Schallschutzproblem Doppelhaus mal ganz anders

Diskutiere Schallschutzproblem Doppelhaus mal ganz anders im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, das Thema Schallschutz am Doppelhaus ist ein altes Thema, aber ich habe folgendes Problem zu dem ich nirgends im Internet eine...

  1. #1 Bommel1969, 26.01.2014
    Bommel1969

    Bommel1969

    Dabei seit:
    26.01.2014
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Auerbach
    Hallo zusammen,

    das Thema Schallschutz am Doppelhaus ist ein altes Thema, aber ich habe folgendes Problem zu dem ich nirgends im Internet eine Antwort finde.

    An unsere bestehende Doppelhaushälfte wurde letztes Jahr die zweite Haushälfte durch einen fremden Bauträger angebaut. Die beiden Häuser sind komplett getrennt incl. Fundamente etc.

    Nachdem der Nachbar eingezogen ist mussten wir beide feststellen, dass der Schallschutz der beiden Häuser sehr schlecht ist. Mein Nachbar hat in Seinem Vertrag zum Thema Schallschutz NICHTS stehen, wir wurden nie angesprochen.

    Im Rahmen unseres Bauvorhabens haben wir viel Geld in den Schallschutz gesteckt und Zeit investiert ein passendes Grundstück zu finden:

    - Baugrundstück am Ende einer Stichstraße, kein Durchgangsverkehr. Hinter dem Grundstück beginnt die Prärie wie ich es nenne
    - Alle Innenwände aus KSV mit beidseitigem Innenputz
    - Schwere Innentüren
    - Alle Fallrohre Abwasser im Haus aus schweren Gussrohren wie im Mehrfamilienhausbau.
    - Schallschutzverglasungen
    - etc.

    Nachdem beim Bauträger das Lärmproblem moniert wurde, hat er einen Schallschutz mit Rw=58 db vorgelegt, eine Katastrophe !

    Die spannende Frage für uns ist welchen Schallschutz hätte er uns als direkt betroffene Angrenzer abliefern müssen ?

    Wir werden nächste Woche auf jeden Fall zum Anwalt gehen müssen, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus.

    Mich käst das Thema so an das ich kurz davor bin das Haus zu verkaufen.

    Grüße
    Bommel
     
  2. #2 Kater432, 26.01.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Soweit ich glaube sind im Doppelhaus mind. Rw 57db laut DIN 4109 vorgeschrieben. Diese sind schon 4dB hoher als beim Mehrfamilienhaus. Allerdings laut http://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/Schallschutz.pdf Seite 6 ist dieser Wert nicht wirklich befriedigend. Aber hält das was mind. vorgeschrieben wird.

    Somit wurde der Schallschutz was vorgeschrieben ist, mit 58db eingehalten. Wenn dieser Wert stimmt.

    Ich fragen mich allerdings, was es für einen Sinn macht, wenn IHR viel Geld in Schallschutz steckt, wissend allerdings das IHR eine Doppelhaushälfte baut. Wenn euch sowas wichtig ist, dann hätte man sich im Vorfeld schonmal informieren können, was der Schallschutz zum Nachbar vorschreibt. Weil diesen Punkt habt ihr dann nicht mehr in der Hand. Alles andere auf eurer Seite lag ja in eurer Hand. Ob ein Gang zum Anwalt was bringt ?

    P.S. warum du zum Thema Schallschutz nix gefunden hast, bleibt auch eine Frage. Suchbegriff Schallschutz Doppelhaus und du würdest bestimmt mehrere Seiten Zum Thema Rw finden.
     
  3. #3 Skeptiker, 26.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Welches Schallschutzqualität bietet Eure Wand zum Nachbarn, welcher Baustoff, welche Dichte, welche Materialstärke? Wie wurde die Trennschicht zwischen beiden Wänden ausgebildet?
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wie äußert sich das? Luftschall? Trittschall?......

    Wenn die Schalldämmung so wichtig war, warum wurde nichts entsprechend vereinbart? Oder gibt es doch eine Vereinbarung die man zwar nicht direkt dem Vertrag, aber evtl. der Baubeschreibung entnehmen kann? Wenn das Haus beispielsweise als besonders schalldämmend o.ä. angeboten wurde......
     
  5. kehd

    kehd

    Dabei seit:
    04.02.2009
    Beiträge:
    732
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    Heidelberg
    Ich kann mir nicht denken, daß ihr Schallschutzprobleme hättet, wenn die Häuser komplett getrennt wären. Die Häuser sind sicher durch Mörtelklumpen verbunden. Sägt die Häuser auseinander, dann habt ihr Ruhe. (Die Familie in unseret anderen DHH hat vier Kinder. Das einzige, was man mal hören kann, ist, wenn die Kinder einen Baketball auf den Boden dotzen.)
     
  6. #6 wasweissich, 26.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wäre auch meine vermutung ...
     
  7. #7 Alfons Fischer, 27.01.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    mein Rat: Kontaktieren Sie mal einen Bauphysiker, der sich mit Bauakustik gut auskennt und befragen Sie diesen nach einer Bewertung.
    Sicher wird der Fragen, wie die 58dB ermittelt wurden. und er wird sicher auch was zum Thema "anerkannte Regeln der Technik" sagen können und dass die 4109 diesbezüglich vielleicht nicht mehr letzter Stand ist...
     
  8. #8 Friedl1953, 27.01.2014
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    57 db wären der geforderte Schallschutz. 67 db bei Reihenhäuser als erhöhter Schallschutz der extra vereinbart werden muss. Gerichte haben aber verschiedentlich diesen Weg verlassen und setzten den erhöhten Schallschutz als mittlere zu erwartende Qualität ohne extra Vereinbarung an.
    Spielt aber wirklich nicht die große Rolle, auch bei 57 db solltest du eigentlich nichts hören wenn die Trennung der beiden Häuser funktionieren würde.
    100 % sind da Mörtelbatzen das Problem.
     
  9. #9 Corinna72, 28.01.2014
    Corinna72

    Corinna72

    Dabei seit:
    16.04.2012
    Beiträge:
    1.214
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Physikerin
    Ort:
    Berlin
    Hier wurde schon viel hilfreiches geschrieben, insbesondere die Anmerkung von Friedl1953, dass die Gerichte den Schallschutz nach DIN 4109 (DHH 57dB) nicht mehr als zeitgemäß erachten, sondern Beiblatt 2 (67dB) bei Neubauten als zu erwarten ansehen.

    Wichtige Frage dabei: Wurden die 58 dB rechnerisch nachgewiesen, oder durch Messung ermittelt?
    Falls nur rechnerisch nachgewiesen bringt das nichts, weil es nur funktioniert, wenn auf der Baustelle keine Fehler gemacht wurden (keine Schallbrücken durch Steine, Mörtelbatzen etc...)

    Außerdem ist es mir wirklich ein Rätsel, wie man da nur auf 58 dB kommen kann. In der üblichen Ausführung mit Kommunwandsteinen in Rohdichte 1,4 liegt man schon bei 17,5er Steinen bei 55dB + 12dB Zuschlag bei durchgehender Trennung, also bereits 67 dB!
    (Wir haben in unserer Ausführung übrigens 71 dB und haben nachmessen lassen. Ergebnis: 71 dB, also voll erfüllt.)

    Habt Ihr Euere Kommunwand denn vielleicht mit porosierten, leichten Steinen ausführen lassen? Das würde den schlechten Wert dann erklären.

    Man kann es drehen und wenden wie man will: 58dB bewertetes Schalldämmaß ist eine Katastrophe. Da hört man ja bereits eine lebhafte Unterhaltung durch!
     
Thema:

Schallschutzproblem Doppelhaus mal ganz anders

Die Seite wird geladen...

Schallschutzproblem Doppelhaus mal ganz anders - Ähnliche Themen

  1. Bauzeichnung Doppelhaus Trennwand - Fuge?

    Bauzeichnung Doppelhaus Trennwand - Fuge?: Hallo, Wir schauen uns gerade eine Doppelhaushälfte aus 1961 an. In der Bauzeichnung (siehe Anhang) sieht es für mich als Leihe so aus als wäre...
  2. Terrasse bei Doppelhäusern und die Abstandsregel

    Terrasse bei Doppelhäusern und die Abstandsregel: Hallo, überall Lese ich, dass Terrassen an die Abstandregel gebunden sind. Aber bei Doppel- und Reihenhäusern stoßen die Terrassen ja ganz oft...
  3. Gefliester Flurboden unter der WOhnungstür durch - Schallschutzproblem

    Gefliester Flurboden unter der WOhnungstür durch - Schallschutzproblem: Hallo zusammen, in unserer neuen Wohnung gibt es eine unangenehm gute Schallübertragung aus dem Hausflur in die Wohnung hinein. Luftschall ist...
  4. Neubau 2009 Schallschutzproblem

    Neubau 2009 Schallschutzproblem: Hallo zusammen, Kurze Einführung: Es ist ein Massivhaus (2 Vollgeschosse mit Pultdach + Keller) mit 300mm Hochlochziegeln und direkt an einer...
  5. Schallschutzproblem Neubau 2009

    Schallschutzproblem Neubau 2009: Hallo Experten, wir wohnen seit ein paar Wochen in unserem RMH. Von der einen Seite hören wir praktisch nichts, Bohrungen etc. natürlich...