Baukosten - Kostenschätzung

Diskutiere Baukosten - Kostenschätzung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand kurz mit den Kosten bei Hausbau helfen. Ausgangslage: erschlossenes Grundstück ist gekauft und bezahlt...

  1. #1 iridium99, 26.01.2014
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    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand kurz mit den Kosten bei Hausbau helfen.
    Ausgangslage: erschlossenes Grundstück ist gekauft und bezahlt inkl. Notar und Grunderwerbssteuer
    Gebaut wird ein Einfamilienhaus mit Satteldach mit Keller, EG, DG.
    Kostenschätzung des Architekten für die Kostengruppen 300 + 400
    Kosten Wohnhaus gemittelt aus BRI (349€ pro m3 bei 965m3) BGF (888€ pro m2 bei 394m2) und NF (1348€ pro m2 bei 245m2) ergibt Kosten für das Haus von 339k€ + 16k€ für Sonderbauteile u.a. Carport, Treppenanlage, Aussenanlage) ergibt Herstellungskosten 354k€.
    Wenn ich jetzt 20% dazurechne für Archi, Anschlüsse, Aushub etc) habe ich dann alle Kosten für ein fertig stehendes, bezugsfertiges Haus mit Bodenbelägen etc. (natürlich keine Möbel, Küche) oder habe ich was vergessen. Oder bin ich mit den dann 425k€ für das kleine EFH dann durch?
    (Einen 10% Puffer habe ich natürlich auch noch eingeplant)
     
  2. R.B.

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    Beachte bitte, dass das alles nur grobe Kostenschätzungen sind. Wenn man´s genauer braucht bleibt nichts anderes übrig als Detailplanung und Ausschreibung.

    d.h. Deine 425T€ können passen, können unterboten werden, oder auch überschritten werden.
     
  3. #3 iridium99, 26.01.2014
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    Hallo R.B.

    Danke für deine Antwort. Ja klar ist eine Schätzung. Aber es ist keine Position vergessen, oder?
    Da du auch aus BW kommst. Sie schätzt du die angenommenen Kosten pro m2 bzw. m3 ein? realistisch, viel zu niedrig/hoch
     
  4. #4 Gast036816, 26.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    lass dir mal die differenz zwischen BGF und NF erläutern. vielleicht stimmt dort etwas nicht. die differenz wären 37,8% für konstruktionsfläche, das erscheint relativ hoch. oder fallen nicht wenige m² unter den dachschrägen bei NF raus? dann ist es besser über die kubatur zu rechnen. ansonsten sind 1.132 €/m² netto NF schon sportlich.
     
  5. #5 iridium99, 26.01.2014
    iridium99

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    Sorry noch eine Frage...der Kostenrahmen ist natürlich mit der Bank abgesprochen...ab wann macht man üblicherweise die Baufi fest...schon jetzt mit der Kostenschätzung?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ist ein kostenlimit vertraglich vereinbart?
     
  7. R.B.

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    Fest macht man das erst dann wenn die Kosten nicht nur grob geschätzt sind. Gut wenn man den Rahmen vorher abgeklärt hat. Ob Dein Preis passt, das kann ich nicht beantworten. Für ein EFH reicht das sicherlich, aber ob es für DEIN EFH reicht? Keine Ahnung.
     
  8. #8 iridium99, 26.01.2014
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    Hallo Rolf,

    bin mit nicht sicher ob ich dich richtig verstehe, daher möglicherweise unbrauchbare Angaben:
    Aussenmasse 11x9m. Kniestock im OG bei 1,25m mit Dachsteigung 38°. Speicher nicht ausgebaut
     
  9. #9 iridium99, 26.01.2014
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    MLS: Nein. Zu empfehlen? Archi ist "ein Freund der Familie"
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Unbedingt. Danach wars eh ein Freund. Und ich würde eine externe Bauüberwachung dazu ziehen. Gibt nix schlimmeres, als eine solche Konstilation.
     
  11. #11 iridium99, 26.01.2014
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    MLS, Lebski: Wird gemacht. Danke für den Rat.
    Freund der Familie ist vielleicht etwas übertrieben...er arbeitet geschäftlich mit einem Verwandten im Industriebau zusammen.
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 08.02.2014
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    MLS und Lebski haben sehr recht mit ihrem Rat. Sollte eine solche schriftliche Vereinbarung zwischenzeitlich noch nicht erfolgt sein, nachstehend ein sehr auftraggeberfreundliche Formulierung zur Vereinbarung einer Baukostenobergrenze:
    --------------------------------------
    Im Hinblick auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens mit Ausnahme der Kosten des Grundstückserwerbs, wird bezüglich der Kostengruppen 200 bis 700 eine Baukostenobergrenze in Höhe von ... € brutto (ohne Toleranz) vereinbart, da das Bauvorhaben z.T. darlehensfinanziert wird.

    Sollte es sich (auch zum Beispiel aufgrund von Sonderwünschen des Bauherren) ergeben, dass diese Baukostenobergrenze voraussichtlich überschritten wird, hat der Architekt schriftlich Alternativ-Vorschläge zur Kosteneinsparung zu unterbreiten und darauf hinzuwirken, dass die Obergrenze eingehalten wird.

    -------------------------------

    Viele Grüße und viel Erfolg beim Bauen

    Ralf Wortmann, Magdeburg
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  13. #13 elektrikwerner, 08.02.2014
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    Plane lieber eine 15 % Puffer. Man hat immer was vergessen. Und alles wird in der Regel teurer als geplant.
    Viel Erfolg
    Werner der Elektriker
     
  14. #14 iridium99, 09.02.2014
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    Danke euch beiden :)
     
  15. #15 Nutzername, 10.02.2014
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    Der zweite Satz hebelt den ersten dermaßen aus, dass man sich beide sparen kann.

    Entweder wirksam eine Kostenobergrenze vereinbaren oder nicht. Wischi-waschi-Formulierungen helfen nicht weiter.
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 10.02.2014
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    Nein, das sieht vielleicht so aus, ist aber nicht der Fall. Damit ist nicht etwa gesagt, dass eine Überschreitung der vereinbarten Grenze gestattet wäre, sondern es wird klar gestellt, dass die Obergrenze auch dann vom Architekten eingehalten werden muss, wenn es z.B. aufgrund von Bauherrenwünschen Mehrkosten gibt. Der zweite Teil der Klausel zwingt den Architekten, diese Wünsche des Bauherren kostenmäßig zu bewerten und ggf. mit Einsparungen andernorts darauf zu reagieren.
     
  17. #17 floba arb, 10.02.2014
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    Was in der Praxis aber bei einigen Fällen nicht möglich sein dürfte.
    Da kommt dann die Frage zum tragen, wie man sich als Planer in einer solchen Situation am besten verhält.
     
  18. Baumal

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    völligst praxisfremd.

    btw. ich habe noch nie einen bonus erhalten,
    bei unterschreitung einer "kostenobergrenze".

    ich bin architekt, aber kein kindermädchen.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 10.02.2014
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    Aus reiner Planerinteressensicht sollte man sich auf eine solche Klausel besser gar nicht einlassen, schon gar nicht mit dem Zusatz "ohne Toleranz". Wie oben geschrieben, handelt es sich um eine sehr auftraggeberfreundliche Klausel. Im reinen Planerinteresse am besten stets einen Vertrag schließen mit Zielformulierungen, ohne Baukostenobergrenze und ohne Bezug auf die Grundleistungen der HOAI und natürlich ohne Objektbetreuung.

    Wer dennoch als Planer einen Vertrag mit Baukostenobergrenzenvereinbarung unterschrieben hat, verhält sich am besten so, wie im 2. Teil der Klausel beschrieben (das sieht auch die Rechtsprechung so). Wenn Bauherr dann den Vorschlägen zur Kosteneinsparung nicht folgen will, sollte der Planer einen Vordruck bereithalten, in dem festgehalten wird, dass der Bauherr dieses oder jenes Detail des BV wünscht, obwohl hierdurch eine voraussichtliche Überschreitung der Baukostenobergrenze um ... € eintreten wird und dass deshalb die Parteien vereinbaren, dass die vereinbarte Baukostenobergrenze von ... € um diesen Mehrkostenbetrag überschritten werden darf.

    Wenn der Bauherr sich weigert, das zu unterschreiben und sich zudem aber auch weiter weigert, sonstigen zumutbaren Kosteneinsparungen näherzutreten, Frist setzen, dann Nachfrist setzen mit Kündigungsandrohung und ggf. dann kündigen und bezüglich der nicht ausgeführten Leistungen die vereinbarte / geschuldete Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen abrechnen.
     
  20. #20 wasweissich, 10.02.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aaaaaaaah jetzt hab ich verstanden , so macht man umsatz .

    da werden die parteien angeleitet widersinnige verträge zu unterschreiben .... der streit ist damit vorprogrammiert und man hat genug zu tun . wenn man bei der vertragsberatung auch noch drauf achtet , dass der streitwert hoch genug ist .......:shades
     
Thema: Baukosten - Kostenschätzung
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