Brandschutztür bei Garage im Haus

Diskutiere Brandschutztür bei Garage im Haus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich würde gerne wissen, ob ich für meinen Fall eine Brandschutztür mit bestimmten Anforderungen benötige. Einfamilienhaus,...

  1. #1 werner71, 28.01.2014
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    Hallo, ich würde gerne wissen, ob ich für meinen Fall eine Brandschutztür mit bestimmten Anforderungen benötige.


    • Einfamilienhaus, freistehend, unterkellert, in Bayern
    • Im Keller ist keine Heizung, es werden Holzpellets gelagert
    • Anbau direkt an die Längsseite des Hauses
    • unten Garage, Hobbyraum (35 qm, 1 Auto), darüber Treppenhaus auf Höhe EG, darüber Wohnraum auf Höhe DG)
    • von der Garage aus kann man in den Keller gehen
    • von der Garage aus kann man in das Treppenhaus gehen um in die Wohnräume zu gelangen.

    Ich habe mir zwar die Bayerische Bauverordnung angesehen aber nicht wirklich verstanden, worum es hier geht.

    Kann mir jemand sagen, ob ich für den Zugang zum Treppenhaus bzw. zum Keller aus gesetzlichen und versicherungstechnischen Gründen je eine Brandschutztür benötige ?

    Vielen Dank für Eure Antwort!

    Gruß

    Name: Werner
     
  2. #2 Gast036816, 28.01.2014
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    das sollte der entwurfsverfasser sagen können.
     
  3. Bowman

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    also war da eh schon immer eine Tür oder hast du "letztens" eine mal gemacht , wo vorher keine war?
     
  4. Julius

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    Unabhängig von der baurechtlichen Frage:
    Würdest Du auf diesen Schutz verzichten wollen, wenn das zulässig wäre...?
    Oder wohnst Du nicht selbst in dem Haus?
     
  5. THEO

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    Genau so, wie Julius es schreibt - und das allein schon im eigenen Interesse - aber keine Brandschutztür, sondern eine Rauchschutztür, sonst wirst Du nicht nur gegrillt, wenn was passiert, sondern gelegentlich duftet es im Wohnzimmer nach Abgasen vom PKW ;-)
     
  6. #6 OLger MD, 28.01.2014
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    Wenn es aus der LBO nicht eindeutig hervorgeht, gilt auch noch die Garagenverordnung.
    Es gibt auch schöne T30-RS - Türen.
    Dann hättest Du einen echten Flucht-/Rettungsweg.
    Eine einigermaßen gedämmte Tür hat auch Vorteile, wenn ein beheizter und ein nicht beheizter Bereich getrennt werden.

    Mehrkosten : Sicherheitsvorteile

    Gruß
    Holger
     
  7. #7 floba arb, 28.01.2014
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    Maßgebend ist hier die Bayerische Bauordnung (BayBO) im Zusammenhang mit der Garagen und Stellplatzverordnung (GaStellV).
    In der GaStellV sind auch detaillierte Angaben zu Brandschutz, Türen, etc. enthalten. Dein Planer gibt dir sicher gerne Auskunft.
     
  8. #8 werner71, 28.01.2014
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    Hallo,
    danke, für Eure Antworten.
    @ Rolf aib, floba arb: Der Entwurfsverfasser ist nicht leider nicht mehr greifbar. Das Haus ist schon über 80 Jahre alt.

    @Bowman, bei meinem Türdurchgang ist jetzt eine normale Tür.
    @ Julius, Theo: ich wohne selbst in dem Haus und will natürlich für den Ernstfall geschützt sein. Mich interessiert es deswegen, weil ich einen ähnlichen Fall weiß, in dem keine Brandschutztür verbaut wurde (ebenfalls ein älteres Haus).


    In §9 der Garagenverordnung heißt es,
    (2) 1 Öffnungen in den Wänden nach Absatz 1 müssen mit selbstschließenden und mindestens dichtschließenden Abschlüssen aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein. 2 Die Abschlüsse dürfen Feststellanlagen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen bewirken; sie müssen auch von Hand geschlossen werden können. 3 Öffnungen in Decken zwischen Rauchabschnitten sind unzulässig.

    Wenn ich das richtig verstehe, schreibt die Garagenverordnung dichte und nichtbrennbare Türen vor, die sich bei Rauch von selbst schließen. Das mit den nicht brennbaren Baustoffen leuchtet mir ein und ist wahrscheinlich Standard. Aber dass im Türen bei Rauch selbsttätig schießen, habe ich im Privatbereich noch nicht gesehen.

    Riskiere ich dann meinen Versicherungsschutz, wenn ich zwar eine feuerhemmende Türe aus nichtbrennbaren Materialen habe aber keinen automatischen Schließmechanismus bei Rauchentwicklung?

    Die eigene Sicherheit steht immer im Vordergrund, deswegen werde ich auch Maßnahmen für den Brandschutz ergreifen.

    Ich werde eine Sonderanfertigung benötigen die ich sicher nicht im Baumarkt bekomme. Wenn ich also das Projekt angreife, möchte ich in jedem Fall die richtigen Entscheidungen treffen. Auch, was den Versicherungsschutz betrifft.

    @ Theo, ich habe den Unterschied zwischen einer Rauchtschutz- und einer Brandschutztür gegooglet. Ich habe gelesen, dass Räume mit Rauchschutztüren mit der BMZ vernetzt sind. Das habe ich im Privatbereich auch noch nie gesehen.

    Gruß
    Werner
     
  9. sniper

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    ein rs-tür muß nicht zwingend mit einer bmz verbunden sein, sie erfüllt ihren zweck wenn sie geschloßen ist

    den luxsus des offen lassens ,gönnen sich nur krankenhäuser, altenheime und andere öffentliche einrichtungen, weil es hier einfach zweckdienlicher ist

    wenn die bmz ausgelöst wird ,schließen alle funktionstüren

    rs und brandschutztüren sind grundsätzlich alle selbstschließend
     
  10. #10 floba arb, 29.01.2014
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    Die Rauschschutz- und / oder Feurschutztüren sind grundsätzlich erstmal Türen, die mit keiner technischen Anlage verbunden werden können.
    Diese Brücke ermöglicht erst eine Feststellanlage, die unabhängig von einer Brandmeldeanlage (BMA) auch als Inselanlage montiert werden kann.
    Hierzu hat diese Anlage eigene Rauchmelder bei deren Auslösen der Rauch- oder Feuerschutzabschluss geschlossen wird.
    Für den Privatbereich ist das aber total uninteressant, da 1. nicht gefordert, 2. Invest nicht gerade günstig und 3. der Unterhalt auch nicht gerade ein Schnäppchen ist.

    Der Unterschied zwischen einer Rauchschutz- und Feuerschutztüre ist im Prinzip sehr simpel:
    Rauchschutztür: geprüft und zugelassen als Rauchdichtes Türelement
    Feuerschutztür: geprüft und zugelassen mit entsprechendem Feuerwiderstand (30, 60, 90 Minuten)
    Es gibt natürlich auch kombinationen aus beiden Eigenschaften in einer Tür.

    @Werner

    Welche Garagenverordnung hast du da hergenommen? Die richtige für Bayern gibt's hier: http://www.gesetze-bayern.de/jporta...se=1&doc.id=jlr-GaBauBetrVBYrahmen&doc.part=X
    Hier wären die §§ 8 und 11 für dich interessant.
     
  11. Hfrik

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    Ich glaube es ist dem TE nicht klar wie das mit "selbstschliessend" funktioniert - bei uns wurde die Tür einfach mit passender Neigung eingebaut, so dass sie, wenn nicht festgestellt, der Schwerkraft folgt und zufällt. Nicht alles was selbstschliessend ist braucht einen Motor :)
     
  12. #12 OLger MD, 30.01.2014
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    selbstschließend = die Tür fällt von alleine ins Schloss
    selbstschließend heißt nicht selbst abschließend / selbst absperrend
    selbstschließend im Sinne des Brandschutzes heißt auch: keine motorischen Antriebe
    selbst Tore (wenn es Brandschutztore sind) müssen ohne motorischen Antrieb selbstschließßend sein

    selbst-schliessend kann man mit Federkraft (z.B. über die Obertürschließer) oder mit Eigengewicht und Schwerkraft mit regelmäßiger Schmierung erreichen.
    Wichtig dabei ist, dass die Türen nicht durch Verkeilen oder "Türoffenhalter" jeglicher Art offen gehalten werden.
    Sie dürfen i.d.R. auch nicht abgeschlossen werden, wenn es sich um Fluchtwege handelt. Bei Außentüren gibt es die Möglichkeit, ein sog. Panikschloss einbauen zu lassen. Das erlaubt, durch mehrmaliges Drücken der Klinke von Innen die Sperre aufzuheben. Ebenso sind Knauf/Klinke-Lösungen möglich.
    Besteht Bedarf an einer ständig offen stehenden Türen, z.B. weil sehr oft durchgegangen wird oder weil Transportvorgänge stattfinden, gibt es auch die Möglichkeit die Tür mit einem Obertürschließer und zusätzlich mit einem Haftmagneten zu versehen. Der Haftmagnet wird elektrisch betrieben und ist mit einem Rauchmelder/Brandmelder zu koppeln. Schlägt der Rauchmelder/Brandmelder an, oder fällt der Strom aus wird die Stromzufuhr zum Haftmagneten unterbrochen und die Tür schließt selbsttätig. Eine Verbindung zu einer Brandmeldeanlage ist nicht unbedingt erforderlich.

    Des geht scho.
     
  13. #13 werner71, 01.02.2014
    werner71

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    Hallo an alle,
    @floba arb, genau da habe ich nachgelesen wegen der Garagenverordnung.

    Danke, für Eure Beiträge, es war sehr lehrreich. Mittlerweile habe ich eine Firma am Ort ausfindig gemacht, die solche Türen einbaut.
    Ich lasse mir jetzt ein Angebot machen, dann sehen wir weiter.

    Also, danke, nochmal und schönen Gruß

    Werner
     
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