Kosten Berechnung der Statik Bodenplatte

Diskutiere Kosten Berechnung der Statik Bodenplatte im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Die statischen Unterlagen für die Bodenplatte (andere Teile des Hauses lasse ich jetzt außen vor), die wir bereits 2006 vollständig dem damaligen...

  1. rodopp

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    Die statischen Unterlagen für die Bodenplatte (andere Teile des Hauses lasse ich jetzt außen vor), die wir bereits 2006 vollständig dem damaligen Statiker bezahlt haben, erwiesen sich nach einer Prüfung als unvollständig, viele wichtige und notwendige Berechnungen fehlten. Dies haben wir im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens gegen den damaligen Statiker und Bauleiter in Personalunion bemängelt. Das Gericht hat entschieden, dass die vollständige Statik nun ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erarbeiten soll und wir damit die Statik der Bodenplatte als Vorschuss noch einmal bezahlen sollen. Die Statik wurde nun neu erarbeitet und dazu auch die Bewertung der bestehenden Bodenplatte (anhand der Planungen, Material-Lieferscheine, der von uns zur Verfügung gestellten Bohrkerne usw.), dass diese nicht den Normen, allgemein anerkannten Regeln der Technik usw. entspricht. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, die Bodenplatte ist ca. 10 x 10 m groß.

    Dafür wurde uns seitens des gerichtlich bestellten Sachverständigen ca. 4.000 € brutto in Rechnung gestellt. Meine Frage – wie viel würde die reine statische Berechnung so einer Bodenplatte ("elastisch gebettete Bodenplatte" wenn ich es richtig aus dem Gutachten herausgelesen habe) "auf dem freien Markt der Statiker" ungefähr kosten? Es geht also nur um die Größenordnung ... Danke!
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    4.000 € brutto .. abzüglich irgendwas? ;)

    warum hier raten, wenn der gerichtlich bestellte sv
    optimal im thema ist?
     
  3. rodopp

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    Na ja, es hätte sein können, dass der Preis normalweise viel niedriger liegt.

    Mir haben schon "gerichtlich bestellte Sachverständige, die optimal im Thema sind" sehr viel in "gerichtlich bestellten Gutachten" geschrieben, was später durch einen anderen "gerichtlich bestellten Sachverständigen" als volkommen falsch hingestellt wurde.
    Ohne Überprüfung darf man den nicht glauben ;-)
     
  4. #4 Alfons Fischer, 29.01.2014
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    naja, eine neue Berechnung für eine BoPla machen, ist eine Sache. Vor allem, wenn man das Haus von oben runter schon gerechnet hat.

    Aber eine bestehende Berechnung prüfen, Bohrkerne abdrücken lassen, Stahlmengen analysieren, die Lasten "von oben runter" komplett (!!!) neu rechnen (wer weiß, ob das alles so umgesetzt wurde?) und mit geänderten Daten die Bopla neu bemessen und Parameterstudien betreiben ist eine andere Sache. sprich: aufwändiger.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2014
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    Und wenn der Preis marktüblich im Mittel bei 5,50 € läge, wäre das für Dich so etwas von irrelevant, das kannst Du Dir gar nicht vorstellen.
    Selbst dann, wenn Du Kunden Deines SV finden würdest, die nur 5,50 bezahlt haben.

    Bei einem Gerichtsgutachten gilt die HOAI nicht! Punktausende. Pasta!
     
  6. rodopp

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    1. Bohrkerne abdrücken lassen? Ich weiß nicht, was damit gemeint ist. Die Erstellung der Bohrkerne wurden von uns privat veranlasst und bezahlt, ihre fachliche Beschreibung erfolgte bereits in einem früheren gerichtlich bestellten Gutachten, der jetzige Sachverständige hat sich nur die Bilder der Bohrkerne geben lassen und hat die Beschreibung aus dem früheren Gutachten per "copy & paste" eingefügt und bestätigt, dass er der gleichen Meinung ist.

    2. Die Lasten komplett neu rechnen? Wozu soviel Aufwand? Der gerichtlich bestellte Sachverständige schreibt Zitat "Als Lastannahmen wurden die Werte aus der Statik Dipl.-Ing. XY verwendet." wobei mit XY der erste Statiker und Planer gemeint ist (der ja schon die Bodenplatte falsch gerechnet hat, aber man nimmt trotzdem seine Lastannahmen an ;-). Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat also gar nicht überprüft, ob die die theorethischen Lastannahmen des XY aus der Planung stimmen, und schon gar nicht was in der Praxis realisiert wurde ;-) Wenn er auch das noch machen sollte, wäre die Sache sicherlich noch teuerer ...
     
  7. rodopp

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    Mag sein, mir ist das ja auch egal, ich habe damit kein Problem, ich lache nr deshalb, weil der Anwalt behauptet hat, so ein Gutachten kostet MAXIMAL 1500 € ... Aber ist schon klar, ein Anwalt hat von solchen Sachen ja keine Ahnung ... aber er muss ja etwas erzählen, damit er die Leute bei Laune hält, wie das bei Gerichten eigentlich alles billig ist ;-)
     
  8. #8 Alfons Fischer, 30.01.2014
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    Was wollen Sie uns denn nun mit Ihren Beiträgen sagen?
    Erst fragen Sie, was sowas normalerweise kosten würde und dann belehren Sie uns, dass das Ihnen egal ist? Geht es Ihnen nur darum, den Anwalt ins Lächerliche zu ziehen?

    Ich bin hier raus...
     
  9. rodopp

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    Ich verstehe nicht, warum die Diskussion ständig in "Warum willst du das wissen, warum, warum , warum?" abdriftet.

    Wenn ich schreibe "Ich will das aus reiner Neugier wissen", was ändert das dann? Dann werden irgendwelche sinnlosen Bemerkungen zur Relevanz nicht kommen?

    Ich habe doch nicht gefragt, ob das für mich relevant oder irrelevant ist, das Geld ist schon sowieso bezahlt ... Aber wenn es euch Spaß macht, bitte ...
     
  10. rodopp

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    Universelle Antwort auf "Wartum, warum, warum": Ich will mir zu bestimmten Sachen meine eigene Meinung bilden, weil da draußen sehr viele Betrüger herumlaufen ...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2014
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    Weil es vielleicht eine Frage des Respekts ist, Menschen, die Ihre Freizeit kostenlos dafür hergeben, fachlich fundierte Antworten zu geben, nicht auch noch aus reinem Dafke zu beschäftigen!
     
  12. rodopp

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    Ich zwinge ja niemanden, mir hier kostenlos Antworten zu liefern, ich dachte, hier antworten die Leute, weil sie Spaß daran haben (und weil es ihnen selbst vielleicht etwas hilft, wenn sie über Fragestellungen, die sie interessieren, nachdenken)

    Aber wenn das so ist, dass hier Leute leiden, weil sie Antworten liefern müssen, dann tut es mir leid, dass ich euch hier belästigt habe, entschuldigung.
     
  13. #13 Friedl1953, 30.01.2014
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    @ Rodopp das Problem ist, egal ob Du einen Beitrag erstellst oder dich in anderen Beiträgen zu Wort meldest, Rodopp alleine gegen die Welt. Es ist immer das gleiche Thema.
    Auf der einen Seite Rodopp der gequälte Bauherr, auf der anderen Seite die bösen Handwerker, Bauleiter, Architekt, Statiker, Sachverständige, Anwälte und natürlich nicht zu vergessen das Gericht. Verstehst Du nicht das man dich nicht mehr ernst nimmt.:motz
     
  14. rodopp

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    Ok also mit "Bohrkerne abdrücken, die Lasten von oben runter komplett (!!!) neu rechnen usw." würde die Statik also ca. 4000 € brutto kosten.
    Das wurde aber nicht gemacht, schlußfolgere ich jetzt also richtig, dass es dann normalweise viel billiger wäre ? ;-)
     
  15. #15 saarplaner, 30.01.2014
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    Sag mal, willst du es nicht verstehen oder kannst du es nicht verstehen???
     
  16. #16 Alfons Fischer, 30.01.2014
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    ich hab keine Lust mehr und bin raus...
     
  17. #17 feelfree, 30.01.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Aber es ist doch ganz einfach, das Ergebnis ist doch immer dasselbe. Denn tendenziell gibt es 4 mögliche Antworten:

    - Preis für Statik kann nicht benannt werden -> rodopp ist sauer, weil er keinen Preis genannt bekommt.
    - Statik kostet normalerweise 1500€ -> rodopp ist sauer, weil er vom Statiker abgezockt wird.
    - Statik kostet normalerweise 4000€ -> rodopp ist sauer, weil vom Anwalt einen völlig falschen Preis genannt hat.
    - Statik kostet normalerweise 8000€ -> rodopp ist sauer, weil er diesmal gar keinen Grund hat, sauer zu sein, denn eigentlich war es dann ja ein Schnäppchen...

    oder so.

    duck und weg.
     
  18. R.B.

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  19. mls

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