Hausabnahme steht vor, Außenwand sieht schlecht aus

Diskutiere Hausabnahme steht vor, Außenwand sieht schlecht aus im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; In 4 Woche ist die Abnahmetermin. Als ich vor paar Tagen am Baustelle, finde ich die Außenwand ist nicht "optimal", ich kann sie nicht beurteilen,...

  1. llw2go

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    In 4 Woche ist die Abnahmetermin. Als ich vor paar Tagen am Baustelle, finde ich die Außenwand ist nicht "optimal", ich kann sie nicht beurteilen, was es bedeutet. Vielleicht kann jmd. mir helfen.

    Ah, die Wand von die Nachbarn sieht auch nicht so gut aus...

    [​IMG]
    [​IMG]
     
  2. #2 evilthommy, 27.01.2014
    evilthommy

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    unter streiflicht darf man nicht beurteilen, aber das sieht schon extrem schlecht aus.
     
  3. Liapor

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    Sehe ich auch so.
     
  4. #4 Baufuchs, 27.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal nachgefragt:

    Man sieht auf der Fassade 2 Wasserkästen für die Dachterrassenentwässerungen, die dann in ein Fallrohr münden.

    Gleichzeitig sieht mal 2 tiefer liegende Wanddurchlässe, an die provisorisch Wasserablaufschläuche angebracht sind.

    Was sind das für Durchlässe? Was wird da angebracht, wenn die Schläuche abgenommen werden?

    Offensichtlich soll da Wasser ablaufen, sonst bräuchte es die Schläuche nicht.
    Da diese Abläufe aber tiefer liegen als die Abläufe mit den Wasserkästen wird da bei Regen ständig Wasser austreten.

    Wer hat da was geplant/ausgeführt?
     
  5. #5 Thomas B, 27.01.2014
    Thomas B

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    ganz schön grüüüün.

    Streiflicht...ist nicht. Kann täuschen, kann auch wirklich außerhalb des Tolerierbaren liegen.

    Was anderes: Flachdachentwäasserung (Dachterrasse): ich sehe den (bzw. die) Notüberläufe nicht....
    (diese werden z.B. benötigt wenn der normale Ablauf verstopft ist...sonst: Badewanne auf dem Flachdach.....
     
  6. #6 Thomas B, 27.01.2014
    Thomas B

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    Ha...Manfred...vielleicht sind DAS die Notüberläufe (die aber komischerweise niedriger liegen als die Ablaufkästen....)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2014
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    Sind das real geteilte Häuser auf real geteilten Grundstücken oder ist das nicht eher eine WEG.

    Wenn WEG, dann dürfte die Fassade Sache des Verwalters sein. Bitte kein Gemeinschaftseigetum als Teileigentümer abnehmen!!!!
     
  8. Taipan

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    Wobei auch nur die Ausläufe niedriger liegen können. Dort werden noch Speier rankommen. ODER es hat einer die Höhen von Einluaf und Notüberlauf vertauscht ... wär nicht das erste mal.
     
  9. #9 Thomas B, 27.01.2014
    Thomas B

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    Naja...die Notüberläufe liegen ja idR höher als die normalen Entwässerungen. Sonst eben dauerhafter Wasserspeierentwässerung auf die terrasse...nicht übel....Dusche im Freien?

    reicht da eigentlich 1 Notüberlauf (wobei ich gar keinen wirklich erkennen kann)...?
     
  10. Taipan

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    eigentlich nicht ...
     
  11. #11 Baufuchs, 27.01.2014
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    Die Dachterrassen sind offenbar geteilt, deshalb 2 Wasserkästen.

    Wenn die "beschlauchten" Öffnungen die Notüberläufe sein sollten, Murks, da falsche Höhenlage.

    Ralf könnte mit WEG Recht haben, da nur 1 Fallrohr.
    Wenn keine WEG müsste da was mit z.B. Grunddienstbarkeit geregelt sein.
     
  12. #12 Thomas B, 27.01.2014
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    Hmm...ja...beiderseits jeweils nur 1 Fallrohr. Evtl. wirklich WEG. Komisch. Oder GU/BT/ Arch. hat hier Sparpotential entdeckt?! Komisch wäre es natürlich.

    Mir würden allerdings -gerade wg. der Schadenträchtigkeit- die FD-Entwässerung etwas mehr bauchschmerzen bereiten als eine etwas unebene Fassade. Ob wir wohl mal mit einem Foto der dachterrasse verwöhnt werden.

    Könnte mir gut vorstellen, daß auch der Anschluß ans Hausinnere Potential hat hier ein paar Seiten zu füllen.....spannend.
     
  13. llw2go

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    Ein aktuelle Photo vom DG habe ich gerade nicht. Ich frage den Bauleiter bzw. meinen Gutachter morgen bzgl. Notüberläufe und gemeinsamen Rohren - wichtige Punkte, vielen Dank an Euch!!! :bierchen:

    Zurück zum Außenwand. Der Sachverständiger sagt mir, den Außenwand soll ich nicht abnehmen, es ist eindeutig mangelhaft. Entweder warte ich solange, bis der Bauunternehmer es repariert oder akzeptiere ich Preisminderung. Beide Variante gefällt mir nicht, die jetzige Wohnung habe ich gekündigt, zu lange kann ich nicht warten. Auf die andere Seite, ohne das zu reparieren sieht das Wand schlecht aus und zwar jeden Tag
    ...Ich habe jetzt keine Idee.:mauer

    Thomas, ich stimme dir komplett zu, glaube ich auch, dass noch mehr Überraschungen gerade auf mich warten. Andere Nachbarn haben Problem gehabt wegen Dachdämmung...
     
  14. #14 evilthommy, 27.01.2014
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    reparieren kann man da an dem aussenputz nichts, einzige möglichkeit ist komplett neu gewebe armierung und neu verputzen. +anstrich falls vorhanden
     
  15. Julius

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    Auch ohne Foto hättest Du schon beantworten können, ob es sich um WEG oder Realteilung handelt!
    Was den Einzug angeht: Was hat das mit den Fassadenmängeln zu tun?

    Ist so ein potthäßliches Augenkrebs-Grün eigentlich überhaupt zulässig...? :yikes
     
  16. #16 Thomas B, 28.01.2014
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    Das kann natürlich sein.

    Oder eben auch nicht.

    Eine Betrachtung unter Streiflicht ist hierbei nicht zulässig. Es gelten die Ebenheitstoleranzen. Hat der SV dies maßlich überprüft oder hat er nur seinen Kennerblick über das Werk streifen lassen???? Wenn man beim Arch./GU/GÜ/BT (was nuneigentlich???9 etwas bemängelt, wäre es schon hilfreich für die Argumentation dies auch entsprechend zu belegen (z.B. es wurde gemessen, daß Maß xy cm vom Soll abweicht usw.). Einfach nur zu sagen "paßt nicht!" ist halt etwas dünn.
     
  17. llw2go

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    Es steht im Kaufvertrag DHH, ob es in der Tat wirklich komplett Realgeteilt ist, muss ich prüfen lassen.

    lol, :mega_lol: die Grün-Farbe stört mir nicht...ob es zulässig ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall, das Haus ist da.
     
  18. llw2go

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    Der SV hat gemeint, es ist kein Streiflicht und der Betrachtungsabstand passt auch.

    Welche Messverfahren gibt's, um die Toleranz in Daten und Fakten zu erfassen? Und ich befürchte, dass der Bauunternehmen gar keine SOLL-Wert im Baubeschreibung angegeben hat - muss ich noch mal im Vertrag schauen.
     
  19. #19 Thomas B, 28.01.2014
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    wir reden aber schon über das selbe Foto.....oder????? Was soll das denn sonst sein???????

    Die DIN 18 202 regelt die zulässigen Abweichungen vom theoretischen Idelamaß. Wie so etwas zu messen ist sollte der SV aber nun wirklich wissen....obgleich...Streiflicht ist ja sein Ding auch nicht.....
     
  20. #20 Thomas B, 28.01.2014
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    Nicht verkehrt! Noch viiiiel besser wäre es natürlich gewesen die Vetragsunterlagen vor der Unterschrift zu prüfen....
     
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Hausabnahme steht vor, Außenwand sieht schlecht aus

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