Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Genehmigung

Diskutiere Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Genehmigung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, noch eine Frage: Reicht die Baugenehmigung für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung oder muss erst der Bau fertig, bzw....

  1. #1 StrgAltDel, 26.01.2014
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    Hallo zusammen,

    noch eine Frage:

    Reicht die Baugenehmigung für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung oder muss erst der Bau fertig, bzw. Teile fertig sein bis man aufteilen muss?

    Aus finanztechnischen Gründen würde ich gerne ein Objekt zuerst aufteilen.
    Dort wo ich teilen möchte ist eine F90 Wand mit einer Tür.
    In beiden Teilen des Objektes finden aber noch Baumaßnahmen statt. Derzeit liegt mir nur die Baugehmigung vor.
     
  2. #2 StrgAltDel, 26.01.2014
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    ich habe dazu nur gefunden:

    Achtung: Keine Aussage über baurechtlich zulässige Nutzung

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung trifft keinerlei Aussagen über eine baurechtlich zulässige Nutzung. Über die zulässige bauliche Nutzung wird ausschließlich im baurechtlichen Genehmigungsverfahren befunden, wonach es insbesondere unzulässig ist, die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung von Stellplatznachweisen abhängig zu machen.
     
  3. #3 toxicmolotow, 26.01.2014
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    Wir teilen ein Grundstückmit zwei Häusern in eine WEG. Eines der beiden Häuser ist noch nicht einmal errichtet. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann sogar schon erstellt werden bevor der erste Stein liegt. Der Notar hat da kein Problem mit.

    Mein Tip: Mit den Plänen zum Bauamt (oder Architekten/SV je nach Bundeslandwohl verschieden) Bescheinigung ausstellen und dann zum Notar. So würdeich es zumindest grob machen.
     
  4. Baumal

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    nein eine abgeschlossenheitsbescheinigung machst du im zuge
    dem antrag zur baugenehmigung. ich denke mal du hast keine
    baugenehmigung für mehrere wohneinheiten?
     
  5. #5 StrgAltDel, 26.01.2014
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    danke für die antworten:

    @toxic : Warum? Kann man das Grundstück nicht real teilen wegen Abstandsflächen oder sowas?

    @Baumal: Doch habe ich. 3 WE im linken Gebäude, 3 WE + 2 Büroeinheiten im rechten Gebäude (so genehmigt) Das linke und rechte Gebäude stehen aber aneinander und sind durch eine Tür verbunden. Es würde also auch reichen Rechts und Links voneinander zu teilen, aber wahrscheinlich muss man dann alle 8 Einheiten direkt einteilen?
     
  6. #6 toxicmolotow, 26.01.2014
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    Technisch geht es nicht, und praktisch wollen wir es auch nicht aus Kostengründen. Innerhalb der Familie kann man sogar mal machen. Mit allen Vor- und Nachteilen.
     
  7. #7 gunther1948, 27.01.2014
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    hallo
    toxi.....
    und was soll das zum thema des fragenstellers bringen.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 toxicmolotow, 27.01.2014
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    @Gunter: vielleicht einfach alle Beiträge und Fragen des TE lesen und nicht einfach drauflos schreiben. Dann weißt du es.

    Manchmal kann ich die Leute hier nicht verstehen.
     
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