Planungsfehler - Schadensersatzanspruch

Diskutiere Planungsfehler - Schadensersatzanspruch im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgendes Problem: Der Planer meiner Baufirma hat einen Zahlendreher bei den Abständen zur Grundstücksgrenze gemacht. Meiner...

  1. #1 Nudelding, 29.01.2014
    Nudelding

    Nudelding

    Dabei seit:
    25.06.2013
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo zusammen,

    folgendes Problem: Der Planer meiner Baufirma hat einen Zahlendreher bei den Abständen zur Grundstücksgrenze gemacht. Meiner Baufirma ist dieser Zahlendreher nicht aufgefallen und hat die Pläne abgesegnet. Nun wurde das Haus gebaut (Keller und Erdgeschoss fertig), aber leider am falschen Platz bzw. nicht mit dem nötigen Abstand, so dass die eingeplante 6,50 m lange Garage auf keinen Fall Platz hat. Es passt nun maximal eine Garage mit 5,80 m Länge hin. Da ist Einparken schon nicht mehr so komfortabel und Fahrräder, Rasenmäher finden definitiv keinen Platz mehr.
    Die Schuldfrage ist für mich eindeutig. Ich denke es wäre auch nicht verhältnismäßig jetzt alles nochmal abzureißen.
    Jetzt ist die Frage:
    Wie hoch wäre eine realistische Schadensersatzforderung, wenn ich tatsächlich diese Kröte mit der kurzen Garage schlucken würde.

    Was meint ihr?

    Danke
     
  2. #2 Thomas B, 29.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Schwierig.

    Erstmal würde ich Dich bitten und hier mal etwas näher zu beleuchten was denn jetzt wie falsch sitzt. Das kann ja neben der nun nicht passenden Garage viel weitreichendere Konsequenzen haben (kann, ...muß nicht!).

    Um wieviel cm geht es? Sind nachbarliche Belange berührt? Oder B-Plan-Festsetzungen?

    Ein Lageplan oder eine Skizze, die das ganze verdeutlicht würde helfen.

    Wie darf man sich ein e5,80 m lange Garage vorstellen? Fertiggarage? Diese nämlöich gibt es nicht in allen Größen. Das kann dann tatsächlich eng werden.

    Die Höhe einer Schadensersatzforderung ist kaum abschätzbar. Bsp.: Was nützt es Dir, wenn Dir die Baufirma XY Euro gibt (nachläßt) und Du Deine Karre da einfach gar nicht reinkrigst (Das Außenmaß von max. 5,80 m ist ja nicht gleich dem Innenmaß...das ist natürlich weniger).

    Dann hast Du XY Euro und ein Auto das auf der Straße stehen muß.

    Bitte gib uns doch etwas mehr Input.
     
  3. #3 Nudelding, 29.01.2014
    Nudelding

    Nudelding

    Dabei seit:
    25.06.2013
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Stuttgart
    Es geht um 81 cm. Es sind keine nachbarliche Belange berührt. Es ist eine Betonfertiggarage. Diese gibt es standardmäßig nur in 50cm Längenstaffelung. Aber selbst 6,0 m passen nicht hin.
    Siehe Skizze.

    Skizze.jpg
     
  4. #4 floba arb, 29.01.2014
    floba arb

    floba arb

    Dabei seit:
    23.10.2012
    Beiträge:
    127
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Unterfranken
    Wenn du den "verlorenen" Platz als Abstellfläche verwenden wolltest, könnte man doch einen Anbau an der Nordseite als Schadenersatz aushandeln.
    Hängt natürlich von der baurechtlichen Zulässigkeit und der Fassade des Wohnhauses ab.

    Hast du schon einen Vorschlag deer Firma erhalten?
     
  5. #5 Anda2012, 29.01.2014
    Anda2012

    Anda2012

    Dabei seit:
    10.09.2012
    Beiträge:
    1.205
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.- Ing. Arch
    Ort:
    Nürnberger Land
    Benutzertitelzusatz:
    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Sicher, dass keine nachbarlichen Belange berührt werden? Ich hab bei der Skizze erst mal kurz geschluckt.
    Schau doch mal bei dem Plan mit den Abstandsflächen nach oder wurde Dir schriftlich zugesichert, dass sonst keine Probleme dadurch entstanden sind?

    EDIT: Die Idee vom Vorschrieber fände ich nicht schlecht, es geht ja darum, dass Du die Abstellfläche brauchst.
     
  6. #6 ultra79, 29.01.2014
    ultra79

    ultra79

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    2.341
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Halle
    Die Einfahrt wird schonmal länger - braucht man also auch mehr Pflaster etc.

    Eingang verlegen geht vermutlich nicht? Also wenigstens die 20cm um mit 6m Garage hinzukommen?
     
  7. #7 Friedl1953, 29.01.2014
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Also ich würde mir schon mal den Grundriss anschauen und prüfen ob man den Eingang verschieben kann. Dieser Umbau + eine Schadensersatzzahlung in Höhe "XXXX" könnte eine Möglichkeit sein.
     
  8. #8 Nudelding, 29.01.2014
    Nudelding

    Nudelding

    Dabei seit:
    25.06.2013
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Stuttgart
    Danke schonmal. Der Gedanke mit dem Anbau auf der Nordseite funktioniert leider nicht, da dort viele Fenster sind. Eingang lässt sich um max. 5 cm verschieben, wegen Flurbreite und Treppe. Reicht aber leider nicht. Ich bin hier völlig ratlos.
    Natürlich ist der Bau so nicht genehmigt. Aber die 3m Grenze wird eingehalten.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich würde das ganze erstmal baurechtlich durchleuchten lassen, bevor über irgendwelche Lösungen oder Schmerzensgelder gedacht wird.

    Nicht, dass die Verschiebung des Hauses erfolgen muss, um dem Baurecht zu genügen!
     
  10. #10 Thomas B, 29.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Vorsicht!

    Der Abstand ist nicht per se 3 m!

    3 m ist das Mindestmaß, es kann auch durchaus mehr sein!

    Bsp: Du darfst gem. BayBO an 2 Seiten die halbe Höhe als Abstand ansetzen. Das Haus ist (z.B.) 6 m hoch (bis zur Traufe), dann kommt noch eine 3 m hohe Giebelwand. Die Giebelwand wird aber nur zu 1/3 angerechnet. Gesamthöhe also: 7 m. H/2 wären dann 3,50m.

    Also: Bitte Plan prüfen. Abstandsflächen, evtl. Baufenster!!!!! Das ist kein Spaß!!!!!!

    Schadensersatz bleibt schwierig. Mit einer 5,50 m Garage (Innenmaß dann wohl eher 5,34...in etwa) wird es natürlich eng. Nach der dritten Delle im Auto wirst Du die EUR 1.000 ... oder 2.000 nicht mehr als angemessen empfinden.
     
  11. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Du musst doch den Bauantrag unterschreiben. Ist die das nicht aufgefallen? Oder bei der Feinabstechung? oder oder.
     
  12. #12 Nudelding, 29.01.2014
    Nudelding

    Nudelding

    Dabei seit:
    25.06.2013
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Stuttgart
    Im Bauantrag ist alles richtig drin. Nur gibt es einem separaten Plan (mit dem dann abgesteckt wurde) und da ist der Zahlendreher drin. Und das schlimme ist, dass das erst jetzt aufgefallen ist, nachdem Keller und Erdgeschoss steht.
     
  13. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sachen gibts....

    passt das auto denn in die garage?
    wenn ja, soll die baufirma abstellfläche für
    fahrräder im norden planen und im süden für rasenmäher
    und co. auf deren kosten.
     
  14. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Genau darum geht es, ich würde mit Nachdruck, aber auch mit Kompromissbereitschaft, darauf hinarbeiten, dass ich eine ordentliche Garage bekomme. Eine Garage die ich nur noch als Schuppen verwenden kann ist ihr Geld nicht wert, egal ob es Schadenersatz gibt. Irgendwo will man das Auto auch unterstellen, vor allen Dingen im Winter, und genau dafür war die Garage gedacht. Wenn das nun nicht möglich ist, dann muss eine Lösung gefunden werden, und die kann nicht lauten "ein paar Euro und die Sache ist vergessen".

    Wenn ich mir vorstelle, dass mein Auto 5,10m lang ist, was will ich dann mit einer Garage die innen vielleicht gerade mal 5,30m hat?
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    dann gibts auch ärger mit dem stellplatznachweis...
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Vielleicht muss die Zufahrt herhalten?
     
  17. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    kann man machen, je nach dem wieviel stellplätze gefordert sind.
     
  18. #18 Annette1968, 29.01.2014
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    Sofern das Haus stehen darf, wie es steht (unbedingt unabhängig prüfen lassen, ggf. auch VOR einem Weiterbau!) würde ich ja zumindest schon mal auf die maximal mögliche Garagenlänge pochen, also keine Fertiggarage mehr. Denn 5,50 m können bei dem ein oder anderen Auto schon knapp werden.

    Und nicht zu vergessen, auch der Wiederverkaufswert sinkt. Aber am aller wichtigsten ist zunächst erst einmal die baurechtliche Seite!!
     
  19. #19 Thomas B, 29.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Doch, Annette, eine Fertziggarage wäre hier -an sich- wohl schon die garage der Wahl. Fertiggaragen kommen mit einer recht dünnen Wandstärke aus (unter 10 cm), eine gemauerte garage würde hier sicher mind. 17,5 cm + Verputz...also ca. 20 - 21 cm aufweisen. das sind gleich mal locker 10 - 12 cm Unterschied. Viellciht könnte die hintere Seite (wo kein garagetor ist) auf 11,5 cm ausgedünnt werden.

    Und: um hier eine akzeptable garagentiefe zu bekommen, müßte die garagenfront so weit nach vorne rutschen, wie es nur eben geht. Aber was ist das dann für ein Hauseingang, bei dem die Hausür direkt (und ich meine direkt) neben dem Garagentor klebt...oh graus...
     
  20. #20 Thomas B, 29.01.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...letztendlich sehe ich -ehrlich gesagt- hier nur die Alternative eines Carports. Der ist nach vorne hin offen und man kommt nicht mit einem Garagentor in Konflikt (weil da keines ist). Zudem ließe sich die Wand zum Garten auch offen gestalten, was ich als Vorteil sähe. Auch würde sich die Haustür nicht neben der wenig einladenden Garagenwand/ -tor wiederfinden.
     
Thema: Planungsfehler - Schadensersatzanspruch
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. planungsfehler architekt

    ,
  2. schadensersatz weil haus falsch abgesteckt wurde

Die Seite wird geladen...

Planungsfehler - Schadensersatzanspruch - Ähnliche Themen

  1. Planungsfehler Statik - wie groß ist mein Problem?

    Planungsfehler Statik - wie groß ist mein Problem?: Hallo liebe Bauexperten, hatte eigentlich gehofft mich hier nie anmelden zu müssen. Aber jetzt habe ich ein Thema an der Backe, bei dem mich...
  2. Hilfe Planungsfehler. Hinterseite des Fussbodenheizkreisverteiler mit was verkleiden? Duschbereich!

    Hilfe Planungsfehler. Hinterseite des Fussbodenheizkreisverteiler mit was verkleiden? Duschbereich!: Hallo, bei uns gibt / gab es einen Planungsfehler. Jetzt müssen wir das irgendwie wieder zurecht biegen... wir haben einen...
  3. Planungsfehler / Statik falsch

    Planungsfehler / Statik falsch: Hallo liebe Gemeinde, mit einem Sonderfall wende ich mich an Euch. Bitte um Nachsehen, falls ich es in das falsche Forum reingestellt habe ;) Wie...
  4. Wer haftet bei "Planungsfehlern" einer GmbH wie hier?

    Wer haftet bei "Planungsfehlern" einer GmbH wie hier?: Ein Unternehmen dessen Gesellschafter weder in der Handwerksrolle noch in einer Ingenieurskammer, Architektenkammer registriert ist wirbt und...
  5. Planungsfehler Frostschürze ?

    Planungsfehler Frostschürze ?: Sehr geehrte Forumsmitglieder, ich bin neu hier und hoffe sehr auf ein paar sachdienliche Hinweise zu meinem Problem. -Wir bauen ein...