Heizestrich knirscht und knackt, Bewegungsfuge falsch angelegt

Diskutiere Heizestrich knirscht und knackt, Bewegungsfuge falsch angelegt im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, wenn man meine Posts der letzten 4 Jahre liest kann man meine Entwicklung vom euphorischen Bauherrn in Lauerstellung über den...

  1. #1 homerjaysimpson, 31.01.2014
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    Hallo Zusammen,

    wenn man meine Posts der letzten 4 Jahre liest kann man meine Entwicklung vom euphorischen Bauherrn in Lauerstellung über den "Alles wird Gut" Bauherrn in Ausführung bis hin zum desillusionierten Post-Bauherrn verfolgen.
    Konstellation: Freies Planungsbüro mit kammerzugehörigem Archtitekt (AKS) für alle LP1-9 beauftragt, Einzelvergabe der Gewerke mit lokalen Handwerkern aus der Region, meistens Empfehlung des Archi.
    Neuester GAU: Wir befinden uns knapp 3 Jahre nach Erstbezug (Juni 2011) und seit gut einem Jahr knirscht und knackt der Estrich (Zementheizestrich) beim Betreten des Wohnzimmers (vollflächig verklebte Landhausdielen) über den Flur (60x60 Feinsteinzeug), das Geräusch überträgt sich auch bei geschlossenen Türen in alle Räume des EG.

    Ursache: Es wurden keine korrekten Trennprofile eingebaut sondern Styrodurstreifen in den frischen Estrich gedrückt, bis OK FB-Heizungsrohre. Hat mich damals schon etwas gewundert, der Architekt meinte damals (er und ich waren beim Einbau des Estrichs anwesend), das wäre schon i.O. das würde immer so gemacht. Ich war damals noch nicht so tief in der Materie drin, dafür hatte ich mir ja auch externen Sachverstand für weit über 30k€ eingekauft.

    Diese Ausführung führt natürlich dazu, dass die Estrichscheiben auf den untersten 15mm noch miteinander verbunden sind und in der Fuge zwischen Wohnzimmer und Flur ist es wohl zu einem Abriss gekommen und die Scheiben knirschen jetzt bei Belastung aneinander und erzeugen die fiesen Geräusche.
    Nach 1/2 Jahr hin und her waren der Archi und der Estrichleger heue zum vor Ort Termin.

    Erster "Sanierungsvorschlag" des Architekten: Sockelfliese im Flur entfernen und versuchen mit einem Stemmeisen in die Trennfuge zur Wand kommen und die Estrichscheibe im Flur von der Wohnzimmerscheibe zu trennen, durch Weghebeln der Estrichscheibe von der Wand. Wohlgemerkt, es sollte sich nicht um einen Test, sondern um die finale Sanierung handeln.
    Nachdem sogar der Estrichleger mit den Augen gerollt hat, wurde die nächste Maßnahme vorgeschlagen. Entfernen der Fliesen im Türdurchgang zum Wohnzimmer, freilegen eines 1cm breiten Estrichstreifens (keine Ahnung ob das geht) bis zur Dämmung, dabei jegliche Beschädigung der Heizungsrohre vermeiden. Den Spalt von 1cm bestehen lassen und wieder drüber fliesen.
    Ist zwar nicht ganz der Weisheit letzter Schluss, würde aber wohl funktionieren.
    Der Estrichleger meinte dann noch, dass er von solchen Übergangsprofilen sowieso noch nie etwas gehört hätte und er nur die Variante mit den Styrodurstreifen kenne.

    Interessant wurde es dann, als ich die anderen 13 Übergänge angesprochen habe, die ja genauso ausgeführt wurden, aber aktuell noch nicht knirschen, teilweise im OG mit Dielenboden auf beiden Seiten des Übergangs. Meiner Meinung nach handelt es sich um einen Mangel ohne Schaden, da bei beheizten Estrichflächen mindestens an den Türübergängen eine vollständige Trennung der Estrichscheiben gefordert ist.
    In der Ausschreibung des Estrichlegers stehen übrigens die Positionen Anlegen einer Estrichfuge und Trennschiene, Aluminium ohne nähere Spezifikation.
    Ein Fugenplan existiert nicht, ich glaube meinem Archi sind die Unterschiede zwischen einer Arbeitsfuge und einer Bewegungsfuge auch nicht bewusst.

    Der Estrichleger schaltete dann auf Krawall und der Ton wurde rauher, mein Archi meinte in Anwesenheit des Estrichlegers, vor Gericht müsste ich erstmal nachweisen, dass der knirschende Estrich überhaupt einen Mangel darstellt oder ob der zu tolerieren wäre. Und die Übergänge ohne Knirschgeräusche wären doch wohl wirklich kein Problem.
    Die potenziellen Kosten sind vermutlich nicht ohne und um Größenordnungen höher als das Auftragsvolumen des Estrichlegers. Im EG sind nicht mehr genügend Ersatzfliesen vorhanden (alles neu???), um alle Übergänge neu zu machen, im OG nur Übergänge Dielenboden zu Dielenboden und alle Türzargen müssten auch raus.


    Ich habe dann den vor Ort Termin abgebrochen mit dem Hinweis, dass ich mich über das weitere Vorgehen erkundigen werde und dass ich die Mängel, die derzeit noch ohne Schaden sind, nicht akzeptieren werde, da diese jederzeit nach Ende der Gewährleistungsfrist ja zu einem Schaden führen können.

    Den Architekten bat ich, einen tragfähigen Sanierungsvorschlag für alle Mängel zu erarbeiten, aber ich befürchte, er wird einfach nicht mehr reagieren.

    Wie sollte ich weiter vorgehen?
    Anwalt und geeigneter Gutachter (wer im PLZ66***)?
    Bisher hatte ich bei jedem Mangel gegen Architekt und Handwerker (meistens Kumpel des Archis) argumentieren müssen, habe eigentlich endgültig die Schnauze voll
    Ich will die LP9 trotzdem nicht vorzeitig beenden, so habe ich wenigstens nach Ende der Handwerkergewährleistung noch den Archi, der dann ja für den schöngebeteten Mist seiner Kumpels gerade stehen kann --> ergibt das Sinn?

    Ist bei dem geschilderten Ausgangszustand (die Ausführung aller Übergänge mit dem Styrodurstreifen bis OK Heizrohre ist 100% sicher) eine Erfolgsaussicht gegeben?
    Ich will vermeiden, dass es doch nur zu einem lauwarmen Vergleich kommt, bei dem ich nur Nerven und Geld verliere, auf der anderen Seite fuchst es mich gewaltig, dass mein angeblicher Treuhänder mein Geld fahrlässig bis vorsätzlich zum Fenster rausgeworfen hat.
     
  2. #2 ThomasMD, 31.01.2014
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    Ich glaube, Du hast Dir mit dem Estricher das falsche Opfer gesucht.
    Bewegungsfugen muss derjenige planen, der die Fußbodenheizung plant.
    Die Übergangsprofile für Türdurchgänge sind auch im Lieferumfang des FBH-Systemanbieters zu finden.
    Architekten, jedenfalls die, mit denenen ich bisher zusammenarbeiten musste, gucken regelmäßig dumm aus der Wäsche, wennsie nach der Fugenausbildung bei FBH gefragt werden. Mit Mühe war denen die genaue Lage der Türblätter zu entlocken. Bei Schiebetüren lagen die Fugen regelmäßig vor dem Türblatt, aber das ist ein rein optisches Problem.
    Als ich noch aktiv Heizungen geplant und gebaut habe, ließ ich mir diese Aufgabe jedenfalls nie nehmen, weil ich merkte, dass sich andere nicht dafür interessieren.


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  3. #3 ThomasMD, 31.01.2014
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    Dein Archi scheint auf diesem Gebiet nicht aus der breiten Masse seiner Zunft hervorzustechen und mit der Überwachung der FBH völlig überfordert zu sein...



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  4. #4 homerjaysimpson, 31.01.2014
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    Hallo Thomas,

    eigentlich will ich mir kein "Opfer" aussuchen, sondern meinen Archi, der doch die Schnittstellenkoordination bei der Erstellung von beheizten Fussbodenkonstruktionen innehat, mit der Feststellung des Mangelverursachers und der Koordination Mängelbeseitigung im Rahmen der LP9 beauftragen. Er hat halt den Estrichleger angeschleppt.
    Planer des Gewerks Fussbodenheizung war der Heizungsbauer, der hierfür getrennt beauftragt wurde
     
  5. #5 ThomasMD, 31.01.2014
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    Nenn es Opfer, Zielscheibe oder Adressat. Ist egal.
    Wenn Du den Heizer sogar für die Planung bezahlt hast, ist doch alles klar. Dein Archi hat dann halt den Falschen angeschleppt. Passt zu meiner obigen Aussage.
    Heilbar ist der Pfusch m.E. nicht so wie beschrieben, ohne die Leitungen zu beschädigen.


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  6. #6 homerjaysimpson, 31.01.2014
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    Hast Du eine Idee, wie man die Fuge nachträglich herstellen kann, ohne die FB Rohe zu beschädigen?
    Kann man den Estrich nicht vorsichtig abtragen, ohne dass die Rohre beschädigt werden. Wenn nicht, ist der Sanierungsaufwand ja noch viel größer, dann müsste ja alles raus
     
  7. #7 ThomasMD, 31.01.2014
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    Sicher kann man das chirurgisch trennen. Habe ich aber noch nie machen müssen (siehe oben). Aber bei 13 Türen ist das ein riesen Aufwand.
    Ich glaube fast, dass Du damit vor Gericht scheitern dürftest.
    Auch wenn Du das jetzt total ungerecht findest. Baumängel nach der Abnahme und ohne offensichtlichen Schaden sind selten als solche durchzusetzen. Einem Richter wird die Problematik schwer zu vermitteln sein.
    "Es knackt also, wenn Sie durch die Tür gehen?" Und denkt dabei an seine knarksenden Türen in seiner Gründerzeitwohnung. So what?


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  8. #8 homerjaysimpson, 01.02.2014
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    Hallo Zusammen,

    Thomas, erst einmal danke für Deine Einschätzung, dass wäre natürlich die noch größere Katastrophe, jetzt viel Geld und Aufwand in die Sache zu investieren und nachher bei einem Vergleich auf den Kosten sitzenzubleiben bzw. die Gerichts- und Gutachterkosten fressen dann den Anteil auf.
    Du hast Recht, als ungerecht empfinde ich es schon.
    Ich fass nochmal zusammen:

    Ich habe einen Hochbauplaner angemessen im Rahmen der HOAI bezahlt. Er ist für dieSchnittstellenkoordiantion verantwortlich, hat diese nicht geleistet hat und auch keinen Fugenplan erstellt.

    Ich habe den Heizungsbauer planen lassen (kann den Planungsauftrag, der mündlich erfolgt ist, noch mit einer Rechnung für die Planungsleistung nachweisen), in der Ausschreibung für den Heizungsbauer sind auch Dehnungsprofile aufgeführt.

    Tatsächlich wurden vom Heizungsbauer dann keine Profile verbaut, dass ist mit zahlreicehn Fotos aus der Bauphase belegt

    Estrichbauer hat dann auch keine Bedenken angemeldet sondern einfach drübergepfuscht und seine Styrodurstreifen in den frischen Estrich als Pseudotrennung gedrückt
    Sicherungen gegen Höhenversatz der Estrichscheiben sind natürlich auch keine eingebaut

    Mein Architekt, den ich jetzt im Rahmen der LP9 mit der Ermittlung des Mangelverursachers (für mich zu >50% er selbst!!) und der Koordination der Mangelbeseitigung beauftragt habe, kommt mit lustigen Bastellösungen um die Ecke und stellt sich vor die Handwerker. Ich traue ihm auch fachlich keinen tragfähigen Sanierungsvorschlag zu, darüber hinaus versucht er, Aufwand und Kosten für die Handwerker zu minimieren, obwohl er ja meine Interessen vertreten sollte

    Sol ich das wirklich auf sich beruhen lassen?

    Ich habe an einer Tür einen Mangel mit Schaden und bei den restlichen Übergängen aktuell nur einen Mangel ohne wahrnehmbaren Schaden.

    In einem anderen Post bzgl. Baupfusch hat der Threadersteller resigniert und sich für die Variante "Kopf in den Sand und Augen und Ohren zu" entschieden und ist auch auf Unverständnis gestoßen.
     
  9. #9 ThomasMD, 01.02.2014
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    Ich kann nur sagen, was ich selbst in Deiner Situation machen würde.

    Wenn das Knacken am Türdurchgang unerträglich ist, würde ich dort sorgfältig, ohne die Heizrohre zu malträtieren, einen Schlitz im Estrich bis runter auf die Dämmebene herstellen. Die Breite hängt vom Werkzeug ab. Es muss alles raus, was eine starre Verbindung schafft oder schaffen kann. Deshalb keinesfalls den Schlitz offenlassen und überfliesen, denn dabei gelangen wieder Kleber oder andere feste Bestandteile in die Fuge und machen alles zunichte.
    Der Spalt muss nach dem akribischen Aussaugen aller Partikel sofort vollständig mit einer dauerelastischen Masse verschlossen werden.
    Ob das nun Acryl, Silikon oder irgend etwas anderes ist, hinge davon ab, was ich noch im Kellerregal zu stehen habe und sowieso bald wegmuss, weil überlagert.
    Was ich damit meine ist, dass das Zeug keine andere Aufgabe hat, als Platzhalter zu sein.
    Wie gesagt, so würde ich handeln. Einen Rat,der Dich rundum glücklich macht, kann ich Dir leider nicht geben.

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    Ich möchte jetzt zwar kein Öl in´s Feuer gießen, aber ich hätte Bedenken ob ein einfaches Trennen der Estrichplatten ausreicht. Die FBH Rohre haben an dieser Stelle ja sicherlich keine Schutzrohre, sind also beidseitig fest mit der jeweiligen Estrichplatte verbunden. Bei Bewegung der Estrichplatten wird dann das kurze Stück FBH Rohr zwischen den Platten extrem belastet. Keine Ahung wie lange das Rohr so eine Belastung aushält.
    FBH Rohre sind zwar relativ flexibel, aber auch nur relativ.

    Der Estrichleger hat ein Problem weil er als Fachmann diesen Fehler hätte erkennen müssen ujnd daher hätte er Bedenken anmelden müssen, der Heizungsbauer als Planer der FBH hat ein Problem weil er mit 99,9999% Wahrscheinlichkeit gegen die Verlegeanleitung des Herstellers verstoßen hat (mir sind keine Anleitungen bekannt in denen das Thema nicht angesprochen wird), und der Bauleiter hat ein Problem, weil er bei der Überwachung diesen Fehler nicht erkannt und auch noch abgenickt hat.
    An sich müsste man alle 3 in einen Sack stecken und.....

    Eine Notlösung könnte eine nachträgliche Trennung sein. Das ist aber eher was für einen Chirurgen als für einen Estrichleger oder Heizungsbauer.
    Der Sanierungsvorschlag des Architekten ist sinnfrei, denn so lange da noch Material in der Fuge verbleibt wird es früher oder später wieder knirschen. Die anderen Türdurchgänge sind natürlich potenzielle Schadensquellen, weil der geschwächte Estrich dort früher oder später brechen kann.

    Ich überlege mir gerade, ob es nicht sinnvoller wäre diese Möchtegern-Fugen kraftschlüssig zu verschließen. Je nach Raumgrößen könnte das Risiko eines späteren Schadens geringer sein als bisher. Das wäre zwar nicht unbedingt fachgerecht, aber evtl. ein Kompromiss über den man nachdenken könnte.

    Die bereits gebrochene Fuge muss vollständig bis zur Dämmung geöffnet und alle Reste in der Fuge beseitigt werden. Dann hoffen, dass noch nichts unter den Estrich (zwischen Estrich und Dämmung) eingedrungen ist. Danach die Fuge elastisch wieder auffüllen und beten, dass Bewegungen die FBH Rohe nicht über Gebühr beanspruchen. Glücklicherweise ist das Material meist intelligenter als diejenigen die es verarbeiten. Die Chance für einen dauerhaften schadensfreien Betrieb ist also da.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 homerjaysimpson, 01.02.2014
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    Hallo Ralf,

    bzgl. des nachträglichen Vernadels aka kraftschlüssiges Verschließen habe ich so meine Bedenken. Dazu müssten ja auf beiden Seien der Fuge die Bodenbeläge aufgenommen werden, also auch der Dielenboden und ich befürchte, dass ich der Estrich irgendwo selbst eine Bewegungsfuge schafft, also unkontrolliert reißen wird.

    Ich hoffe, dass ein Estrich Profi wie Berni noch sein Statement zu dieser Katastrophe und zu seriösen Sanierungsmaßnahmen abgibt, wäre sehr dankbar dafür.
    Und ggf. kann mir jemand noch Tipps für das formal korrekte Vorgehen geben, ich würde am liebsten den Archi in die Haftung nehmen, weil er für mich der Hauptschuldige ist, kann aber sein, dass ich mich hier verrenne.

    Bzgl. Beschädigung der Rohre, hoffe ich inständig, dass es nicht so kritisch ist, natürlich kriegen die 'ne Scherbelastung ab. Es handelt sich um das ****** Klettsystem aus PE-RT, die sind ziemlich zähelastisch, haben immerhin den Estrichpfuscher mit seinen Kniebrettern (ja, mir blieb nichts erspart, das kommt gedanklich jetzt alles wieder hoch) ausgehalten.
     
  12. #12 GWeberJ, 01.02.2014
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    Dumme Frage: Hat bei einer nicht fachgerechten, nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Ausführung nicht auch nach Bauabnahme noch der Auftragnehmer den Nachweis zu erbringen, dass seine Leistung nicht mangelbehaftet ist? Da bereits an einer Stelle der Schadensfall eingetreten ist, wird dieser Nachweis kaum zu führen sein.

    Demzufolge liefe es darauf hinaus, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik erkennt. Wie groß die Chancen dafür sind, sollte sich im Vorfeld einigermaßen ausloten lassen, oder?
     
  13. R.B.

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    Meine Idee war eher die vorhanden Brücke zu belassen (als Ersatz für die Klammern) und nur die Fuge entsprechend zu verfüllen. Ist zwar kein echter Ersatz für die Klammern, aber könnte das Risiko entschärfen. Mir ist schon klar, dass dies nicht unbedingt fachgerecht ist, hier würde ich mir halt überlegen, wie der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen (Risiko) steht. Bisher hat die "Brücke" gehalten, die Rohre auch, also könnte man sie ja unterstützen und somit das Risiko eines Schadens weiter minimieren.
     
  14. #14 ThomasMD, 02.02.2014
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    Prinzipell gilt nach der Abnahme die Beweislastumkehr.
    Hier wäre die Mangelhaftigkeit, wenn nicht bereits während der Ausführung, spätestens bei der Abnahme erkannt und gerügt werden müssen.


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  15. #15 ThomasMD, 02.02.2014
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    Kann man auch machen. Hängt halt vom Grad des Knackens und der eigenen Leidendfähigkeit ab.


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  16. R.B.

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    Da wurde ich falsch verstanden. Bei der bereits gebrochenen Brücke hilft nur nacharbeiten. Mir ging es um die vielen anderen Türdurchgänge an denen sich bisher noch kein Schaden gezeigt hat.
     
  17. #17 ThomasMD, 02.02.2014
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    Ach so.
    Wir kennen die Bewegung nicht.
    Wie so oft, kann die Entscheidung nur an Ort und Stelle fallen.

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  18. #18 homerjaysimpson, 02.02.2014
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    Hallo Zusammen,

    danke für die rege Diskussion.
    Ich habe mich jetzt erst einmal entschieden, einen Anwalt zu konsultieren (Kontaktaufnahme zu einem Anwalt der sich bei Baustreitigkeiten eines Bekannten als fähig erwiesen hat, ist per Mail erfolgt)
    Mit seiner Unterstützung möchte ich einen fähigen Gutachter finden (da er häufig Baurechtsfälle betreut ist er da sicher besser vernetzt als ich) und dann eine seriöse Bestandsaufnahme bzgl. Ist-Situation, Sanierungsmaßnhamen nach aRdT machen und ggf. Risikoabschätzung für Folgeschäden
    Dann ggf. abschätzen, ob und gegen wen eine Klage einigermaßen erfolgversprechend wäre und gespiegelt am Aufwand der Sanierung, den Kosten der Sanierung, dem weiteren Schadensrisiko und den Erfolgsaussichten vor Gericht eine qualifizierte Bauchentscheidung treffen, ob sich der Stress lohnt oder ob ich einer Pfuschlösung an betroffenen Übergang zustimmen werde
    Des weiteren will ich mit dem Anwalt klären, was ich formal tun muss, um die Kosten für den Gutachter vom LP9 Honorar des Architekten abzuziehen, der er ja (aus meiner subjektiven Einschätzung) weder fähig noch gewillt ist, seinen Aufgaben nachzukommen.
    Hängt wohl auch damit zusammen, dass er Teil des Problems ist :-(
     
  19. #19 GWeberJ, 02.02.2014
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    Mangel: Anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten. (Falls das denn so festgestellt wird.) Diese werden bei Vertragsschluss ja stillschweigend vorausgesetzt, falls nicht explizit anderes vereinbart wurde.

    www.bauwissen-online.de/Premium/Mangel.pdf‎

    Wenn man das durchliest und so für bare Münze nehmen kann, sieht es für den Fragesteller ganz gut aus. Genug Kleingeld und Nerven für den Rechtsstreit vorausgesetzt.
     
Thema: Heizestrich knirscht und knackt, Bewegungsfuge falsch angelegt
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