertitel selbständig auszuüben,

    Techniker: staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.

    2. Zusatzqualifikation:

    Die Aussteller im Wohnbestand müssen zusätzlich EINES der folgenden Kriterien erfüllen:
    Aufzählung


    Ausbildung: Während des Studiums haben sie einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens studiert.

    Berufserfahrung: Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt.

    Weiterbildung: Sie haben eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolviert, deren Inhalte den Anforderungen der EnEV 2007 Anlage 11 Nr. 1 und 2 entspricht.


    Sachverstand: Sie sind als vereidigte Sachverständiger öffentlich bestellt für ein Sachgebiet des energiesparenden Bauens oder für wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

    3. Erfahrene Energieberater:

    Energieausweise im Wohnbestand dürfen auch folgende Fachleute ausstellen: BAFA Vor-Ort-Berater, die bis zum 25. April 2007 beim BAFA registriert waren. www.bafa.de

    Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel und in der Baustoffindustrie, die diese Qualifizierung nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie erworben sowie diejenigen, die sich am 25. April 2007 noch in dieser Weiterbildung befanden, nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.

    Energieberater des Handwerks (Hwk) - Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer Fachrichtungen als Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe, die am 25. April 2007 eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks erfolgreich abgeschlossen hatten sowie auch diejenigen, die vor dem 25. April 2007 eine Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks begonnen hatten, nach erfolgreichem Abschluss.
     
  4. #4 Skeptiker, 26.01.2014
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    Diese "Zusatzqualifikation" dürften in D ganz pauschal alle Mitglieder von Architektenkammern erfüllen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen (also nur keine Innen-, oder Landschaftsarchitekten, keine Stadtplanerinnen), denn genau diese "Zusatzqualifikation" ist in allen mir bekannten dt. A.-Kammern Aufnahmevoraussetzung. Da brauchst Du weiter nichts zu klären, ausstellen durfte der Architekt den Energiepass auf jeden Fall.
     
  5. #5 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    dann frage ich mich wieso nicht alle architekten bei der suche nach bafa oder energieberater in der ak aufgezeigt werden sondern lediglich einige wenige?

    weil man architekt ist hat man doch nicht automatisch eine zusatzqualifikation erworben welche berechtigt dinge auszuführen von denen fachkenntnis verlangt wird?
     
  6. R.B.

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    Wann wurde der Energieausweis ausgestellt? Wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es in den letzten Jahren einige Änderungen dazu, es wäre als möglich, dass er zum Austellzeitpunkt berechtigt war, heute aber nicht mehr berechtigt wäre.

    Man muss(t)e sich dort ja nicht registrieren lassen.
     
  7. Julius

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    Weil sie dort nicht erscheinen wollen?

    Diese schon. Außerdem gehts da nicht um Ausführen, sondern ums Planen.
    Archis sind wohl an der niederen (und dementsprechend entlohnten) Tatigkeit des "nur Ausstellens von Energiepässen" schlichtweg nicht interessiert!

    Wenn Du den Kauf davon abhängig gemacht hast (offenbar ohne den Schrieb zu verstehen oder gar zu hinterfragen), warst Du sowieso zumindest leichtfertig.

    Nochmal:
    Vergiß komplett die Frage der Qualifikation und Berechtigung.
    Und vergiß fürs Erste die Frage der vermeintlichen Unkorrektheit.

    Konzentriere Dich darauf, zu ermitteln, wie das Gebäude in Bezug auf den Wärmeschutz tatsächlich geplant und ausgeführt wurde.
    Ohne das Nutzerverhalten zu kennen, bringen Dir übrigens auch Verbrauchswerte der Vergangenheit nichts! Insbesondere bei Mietern sind da locker Abweichungen von vielen zig Prozent drin...

    Wo bleiben die Antworten auf die konkreten Rückfragen zum Sachverhalt?
     
  8. #8 Skeptiker, 26.01.2014
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    Weil die Bafa nur die Personen anzeigt, die weitergehende Anforderungen erfüllen und sich registiert haben, um sog. Vor-Ort-Beratungen ausführen und / oder die Ausführungenn von sog. "KfW-Effizienzhäusern" überwachen dürfen. Beides geht über die Berechtigung zur Auststellung von Energieausweisen weit hinaus.

    Die Austellung und Kontrolle der ENEV-Nachweise (nicht Energiepässe!) erfolgt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und erfordert unterschiedliche Qualifikationen, die aber auch wieder über die zum Ausstellen von Energiepässen weit hinausgehen.

    Da die ENEV ständig weiterentwickelt wurde und es insbes. im Jahre 2009 wesentliche Verschärfungen gab, ist es ganz wesentlich, wann der Energieausweis für Dein Haus genau ausgestellt wurde. Damit sollte sich ein im Bauordnungsrecht, Energierecht und Immobilienrecht versierter Anwalt beschäftigen.

    Ich habe aber das Gefühl, dass die Frage nach der Ausstellung des Energiepasses Dir nicht viel weiterhelfen wird. Eher wäre zu prüfen, ob das Gebäude zum Errichtungszeitpunkt den gesetlichen Vorgaben und den anerkannten regeln der Technik entsprochen hat - und Dir dies möglicherweise arglistig verschwiegen wurde. Ein relativ hoher Ölverbrauch sagt erstmal nur , dass viel Öl verbraucht wurde, sonst nichts. Und das liegt immer auch am Nutzer!
     
  9. R.B.

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    Es gab auch schon damals eine EnEV.
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wenn Erstellung 2005/2006, dann muss beim Verkauf danach kein neuer verbrauchsabhängiger Energiepass ausgestellt werden.
    Es gilt der Energiebedarfsausweis des Wärmeschutznachweises zum Neubau. Die Qualifikation zur Erstellung hatte damals jeder Planverfasser - Architekt ist einer.

    Ergo geht es doch eher darum, ob die damalige Erstellung dem Wärmeschutznachweis entspricht.
     
  11. #11 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    ok habe ich richtig verstanden das der wandaufbau eben den vorgaben der regelung aus dem jahr 2005 entsprechen muss und dies mit dem energiepass wiedergespiegelt wird?

    energiepass hat 10 jahre gültigkeit - richtig?

    welche art von energiepass ausgestellt wurde ist bei baujahr 2005 uninteressant - d.h. es darf ein bedarfs- sowie ein verbrauchsorientierter energiepass vorgelegt werden?
     
  12. #12 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    sicher gab es damals schon eine enev doch zeigt diese eindeutig die vorgaben für wandaufbau inkl. dämmung auf?
    das haus hat aussen ziegelbausteine - im innenraum mit gipskartonplatten ausgebaut - dahinter ist keine zusätzliche dämmung vorhanden
     
  13. #13 Kater432, 26.01.2014
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    Ziegelbausteine ist erstmal kein Grund die enev nicht eingehalten zu haben. Welche Art von Ziegel und welche Stärke. Auch heute hat es auch noch geklappt monolithisch zu bauen, also ohne äußere Dämmung. Ebenso mit der Brennwerttherme. Auch bei x-Jahre alten Häusern kann eine Brennwerttherme eingebaut werden, ist ja auch nur eine Gastherme, die halt zusätzlich auch die brennwertfunktion kann. Dafür muss die Rücklauf temp der Heizung hält niedrig sein.

    Was mich aber wundert, ist warum bei monolithischer Bauweise (sagen wir mal Poroton Ziegel T9 Oder T8 mit 37,5cm innen noc mit Gipskarton gearbeitet wird ? Da kommt normalerweise Putz rauf und gut ist.
     
  14. #14 Baufuchs, 26.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @frankfurtbeat
    Auch heute gibt die EnEv keinen bestimmten Wandaufbau/bzw. Tabellenwerte dafür im Neubaubereich vor.

    Lediglich für Um-/Anbau/Ersatz im Bestandsbau gibt es solche Tabellenwerte.
     
  15. Julius

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    GKP an unverputzten Außenwänden ist kritisch in Bezug auf das Erreichen der nötigen Luftdichtheit.
    Daher sollte man einen BDT machen lassen!
     
  16. #16 frankfurtbeat, 26.01.2014
    frankfurtbeat

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    das bedeutet das ich auch heute noch bauen kann wie ich möchte? oder meinst du der wandaufbau ist egal solang die werte insgesamt eingehalten werden?
     
  17. #17 Baufuchs, 26.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dein letzter Satz trifft es.
     
  18. #18 frankfurtbeat, 26.01.2014
    frankfurtbeat

    frankfurtbeat

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    merci + ok

    + woher bekommt ich denn die werte zu neubauten aus 2005-2006?

    hat der architekt die wahl zwischen einem bedarfs- und verbrauchsorientiertem energiepass?

    stichdatum ist wohl fertigstellung des Neubaus?
     
  19. #19 gunther1948, 26.01.2014
    gunther1948

    gunther1948

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    hallo
    nee datum bauantrag und bei einem neubau haste mit der verbrauchsabhängigen form wohl eh ein problem.

    gruss aus de pfalz
     
  20. #20 Gast56083, 27.01.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    schaust Du EnEV 2002 und EnEV2004

    und grobe Info gibts hier

    welche EnEV Fassung gültig ist, hängt vom Zeitpunkt des Bauantrags ab.
     
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