Hauskauf - arglistig verschwiegene Baumängel

Diskutiere Hauskauf - arglistig verschwiegene Baumängel im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; wir haben uns ein Haus von einem architekten gekauft. der architekt hat dieses geplant, gebaut und im anschluss vermietet. notarieller...

  1. #1 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    wir haben uns ein Haus von einem architekten gekauft. der architekt hat dieses geplant, gebaut und im anschluss vermietet.

    notarieller kaufvertrag unter ausschluss von gewährleistung - mängel angeblich nicht bekannt

    jetzt stellt sich heraus

    -das morsche fensterbretter lediglich mit bleiblechen bedeckt wurden
    -das der boden im og eine neigung von ca. 10% aufweist
    -das ein bestehender wasserschaden seit 2007 bekannt ist, nicht beseitigt und auch nicht darauf aufmerksam gemacht wurde
    - das es teilweise zu den fenstern reinzieht so das der wind im schlafzimmer um die nase pfeift

    all dieses wurde von den mietern an den eigentümer schriftlich herangetragen und sind demnach bekannt gewesen - somit arglistig verschwiegene mängel beim verkauf mit recht auf rückabwicklung?

    der vom eigentümer (architekt) ausgestellte energieausweis ist anzuzweifeln da die dort angegebenen verbrauchswerte nicht mit dem verbrauch der mieter übereinstimmen - betrachtet wurden lediglich 2 jahre mit nur teilweiser anwesenheit des angeblich in der immobilie wohnenden eigentümers

    was meint ihr ... reicht das aus eine rückabwicklung anzugehen?

    danke und grüße

    frankfurtbeat
     
  2. Bowman

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    10%? wie will man das denn nicht merken bei der Hausbesichtigung? das sind ja 40cm innerhalb eines 4m breiten Raumes?
    das sind ja 2,6% mehr als die "Hors Categorie" beim Aufstieg zum Col du Tourmalet. vermietet euer Haus an ein Profiradteam
     
  3. H.PF

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    Da hat wohl einer vorher keine Hausbesichtigung gemacht und sich bei der größten Investition keinen eigenen Fachverstand dabei geholt...

    Nie mit dem Mietern gesprochen? Keine Hausbegehung gemacht? 10% Gefälle im Boden sind kein versteckter Mangel...
     
  4. #4 Gast943916, 26.01.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dumme Sprüche helfen nicht weiter...

    die einzige Möglichkeit, die ihr habt ist ein Fachanwalt,
    Forumsmeinungen helfen nicht und rechtliche Beratung nicht möglich
     
  5. #5 wasweissich, 26.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hast du dir die bude vorher nicht angesehen ?




    aber eine 10% gefällstrecke im kinderzimmer hätte für mich als kind sehr reizvoll gewesen .... :D
     
  6. #6 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    die neigung ist auch nicht das problem an sich ... das könnte ja über die bodenverlegung ausgeglichen werden ... die frage war inwieweit der verkäufer bei kenntnis hätte darauf hinweisen müssen?

    zudem geht es um dem verkäufer nachweislich bekannte mängel wie wasserschaden. wissentlich verdeckte schäden an fensterbrettern, fehlende dämmung welche den vorliegenden energiepass in frage stellen ...

    sicherlich wurde das haus angesehen die neigung ist nicht zu sehen da das komplette og geneigt ist und nicht lediglich der boden zum og

    sicherlich fachanwalt und fertig - wollte nur mal erfahrungswerte anderer user lesen ... ja richtig die dummen sprüche anderer user sind zu vernachlässigen ...
     
  7. #7 toxicmolotow, 26.01.2014
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    Ich rate dirdringend zu einem Fachanwalt für Immobilienrecht und den dazu passenden Sachverständigen.

    Aber 10% ? Meinst du nicht, dass du dich eventuell vermessen hast? Welche Maße hat denn das Haus? Die Beschreibung erinnert mich irgendwie an dieses verrückte, schräge Haus im Phantasialand mit dem Billiardtisch und den Stühlen an der Wand. Wenn man da nur 10 Minuten drin steht kommt man mit dem Gefühl raus, man habe eine Kiste Bitburger geleert.
     
  8. R.B.

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    Da hift nur ein Fachanwalt, ein Forum ist damit überfordert. Ohne Begutachtung ist da sowieso nichts zu machen.

    Das ist schon einmal nicht gut, aber üblich.

    Wer behauptet, dass diese nachträglich abgedeckt wurden? Es wäre gut möglich, dass die Bretter erst durch das Abdecken morsch wurden.

    Das ist mit Sicherheit kein versteckter oder verschwiegender Mangel, denn so blind kann man gar nicht sein, dass einem das nicht auffällt. Also gekauft wie gesehen.

    Wasserschaden ist ein dehnbarer Begriff. Das kann von einem Fleck an der Decke (Schönheitsfehler) bis hin zu einem maroden Dachstuhl gehen. Nachdem hier nicht nachgebessert wurde, kann man auch nicht behaupten, dass der Mangel arglistig verschwiegen werden sollte. Die Ursache des Schadens müsste man ergründen, aus den Infos ist nicht ersichtlich in wieweit das mit der Bausubstanz zu tun hat.

    Je nach Alter der Fenster ist das keine Überraschung. Ein VW Käfer Bj. 1960 fährt auch keine 250km/h auf der Autobahn. d.h. abhängig vom Alter und Zustand des Gebäudes muss man mit so etwas rechnen, dafür zahlt man ja auch nicht den Neupreis den ein vergleichbar großes Gebäude als Neubau kosten würde.
    So lange das Haus nicht als neu saniert o.ä. angepriesen wurde, ist der Zustand der Fenster wohl als dem Alter entsprechend zu beurteilen. Man kann das Problem ja abstellen.


    Ein bekanntes Problem dieser Verbrauchsausweise. Ob der Bewohner das Haus ständig genutzt hat, oder auf Sparflamme geheizt hat, das spielt keine Rolle. Es war für 12 Monate bewohnt. Die Nutzung geht leider extrem in die Verbrauchsausweise ein. Ein Grund warum man solche Ausweise kritisch bewerten sollte, aber das liegt ja beim Käufer wie er mit dem Ausweis umgeht.

    Man könnte höchstens prüfen, ob zum Zeitpunkt des Kaufs ein verbrauchsabhängiger Ausweis noch erlaubt war.

    Anhand der bisherigen Infos kann ich nicht beurteilen ob hier die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung gegeben sind, das soll ein Fachanwalt beurteilen. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass die Chancen für eine Rückabwickling nicht so hoch sind. Aber das ist halt nur mein Bauchgefühl.
     
  9. #9 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    sicher wird das ein fachanwalt prüfen müssen - wollte eigentlich nur mal hören was andere so erlebt haben und wie sie damit umgegangen sind ... was das ergebnis war ...
     
  10. #10 Pruefhammer, 26.01.2014
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    Entschuldige mal bitte aber 10% Neigung halte ich für unmöglich. Das ist 1m bei einem 10m langen Haus. Unmöglich, undenkbar. Vor allem das nicht zu merken. Wer auf solch einer Neigung läuft, der.. ach egal. Das sind vermtl. 1%. Klär das erstmal, sonst wird das zur Lachnummer.
     
  11. #11 wasweissich, 26.01.2014
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    wasweissich Gast

    10 prozent und 10 promille zu verwechseln (was ich für wahrscheinlich halte) ruft schon noch einen und den anderen
    hervor .

    und so dumm sind die jetzt auch nicht.
     
  12. Julius

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    Zumindest nicht so dumm wie der, welcher das besichtigt hatte...

    Nehmen wir mal an, es sind 10‰ (also 1%).
    Entweder ist das so wenig, daß man es nicht gemerkt hat. Warum sollte es jetzt stören?
    Oder es ist inakzeptabel viel. Dann hat man nicht aufgepaßt (und sollte dann nicht kaufen "wie gesehen!).

    10% hingegen ist schlicht unglaubwürdig. Das hatte ich nicht mal im krummen jahrhundertealten Fachwerkhaus an den ärgsten Stellen. Und da gab es durchaus 30cm auf 5m.
     
  13. R.B.

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    Die Sache hat einen faden Beigeschmack. Hier soll anscheinend versucht werden, die Versäumnisse in der Vergangenheit wieder wett zu machen, und dazu wird willenlos konstruiert.

    Aus dem obigen Beitrag war das Alter des Gebäudes bzw. der Fenster ja nicht zu entnehmen. Aus dem anderen Thema kann man erkennen, dass diese neueren Datums sind. Wenn es dann zieht, dann ist wohl eher mal eine Wartung angesagt. Wurde sicherlich vom Vorbesitzer nicht gemacht, und auch nicht vom neuen Besitzer.

    Zum BOden im OG schreibe ich jetzt besser nichts mehr. Auch das mit dem Wasserschaden ist nicht geklärt, und wegen der Fensterbank machen wir uns auch mal keinen Kopf.

    Fazit: Jetzt muss die EnEV herhalten (siehe anderen thread). :mega_lol:

    Man wird doch noch einen Grund finden. Jetzt fehlt nur noch ein RA der Arbeit sucht, dann kann´s losgehen.
     
  14. #14 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    es geht nicht darum einen grund zu finden da ausreichend gründe vorliegen - das thema mit dem energiepass habe ich bewusst extra gestellt da es nicht zum thema arglistig verschwiegener sachmangel passt http://www.bauexpertenforum.de/images/icons/icon6.png
     
  15. #15 frankfurtbeat, 26.01.2014
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    ups nein sicher nicht 10% sondern ca 10 grad neigt sich der boden im oberen bereich - das ist auch nicht der ausschlaggebende punkt sondern diverse sachmängel die dem eigentümer über schriftverkehr der mieter bereits bekannt waren und mir definitiv verschwiegen wurden - gerne hätte ich die mieter zuvor gesprochen doch die waren bereits ausgezogen - die kontaktdaten bekam ich über direkte nachbarn und dann eben die mir vorenthaltenen informationen über den tatsächlich zustand verdeckter bauteile wie fensterbänke, extrem hoher ölverbrauch trotz brenwertgerät, wasserschaden seit 2006 bekannt - das wissen darüber wird heute alles vom errichter/eigentümer/ architekt geleugnet - weder möchte er sich an den sanierungskosten beteiligen noch ...

    das kann man sich doch nicht gefallen lassen - aus meiner sicht sind bereits bekannte, verdeckte mängel dem käufer aufzuzeigen oder bin ich jetzt völlig daneben?
     
  16. #16 mastehr, 26.01.2014
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    Also 17 % Gefälle?
     
  17. #17 wasweissich, 26.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also wenn deine anderen ansatzpunkte genau so stichhaltig sind , wie deine neigungsangaben (und das scheint nach dem energieausweisthread so zu sein ), dann hätte ich gesagt , das du erstmal deine ganze argumentation auf vernünftiges fundament stellen solltest .
    dein topfschlagen mit verbundenen augen bring nichts .

    der hier
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schiefer_Turm_von_Pisa
    hat 4° neigung und ist eine atraktion .
    deine bude wäre prädestiniert ihm den rang abzulaufen .
     
  18. #18 Pruefhammer, 26.01.2014
    Pruefhammer

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    oh, da brauchts ein wasserdichtes Unterdach, Regeldachneigung unterschritten...
    Spaß beiseite: natürlich ist das DER ausschlaggebende Punkt. Du weißt offensichtlich nicht wovon du sprichst und schmeißt mit irgendwelchen Prozent und Gradzahlen um dich.
    Wenn man beutreilen soll, ob ein Mangel vorliegt, dann braucht man schon eine belastbare quantitative Größe um das zu beurteilen.
    Auch aus jur. Sicht ist das nötig, denn es muss nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und hier im speziellen, dass er arglistig verschwiegen wurde. Wie das bei 10% oder Grad jemand bei Besichtigung nicht erkannt haben will ist mehr als erklärungsbedürftig.
    Das herumgeeiere mit wenig nachvollziehbaren Argumenten bringt dich nicht weiter.
    Um juristisch überhaupt eine Chance zu haben müssen die Mängel hieb- und stichfest beschrieben sein. In einem zweiten Schritt wäre dann zu prüfen, ob die gefundenen Mängel- so es denn welche gibt- arglistig verschwiegen wurden. Also, klare Ansage machen oder die Diskussion hier ist für den A....
     
  19. #19 kappradl, 26.01.2014
    kappradl

    kappradl Gast

    10° oder 10% ist ja wohl Unfug, aber egal. Was ist das denn für ein Wasserschaden von 2006. Wurde der nicht saniert und wie äußert der sich heute?
     
  20. Julius

    Julius

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    Ach was...? Nun ist die Neigung also plötzlich fast doppelt so hoch.
    Das glaubst Du wohl selbst nicht!
    Bei einem Zimmer von nur 4m wäre das ein Unterschied von über 70cm.
    Da könnte man kaum mehr stehen...

    Da hast Du ausnahmsweise recht:
    Diese offensichtliche Verarsche werden sich die Antwortgeber hier im Forum nicht mehr lange gefallen lassen...

    Ja, Du bist ganz eindeutig sowas von völlig daneben.
    Das mit den bekannten verdeckten Mängeln stimmt trotzdem, sofern es wesentliche Dinge betrifft.
     
Thema: Hauskauf - arglistig verschwiegene Baumängel
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