EnEV §25 Befreiung

Diskutiere EnEV §25 Befreiung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; das stimmt. runter geht es sicher nicht mehr und wie ja schon in anderen threads geklärt, selbst mit thermochemiespeicher, die mal verfügbar sein...

  1. Bowman

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    das stimmt. runter geht es sicher nicht mehr und wie ja schon in anderen threads geklärt, selbst mit thermochemiespeicher, die mal verfügbar sein könnten in x jahren muss man den ernergieverbrauch senken , wenn man nicht fossil zukaufen will/muss
     
  2. #22 BautechnikerMal, 03.04.2014
    BautechnikerMal

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    Mahlzeit! Zu der Befreiung der ENEV in einem Einzelfall hat sich bei mir eine Frage ergeben, wollte nur keinen extra Thread dafür eröffnen, deswegen häng ich mich mal hier an.

    Es geht konkret um die Sanierung von Aussenputz einer Giebelseite eines MFH, der Putz ist von ca. 1920 und stark beschädigt. Teile davon landen auf Balkonen des benachbarten MFH, geschlossene Bebauung (das MFH meiner Kundschaft ist 1,5 Geschosse höher, daher der genannte Giebel). Das heißt diese Sanierung ist zwingend notwendig, ist eine gesamte in sich geschlossene Fläche. Hinter dieser Giebelwand im Haus befindet sich das Treppenhaus.

    Die Eigentümer möchten kein WDVS sondern nur die Putzsanierung, mit der Begründung dahinter ist ja das unbeheizte Treppenhaus, Dämmung bringe dort ja nichts.

    Logische Frage: ist an diesem Giebel die ENEV anzuwenden und Befreiung zu beantragen oder nicht? Der Text der ENEV sagt ja ausdrücklich die "wärmetauschende Umfassungsfläche", demnach gehört die kalte Treppenhauswand ja nicht dazu. Oder? Ich bin mir unsicher, daher die Frage an euch. Bauamt konnte ich bisher nicht erreichen, die Frage ist aber recht dringend.

    Sollte hier nach ENEV saniert werden müssen und die Eigentümer die Befreiung beantragen wollen, wird es meiner Meinung nach eng in der Begründung. Es entstehen aufgrund der unumgänglichen Sanierung ja bereits eh erhebliche Kosten für Gerüst, Altputz entfernen, ausgleichen, neuer Putz mit Armierung + Oberputz/Endbeschichtung, so dass die Kosten für die Platten samt Verdübelung ja nicht so arg ins Gewicht fallen. Ich behaupte mal mit der Begründung Unwirtschaftlichkeit ist da nix zu machen. Denke ich richtig?

    Wäre super von euch wenn ich da schnell eine Antwort bekommen könnte! Vielen Dank schonmal!
     
  3. #23 Alfons Fischer, 03.04.2014
    Alfons Fischer

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    ein paar Fotos, Grundriss, Schnitt wäre sehr hilfreich.
    Ist es eine Grenzwand? Hört sich irgendwie so an...

    Grundsätzlich lohnt sich m.E. auch das Dämmen eines Treppenhauses. Zum einen, weil Kondensat- und Schimmelpilzrisiko sinkt, aber auch, weil das Treppenhaus dadurch nicht mehr so auskühlt, was sich letztlich auch auf die Wohnungen auswirkt. Viele Häuser kühlen nämlich über kalte Treppenhäuser "von innen her" aus.

    Bei Grenzbebauung lässt sich eine Befreiung recht einfach erwirken. Man würde ja mit einer Dämmung das Nachbargrundstütz überbauen. Oft kann man aber trotzdem ein paar Zentimeter dämmen. Und da wären selbst 5cm sehr hilfreich, um die Situation zu verbessern.
    Wenn Grenze oder grenznah, dann sind ggf. bei der Wahl der Dämmung Brandschutzeigenschaften zu beachten.
     
  4. #24 BautechnikerMal, 03.04.2014
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    Hallo, vielen Dank schonmal!

    Hier mal ein Link zu einem Bild des Giebels, hoffe das klappt: https://dl-web.dropbox.com/get/Gieb...AAzXwn4pMJnhCp7VhyDxsfrnyksqFmHK9_JygwyYkFrIw

    Ja, ist eine Grenzwand. Das die Dämmung durchaus auch Vorteile hätte, sehe ich auch so, die Eigentümer (bisher) allerdings nicht.
    Wie seiht des denn per definition aus, unterliegt dies Wand der ENEV oder nicht? (Im Sinne von muss gedämmt werden, oder nicht?)
     
  5. #25 Alfons Fischer, 04.04.2014
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    Foto ist nicht zu sehen.

    Grundsätzlich gilt die EnEV immer. Auch für die betroffene Wand.
    Aber im Falle einer Grenzwand würden Sie ja eine unzulässige Überbauung des Nachbargrundstücks vornehmen. Und unter Berücksichtigung dieser Tatsache könnte man eine Befreiung nach §25 EnEV beantragen.

    Unabhängig davon ist eine Dämmung auch dieser Wand mehr als sinnvoll. Hatte ich ja schon erläutert. Die jetzige Chance ist einmalig. Wenn der Eigentümer das (bisher) nicht so sieht, dann liegt es an Ihnen als Fachmann, die Vorteile (ohne schön zu reden) zu erläutern.
    Wichtig ist: mit dem Nachbarn vereinbaren!
     
  6. #26 BautechnikerMal, 04.04.2014
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    Okay, vielen Dank, hat mir geholfen!
     
  7. raaner

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    Wie groß ist denn überhaupt der prozentuale Anteile der zu bearbeitenden Fläche im Bezug auf die gesamte Außenwand des Gebäudes? Nicht das es weniger als 10 % sind und es allein deshalb schon keine Anforderungen gibt (Bagatellregelung).
     
  8. #28 BautechnikerMal, 09.04.2014
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    Wie schon geschrieben geht es nahezu um die gesamte Giebelwand, jedenfalls des Teils, der gegen Außenluft geht. Wenn es dabei bleibt werde ich morgen endgültig Bescheid wissen. Werde hier mal Meldung machen.
     
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