OG 10 cm höher bauen?

Diskutiere OG 10 cm höher bauen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! Beim besprechen des Obergeschosses mit meinem Bauunternehmer hat er vorgeschlagen das Obergeschoss (den Kniestock) 10cm höher zu bauen...

  1. Rene'

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    Hallo!

    Beim besprechen des Obergeschosses mit meinem Bauunternehmer hat er vorgeschlagen das Obergeschoss (den Kniestock) 10cm höher zu bauen als im Plan angegeben ist.Die Dachneigung bleibt. Also wird das Haus im grunde 10cm höher.
    Er begründete seinen Vorschlag damit das er mit "den Steinen dann besser hinkommt".
    Meine Sorge was denn das Bauamt bei der Abnahme dazu sagen wird beschwichtigte er mit "Keine Sorge, nachmessen tut das eh niemand mehr."

    Ich persönlich bin natürlich um jeden cm Kniestockhöhe dankbar.

    Hat jemand Info's wie sowas in NRW von den Baubehörden gehandhabt wird?


    Danke und gruß

    Rene'
     
  2. #2 susannede, 11.12.2005
    susannede

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  3. #3 Baufuchs, 11.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lässt

    der Bebauungsplan eine Erhöhung des Drempels zu, sollte ein Nachtrag beim Bauamt kein Problem sein.

    Ist die Höhe "ausgereizt" kann es durchaus erhebliche Probleme geben. Der BU, der diese Änderung vorschlägt wird nicht für die Folgen haften. Und auch wenn keine Rohbauabnahme erfolgt (weil Bauanzeige) braucht es nur einen Nachbarn, der sich ärgert, dass er sich an die Bauvorschrift gehalten hat und Sie es nun nicht tun.

    Ist wie bei Rockford: Anruf genügt!

    Bussgeld/Rückbau...??? Alles ist möglich.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    soll man da lachen oder weinen ??? :irre
    .
    es gibt Ziegelschneidmaschienen um die Steine auf Höhe zu schneiden (!)
    .
    "oder"
    .
    es gibt Bauämter die sagen bei 10cm Erhöhung iss vorbei mit lustig und lassen den Dachstuhl samt Mauerwerk abtragen (!)
    .
    Was iss Ihnen lieber ???
    .
     
  5. #5 Josilika, 11.12.2005
    Josilika

    Josilika

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    Immer erstmal ins Bauamt !
    Hier geht es um Nachbarrechte - Veränderung der Abstandsflächen ..............
    Es könnte einen Grund geben, warum dein Architekt sich nicht ans Mauermaß gehalten hat ....................... Frag deinen Architekten und schick ihn mit dem Änderungsvorschlag ins Amt - denn wenn nur Bauanzeige, ist das Bauamt nicht mal aufgefordert zu prüfen - da haftet der Architekt für die Einhaltung der Festsetzungen - jedenfalls in Bayern und Thüringen.
     
  6. Quelle

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    also ich kann immer noch nicht erkennen, welche festsetzung hier überhaupt in frage steht.

    kann es sein, dass der fragesteller vielleicht den genehmigten bauplan meint und die höhenlage des gebäudes überhaupt nicht das thema ist?

    d.h. firsthöhe ist 9,00 m zulässig. geplant waren laut anzeige 8,80 und jetzt baut das haus 8,90 hoch?
     
  7. #7 Baufuchs, 11.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus diesem Grund

    habe ich geschrieben:

    denn dann geht es nur um die Planänderung....

    Wenn B-Plan ausgereizt (z.B. wegen Drempelhöhe oder Firsthöhe oder u.U. auch wegen Geschossigkeit) dann gilt das weitere.
     
  8. Josef

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    "tztztz"

    .
    und die Giebel treppt er ab damit auch besser hinkommt ???
    .
    "hier" geht´s doch erstmal um die Wandhöhe an der Traufe ??? ... wenn im Bebauungsplan z.b. 3m Wandhöhe angegeben iss und sich daraus ein max. Kniestock von sagen wir mal 65cm ergeben würde ... kenne ich "KEIN" Bauvorhaben das da drunter gegangen wäre ... sprich fast "alle" Bauvorhaben sind bzgl. doch eh ausgereizt (!)
    .
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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  10. Bruno

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    Tss, immer diese Bedenken, lasst die Mädels ran! Die schauen dann beim Ortstermin mit dem Bauordnungsamt gelangweilt auf die Uhr und murmeln was von Normenkontrollklage, dann klappt das schon ;)

    Schlecht ist es nur, wenn im Amt auch eine Frau sitzt. Die schaut dann genauso gelangweilt :sleeping , erlässt eine Beseitigungsanordnung und schickt ein Zwangsgeld nach dem anderen raus :deal
     
  11. #11 Baufuchs, 11.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Völlig

    O. T. ................:
     
  12. Rene'

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    Hallo!

    Also:

    Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.Bauantrag wurde gestellt.Ein Vordruck zur Rohbau und zur Fertigstellungsabnahme war beigefügt.

    Die Kniestockhöhe soll laut Plan (ab Rohdecke) 186 cm betragen.Ich baue mit 36.5er Plansteinen und mein Bauunternehmer würde gerne "7 Reihen + Ringbalken 24cm" setzen. Also ca.197 cm.

    Das man natürlich nicht einfach bauen kann wie man will ist mir schon bewusst. Mich interessiert halt ob bei der Rohbau bzw. Fertigstellungsabnahme wirklich jemand das Gebäude vermisst.
    Danke und Gruß


    Rene'
     
  13. #13 susannede, 11.12.2005
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    @ Josef

    Danke für die beiden schönen Links, die sollten hier eigentlich irgendwo als Dauereinrichtung stehen, frei nach dem Motto "So blöd kann es laufen, liebe Schlaubauer".

    @ Bruno und Baufuchs

    [​IMG]

    lustig, waaa? :D :D :D
     
  14. #14 susannede, 11.12.2005
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    Hallo Rene,

    186 cm KNIESTOCKHÖHE??? Damit ist eigentlich nur klar, daß sich die Vollgeschossfrage nicht mehr stellt. Den Rest klären Sie mit Brunos Frau auf'm Amt.
     
  15. #15 Josilika, 11.12.2005
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    Hallo Bruno
    wieso ne Beseitigungsklage, wenn die Baufirma noch net angefangen hat und der/die Bauherrn erstmal hier nachfragen, was wäre wenn ............

    Da in Thüringen das Baurecht von ganz unten anfing, als ich grad jung weiblich blond mit dem Studium fertig war - wurde mir das Anfertigen von Bebauungsplänen zum täglichen Brot und davon gab es viele .... und viele die da mitreden wollten, aber immer taff im Job: hatte der Beamte was zum meckern, dann war er garantiert vorher auf Schulung....... und das von vorgestern war wieder ganz ganz anders ............

    Nach dem ich dann meinen Herrn Chef verlassen habe - haben mir diese Erfahrungen schon sehr oft geholfen, denn FAST jeder Bebauungsplan läßt was finden ...... dafür ist das deutsche Baurecht zu schwammig - Fristen - Daten - Legenden ............


    und der Gag :
    in Bayern waren die Bebauungspläne dann immer ganz anders als das was sie uns hier in Thüringen als die Weisheit der Herrn erklären wollten.
    Auf Fragen bei den Architekten, wieso und weshalb ........ wir machen es so, wie es der im Amt will - das habe ich auch gelernt : Widerspreche keinem bayerischen Beamten, denn es stehen immer drei neben ihm, wenn man als Archi was zu sagen hat...................

    nur soviel zu den Bauleitplaungen ............ und erst Frage des Beginners lesen, bevor der Frust an den netten Damen ausgelassen wird ;-)
    Privat sind die in den Bauämtern nämlich richtig nett und auch Menschen.





    Also lieber Bruno -
    erst Frage lesen, dann meine Antworten kombinieren, aber nix vermischen.
    GG
     
  16. #16 Baufuchs, 11.12.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mir scheint

    Bruno siehts ganz richtig. O-Ton J. zum Thema "zu hoher Kniestock":

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=8071&highlight=normenkontrollverfahren
     
  17. #17 Josilika, 11.12.2005
    Josilika

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    Hallo Rene - also wenn es kein BPlan gibt und dein Architekt nur mal so 186 gezeichnet hat - ist ja das Gequassel über die Festsetzungenüberflüssig.

    Aber ohne Amt - würd ich nix tun - frag doch nach im Amt - vielleicht sind die so nett wie die ich kenne, wenn man mit den Problemen vorher kommt - kenne wirklich keine Behörde die nicht bürgerfreundlich war - aber gekrabbelt wollse werden - ne nicht was ihr denkt - aber naja gefragt und wenn man denen noch den Grund erklärt .............. also ich kenne keinen. Denn ohne B-Plan gilt die ortsübliche Benauung und da sind 10cm nicht von Bedeutung, nur bei Festsetzungen haben die eine Zahl an der sie sich binden - also geh aufs Amt - aber Montags nicht zu früh, denk dran die müssen sich erst alles austauschen, was sie am Wochenende erlebt haben ---- ;-) GG
     
  18. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    nochmal mein Senf:
    .
    .
    wir bauen mit Plansteinen ... "ahja" dann müsste klar sein das die mit Kleber stets 25cm hoch sind ?! ... dazu kommt die Kimmschicht = 7 Schichten plus 2cm = 2.02m (!) ... lt. Plan 1.86 dann sind wir schon um 16cm zu hoch ... wie sieht´s eigentlich mit nem Ringbalken aus der des Gerippe über den Fenster zusammen halten soll ??? ... geht nimmer wegen der Fensterhöhe "gelle" ... vielleicht muss der Zimmerer gemäß Statik für die Aussteifung sorgen ... vielleicht braucht der dafür auch ein paar stärkere Fußhölzerl ... dann werden aus 16cm plötzlich 20cm und da gibt´s bei uns einige die mit dieser Erhöhung ihren Dachstuhl dann wieder zurück baun mussten (!)
    .
    1.86m Kniestock und die Fenster ??? "tztztz"
    .
     
  19. Bruno

    Bruno

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    Ich lasse Frust aus liebe Josilika? Nicht doch, ich sitze hier und helfe, nichts weiter.

    Natürlich habe ich die Ausgangsfrage gelesen: "Hat jemand Info's wie sowas in NRW von den Baubehörden gehandhabt wird?" Josef hat dazu instruktive Links gegeben. Die waren mir aber zu panisch, deshalb mein ernstgemeinter und für den Frager nervenschonender Tipp, die Mädels ranzulassen.

    "Normenkontrollklage" habe ich synonym verwendet. Was beim gelangweilten Schauen gemurmelt wird ist letztendlich wurscht "wann's schee macht" respektive weiberpragmatisch die Beseitigungsanordnung vom Tisch nimmt. Wer heilt hat recht.

    Wie du siehst bin ich voll im Thema geblieben. :)

    @ susannede: ich baue übrigens lieber mit Männern :winken
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "naja"

    vielleicht war ich und Links etwas zu panisch :)
    .
    "aber" ich weiß wie´s abläuft ... zuerst mal die 2.02 siehe oben ... dann da noch ein paar Zentimeter die gebraucht werden und dort noch ein paar und dann fällt dem Bauherrn vielleicht noch ne Aufdachdämmung (z.b. Pavatexplatten) ein und dann isser bei der Traufhöhe "total" über´s Ziel geschossen ... wär ned des 1te. Mal ... die Planung hier macht ein Architekt ??? ... und die Dachdetailplanung ??? und die Überwachung der Planungen ??? ... vielleicht sollt man sich dbzgl. mal mit dem Architekten kurz schliessen ... "nur" zur Gaudi wird er die 1.86 bestimmt ned eingetragen haben (!)
    .
     
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